HS Rechtskunde 2
HS Rechtskunde
HS Rechtskunde
Kartei Details
Karten | 160 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 08.11.2021 / 23.01.2022 |
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Wann kann man bei einer Gütergemeinschaft über das gesammtgut verfügen?
Ein Ehepartner kann ohne Einwilligung des andern nur im ordentlichen (alltäglichen) Rahmen über das Gesamtgut verfügen. Für ausserordentliche Verpflichtungen braucht er die Zustimmung des Ehepartners.
Wie lautet die aufteilung des Eigen- und Gesamtgutes bei Tod eines Ehegatten bei einer Gütergemeinschaft?
Bei Auflösung der Ehe durch den Tod eines Ehepartners erhält der überlebende Ehepartner sein ganzes Eigengut und die Hälfte des Gesamtgutes.
Wer erhält in der Gütergemeinschaft die andere Hälfte des Gesamtgutes?
Den Rest erhalten die Erben des verstorbenen Ehepartners.
Wie lauten die Teilungsregeln wenn die Ehe durch die Scheidung aufgelöst wird?
Wird die Ehe durch Scheidung aufgelöst, gelten dieselben Teilungsregeln wie beim Güterstand der Errungenschaftsbeteilgung.
Was verstehen wir unter Gütertrennugn?
Wollen beide Ehepartner finanziell völlig unabhängig voneinender sein, vereinbaren sie mit einem entsprechenden Ehevertrag den Güterstand der Gütertrennung. Während der Ehe nutzt und verwaltet jeder Ehepartner sein Vermögen selbständig. Ein gemeinsames Vermögen existiert nicht.
Zur Gütertrennung kommt es abgesehen vom Ehevertrag auch durch eine gerichtlich angeordnete Trennung oder auf begehren eines Ehegatten aus folgenden wichtigen Gründen. Benennen Sie.
1) Der andere Eheparnter ist überschuldet
2) Der andere Ehepartner gefärdet die (finanziellen) Interessen der Gemeinschaft
3) Der andere Ehepartner verweigert ohne Grund eine erforderliche Zustimmung über die Verfügung des ehelichen Vermögens.
4) Der andere Ehepartner verweigert die Auskunft über Einkommen, Vermögen oder Schulden
5) Der andere Ehepartner ist dauerhaft urteilsungähig geworden
Betreibungsrechtliche Handlungen gegen einen Ehegatten (Pfändung oder Konkurseröffnung) können ebenfalls zur Gütertrennung führen.
Wer bekommt was bei einer Scheidung (von Gütertrennung)?
Bei der Scheidung nimmt jeder Ehepartner seine eigenen Vermögensbestandteile zurück.
Wer bekommt was bei Tod (von Gütertrennung)?
Ist der Tod eines Partners der Grund für die Auflösung der Ehe, erhalten die Erben der verstorbenen Person deren Bestandteile.
Durch eine öffentlich beurkundeten Ehevertrag können die Eheleute ausserdem jeden Güterstand den eigenen Bedürfnissen anpassen. Was verstehn wir darunter?
z.B. Die Ehefrau kauft ihrem selbstständig erwerbstätigen Ehemann teure Werkzeuge mit den eigenen Ersparnissen. Je nach Güterstand un Herkunft der Erparnisse müsste der Ehemann bei späterer Auflösung der Ehe diese Werkzeuge (teilweise oder vollständig) zurückgeben. Die Eheleute können vereinbaren, dass der Ehemann die Werkzeuge in jedem Fall behalten kann, weil sie für seine Berufsausübung existenziell sind.
Was verstehen wir unter einer Eingetragenen Partnerschaft?
Die Eingetragene Partnerschaft gemäss Partnerschaftsgesetz ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren rechtlich annähernd die gleiche Stellung zu erlangen wie Ehepaare.
Wie entsteht die Eingetragene Partnerschaft?
Die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare entsteht durch die Eintragung unter dem Zivilstand "in eingetragener Partnerschaft" auf em Zivilstandsamt. Daraufhin erhält das Paar einen Partnerschaftsausweis.
Was sind die Voraussetzungen für die Eingetragene Partenrschaft?
Anders als bei der Eheschliessung braucht es weder Trauzeugen, noch gibt es das offizielle "Ja-Wort". Beide Partner müssen aber wie bei der Eheschliessung handlungsfähig sein, also volljährig und urteilsfähig.
Was sind die Hindernisse einer "eingetragener Partnerschaft"?
Die hinderungsgründe sind identisch mit den Ehehindernissen: Die Partner dürfen einerseits nicht in gerader Linie verwandt und auch nicht verschwistert sein. Andererseits müssen sie im Vorverfahren den Nachweis des ledigen, geschiedenen oder verwitweten Zivilstandes erbringen.
Merke: Eine verheiratete Person kann keine Partnerschaft registrieren lassen und eine Person in einer eingetragenen Partnerschaft kann nicht heiraten.
Benennen Sie die Ungültigkeiten der "eingetragenen Partnerschaft".
Die eingetragene Partnerschaft kennt dieselben unbefristeten und befristeten Ungültigkeitsgründe wie die Ehe.
Ist die Eingetragene Partnerschaft mit der Ehe gesetzlich gleichzustellen?
Die Eintragung der Partnerschaft stellt die gleichgeschlectlichen Paare den Ehepaaren grundsätzlich gleich betreffend Treue und Beistand in der Gemeinschaft, Familiennamen, Unterhalt, Wohnung, Vertretung nach aussen, Haftung für Schulden, Auskunftspflicht und Schutz der Gemeinschaft.
Welche Folgende Ausnahmen sind von der eingetragenen Partnerschaft zur Ehe zu unterscheiden?
- Adoptionen und künstliche Befruchtung sind nicht erlaubt (für Ehepaare schon). Für Kinder, die ein Partner in eine Partnerschaft mitbringt, ist der andere mitverantwortlich, sowohl was den Unterhalt als auch was die Ausübung elterlicher Aufgaben angeht
- gesetzlicher Güterstand ist die Gütertrennung, d.h. Schulden und Vermögen bleiben getrennt. Es besteht die Möglichkeit, einen anderen Güterstand zu vereinbaren.
Durch was erfolgt eine Auflösung der eingetragenen Partnerschaft?
Die eingetragene Partnerschaft kann im gegenseitigen Einvernehmen oder auf Klage eines Partners vorzeitig aufgelöst werden. Die Bestimmungen des ehelichen Scheidunsverfahren kommen sinngemäss zur Anwendung.
Wie entfallen alle rechtlichen Wirkungen der Partnerschaft, insbesondere gesetzliche Renten- und Erbansprüche.
- Durch die vorzeitige Auflösung der eingetragenen Partnerschaft.
- Durch den Tod eines Partners
Wie wird die Gütertrennunge der eingetragenen Partnerschaft vorgenommen?
In Abhängigkeit des geltenden Güterstandes (Gütertrennunge, Errungenschaftsbetieiligung oder Gütergemeinschaft).
Hat die eingetragene Partnerschaft die selben Vorteile wie die Ehe im bezug auf die Auflösung?
Ja
Die eingetragene Partnerschaft hat bei der Auflösung dieselben Vorteile wie die Ehe. Benennen Sie drei Punkte.
- Die haushaltführende Person hat Anspruch auf Unterhaltszahlungen (bei der vorzeitigen Auflösung)
- Es besteht eine Anspruch auf Rentenzahlungen (beim Tod des Partners).
- Es besteht ein gesetzlicher Erbanspruch (beim Tod des Partners).
Was versteht man unter Nachlass, Erbmasse oder Erbschaft?
Wenn eine Person verstirbt, hinterlässt sie in der Regel nicht nur Verwandte und Bekannte, sondern auch Vermögenswerte und allenfalls sogar Schulden. Solche Hinterlassenschaften in Form von Geld- und Sachwerte abzüglich allfälliger Schuldenwerden als Nachlass, Erbmasse oder Erbschaft bezeichnet. Es Stellt sich in der Folge die Frage, wer Anspruch darauf hat.
Hat die verstorbene Person (Erblasser) ihren willen zum Erben nicht geäussert, t.B. weil der Tod unerwartet eingetroffen ist oder bewusst darauf verzichtet wurde, geht der Nachlass an wen?
An die gesetzlichen Erben. Wer das ist regelt dispositiv das Erbrecht im Zivilgesetzbuch.
Möchte der Erblasser seinen Nachlass nicht wie vom Gesetz vorgesehen verteilen, muss er seinen letzten Willen in einer gültigen "Verfügung von Todes wegen" äussern. Er hat dabei gesetzliche Schranken bezüglich Form und Inhalt - ebenfalls im Erbrecht geregelt - zu beachten.
Halten Sie das diagramm "Gesetzliche oder letztwillige Erbteilung" vor augen.
Wer ist fähig eine Erbschaft anzutreten?
Fähig, eine Erbschaft anzutreten ist grundsätzlich jeder rechtsfähige (natürliche oder juristische) person. Auf diese Weise kann ein Nachlass oder ein Teil davon neben der Verwantschaft etwa auch einem Freund , einem Bekannten, einem Verein, einem Unternehmen, einer wildfremden Person oder auch dem Staat vererbt werden.
Kann eine Erbschaft auch abgelehnt werden?
Ja
Wann wird in der Regel eine Erbschaft abgelehnt?
Sie wird in der insbesondere dann abgelehnt, wenn die erbschaft überschuldet ist (mehr Schulden als Vermögen).
Die gesetzliche Erbteilung (auch gesetzliche Erbfolge genannt) kommt, wie bereits erwähnt, dann zur Anwendung, wenn der Erblasser zu Lebzeiten keinen oder keinen gültigen letzten Willen geäussert hat. Wer können gesetzliche Erben sein?
Gesezliche Erben sind erstens überlebende Ehepartner bzw. Partner gemäss Partnerschaftsgesetz und zweitens mit dem Erblasser blutsverwante Personen.
Wem hinterlässt der Erblasser das Geld wenn es keine Erben gibt?
Dem Staat
(S165 Diagramm einfügen)
Da die Nähr der Verwantschaft zum Erblasser einen Einfluss auf die Erbberechtigung einer Person hat, wird die Blutverwandtschaft in was unterteilt?
Stämme
Benennen Sie den ersten Stamm der Erben.
Stamm der Nachkommen - Kinder des Erblassers und ihre Nachkommen (Geschwister, Nichten und Neffen usw.)
Benennen Sie den zweiten Stamm.
Stamm der Eltern - Eltern des Erblassers. und ihre Nachkommen (Geschwister, Nichten und Neffen usw.)
Benennen Sie den dritten Stamm der Erben.
Stamm der Grosseltern - Grosseltern des Erblassers und ihre Nachkommen (Tanten und Onkel, Cousins und Cousinen usw.)
Stirbt ein Ehepartner oder ein gemäss Partnerschaftsgesetz eingetragener Partner, führt dies zur Auflösung der betreffenden Ehe bzw. Partnerschaft. In der Folge wird das eheliche Vermögen gemäss gewähltem Güterstand (Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft oder Gütertrennung) aufgeteilt. Der eherechtliche Anteil des verstrobenen Partners bildet den Nachlass, an welchem der überlebende Partner zusammen mit den überigen Erben ebenfalls erbberechtigt ist.
Halten Sie das Diagramm "Eherechtliche und erbrechtliche Teilung" vor augen.
Welcher anteil bekommt der zurückgelassene Partner und welchen die Kinder?
Der gesetzliche Erbanspruch des überlebenden Ehepartners oder Partners gemäss Partnerschaftsgesetz ist davon abhängig, zu welchem Stamm die ebenfalls erbberechtigte Blutsverwandtschaft gehört.
Der Partner erhält in Konkurenz mit 1. Stamm wie viel des Nachlasses?
die Hälfte
z.B. Das eheliche Vermögen beträgt beim Tod des Ehemannes CHF300000. Die Aufteilung nach eherechtlichen Regeln ergibt je einen Anteil von CHF 150000 zugunsten der Ehefrau und des Ehemannes (Aufteilung je nach Güterstand auch anders möglich). Der Anteil des Ehemannes (Nachlass von CHF 150000) fällt bei der anschliessenden erbrechtlichen Teilung je zur Hälfte wiederum an die überlebende Ehefrau und an die gemeinsame Tochter. Die Ehefrau erhält also insgesammt CHF 225000, die Tochter CHF 75000.
Der gesetzliche Erbanspruch des überlebenden Ehepartners oder Partners gemäss Partnerschaftsgesetz ist davon abhängig, zu welchem Stamm die ebenfalls erbberechtigte Blutsverwandtschaft gehört.
Der Partner erhält in Konkurenz mit 2. Stamm wie viel des Nachlasses?
drei Viertel