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Kartei Details
Karten | 44 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 07.08.2021 / 06.11.2021 |
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Was ist die Höchstbeitragsgrundlage in der SV?
Max Bmgl SV
- EUR 5.550,00 monatlich (Wert 2021)
- EUR 185,00 täglich (Wert 2021)
Welche Überweisungen müssen im Rahmen der LV getätigt werden?
- FA: LSt, DB, DZ
- Krankenkasse: SV Beiträge / BVK Beiträge (Abf neu): 1,53%
- Gemeinde: Kommst/UBahnsteuer
Wie kommt man auf den Nettobezug/Auszahlungsbetrag?
Wie berechnen sich die DG-Kosten?
GEhalt Brutto
Überstunden
Zulagen
Prämien
rovisionen etc
____________
Bruttobezug
SV-DN Anteil
LST
Abzüge
=Nettobezug
DG Kosten:
Bruttobezug
+SV -DG Anteil
+ Kommst
+ DZ
+ DG
+ ggfs Wiener DG Abgabe
+ BV-Beitrag
= DG Kosten
Welche Bmgl bei SV (Beitragsgrundlage?)?
Entgelt. allso Bruttogehalt von allem auf das man Anspruch hat (Anspruchslohnprinzip - auch Ivm Sozialdumping relevant). Auch Trinkgeld!
Taxative Ausnahmen gem 49:
- Auslagenersätze
- Abfertigung
- Fahrkostenzuschüpsse
- freie/verbilligte Mahlzeiten
Abgrenzung freier DV / WErkvertrag / echter DV
erg
Welcher Kostenteil des DG ist im ersten Monat des DN Eintrittes nicht zu entrichten?
BV-Beitrag
Wie wird eine laufende Prämie, die immer gezahlt wird behandelt?
Nicht wie Sonderzahlung, ganz normal wie wenn Bruttogehalt erhöht
Wie finden Sachbezüge Eingang in die LV
erhöhen Bmgl für SV (Entgelt) und natürlich LSt
Welche steuerlichen Besonderheiten gibt es bei Überstunden, Sonn und Feiertagen, Nacharbeit, Smutz Erschwernis und Gefahrenzulage?
68 EStG: Zuschläge für erste 10 Überstunden *0,5 sind steuerfreiu, insgesamt höchtens 86 euro monatlich
Rest bis EUR 360 pm steuerfrei / Voraussetzungen lt EStG beachten
Wie geht man vor bei der Berechnung von Überstundenteiler und Steuerfreibetrag nach 68 EStG für Überstunden, wenn All-In Vereinbarung vorliegt? zB Bruttogehalt EUR 5k/40h/Woche Normalarbeitszeit
Problem: Man weiß ja nicht genau, was tatsüchlich überstunden sind, die 50% Überstundenzuschlag umfasst sind. Lt LStR 20 Stunden. Daher:
Normalarbeitszeit: 40*4,333
Überstunden: 20
Überstundenzuschlag: 10
= Überstundenteiler: 203
Für Berechnung des Freibetrages (begünstigt ist ja nur Zuschlag) muss man nun ermitteln, welcher Betrag auf Zuschlag entfällt:
5000/203= 24 // 24*10*0,5=Bmgl Begünstigung
Welche Besonderheiten bestehen bei geringfügig Beschäftigten?
Was wenn vom DG mehrere geringfügig Beschäftige angestellt sind?
Ebene DN
- Keine LSt
- Keine SV-Beitrag DN / Möglichkeit Selbstversicherung (Opting in) nach 19a ASVG - Rd 70 Euro pm
--> Auszahlung also Brutto für Netto
Ebene DG
- Kommst - ja
- DB - ja
- DZ - ja
- BV-Beitrag - ja
- SVDG Anteil - Nur Pflichtversicherung in UV (1,2%)
SV: Nur Pflichtversicherung in UV (1,2%), Nicht in PV, KV und AV //DB, Dz, Kommst und BVK fallen aber ganz normal an
Wenn
- Entgelt ohne Sonderzahlugen 1,5*Geringfügikeitsgrenze übersteigt und
- mehrere geringfüg Beschäftigte
dann pauschale Dienstgeberabgabe zur Kranken- und Pensionsversicherung Hv 16,4% von Entgelt ohne SZ von allen DN die geringfügig beschäftigt sind. https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Geringfuegige_Beschaeftigung_(sozialrechtlich).html
Die begünstigte Besteuerung von Sonderzahlungen ("Sonstige Bezüge") gilt ja nur innerhalb des Jahressechstel. Wie wird dieses berechnet und welche Bmgl?
Was sind sonstige Bezüge?
Sonstige Bezüge sind Bezüge, die dem Dienstnehmer
- in größeren Zeitabständen als den normalen Abrechnungszeiträumen
- oder auch nur einmalig
Beispiele:
- Urlaubsbeihilfe (=jährlich wiederkehrende sonstige Bezüge)
- Weihnachtsremuneration (=jährlich wiederkehrende sonstige Bezüge)
- Bilanzgeld,
- Jubiläumsgeld
Bmgl: alle "laufenden Bezüge" (ohne SV?)/ nicht steuerfreie, nicht Aufwandsersätze:
Zunächst sind alle bisher zugeflossenen laufenden Bezüge (inklusive aller laufenden steuerfreien und steuerpflichtigen Zulagen) zu ermitteln. Dazu zählen:
- Überstundengrundlohn und –zuschläge
- Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen
- Laufend gewährte Sachbezüge
- Begünstigte Auslandstätigkeit
- Bezüge von Entwicklungshelfern
- Zahlungen des Arbeitgebers für die Zukunftsvorsorge
- Der steuerpflichtige Teil der Reisekosten
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Nicht zu berücksichtigen sind:
- Sonstige Bezüge
- Freiwillige Abfertigungen die nach dem Tarif versteuert werden
- Familienbeihilfe
- steuerfreie Reisekosten (z.B. Kilometergeld, Taggeld),
- Vergleichszahlungen
- Nachzahlungen
- Kündigungsentschädigungen
- Karenzgeld
- usw.
Im Kalenderjahr zugeflossene laufende Bezüge bis AUszahlung: zB X/5 Monate*12=fiktive laufende Bezüg pa
fiktive laufende Bezüge pa / 6 --> Jahressechstel
ACHTUNG ÄNDERUNG:
Nunmehr hat demgegenüber zusätzlich im Zeitpunkt der letzten laufenden Zahlung im Kalenderjahr eine Ermittlung des tatsächlichen Jahressechstels zu erfolgen. Dies hat zur Folge, dass bereits zugeflossene und begünstigt besteuerte Sonderzahlungen mitunter aufgerollt und neu zum Tarif zu besteuern sind,
was ist das sv zuordnungsgesetz
zuordnung zuordnung wv, dv etc geregelt und vorabprüfung usw möglich
auch anrechnung bezahlte beiträge enthalten bei unqualifizierung
Was versteht man unter dem entgeltfortzahlungsprinzip (zb urlaub, feiertag, krqnkenstand)? was ist zb bei provisionen idz zu beachten
entgelt immer wie wenn dn arbeiten könnte - schbitt bei provision einrechnen
arbeitsrechtliche u sv konsequenzen wg verkürzung izm anspruchslonprinzip
Was passiert wenn sv zu spät gezahlt wird?
Rückstande werden verzinst mit aktuell ca 3,4 prozent.
Immer bei gola usw beachten,weil dann zu zahlen ist, wenn nachforderung
Wie berechnet sich das jahressechstel?
laufende bezüge durch abgelaufene monate bis zahlung von jeweiligem sonstigen bezug
mal 12 durch 6
welche freigrenze ubd welchen freibetrag gibt es beim jahressechstel?
620 und 2100 freigrenze
auch obergrenze bei rd 83k, dann nach tarif
Abgrenzung und rechtsfolgen freier dv, dv, wv? wer ist wo versichert und wie erfolgt besteuerung?
freier dv:
- dauerdchuldverh
- tun geschuldet (keine arbeotsleistung bzw kein werk)
- vertretungsrecht
- persönliche unabhängigkeit
- keine bindung arbeitszeit u ort
- recht aufträge abzulehnen
- keine integration in betriebliche Struktur
- keine wesentlichen eigenen betriebsmittel (anders als wv)
Überlege wie bestimmte Beendigungskausel Zahlungen steuer- und svrechtlich zu behandeln sind:
- Gesetzliche Abf
- Freiwillige Abf
- Urlaubsersatzleistungen,
- Vergleichszahlungen
- Kündigungsentschädigung
- Sozialplanzahlungen etc
siehe 67 EStG. Immer begünstigungen. zB 1/5 steuerfrei zu belassen
Was sind freiwillige Abfertigungen und wie werden diese besteuert?
Leistung des AG die in ursächlichem Zusammenhang mit Beendigung stehen, die nicht wg KV oder gesetz bezahlt wird.
Nicht also zB Jübiläumsgeldzahlungen die dann nur eben bei Beendigung ausbezahlt werden
Viertel und zwölftelregelung beachten nach 67 Abs 6 EStG
Nach welchem gesetz sind gf versichert in sv?
bet unter 25: idr 4 abs 2 weil dv oder 4 abs 4 asvg wenn freies dv
bet zwischen 25 und 50: 4 abs 2 idr - achtung hier dann keine lohnsteuerpflicht
ab 50: 2 abs 1 z 3 wenn gmbh gewerbeschein hat sonst neuer selbständiger nach z 4
Wie berechnet sich der Überstundenteiler bei AllInVereinbarung bzw in weiterer Folge ein Steuerfreibetrag?
Summe der Stunden die insgesamt pm geleistet werden inkl Überstundenzuschlag:
- Anzahl Stunden pm Normalarbeitszeit: 4,33*40
- Anzahl Überstunden p.m (bei All-In lt LStR 20): 20
- Überstundenzuschlag (lt AZG 50% oder lt KV zB 100): 10
Berechnung was steuerfrei: Bruttogehalt/Überstundenteiler=Wert einer Überstunde
Wert einer Überstunde*10*0,5
--> Zehn Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohnes, insgesamt 86 pm sind steuerfrei nach 68 Abs 2. Die 50% nicht verwechseln mit oben. Oben steht was er
Welcher Nachteil ergibt sich in Bezug auf 68 Abs 2 (steuerfreiheit v Überstunden) bei Gleitzeitvereinbarungen?
Was passiert, wenn bei Gleitzeitvereinbarung:
- mehr als 12 Stunden
- außerhalb des Gleizeitrahmen (Tägliche Zeitraum, innerhalb dessen der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit grundsätzlich frei beginnen und beenden kann.)
Immer Normalarbeitszeit, da erst im Zeitpunkt der Abrechnung das Vorliegen von Überstunden beurteilt werden kann. Erst am Ende der Gleitzeitperiode Gutstunden, für die auch der Überstundenzuschlag zusteht.
68 Abs 2 gilt daher auch im Monat der Auszahlung des Überstundenzuschlages (also zB einmal p.a.). Daher Nachteil, weil keine Auftrollung und maxBetrag dann gleich ausgeschöpft ist.
Bei bei mehr als 12h oder außerhalb Gleitzeitrahmen echte Überstunden die gleich im jeweiligen Monat begünstigt
DN tritt zB 1 Monat nach erhalt des Urlaubsgeldes aus. Daher bekommt er ja zu viel Urlaubsgeld. Im KV ist dann geregelt wie damit umzugehen. IDR steht es nur aliqot für Kalenderjahr zu (Achtung immer aufpassen welcher Anteil zusteht und welcher zu viel).
Daher lt KV kann die Rückzahlung auch durch Abzug von der Endabrechnung erfolgen. Wie vorgehen?
einfach vom lfd Brutto abziehen - den Anteil vom SZ Brutto den DN zu viel erhalten hat. Rückzahlung der SZ verringert das also das Monatsbrutto im Austrittsmonat.
Daher dann auch steuer und SV in diesem Monat - unsystematisch weil vorher mit nur 6% besteuert wird und jetzt der gering versteuerte Teil vom hoch versteuerten Tarif abgezogen wird!? - TBC
Unter welche Voraussetzungen ist ein steuerbegünstigtes Prämiensplitting möglich?
Prämie kann entweder auf 14 mal oder auf 7 mal gessplittet ausgezahlt werden. 7. Teil bzw 7. und 14. Teil sind dann steuerbegünstigt mit 6 Prozent (sonstiger Bezug) - Rest laufender Bezug.
Voraussetzungen daneben (lt LStR):
- schriftliche Vereinbarung
- Vereinbarung vor Auszahlung
- Keine nachträgliche Abänderung der vereinbarten Auszahlungsmodalität
Welche Abgaben werden bei GPLB geprüft?
Lohnsteuerprüfung (§ 86 EStG9
- Lohnsteuer
- Abzugsteuer
- DB
- DZ
KommstPrüfung (14 KommstG)
- KommSt
Sozialversicherungsprüfung (41a ASVG)
- SV DG und DN-Anteil
Welche Konsequenzen können bei Feststellungen im Rahmen einer GPLA drohen?
SV mäßig:
- Nachforderung SV-Beiträge - Anspruchslohnprinzip.
- Bei Unterentholung (sämtliche Entgeltsbestandteile die nach KV oder Gesetz zustehen) Verwaltungsstrafen im Rahmen von LSD-BG
- Verzugszinsen für verspätet entrichtete SV-Beiträge (2021) iHv 3,38% - gem ASVG
Lohnsteuer
- Haftung für nicht abgeführte Lohnsteuer (wenn bereits ESt‐veranlagt, dann auf Grund VwGH Judikatur keine LSt Nachforderung bei AN möglich)
Allgemein:
- Risiko Finanzstrafrecht (zB auch eigener § bei KommstG)
Bei einer GPLB stellt sich heraus, dass echtes DV statt Werkvertrag vorliegt. Welche Konsequenzen? Was versteht man hierbei unter dem Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz?
Vorüberlegungen:
- WV - keine LSt/ keine SV, keine Lohnebenkosten etc wurden abgeführt von DG
- DV: muss alles abgeführt werden.
Konsequenzen wieder ähnlich:
- Nachzahlung ASVG Beiträge (DN und DG)
- Lohnebenkosten Nachzahlung (ca 9%)
- Verzugszinsen
- Haftung LSt (keine NAchforderung, wenn Veranlagung bereits erfolgt)
- Auftragnehmer kann auch Arbeitsrechtlich Ansprüche einklagen (Nachzahlungen zB im Bereich SZ, Mindestentgelt und sonstige Ansprüche auf Basis KV usw)
- Vorsteuer unberechtigt gezogen
SV-Zuordnungsgesetz: Beiträge wurden vom "AN" SVA abgeführt (GSVG-Pflicht) - Kann auf ASVG Beiträge (ÖGK) angerechnet werden.
Was versteht man unter dem Entgeltausfallsprinzip?
Was ist dabei zB iZm Provisionen, Zulagen, Überstundenpauschalen, SChmutzzulagen, zu beachten (sonst LSD-BG Risiko)? Wie berechnen?
Das Ausfallsprinzip besagt, dass ein Arbeitnehmer bei berechtigten Abwesenheiten wie Urlaub, Krankheit, Feiertag, Pflegefreistellung oder sonstigen Dienstverhinderungen jenes Entgelt erhalten muss, das er erhalten hätte, wenn er an diesem Tag gearbeitet hätte (der Arbeitstag also nicht ausgefallen wäre). Die entsprechenden Rechtsgrundlagen finden sich u. a. in § 8 des Angestelltengesetzes (AngG), § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG), § 6 des Urlaubsgesetzes (UrlG) und § 9 des Arbeitsruhegesetzes (ARG).
Durchschnittswerte: Durchschitt letzte 3 Monate.
Echtwerte: Steht z. B. die Anzahl der zu leistenden Überstunden, der gebührenden Zulagen oder sonstiger gebührender Entgeltbestandteile fest (etwa durch eine fixierte Schicht- oder Dienstplaneinteilung), so sind diese (und keine Durchschnittswerte) so auszubezahlen, wie wenn sie der Arbeitnehmer tatsächlich geleistet hätte.
Wie ermittelt sich die gesetzliche Abfertigung?
Wie ermittelt sich die relevante freiwillige Abfertigung für 67 Abs 6 Z 2?
- Gesetzliche: Werte siehe 67. Immer nur Dienstzeitjahre zu selbem AG relevant. Bmgl ENTGELT - dh inkl zB SZ
- Freiwillige: AUch Vordienstzeiten relevant. Bmgl sonstige Bezüge (dh ohne SZ)
Gelten die Begünstigungen gem § 67 Abs 6 (freiwillige Abfertigung) auch im System Abfertigung neu?
nein. 67 Abs 6 Z 7 sagt: Bestimmung gilt nur für jene Zeiträume fü die keine Anwartschaften ggü BV-KIasse bestehen. Daher freiwillige Abferitigungen bei AN die im System Abf neu sind voll nach Tarif zu versteuern
Ein Angestellter wird fristwidrig gekündigt oder ohne wichtigen Grund entlassen. Was kann der AN machen?
Kündigungsentschädigung. AN ist so zu stellen wie wenn er weitergearbeitet hätte und wäre fristgerecht DV fritgerecht beendet worden - laufendes Entgelt, SZ und sonstige ENtgeltsbestandteile
§ 29 AngG.
(1) Wenn der Dienstgeber den Angestellten ohne wichtigen Grund vorzeitig entläßt oder wenn ihn ein Verschulden an dem vorzeitigen Austritt des Angestellten trifft, behält dieser, unbeschadet weitergehenden Schadenersatzes, seine vertragsmäßigen Ansprüche auf das Entgelt für den Zeitraum, der bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses durch Ablauf der bestimmten Vertragszeit oder durch ordnungsmäßige Kündigung durch den Dienstgeber hätte verstreichen müssen, unter Einrechnung dessen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.
Wie ist eine Kündigungsentschädigung zu berechnen und zu versteuern?
erg
Was ist immer zu beachten wenn in der Fragestellung nach den Werktagen gefragt wird?
Werktage immer inkl Samstag. Arbeitstage nur Arbeitstage dh idR von Mo-Fr.
Wenn man zB Anzahl Werktage für die Urlaubsersatzleistung gebührt berechnen muss, dann zB mit 30 Werktagen Urlaub rechnen (25 Arbeitstage + 5 Samstage)
Softwarespezialist bekommt Prämie erst 1 Jahr später weil noch stritig war, ob er alles ordnungsgemäß erfüllt hat. Welche Lohnsteuerliche Besonderheit?
Nachzahlung für abgelaufene Kalenderjahre - Fünftel-Begünstigung
Unterschied Dienstzettel und Dienstvertrag?
Dienstzettel:
- Gibt nur (mündlich) Vereinbartes wieder - Wissenserklärung
- Verpflichtend wenn DV länger als 1 M gedauert hat und kein Dienstvertrag existent, der bereits die Mindestinhalte enthält
- Mindestinhalte: eh logisch: Namen und Anschrift, Beginn AV, Befristungen, Künigungsfrist, Arbeitsort, Verwendung AN, Gehalt, Normalarbeitszeit etc
Dienstvertrag:
- übereinstimmende Willenserklärung
Wer ist verfplichtet Arbeitszeitaufzecihnungen zu führen und wer ausgenommen?
Welche Risiken/Konsequenzen ergeben sich, wenn keine Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden?
- Verwaltungsstrafen (Kumulationsprinzip) – vgl. § 28 AZG
- ‐ Verfallsfristen beginnen nicht zu laufen – vgl. § 26 Abs 8 AZG
- Steuerliches Risiko ggfalls aufgrund Nichtanerkennung (§ 68 Abs 1 und 2 EStG)
- ‐ Sozialversicherungsrechtliches Risiko wegen Anspruchslohnprinzip
- ‐ Ggfalls Risiko der Unterzahlung (Lohn‐ und Sozialdumping‐Bekämpfungsgesetz, LSD‐ BG).
Verpflichtung: Dienstnehmer.
nahe Angehörige der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers (Eltern, volljährige Kinder, im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegattin oder Ehegatte, eingetragene Partnerin oder Partner, sowie Lebensgefährtin oder Lebensgefährte, wenn seit mindestens drei Jahren ein gemeinsamer Haushalt besteht), deren gesamte Arbeitszeit auf Grund der besonderen Merkmale der Tätigkeit
a)
nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird, oder
b)
von diesen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern hinsichtlich Lage und Dauer selbst festgelegt werden kann;
8.
leitende Angestellte oder sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen maßgebliche selbständige Entscheidungsbefugnis übertragen ist und deren gesamte Arbeitszeit auf Grund der besonderen Merkmale der Tätigkeit
a)
nicht gemessen oder im Voraus festgelegt wird, oder
b)
von diesen Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern hinsichtlich Lage und Dauer selbst festgelegt werden kann;
Wie berechnet sich die Urlaubsersatzleistung. ZB X seit 01.07.X0 beschäftigt. Austritt am 01.10.X1. Gehalt 1764,00. Urlaubsanspruch 25 Arbeitstage pro Jahr. Kein Resturlaub. Urlaubsjahr = Arbeitsjahr
Achtung: Arbeitsjahr heißt immer ab Eintritt
offener Urlaubsanspruch: 25*4/12 = 8,33 Tage
Wert eines Urlaubstages: 1764,00/22 (=Teiler)=80,18
8,33*80,18=668,18 Urlaubsersatzleistung laufend
668,18*1/6= 111,36 Urlaubsersatzleistung SZ