Kaufvertrag und Sachenrecht und Mietvertrag
detailliert
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 58 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 16.12.2021 / 25.02.2024 |
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Wie entsteht ein gültiger Kaufvertrag?
- Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung
- Kaufobjekt und Preis ist definiert (OR 184)
- Kaufvertrag ist formlos gültig
Übergang Nutzen und Gefahr:
- Speziesware
OR Art. 185 Abs. 1
Mit Vertragsabschluss
Übergang Nutzen und Gefahr:
- Gattungsware (Platzkauf)
OR Art. 185 Abs. 2
Erkennbare Ausscheidung (Verpackung der Ware)f
Übergang Nutzen und Gefahr:
- Gattungsware Distanzkauf
OR Art. 185 Abs. 2
Aufgabe zum Versand
Übergang Nutzen und Gefahr:
- Verabredung
OR Art. 185 Abs. 1
gem. Verabredung
Übergang Nutzen und Gefahr:
- Mit aufschiebender Bedingung
OR Art. 185 Abs. 3
Mit eintritt der Bedingung
Was gibt es für Arten von Vertragsverletzungen?
Druch den Käufer
Annanhmeverzug
Zahlungsverzug
Was gibt es für Arten von Vertragsverletzungen?
Druch den Verkäufer
Leistungsverzug
Nichterfüllung
Schlechterfüllung
- Rechtsmangel
- Sachmangel
Was gibt es für Arten von Geschäften bei Lieferverzug?
Fixgeschäft
Verfalltagsgeschäft
Mahngeschäft
Wie läuft das Fixgeschäft ab?
Fixgeschäft ist ein Geschäft, welches nach einem bestimmten Datum nicht mehr benötigt wird
(Hochzeitstorte oder Kleid)
Verzug: sofort nach dem Datum
Wahlrechte: Beharren auf Leistung, Verzeicht auf Leistung, Rücktritt vom Vertrag
Wie läuft das Verfalltagsgeschäft ab?
Verfalltagsgeschäft ist ein Geschäft, welches nach dem Datum in Verzug ist
Verzug: sofort nach dem Datum, Nachfrist setzten
Wahlrechte: Beharren auf Leistung, Verzeicht auf Leistung, Rücktritt vom Vertrag
Wie läuft das Mahngeschäft ab?
Mahngeschäft ist ein Geschäft, welches nach einem bestimmten Datum gemahnt werden kann
Verzug: zuerst Mahnen, danach im Verzug, Nachfristsetzten
Wahlrechte: Beharren auf Leistung, Verzeicht auf Leistung, Rücktritt vom Vertrag
Aufteilung der Anfänglichen Unmöglichkeit?
objektiv: Niemand kann mehr leisten OR 20
subjektiv: Nur Verkäufer kann nicht leisten OR 97
Aufteilung Nachträgliche Unmöglichkeit?
Wegen Verkäuferin: OR 97
Wegen Käuferin: OR 119
unverschuldet: OR 119
Was ist ein Rechtsmangel?
OR 192ff.
Verkäufer kann dem Käufer das Eigentum nicht verschaffen
selber nicht Eigentümer und kein Recht die Sache für den Eigentümer verkaufen
Klagt der Eigentümer auf Herausgabe der Kaufsache:
- Muss der Käufer Mitwirkung ermöglichen, sonst verliert er unter Umständen seinen Schadensersatz ganz oder teilweise
- Ansprüche des Käufers gemäss OR Art. 195-196
Was sind die Pflichten bei einem Sachenmangel?
- sofort prüfen OR 201
- Mängel sofort rügen OR 201
- Ware aufbewaren OR 204
Was sind die Wahlrechte bei einem Sachenmagel?
Wandelung: OR 205
Minderung: OR 205
Ersatzleistung: OR 206
Was sind absolute Rechtsansprüche?
müssen von allen Personen akzeptiert werden
zb. Eigentumsrecht
Was sind relative Rechtsansprüche?
gelten nur für bestimmte Personengruppen
Vertragliche Rechte: Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Eigentumserwerb bei beweglichen Sachen?
Eigentumserwerb durch die Übergabe der Sache = Besitzübergang (Kaufvertrag)
ZGB 714
Eigentumserwerb bei Grundeigentum?
Eigentumserwerb durch Grundbucheintrag
Rückforderungsrecht?
Beim (unrechtmässigen) Verkauf von…
gestohlenen Sachen:
Rückforderungsrecht ZGB 934
Beim Geschäftskauf allerdings nur gegen Vergütung des Kaufpreises -> Schutz des "guten Glaubens" (Versicherung trägt die Mehrkosten)
anvertrauliche Sachen (Z.b. Pfand)
kein Rückforderungsrecht ZGB 933
Was sind Vermögensrechte?
Immaterialgüterrechte
Obligatorische Rechte
Dingliche Rechte
Wie werden dingliche Rechte aufgeteilt?
Eigentumsrechte
- Nach Art der Sache
- Fahrniseigentum
- Grundeigentum
- Nach Eigentumsformen
- Alleineigentum
- Miteigentum
- Gesamteigentum
- Alleinige Eigentümer
- Stockwerkeigentum (eine Etage gehört dir) ZGB 646, Ganze Sache ist nach Quoten auf Personen aufgeteilt
- Einfache Gesellschaft oder Erbgemeinschaft, Ganze Sache gehört allen gemeinsam, ZGB 652 -> Solidarhaftung, jeder haftet für das GANZE!!!,
Beschränkt dingliche Rechte
- Dienstbarkeit
- Grundlasten
- Pfandrechte
Dienstbarkeit?
Dienstbarkeit: Eigentümer muss dulden, dass der (beschränkte) Berechtigte gewisse Nutzungsrechte hat (Wegrecht, Durchleitungsrecht ZGB 730ff. /Nutzniessungsrecht ZGB 745ff. Wohnrecht ZGB 776 /Baurecht ZGB 779, / Quellenrecht ZGB 780
Grundlast?
Grundlast: Eigentümer ist zu Leistung verpflichtet, muss etwas tun (ggü. dem beschränkt Berechtigten) ZGB 782, Z.b. Unterhalt einer Strasse auf fremden Grundstück, Waldbesitzer muss bestimmte Menge Holz abliefern an Berechtigten
Pfandrecht?
Pfandrecht: Sicherungsmitter für Forderungen (wenn Schuldner Verpflichtungen nicht nachkommt darf Gläubiger als beschränkt dinglich Berechtigter auf Pfand zurückgreifen) Faustpfand ZGB 884ff- entsteht mit Übergabe
Was gibt es für Arten von Verträgen?
Mietvertrag OR 253- 274
Pachtvertrag OR 275- 304
Leasing KKG
Gebrauchsleihe OR 305ff
Darlehen OR 312 ff
Was gilten für spezielle Vorschriften beim Mietvertrag?
Änderung der Mietsache OR 12/OR 260a
Mietzinserhöhung OR 269d
Kündigung OR 266l
einfache oder teilweise qualifizierte Schriftlichkeit
Was sind die wichtigsten Pflichten des Vermieters?
- Gemietete Sache zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben
- In einem Zustand, der dem vereinbarten Gebrauch der Sache entspricht
- Mietsache unterhalten
- Übergabeprotokoll und Höhe des bisherigen Mietzinses auf Verlangen bekannt gebeb
- Übernahme von Gebühren und Abgaben
Was sind die wichtigsten Pflichten des Mieters?
- Mietzins bezahlen inkl. Nebenkosten
- Mietsache sorgfälltig gebrauchen
- Kleinere Reparaturen selbstständig ausführen 200-300CHF 1% der Miete
- Dulden von Reparaturen und Unterhaltsarbeiten
- Kaution leisten
Mängel: bei Übergabe des Mietobjekts?
- Vermieter muss den Mangel beseitigen
- wenn nicht behoben
- Rücktritt nach OR 107ff, OR 258 Abs. 1
- Oder Übernahme der Mietsache OR 258 Abs. 2 (dann gleiche Möglichkeiten wie während der Mietdauer
Mängel: Während der Mietdauer?
- kleine Mängel
- Behebung durch Mieter (OR 259
- Grössere Mängel
- Behebung durch Vermieter (OR 259a)
- immer schriftlich
- Mietzinsherabsetzen OR 259d
- Hinterlegung des Mietzinses OR 259g
- Schadensersatz OR 259e
- Übernahme des Rechtsstreits mit Dritten OR 259f
- Fristlose kündigung OR 259b, nur bei erheblich beeinträchtigt
- Behebung durch Vermieter (OR 259a)
- kleine Mängel
Kündigung: durch Zeitablauf?
bei befristeten Verträgen keine Kündigung OR 266
Kündigung: durch Kündigung?
empfangsbedürftige Willensäusserung
Mieter - Vermieter: einfache Schriftlichkeit OR 266l
Vermieter - Mieter: Formular vom Kanton, qualifizierte Schriftlichkeit OR 266l
Eheleute- Vermieter: nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Partners OR 266m
Vermieter- Eheleute: OR 266n separate Couverts an beide
Kündigungsfrist und Kündigungstermin?
Kündigungsfrist: Ankündigungsperiode (gesetzlich 3 Monate OR 266c)
Kündigungstermin: Zeitpunkt des Auszugs (ortsüblich OR 266c)
Wie geht man vor, mit den Terminen?
Ortsübliche Termine St. Gallen, jeden Monat ausser der 31. Dezember
- was im Vertrag steht, dispositiv
- Ortsgebrauch
- alle 3 Monate nach Mietbeginn
Kündigungsfristen von verschiedenen Mietsachen?
Bewegliche Sachen: 3 Tage, beliebiger Zeitpunkt
Möbilierte Zimmer und Einstellplätze: 2 Wochen, jeden Monat seit Vertragsbeginn
Wohnungen: 3 Monate, Ortsgebrauch oder alle drei Monate seit Vertragsbeginn
Geschäftsräume: 6 Monate, Ortsgebrauch oder alle drei Monate seit Vertragsbeginn
Koppelungsgeschäfte
Versicherungsgesellschaft vermietet die Wohnungen
das der der die Wohnung mietet, auch noch eine Versicherung abschliesst (Mieterschutz und darf nachher angefochtetn werden)
OR 254 sind nichtig, wenn sie nicht unmittelbar mit der Mietsache zusammenhängen, allerdings ist der Mietvertrag gültig und muss vom Vermieter eingehalten werden