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Kartei Details

Karten 58
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 16.12.2021 / 25.02.2024
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Wie entsteht ein gültiger Kaufvertrag?

  • Übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung
  • Kaufobjekt und Preis ist definiert (OR 184)
  • Kaufvertrag ist formlos gültig

Übergang Nutzen und Gefahr:

- Speziesware

OR Art. 185 Abs. 1

Mit Vertragsabschluss

Übergang Nutzen und Gefahr:

- Gattungsware (Platzkauf)

OR Art. 185 Abs. 2

Erkennbare Ausscheidung (Verpackung der Ware)f

Übergang Nutzen und Gefahr:

- Gattungsware Distanzkauf

OR Art. 185 Abs. 2

Aufgabe zum Versand

Übergang Nutzen und Gefahr:

- Verabredung 

OR Art. 185 Abs. 1 

gem. Verabredung

Übergang Nutzen und Gefahr:

- Mit aufschiebender Bedingung

OR Art. 185 Abs. 3 

Mit eintritt der Bedingung

Was gibt es für Arten von Vertragsverletzungen?

Druch den Käufer

Annanhmeverzug

Zahlungsverzug

Was gibt es für Arten von Vertragsverletzungen?

Druch den Verkäufer

Leistungsverzug

Nichterfüllung

Schlechterfüllung

  • Rechtsmangel
  • Sachmangel

 

Zahlungsverzug des Käufers

Was gibt es für Arten von Geschäften bei Lieferverzug?

Fixgeschäft

Verfalltagsgeschäft

Mahngeschäft

Wie läuft das Fixgeschäft ab?

Fixgeschäft ist ein Geschäft, welches nach einem bestimmten Datum nicht mehr benötigt wird

(Hochzeitstorte oder Kleid)

Verzug: sofort nach dem Datum

Wahlrechte: Beharren auf Leistung, Verzeicht auf Leistung, Rücktritt vom Vertrag

Wie läuft das Verfalltagsgeschäft ab?

Verfalltagsgeschäft ist ein Geschäft, welches nach dem Datum in Verzug ist

Verzug: sofort nach dem Datum, Nachfrist setzten

Wahlrechte: Beharren auf Leistung, Verzeicht auf Leistung, Rücktritt vom Vertrag

Wie läuft das Mahngeschäft ab?

Mahngeschäft ist ein Geschäft, welches nach einem bestimmten Datum gemahnt werden kann

Verzug: zuerst Mahnen, danach im Verzug, Nachfristsetzten

Wahlrechte: Beharren auf Leistung, Verzeicht auf Leistung, Rücktritt vom Vertrag

Aufteilung der Anfänglichen Unmöglichkeit?

objektiv: Niemand kann mehr leisten OR 20

subjektiv: Nur Verkäufer kann nicht leisten OR 97

Aufteilung Nachträgliche Unmöglichkeit?

 

Wegen Verkäuferin: OR 97

Wegen Käuferin: OR 119

unverschuldet: OR 119

Was ist ein Rechtsmangel?

 

OR 192ff. 

Verkäufer kann dem Käufer das Eigentum nicht verschaffen

selber nicht Eigentümer und kein Recht die Sache für den Eigentümer verkaufen

Klagt der Eigentümer auf Herausgabe der Kaufsache:

  • Muss der Käufer Mitwirkung ermöglichen, sonst verliert er unter Umständen seinen Schadensersatz ganz oder teilweise
  • Ansprüche des Käufers gemäss OR Art. 195-196

Was sind die Pflichten bei einem Sachenmangel?

  • sofort prüfen OR 201
  • Mängel sofort rügen OR 201
  • Ware aufbewaren OR 204

Was sind die Wahlrechte bei einem Sachenmagel?

Wandelung: OR 205

Minderung: OR 205

Ersatzleistung: OR 206

Was sind absolute Rechtsansprüche?

müssen von allen Personen akzeptiert werden

zb. Eigentumsrecht

Was sind relative Rechtsansprüche?

gelten nur für bestimmte Personengruppen

Vertragliche Rechte: Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Eigentumserwerb bei beweglichen Sachen?

Eigentumserwerb durch die Übergabe der Sache = Besitzübergang (Kaufvertrag)

ZGB 714

Eigentumserwerb bei Grundeigentum?

Eigentumserwerb durch Grundbucheintrag

Rückforderungsrecht?

Beim (unrechtmässigen) Verkauf von…

gestohlenen Sachen:

Rückforderungsrecht ZGB 934

Beim Geschäftskauf allerdings nur gegen Vergütung des Kaufpreises -> Schutz des "guten Glaubens" (Versicherung trägt die Mehrkosten)

 

 

anvertrauliche Sachen (Z.b. Pfand)

kein Rückforderungsrecht ZGB 933

Was sind Vermögensrechte?

Immaterialgüterrechte

Obligatorische Rechte 

Dingliche Rechte

Wie werden dingliche Rechte aufgeteilt?

Eigentumsrechte

  • Nach Art der Sache
    • Fahrniseigentum
    • Grundeigentum
  • Nach Eigentumsformen
    • Alleineigentum
    • Miteigentum
    • Gesamteigentum

 

  1. Alleinige Eigentümer
  2. Stockwerkeigentum (eine Etage gehört dir) ZGB 646, Ganze Sache ist nach Quoten auf Personen aufgeteilt
  3. Einfache Gesellschaft oder Erbgemeinschaft, Ganze Sache gehört allen gemeinsam, ZGB 652 -> Solidarhaftung, jeder haftet für das GANZE!!!,

 

Beschränkt dingliche Rechte

  • Dienstbarkeit
  • Grundlasten
  • Pfandrechte

Dienstbarkeit?

Dienstbarkeit: Eigentümer muss dulden, dass der (beschränkte) Berechtigte gewisse Nutzungsrechte hat (Wegrecht, Durchleitungsrecht ZGB 730ff. /Nutzniessungsrecht ZGB 745ff. Wohnrecht ZGB 776 /Baurecht ZGB 779, / Quellenrecht ZGB 780

Grundlast?

Grundlast: Eigentümer ist zu Leistung verpflichtet, muss etwas tun (ggü. dem beschränkt Berechtigten) ZGB 782, Z.b. Unterhalt einer Strasse auf fremden Grundstück, Waldbesitzer muss bestimmte Menge Holz abliefern an Berechtigten

Pfandrecht?

Pfandrecht: Sicherungsmitter für Forderungen (wenn Schuldner Verpflichtungen nicht nachkommt darf Gläubiger als beschränkt dinglich Berechtigter auf Pfand zurückgreifen) Faustpfand ZGB 884ff- entsteht mit Übergabe

Was gibt es für Arten von Verträgen?

Mietvertrag OR 253- 274

Pachtvertrag OR 275- 304

Leasing KKG

Gebrauchsleihe OR 305ff

Darlehen OR 312 ff

Was gilten für spezielle Vorschriften beim Mietvertrag?

Änderung der Mietsache OR 12/OR 260a

Mietzinserhöhung OR 269d

Kündigung OR 266l

einfache oder teilweise qualifizierte Schriftlichkeit

Was sind die wichtigsten Pflichten des Vermieters?

  • Gemietete Sache zum vereinbarten Zeitpunkt übergeben
  • In einem Zustand, der dem vereinbarten Gebrauch der Sache entspricht
  • Mietsache unterhalten
  • Übergabeprotokoll und Höhe des bisherigen Mietzinses auf Verlangen bekannt gebeb
  • Übernahme von Gebühren und Abgaben

Was sind die wichtigsten Pflichten des Mieters?

  • Mietzins bezahlen inkl. Nebenkosten
  • Mietsache sorgfälltig gebrauchen
  • Kleinere Reparaturen selbstständig ausführen 200-300CHF 1% der Miete
  • Dulden von Reparaturen und Unterhaltsarbeiten
  • Kaution leisten

Mängel: bei Übergabe des Mietobjekts?

  • Vermieter muss den Mangel beseitigen

 

  • wenn nicht behoben
    • Rücktritt nach OR 107ff, OR 258 Abs. 1
    • Oder Übernahme der Mietsache OR 258 Abs. 2 (dann gleiche Möglichkeiten wie während der Mietdauer

Mängel: Während der Mietdauer?

    • kleine Mängel
      • Behebung durch Mieter (OR 259
    • Grössere Mängel
      • Behebung durch Vermieter (OR 259a)
        • immer schriftlich
      • Mietzinsherabsetzen OR 259d
      • Hinterlegung des Mietzinses OR 259g
      • Schadensersatz OR 259e
      • Übernahme des Rechtsstreits mit Dritten OR 259f
      • Fristlose kündigung OR 259b, nur bei erheblich beeinträchtigt

Kündigung: durch Zeitablauf?

bei befristeten Verträgen keine Kündigung OR 266

Kündigung: durch Kündigung?

empfangsbedürftige Willensäusserung

Mieter - Vermieter: einfache Schriftlichkeit OR 266l

Vermieter - Mieter: Formular vom Kanton, qualifizierte Schriftlichkeit OR 266l

Eheleute- Vermieter: nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Partners OR 266m

Vermieter- Eheleute: OR 266n separate Couverts an beide

Kündigungsfrist und Kündigungstermin?

Kündigungsfrist: Ankündigungsperiode (gesetzlich 3 Monate OR 266c)

Kündigungstermin: Zeitpunkt des Auszugs (ortsüblich OR 266c)

Wie geht man vor, mit den Terminen?

Ortsübliche Termine St. Gallen, jeden Monat ausser der 31. Dezember

 

  1. was im Vertrag steht, dispositiv
  2. Ortsgebrauch
  3. alle 3 Monate nach Mietbeginn

Kündigungsfristen von verschiedenen Mietsachen?

Bewegliche Sachen: 3 Tage, beliebiger Zeitpunkt

Möbilierte Zimmer und Einstellplätze: 2 Wochen, jeden Monat seit Vertragsbeginn

Wohnungen: 3 Monate, Ortsgebrauch oder alle drei Monate seit Vertragsbeginn

Geschäftsräume: 6 Monate, Ortsgebrauch oder alle drei Monate seit Vertragsbeginn

Koppelungsgeschäfte

Versicherungsgesellschaft vermietet die Wohnungen

das der der die Wohnung mietet, auch noch eine Versicherung abschliesst (Mieterschutz und darf nachher angefochtetn werden)

 

OR 254 sind nichtig, wenn sie nicht unmittelbar mit der Mietsache zusammenhängen, allerdings ist der Mietvertrag gültig und muss vom Vermieter eingehalten werden