HS Rechtskunde 2
HS Rechtskunde
HS Rechtskunde
Kartei Details
Karten | 160 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Berufslehre |
Erstellt / Aktualisiert | 08.11.2021 / 23.01.2022 |
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Der gesetzliche Erbanspruch des überlebenden Ehepartners oder Partners gemäss Partnerschaftsgesetz ist davon abhängig, zu welchem Stamm die ebenfalls erbberechtigte Blutsverwandtschaft gehört.
Der Partner erhält in Konkurenz mit 3. Stamm wie viel des Nachlasses?
den ganzen Nachlass
Wie bereits weiter oben erwähnt, hängt die gesetzliche Erbberechtigung der Blutsverwantschaft von der Nähe zum Erblasser ab. Es gelten die folgenden Teilungsregeln:
Ein Näherer Stamm schliesst entferntere aus.
- An erster Stelle erben die Kinder des Erblassers und deren Nachkommen (1.Stamm).
- Der 2. Stamm (der Eltern) erbt nur, wenn der Erblasser keine Nachkommen hinterlässt.
- Der 3. Stamm (der Grosseltern) erbt nur, wenn sowohl der 1. als auch der 2. Stamm nicht (mehr) existieren.
Mir dem 3. Stamm endet die gesetzliche Erbberechtigung.
(Bild auf S.168 folgt rot markiert)
Der Erblasser Anton Müller hinterlässt seine Eltern und seine Tochter Verena Müller.
Wer erbt wie viel?
Die Tochter Verena erbt den ganzen Nachlass von CHF 300000
Im bezug auf das Erben, wie viel erben adoptierte Kinder im gegenastz zu den leiblichen Kindern?
Adoptierte Kinder sind den leiblichen Kindern rechtlich gleich gestellt.
Der alleinerziehende Robert Eng ist bei einem tragischen Arbeitsunfall unerwartet ums Leben gekommen. Er hinterlässt seine Tochter Sara sowie seine Eltern Rosa und Ivan Eng. Von seiner Ehefrau Aline wurde er schon vor zwei Jahren geschieden. Das Vermögen des Verstorbenen besteht aus Gled- und Sachwerten von CHF 1 700 000 sowie Schulden von CHF 500 000 (Hypothek). Seinen letzten Willen (Testament) hat Robert Eng zu Lebzeiten nie geäussert. Wie genau werden das Vermögen und die Schulden auf die Hinterblidbenen verteilt?
Im Fall des Erblassers Robert Eng beträgt der gesammte Nachlass CHF 1 200 000 (Vermögen von CHF 1 700 000 abzüglich Schulden von CHF 500 000). Die Tochter Sara ist alleinege Erbin. Die Eltern im 2. Stamm und die geschiedene Ehefrau Aline sind von Gesetzes wegen nicht erbberechtigt.
2. An erster Stelle erben die jeweiligen Stammesoberhäupter. Was verstehen wir darunter?
Die an erster Stelle erbberechtigten Personen innerhalb eines Stammes sind die Stammesoberhäupter.
- Im 1. Stamm sind es die Kinder des Erblassers, die zugleichen Teilen erben.
- Im 2. Stamm sind es die Eltern des Erblassers, die je den gleichen Anteil erben
- Im 3. Stamm sind es die Grosseltern des Erblassers, die zu gleichen Teilen erben, Die beiden Grosseltern auf dem Mutterseite und die beiden Grosseltern auf der Vaterseite erben folgich je einen Viertel.
z.B. Die Erblasserin Lydia Merz, deren Adoptivsohn vorverstorben ist , hinterlässt ihren Eltern einen Nachlass von CHF 200 000. Mutter und Vater erben je CHF 100 000.
(Bild S 168 gelb markiert folgt.)
3. Anstelle vorverstorbener Personen erben deren Nachkommen. Was verstehen wir darunter?
Wenn eine erbberechtigte Person vorverstorben ist (d.h. zeitlich vor dem Erblasser), dann treten an ihre Stelle deren Nachkommen.
- Ist z.B. im 1. Stamm der erbberechtigte Sohn des Erblassers verstorben, so erben an einer Stelle dessen Kinder (zu gleichen Teilen), also die Enkel des Erblassers. Anstelle eines ebenfalls vorverstorbenen Enkles würde weiter ein Urenkel erben usw.
- Im 2. Stamm (der Eltern) sind es die Geschwister des Erblassers, die anstelle eines vorverstorbenen Elternteils zu gleichen Teilen erben. Ist z.B. auch ein Bruder vorverstorben, erben an seiner Stelle dessen Kinder (Nichten und Neffen des Erblassers) usw.
- Im 3. Stamm der (Grosseltern) sind es die (blutsverwanten) Tanten und Onkel, die z.B. anstelle des vorverstorbenen Grossvaters erben, bzw. Cousinen und Cousins, falls auch eine Tante oder ein onkel vorverstorben ist, usw.
z.B. Die Erblasserin Nina Eyer hinterlässt ihrem Vater, ihrer Schwester und dem Sohn ihres vorverstorbenen Bruders einen Nachlass von CHF 600 000- Der Vater Erbt CHF 300 000. Die Schwester und der Neffe erben den Anteil der vorverstrobenen Mutter, also je CHF 150 000.
(S.169 violett markiert)
Sind bei der gesetzlichen Erbteilung im 2. oder 3. Stamm alle Blutsverwanten der einen Seite vorverstorben (z.B. Mutterseite), so fällt diese erbschaft wo hin?
So fällt die ganze Erbschaft (abzüglich allfälliger Ansprüche überlebender Partner) an die andere Seite (z.B. Vaterseite)
Was verstehen wir unter Letztwillige Erbteilung?
Aus den verschidensten Gründen können Erblasser zu Lebzeiten den Wunsch haben, ihren Nachlass anders zu verteilen, als dies die gesetzlichen Regeln vorsehen. So möchte z.B. ein Mann seiner geschiedenen Ehefrau etwas zukommen lassen, obwohl ihr gesetzlicher Erbanspruch durch die Scheidung erloschen ist. Jemand anderes möchte seinen Verein, dessen Mitgliede er Zeit seines Lebens war, begünstigen. Oder eine Mutter möchte ihren alleinerziehenden Tochter mehr zukommen lassen als der anderen Tochter, die keine Kinder hat und in einer Partnerschaft lebt, in der beide Partner erwerbstätig sind.
Unabhängig vom Grund muss der Erblasser die inhaltlichen und formalen Schranken einer Verfügung von Todes wegen beachten. Gerade die formalen Anforderungen sind vergleichsweise hoch, da eine entsprechende Verfügung naturgemäss erst mit dem Tod des Erblassers wirksam wird und folglich unmissverständlich und beweiskräftig formuliert sein muss.
Wie ist die Verfügungsfreiheit des erben? Gibt es einen Pflichtteil?
Hinterlässt der Erblasser seinen Ehepartner bzw seinen gemäss Partnerschaftsgesetz eingetragenen Partner, Nachkommen (ganzer 1. Stamm) oder Eltern, so kann er nur über einen bestimmten Anteil seines Nachlasses frei verfügen. Die genannten gesetzlichen Erben müssen nämlich grundsätzlich als Mindestanspruch ihre Pflichtteile erhalten.
Wann kann ein Erblasser frei über sein Erbe verfügen?
Folglich kann der Erblasser nur dann über den ganzen Nachlass frei verfügen, wenn er weder einen Ehepartner bzw. eingetragenen Partenr noch Nachkommen oder Eltern hinterlässt.
Wie vile beträgt der Pflichtteil für die Nachkommen?
drei Viertel
Wie vile beträgt der Pflichtteil für jeden Elternteil?
die Hälfte
Wie vile beträgt der Pflichtteil für die überlebenden Ehepartner oder eingetragenen Partner??
die Hälfte
Die darüber hiknausgehenden Anteile - sie heissen verfügbarer, freier oder disponibler Teil - kann der Erblasser jeder natürlichen oder juristischen Person oder allenfalls auch dem Staat vererben (heisst "Erbeneinsetzung")
Bei der Ermittlung von Pflichtteilen und freinen Teilen empfiehlt es sich, in den folgenden Schritten vorzugehen.
EIn Erblasser hinterlässt seine Ehefrau und seine Tochter. Er hat zu Lebzeiten verfügt, dass seine gesetzlichen Erben nur den Pflichtteil erhalten soll. Der freie Teil seines gesamten Nachlasses von CHF 320 000 soll seinem Bruder zukommen. Das ist wie viel?
Weisen Sie den Berechnungsweg vor.
Kann der Erblasser die Anteile des dritten Stammes des Pflichtteiles entfernen?
Ja
Was versteht man unter Niessernutzung?
Der überlebende Ehepartner bzw. registrierte Partner kann zusätzlich durch die Verfügung einer Nutzerniessung begünstigt werden: Der èberlebende Partner darf dann die Nachlassanteile der Nachkommen des Erblassers bis zum eigenen Tod nutzen und verwalten.
z.B. Die überlebende Ehefrau des Erblassers darf zeitlebens im Haus des Erblassers wohnen bleiben. Erst nach ihrem Ableben wird die Liegenschaft zugunsten der gemeinsamen Kinder liquidiert werden.
Kann der Erblasser einem gesetzlichen Erben durch eine Enterbung dessen Pflichten entziehen?
Benennen Sie 2 Punkte.
Ausnahmsweise kann der Erblasser einem gesetzlichen Erben durch eine Enterbung auch dessen Pflichtteil entziehen. Dies ist aber nur möglich, wenn der betroffene Erbe eine schwere Straftat gegen den Erblasser oder diesem nahestehende Personen begangen hat oder auch wenn familien rechtliche Pflichten gegenüber dem Erblasser oder dessen Angehörigen schwer verletzt wurden.
z.B. Der leibliche Vater ist seinen Unterhaltspflichten gegenüber seinem Sohn nie nachgekommen. Der inzwischen erwachsene und von seiner Mutter grossgezogene Sohn hat das Recht, seinen Vater zu enterben.
Ohne Enterbungsgrund kann der Erblasser über die Pflichten nur verfügen, wenn die betroffenen Erben damit einverstanden sind. Will der Erblasser natürliche oder juristische Personen begünstigen, ohne dass diese als Erben eigesetzt werden, spricht man von einem vermächtniss (Legat). Auch das Vermächtnis darf die Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben nicht verletzen (wie bei der Erbeneinsetzung).
z.B. Der Erblasser verfügt, dass die Birnen aus dem Garten seiner Liegenschaft auch nach seinem Tod dem angrenzenden Kindergarten abgegebe werden sollen. Die Erblasserin verfügt, dass der Schweizer Paraplegiker- Stiftung CHF 50000 vermacht werden
Kann jede Person frei über seinen Nachlass entscheiden?
Nein sie muss handlungsfähig (volljährig und urteilsfähig sein)
In den schranken des Gesetzes und unter Beachtung von Fromvorschriften kann jede handlungsfähige (also volljährige und urteilsfähige) Person über die Verteilung ihres Nachlasses frei entscheiden. Es stehen ihr dazu zwei Arten zur Verfügung. Welch?
- Testament
- Erbvertrag
Wie(durch wen) kann ein Testament bestimmt werden?
Das Testament ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Alleine der Wille des Erblassers ist massgebend für die Verteeilung des Nachlasses. Entsprechend wirken die gesetzlichen Erben bei der letztwilligen Verfügung (Testament) nicht mit.
Das Testament ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Alleine der Wille des Erblassers ist massgebend für die Verteeilung des Nachlasses. Entsprechend wirken die gesetzlichen Erben bei der letztwilligen Verfügung (Testament nicht mit.
Der Erblasser muss aber aus Fründen der Rechtssicherheit zwingend eine der drei folgenden Formen einhalten:
Welche?
- Öffentliche beurkundetes Testament
- Eigenhändiges Testament (qualifizierte Schriftlichkeit)
- Mündliches Testament (Nottestament)
Was verstehen wir unter Öffentlich beurkndetes Testament? Wann wird dies genemigt/findet es statt?
- Öffentliche beurkundetes Testament beim einem Beamten, Notar oder einer anderen Urkundsperson unter Mitwirkung von zwei Zeugen.
Was verstehn wir unter Eigenhändiges Testament ? Was muss dies beinhalten?
- Eigenhändiges Testament (qualifizierte Schriftlichkeit), welches der Erblasser vollständig handschriftlich mit Angabe von Datum und Unterschrift verfasst.
Was verstehen wir unter mündliches Testament (Nottestament)?
- Mündliches Testament (Nottestament) unter ausserordentlichen Umständen (z.B. unmittelbare Todesgefahr) vor zwei Zeugen mit sofortiger anschliessender Beurkundung bei einer Gerichtsbehörde.
Kann der Erblasser seine Letzte Verfügung jederzeit in eine der drei vorigen Formen aufheben oder abändern oder auch ganz einfach die entsprechende Urkunde vernichten?
Ja
Merke: Jedes spätere Testament des Erblassers hebt alle früheren ganz oder teilweise auf.
Was verstehen wir unter Erbvertrag? Was ist der unterschied zum Testament?
Strebt der Erblasser mit den gesetzlichen Erben eine Nachlassverteilung an, die über seine Verfügungsfreiheit hinausgeht, muss er mit ihenen einen Erbvertrag vereinbaren. Der Erbvertrag ist im Gegensatz zum Testament ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, weil er das Einverständnis aller betroffenen Erben erfordert.
z.B. Der Vater vereinbart mit seinen beiden Töchtern das Folgende: Die jüngere, alleinstehende Tochter, die sich seit Jahren um den btagten Erblasser kümmert und ihn nach dem Tod der Mutter bei sich aufgenommen hat, soll den ganzen Nachlass erhalten. Die ältere Tochter, die beruflich sehr erfolgreich und dadurch finanziell bestens versorgt ist, verzichtet freiwillig auf jeglichen Anteil am Nachlass.
Welche Form muss der Erbvertrag haben. Von wem?
Der Erbvertrag muss öffentlich beurkundet werden (bei einem Beamten, Notat oder einer anderen Urkundsperson) und von allen Vertragsschliessenden sowie zwei Zeugen unterschrieben werden.
Mit welcher Form kann der Erbvertrag aufgehoben/ abgeändert werden?
Seine Aufhebung oder auch Abänderung erfordert ebefalls die öffentliche Beurkundung.
Merke: der Erbvertrag kann ohne Einverständnis aller Vertragsschliessenden nicht mehr aufgehoben werden.
Der alleinstehende Lukas Blum hat kurz vor seinem Tod seinen letzten Willen handschriftlich wie folgt auf einem Notizzettel festgehalten.
(Bild Folgt S169)
Ist Lukas Blums letzter Wille betreffend Form und Inhalt erbrechtlich so in Ordnung? Wie müsste man gegen eine alfällige Verletzung erbrechtlicher Interessen vorgehen?
Im Fall des Erblassers Lukas Blum besteht kein formales, aber ein inhaltliches Problem: Vom gesetzlichen Anteil seines Sohnes Thomas von CHF 600 000 beträgt der Pflichtteil drei Viertel, also CHF450 000. Der Sohn Thomas könnte die Verfügung durch eine Herabsetzungsklage entsprechend korrigieren lassen.
Wo ist die Registrierte Partnerschaft geregelt?
Die registrierte Partnerschaft ist vollständig im Partnerschaftsgesetz geregelt.
Was ist der Unterschied der Wohngemeinschaft und dem Konkubinat?
Bei der Wohngemeinschaft fehlt die intime Beziehung.
Ein Mann und eine Frau führen ein Konkubinat. Der Mann macht schluss und zieht aus. Der Mann war die person die jahrelang gearbeitet hat und die Frau nicht. Inwiefern muss die Frau durch die Auflösung des Konkubinats mit beruflichen Nachteilen rechnen?
Sie hat nach jahrelangem Führen des Haushalts erschwerten Zugang zum Berufsleben und keine oder nur eine geringe berufliche Vorsorge (Pensionskasse).
Umschreiebn Sie den Begriff "Ehehinderniss" im zusammenhang mit der Ehe.
Verwantschaft in gerader Linie, Geschwister, kein Nachweis des richtigen Zivilstandes.
Umschreiebn Sie den Begriff "Vorbereitungsverfahren" im zusammenhang mit der Ehe.
Prüfung der Ehevoraussetzungen durch den Zivilstandsbeamten.
Was verstehen wir unter "zeitlich unbefristete Eheungültigkeit"?
Wenn bei der Eheschliessung eine der Ehevoraussetzungen nicht erfüllt war, bei Zwangsehen, bei Scheinehen und bei Eheschliessungen Minderjäriger im Ausland.
Was verstehen wir unter "zeitlich befristete Eheungültigkeit"?
Bei vorübergehender Urteilsunfähigkeit, Irrtum oder absichtlicher Täuschung
Ist die Zivilrechtliche Eheschliessung möglich wenn der Bräutigam und die Braut beide aussländer sind?
Ja