125 ZGB/OR 2019

lerne lerne

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Kartei Details

Karten 60
Sprache Deutsch
Kategorie Mathematik
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 22.01.2022 / 11.03.2025
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Es steht dem kantonalen Gesetzgeber frei, eigene Grundpandrechtsarten einzuführen.

Der Sitz eines Vereins ergibt sich aus den Statuten.

Wenn ein Sportverein die Turnhalle der Schule mietet, handelt es sich um öffentliches Recht.

Es steht den kantonalen Gesetzgebern nicht zu, für das eigene Kantonsgebiet ein eigenes zivilrechtliches Mündigkeitsalter zu bestimmen.

Jede im Handelsregister eingetragene Aktiengesellschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtsfähigkeit.

Die Stockwerkeigentümergemeinschaft kann im Handelsregister eingetragen werden.

Urteilsfähig wird jede Person mit Vollendung des 18. Lebensjahres

Der Wohnsitz einer natürlichen Person ist dort, wo sie sich mit der Absicht des dauernden Verbleibens aufhält.

Sie verwalten ein Mehrfamilienhaus in Schaffhausen. Darin mietet der 20-jährige
Marco seit einem Jahr eine 1½-Zimmerwohnung. Nun – nach Abschluss seiner
Lehre - verbringt er eine Sommersaison in Spanien, um als Tauchlehrer zu arbei-
ten. Er hat dort mit einem Kollegen ein Studio für vier Monate gemietet.

Marco hat seinen Wohnsitz weiterhin in Schaffhausen.

Sie verwalten ein Mehrfamilienhaus in Schaffhausen. Darin mietet der 20-jährige
Marco seit einem Jahr eine 1½-Zimmerwohnung. Nun – nach Abschluss seiner
Lehre - verbringt er eine Sommersaison in Spanien, um als Tauchlehrer zu arbei-
ten. Er hat dort mit einem Kollegen ein Studio für vier Monate gemietet.

Sollte sich Marco bei der Einwohnerkontrolle der Stadt Schaffhausen ins Ausland abgemeldet haben, hat er den Wohnsitz auf jeden Fall nicht mehr in Schaffhausen.

Sie verwalten ein Mehrfamilienhaus in Schaffhausen. Darin mietet der 20-jährige
Marco seit einem Jahr eine 1½-Zimmerwohnung. Nun – nach Abschluss seiner
Lehre - verbringt er eine Sommersaison in Spanien, um als Tauchlehrer zu arbei-
ten. Er hat dort mit einem Kollegen ein Studio für vier Monate gemietet.

Marco ist aus Schweizer Sicht handlungsfähig.

Sie verwalten ein Mehrfamilienhaus in Schaffhausen. Darin mietet der 20-jährige
Marco seit einem Jahr eine 1½-Zimmerwohnung. Nun – nach Abschluss seiner
Lehre - verbringt er eine Sommersaison in Spanien, um als Tauchlehrer zu arbei-
ten. Er hat dort mit einem Kollegen ein Studio für vier Monate gemietet.

Marco konnte damals als 19-jähriger den Mietvertrag nur mit Zustimmung seiner Eltern abschliessen.

Max Bauer, verwitwet, ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohnun-
gen. Er hat vier Kinder und will jedem Kind eine Wohnung überschreiben.
Sollte ein Wohnungseigentümer seine Einheit eines Tages verkaufen, soll den an-
dern Eigentümern ein Vorkaufsrecht zustehen.

Was muss er tun, bevor er die Wohnungen auf seine Kinder überschreiben kann?

Welche Formvorschrift ist dafür notwendig?

Auf welche Dauer darf das Vorkaufsrecht längstens bestehen?

Stockwerkeigentum begründen

öffentliche Beurkundung

Das Vorkaufsrecht gilt solange, wie die Stockwerkeigentümergemeinschaft besteht.

Nenne 7 Punkte, die ein Baurechtsvertrag beinhaltet.

Vertragsparteien

Beschreibung des Grundstückes

Dauer des Baurecht

Heimfall

Baurechtszins

Sicherung des Baurechtszinses

Aufhebung des gesetzlichen Vorkaufsrechts

Die Familie Wyss, welche am Kauf eines Einfamilienhauses im Baurecht interes-
siert ist, fragt Sie an, ob mit diesem Erwerb auch die Aufnahme einer Hypothek
möglich sei.

Geht das?

Ja, wenn das Baurecht selbstständig und dauernd begründet ist, gilt es als Grundstück im Sinne des Gesetzes und kann mit einer Hypothek belastet werden.

Marcel Huber (Bürgerort: Zürich) und Lars Schröder (deutscher Staatsangehöri-
ger) sind die einzigen Aktionäre der „Huber & Schröder AG“, mit Sitz in Zürich.
Einziges Aktivum dieser Aktiengesellschaft ist eine Eigentumswohnung in der Zür-
cher Altstadt.


In welcher Eigentumsform ist die Aktiengesellschaft im Grundbuch eingetragen?

Alleineigentum

Marcel Huber (Bürgerort: Zürich) und Lars Schröder (deutscher Staatsangehöri-
ger) sind die einzigen Aktionäre der „Huber & Schröder AG“, mit Sitz in Zürich.
Einziges Aktivum dieser Aktiengesellschaft ist eine Eigentumswohnung in der Zür-
cher Altstadt.

Lars Schröder hat vor, nach New York (USA) auszuwandern und möchte daher
seine Aktien an der „Huber & Schröder AG“ verkaufen.

Hat Marcel Huber von Gesetzes wegen ein Vorkaufsrecht an diesen Aktien?

Nein

Marcel Huber (Bürgerort: Zürich) und Lars Schröder (deutscher Staatsangehöri-
ger) sind die einzigen Aktionäre der „Huber & Schröder AG“, mit Sitz in Zürich.
Einziges Aktivum dieser Aktiengesellschaft ist eine Eigentumswohnung in der Zür-
cher Altstadt.

Lars Schröder hat vor, nach New York (USA) auszuwandern und möchte daher
seine Aktien an der „Huber & Schröder AG“ verkaufen.

Welcher Form bedarf der Kaufvertrag über die Aktien?

keine Formvorschrift

Marcel Huber (Bürgerort: Zürich) und Lars Schröder (deutscher Staatsangehöri-
ger) sind die einzigen Aktionäre der „Huber & Schröder AG“, mit Sitz in Zürich.
Einziges Aktivum dieser Aktiengesellschaft ist eine Eigentumswohnung in der Zür-
cher Altstadt.

Lars Schröder hat vor, nach New York (USA) auszuwandern und möchte daher
seine Aktien an der „Huber & Schröder AG“ verkaufen.

Mit dem Kaufvertrag über die Aktien wird Lars Schröder ein limitiertes Vorkaufs-
recht an der Eigentumswohnung eingeräumt.


Welcher Form bedarf die vertragliche Vereinbarung über die Einräumung des limi-
tierten Vorkaufsrechts?

öffentliche Beurkundung

Die „Huber & Schröder AG“ befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten und be-
absichtigt jetzt, die Wohnung an Michael Müller zu verkaufen. Vor dem Verkauf
wurden verschiedene Renovationsarbeiten an der Wohnung ausgeführt. Einige
Handwerker wurden nicht bezahlt.

Welche Risiken bestehen für den Käufer?

Gefahr von Bauhandwerkerpfandrechten, Art. 837ff. ZGB.

Wie kann sich ein Käufer vor dem Risiko der Bauhandwerkerpfandrechte schützen?

Zwei Möglichkeiten

4 Monate mit dem Kauf zuwarten und schauen, dass keine weitere Handwerkerarbeiten gemacht werden.

Von den Handwerkern eine Verzichtserklärung verlangen.

Auf welche Dauer dürfen Vorkaufs- und Rückkaufsrechte höchstens vereinbart werden?

Wo ist dies geregelt?

25 Jahre

Art. 216a OR

Drei Jahre nachdem Lars Schröder seine Aktien verkauft hat, veräussert die „Hu-
ber AG“ (vormals „Huber & Schröder AG“) die Eigentumswohnung in der Zürcher
Altstadt. Lars Schröder, nun wieder in seiner Heimatstadt Hannover (Deutsch-
land) wohnhaft, möchte vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Die Wohnung will
er für Anlagezwecke halten und vermieten.

Der zuständige Grundbuchverwalter verweigert den Eintrag der Eigentumsübertragung, weshalb?

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) (Lex Koller) verbietet grundsätzlich den Erwerb von Grundeigentum von Ausländer, welche im Ausland wohnen.

Erklären SIe anhand von drei Merkmalen, was ein Wohnrecht ist.

Personaldienstbarkeit

Berechtigte darf in einem Gebäude oder Teil davon Wohnung nehmen

Berechtigte bezahlt nur Kosten für gewöhnlichen Unterhalt. Steuern und Hypozins bezahlt der Eigentümer.

Es ist strikt unübertragbar und unvererblich.

Nach 3 Jahren hat Peter Gisler vom Bauernberuf genug, ist in finanzieller Not
und will das landwirtschaftliche Gewerbe seinem wohlhabenden Kollegen
Thomas (von Beruf Architekt) verkaufen. Dieser spekuliert darauf, dass diese
Grundstücke von Peter eines Tages in die Bauzone kommen.

Darf Thomas die Grundstücke bzw. das landwirtschaftliche Gewerbe von Peter
kaufen? Begründen Sie ihre Antwort.

Nein, dies ist nur mit einer Bewilligung möglich. Das BGBB schützt Grundstücke in der Landwirtschaftszone.

Reicht eine beglaubigte Unterschrift für den Abschluss eines zu beurkundenden Rechtsgeschäfts oder hätte auch die Vollmacht selbst beurkundet werden müssen?

Die schriftliche Vollmacht ist gültig. Das Gesetz sieht für die Vollmachtserteilung zur Veräusserung eines Grundstücks keine öffentliche Beurkundung vor.

Albert Gasser wollte seine Eigentumswohnung in St. Margrethen SG verkaufen
und erteilte dafür seinem Verkaufsbeauftragten die notwendige Vollmacht (mit
amtlich beglaubigter Unterschrift) am 11. März 2018. Albert Gasser zog im April
2018 nach Genf um.
Der Verkaufsbeauftragte fand im Frühling 2018 einen Käufer. Die Vertragsbeur-
kundung mit gleich anschliessender Abgabe der Grundbuchanmeldung auf Eigen-
tumsübertragung fand am 01. Juni 2018, 10.00 Uhr, statt.
Am 31. Mai 2018 wurde über Albert Gasser der Konkurs eröffnet. Das Grundbuch-
amt wurde über diese Konkurseröffnung per E-Mail am 01. Juni 2018, 14.00 Uhr,
orientiert. Die Handänderung wurde bis zum Eingang der E-Mail nicht im Grund-
buch eingetragen.

Wie wird sich das Grundbuchamt bezüglich der Anmeldung auf Eigentums-
übertragung verhalten? Spielt es eine Rolle, ob der Kaufpreis bereits über-
wiesen wurde?

Gemäss Praxis nimmt das Grundbuchamt den Eintragungsantrag für den Eigentümerwechsel auf der Grundlage der
zeitlichen Abfolge (Tagebucheintrag) entgegen und schickt eine Ablehnungsanzeige an den Richter, der den Konkurs erklärt hat.


Ob der Kaufpreis bereits bezahlt worden ist, spielt für das Eintragungsverfahren im Grundbuch keine Rolle.

Das Obligationenrecht ist in einem kantonalen Gesetz geregelt.

Das Obligationenrecht enthält keine zwingenden Bestimmungen.

Das Obligationenrecht ist der fünfte Teil des Zivilgesetzgbuch.

Das Obligationenrecht regelt öffentlich-rechtliche Vertragsverhältnisse.

Durch einen Vertrag entsteht eine Obligation.

Eine Obligation entsteht durch eine Forderung.

Obligationen entstehen nur, wenn beide Parteien unterschreiben.

Durch eine unerlaubte Handlung entsteht eine Obligation.

Dolores Marti schuldet Hanna Glaus 5'000 Franken. Einen schriftlichen Vertrag
haben sie nicht. Als Hanna Glaus Dolores Marti darauf anspricht, sagt diese: “Von
Gesetzes wegen musst du schon zu mir kommen, um dein Geld zu kriegen!“

Ist die Aussage von Dolores Marti rechtlich korrekt?

Gesetzliche Grundlage?

Nein.

Geldschulden sind Bringschulden, Art. 74 Abs. 2 ZIff 1 OR

Frankalotte Kaiser ist Eigentümerin einer Liegenschaft mit 4 Mietwohnungen. Als
gelernte Gärtnerin kümmert sie sich auch um den Garten. Im Herbst 2018 hat sie
sich beim Klettern den Fuss gebrochen, weshalb sie nicht in der Lage war, regel-
mässig das Laub vor der Haustüre der Mietliegenschaft wegzuräumen. Die Freun-
din einer Mieterin in Frankalotte Kaisers Haus stürzte aufgrund des Laubes vor dem
Haus und brach sich den Arm. Die Arztkosten betrugen CHF 7'500, wovon die Frau
2'000 Franken selber bezahlen musste. Als Selbständigerwerbende hatte sie einen
Lohnausfall von CHF 6'500 während der sechs Wochen, in denen sie nicht arbeiten
konnte.

Gestützt auf welche rechtliche Grundlage könnte die Freundin der Mieterin
Ansprüche gegen Frankalotte Kaiser geltend machen?

Werkeigentümerhaftung nach Art. 58 OR

Frankalotte Kaiser ist Eigentümerin einer Liegenschaft mit 4 Mietwohnungen. Als
gelernte Gärtnerin kümmert sie sich auch um den Garten. Im Herbst 2018 hat sie
sich beim Klettern den Fuss gebrochen, weshalb sie nicht in der Lage war, regel-
mässig das Laub vor der Haustüre der Mietliegenschaft wegzuräumen. Die Freun-
din einer Mieterin in Frankalotte Kaisers Haus stürzte aufgrund des Laubes vor dem
Haus und brach sich den Arm. Die Arztkosten betrugen CHF 7'500, wovon die Frau
2'000 Franken selber bezahlen musste. Als Selbständigerwerbende hatte sie einen
Lohnausfall von CHF 6'500 während der sechs Wochen, in denen sie nicht arbeiten
konnte.

Prüfen Sie, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, damit die Freundin der Mie-
terin Ansprüche gegenüber Frankalotte Kaiser geltend machen kann.

Es liegt ein Schaden vor (2'000 und 6'500 Franken)

Widerrechtlichkeit liegt vor: Körperverletzung

adäquater Kausalzusammenhang zwischen Widerrechtlichkeit und Schaden ist gegeben


Kein Verschulden notwendig, Kausalhaftung des Werkeigentümers

Worin liegt der Unterschied von Haftung nach Unerlaubten Handlung Art. 41 OR und Werkeigentümerhaftung Art. 58 OR?

Bei der unterlaubten Handlung braucht es ein Verschulden.

Bei der Kausalhaftung nach (Werkeigentümer) ist dies nicht gefordert.

Wie entstehen Forderungen?

durch Vertrag

durch unerlaubte Handlung

durch ungerechtfertigte Bereicherung