Block 5 Rechnungswesen
Rechnungslegung – Allgemeines und Vorschriften
Rechnungslegung – Allgemeines und Vorschriften
Kartei Details
Karten | 11 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 21.03.2021 / 12.05.2021 |
Weblink |
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Lernziel
Lernziele:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
kennen die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung
verstehen die Auswirkungen der Bewertungsgrundsätzen
kennen die Begriffe Inventur und Inventar im Handelsbetrieb
Rechnungslegungs- und Bewertungsvorschriften
Vorgang, einen Abschluss zu erstellen • Jahresabschluss
Meistens per 31.12. Gesetzlich erforderlich Basis für Steuerabschluss
• Zwischenabschlüsse
Kürzere Intervalle (Halbjahr, Quartale, Monate, etc.) Unternehmenssteuerung
Laufende Entwicklung überwachen
Ziel etc.?
• Ziel
Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage
• Mittel
Jahresrechnung
- Bilanz
- Erfolgsrechnung (ER)
- Geldflussrechnung (GFR) - Anhang
• Adressaten
Geschäftsleitung, Verwaltungsrat, Führungspersonen, etc. (intern) Eigentümer (Aktionäre bei AG)
Kreditgeber (Banken, Private)
Lieferanten
Staat (Steueramt)Jahresrechnung = Basis für Steuerbemessung
Geseztliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage
- Anlagevermögen darf höchstens zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, unter Abzug der notwendigen Abschreibungen (OR 960a).
Beispiel
- Kauf Grundstück am 03.10.1989 für CHF 250'000.
- Heute könnte es für CHF 654'321 verkauft werden.
- Zu welchem Wert darf es heute bilanziert werden?