SIA Normen

Vorbereitung für die eidg. Prüfung zum Elektroprojektleiter Sicherheit und Installation

Vorbereitung für die eidg. Prüfung zum Elektroprojektleiter Sicherheit und Installation


Kartei Details

Karten 115
Lernende 20
Sprache Deutsch
Kategorie Technik
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 24.01.2021 / 30.05.2025
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Was umfasst die SIA 118?

  • SIA 118 Seite 3-5
  • 1 Der Werkvertrag im Allgemeinen
  • 2 Vergütung der Leistungen des Unternehmers
  • 3 Bestellungsänderung
  • 4 Bauausführung
  • 5 Ausmass, Abschlagszahlungen, Sicherheitsleistungen und Schlussabrechnung
  • 6 Abnahme des Werkes und Haftung für Mängel
  • 7 Vorzeitige Beendigung des Werkvertrages und Zahlungsverzug des Bauherrn

Kurze Umschreibung der SIA 118/380!

  • SIA 118/380 Seite 4
  • Die vorliegende Norm gehört zur Normenreihe Allgemeine Bedingungen Bau (ABB). Sie enthält in Ergänzung und Abänderung der Norm SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten detailierte Regeln betreffend Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen im Bereich der Gebäudetechnik.
  • Die ABB dienen dem Zweck, Rechte und Pflichten von Bauherr und Unternehmer so zu regeln, dass die Anforderungen an das Bauwerk, die in den technischen Normen beschrieben oder vom Bauherrn verlangt werden, bei der Bauausführung effizient erfüllt werden.

  1. Was verstehen Sie unter dem Leistungsmodell SIA 112?

  • SIA 112 Seite 4
  • Die Norm SIA 112 Modell Bauplanung bildet den Ablauf einer Planung phasenbezogen, mit verteilten Rollen und frei wählbaren Modulen ab.
  • In der Norm SIA 112 Modell Bauplanung finden sich auch die Begriffsdefinition für die am Planungsprozess Beteiligten.

Was regelt die SIA 108?

  • SIA 108 Seite 5 (.1)
  • Die vorliegende Ordnung:
  • → umschreibt die Rechte und Pflichten der Parteien beim Abschluss und bei der Abwicklung von Verträgen über Ingenieurleistungen (Art.1)
  • → erläutert Aufgaben und Stellung des Ingenieurs (Art.2, 7 und 8)
  • → beschreibt die Leistungen des Ingenieurs (Art.3, 4, 7 und 8)
  • → beschreibt die Leistung und Entscheide des Auftraggebers (Art.4)
  • → enthält die Grundlagen zur Ermittlung einer angemessenen Honorierung (Art.5-8)

Welches sind die Unterschiede zwischen Global- und Pauschalpreise?

  • SIA 118 Art.41 Abs.2
  • Der Pauschalpreis unterscheidet sich vom Globalpreis einzig dadurch, dass die Bestimmungen über die Teuerungsabrechnung (Art.64-68) nicht anzuwenden sind.

Wie heissen die Phasen in einem Projekt?

  • SIA 108 Art.3.2.1 / SIA 112 Seite 9
  • 1 Strategische Planung
  • 2 Vorstudie
  • 3 Projektierung
  • 4 Ausschreibung
  • 5 Realisierung
  • 6 Bewirtschaftung

Wer ist bei einer Abnahme anwesend?

  • SIA 118 Art.158 Abs.2
  • Bauherr, Unternehmer, Bauleitung
  • Auf die Anzeige hin wird das Werk (oder der Werkteil) von der Bauleitung gemeinsam mit dem Unternehmer innert Monatsfrist geprüft. Der Unternehmer nimmt an der Prüfung teil und gibt die erforderlichen Auskünfte. Die Bauleitung kann Belastungsproben und andere Prüfungen nach Art.139 Abs.1 und 2 anordnen.

Wie gross ist der Verzugszins bei Zahlungsverzug?

  • SIA 118 Art.190 Abs.1
  • Der Bauherr leistet fällige Zahlungen innerhalb von 30 Tagen, sofern nicht in der Vertragsurkunde eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist (Art. 21 Abs. 3). Nach Ablauf dieser Frist verliert er für die betreffende Zahlung einen allfällig vereinbarten Anspruch auf Skontoabzug. Außerdem kann ihn der Unternehmer durch Mahnung in Verzug setzen (Art. 102 Abs. 1 OR). Von diesem Zeitpunkt an schuldet er Verzugszins. Maßgebend ist der am Zahlungsort übliche Zinssatz für bankmässige Kontokorrent-Kredite an Unternehmer.

Wie viele Prozente «Honorar» erhalten Sie für die Ausführungsunterlagen?

  • SIA 108-K:2018 Art.7.7.3
  • Leistungstabelle und Prozentwerte
  • 45%

Kann für ein Angebot mit einem vorliegenden Projekt eine Entschädigung verlangt werden?

  • SIA
  • Nein

Wie können die verschiedenen Phasen in einem Projekt durch den Planer verrechnet werden?

  • SIA
  • Die Phasen können nur als Ganzes verrechnet werden. Es können verschiedene Phasen auf einer Rechnung kombiniert werden. Die Phasen werden nach Aufwand verrechnet.

Ist die MwSt. in den Honoraren oder den zusätzlichen Kostenelementen enthalten?

  • SIA 108 Art.5.1.3
  • Die MwSt. wird offen abgerechnet. Sie ist in den Honoraren und den zusätzlichen Kostenelementen nicht inbegriffen.

Unter welchen Bedingungen besteht die Möglichkeit von einem Werkvertrag zurückzutreten?

  • SIA 118 Art.
  • Gerät der Unternehmer ausserstande (z.B. infolge Todes oder Invalidität), die übernommenen Arbeiten weiterzuführen, und ist die vertragsgemässe Weiterführung nicht durch Rechtsnachfolger und Hilfspersonen gesichert, so kann der Bauherr den Werkvertrag durch Rücktritt beenden. War der Vertrag mit Rücksicht auf die persönlichen Eigenschaften des Unternehmers eingegangen worden, so tritt die Beendigung ohne weiteres ein (Art. 379 Abs. 1 OR).
  • Trotz der Beendigung bleibt der Unternehmer oder dessen Rechtsnachfolger verpflichtet, dem Bauherrn auf Verlangen die von ihm selbst erstellten Ausführungspläne (Art. 101) sowie die Baustelleneinrichtungen zur Vollendung des Werkes ganz oder teilweise zu überlassen.
  • Der Bauherr vergütet nach Werkvertrag die bereits erbrachten Leistungen, soweit sie für ihn brauchbar sind; ferner im Falle des Abs. 2 die Baustelleneinrichtungen und Ausführungspläne. Für den Gewinn, der dem Unternehmer entgeht, schuldet er keinen Ersatz. Liegt aufseiten des Unternehmers ein Verschulden vor, so hat der Bauherr Anspruch auf Schadenersatz.

Sind Kosten für Kopien-, Plot- und Druckarbeiten im Honorar inbegriffen?

  • SIA 108 Art.5.4.3
  • Zu den Nebenkosten gehören: Dokumentationskosten → Kopien, Plotterausdrucke, Druck- und Buchbindearbeiten, Fotoarbeiten, Inserate und Publikationen, Präsentationsmodelle, Erwerb von Plan- und weiteren Unterlagen, Lieferung und Archivierung von Datenträger

Was bedeutet eine provisorische Inbetriebnahme?

  • SIA 118/380  6.4
  • Die vorzeitige Inbetriebnahme von Anlageteilen mit provisorischen Steuerungs- und Betriebszuständen bedingt eine besondere Vereinbarung über die Tragung der damit verbundenen Gefahr und Haftung.

Ist die Teilnahme an Koordinations- und Ausführungsbesprechungen im Auftrag inbegriffen?

  • SIA 118/380  2.2.2
  • Inbegriffene Leistung: Teilnahme an Koordinations- und Ausführungsbesprechungen.

Wie hoch ist die Solidarbürgschaft bei einer Rechnungssumme von 310`000 CHF?

  • SIA 118 Art.150
  • Ab 300`000 CHF sind es noch 5% bis 300`000 CHF 10% aber Minimum 30`000 CHF
  • Der Rückbehalt beträgt 10% des Leistungswertes am Ende des Rechnungsmonates (Art. 145 und 146). Übersteigt der Leistungswert jedoch CHF 500 000.–, so beträgt der Rückbehalt 5% des Wertes, mindestens aber CHF 50 000.–. Dies gilt auch für Fälle nach Art. 144 Abs. 3.
  • Wird in Abweichung von Art. 144 Abs. 2 und 3 sowie bei Leistungen zu Global- oder Pauschalpreisen ein Teil des Leistungswertes durch eine grobe Schätzung von Leistungen ermittelt, so bemisst sich der Rückbehalt von diesem Teil zu 20%, und zwar unabhängig von der Höhe des ganzen Leistungswertes.
  • Ist nichts anderes vereinbart, so beschränkt sich der Rückbehalt auf den Maximalbetrag von CHF 2 000 000.–.

Mit der Bauleitung entstehen Differenzen bezüglich eines Regierapportes. Innerhalb welcher Frist sind diese Differenzen zu bereinigen?

  • SIA 118 Art.47 Abs.3
  • Differenzen über den Inhalt des Rapportes werden von der Bauleitung auf allen Exemplaren unter Angabe ihres Gegenstandes vermerkt. Sie sind innert Monatsfrist zu bereinigen.

Nach welcher Honorierungsart wird das Ingenieur-Honorar vergütet, wenn entsprechende Vereinbarungen fehlen?

  • SIA 108 Art.5.8
  • Sofern zwischen dem Auftraggeber und dem Ingenieur vorgängig die Art der Vergütung nicht festgelegt wurde, sind die Leistungen nach dem effektivem Aufwand zu vergüten.

Bei einem Bau kann wegen verzögerten Gipserarbeiten die Endmontage nicht erfolgen. Der Bauherr macht den Elektroinstallateur dafür verantwortlich. Unter welchen Voraussetzungen kann der Unternehmer dies ablehnen?

  • SIA 118 Art.95 Abs.3
  • Werden indessen zusätzliche Vorkehren zur Einhaltung der Fristen ohne Verschulden des Unternehmers erforderlich, so trifft er sie nur mit Einwilligung der Bauleitung. In diesem Falle trägt der Bauherr die nachgewiesenen Mehrkosten. Verweigert die Bauleitung die Einwilligung, so ist der Unternehmer zur Vornahme der Vorkehren nicht verpflichtet.

Auf Grund einer Bestellungsänderung durch den Bauherrn können bereits gelieferte Materialien nicht mehr verwendet werden. Dürfen diese verrechnet werden?

  • SIA 118 Art.85 Abs.3
  • Arbeiten, Materialbestellungen und sonstige Aufwendungen, die vor Bekanntgabe der Bestellungsänderung vorgenommen und wegen der Änderung nutzlos werden, sind dem Unternehmer zu entschädigen; die nutzlos gewordenen Arbeiten werden nach Werkvertrag vergütet.

Wer entfernt und trägt die Kosten für den aus Schlitzarbeiten herrührenden Schutt und Abfall?

  • SIA 118 Art.118 Abs.2
  • Der Unternehmer schafft den von seinen Arbeiten herrührenden Schutt und Abfall rechtzeitig weg oder lagert ihn nach Weisung der Bauleitung auf dem Platze ab. Er trägt die Kosten, soweit es sich nicht um Regiearbeiten handelt.

Wie lange muss ein Fachingenieur Original-Arbeitsunterlagen aufbewahren?

  • SIA 108 Art.1.2.9
  • Die Arbeitsergebnisse bleiben Eigentum des Beauftragten. Sie sind während zehn Jahren ab Beendigung des Auftrages in der zur Herausgabe vereinbarten Form aufzubewahren.

Was sind bei einem Planungsauftrag die Ziele der Vorstudie?

  • SIA 112  2.22
  • Grundlage: Projektdefinition, Projektpflichtenheft, Machbarkeitsstudie
  • Ziele: Anbieter / Projekt ausgewählt, welche den Anforderungen am besten entsprechen

Für welche Fachgebiete gilt der Leistungsbeschrieb?

  • SIA 108 Art.4
  • Der Leistungsbeschrieb gilt für alle Fachgebiete:
  • Elektro
  • Heizung / Kälte
  • Lüftung / Klima
  • Sanitär
  • elektrische / mechanische Anlagen

Welcher Nachweis erbringt die Betriebsprobe?

  • SIA 118/380  4.2.2.1
  • Elektro- und Kommunikationsanlagen: Die Prüfungen erfolgen gemäss NIV Art.24 und 35 / NIN SN 1000:2005, Teil 6. Diese Prüfungen werden laufend vorgenommen und protokolliert.

Wie hoch ist der Schwierigkeitsgrad eines Berghauses?

  • SIA K102 Art.7.6.5 und SIA K118 Art.7.6.5
  • Baukategorie: IV = 1.0
  • Elektro: III = 0.9

Gehören technische Berechnungsdaten, Anlagepläne und Prinzipschemas zu den Ausschreibungsunterlagen?

  • SIA 108 Art.4.4.1
  • Ja
  • Grundlage: Bauprojekt und Detailpläne
  • Ziele: Vergabereife erreicht

Um wie viel muss eine Lieferung die im Leistungsverzeichnis vorgesehene Menge unterschreiten, damit ein neuer Einheitspreis geltend gemacht werden kann?

  • SIA 118 Art.86
  • Wird durch eine oder mehrere Bestellungsänderungen die zu einem Einheitspreis gehörende Menge gegenüber der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Menge verändert und beträgt die Abweichung nicht mehr als 20%, so bleibt der vereinbarte Einheitspreis für die gesamte Menge massgebend.
  • Übersteigt die endgültige Gesamtmenge 120% der vorgesehenen Menge oder unterschreitet sie 80%, so wird auf Verlangen einer Vertragspartei für den 120% übersteigenden Teil bzw. für die ganze 80% nicht erreichende Menge ein neuer Einheitspreis auf der Basis der ursprünglichen Kostengrundlage (Art. 62 Abs. 2) vereinbart; dieser Preis wird als Nachtragspreis dem Leistungsverzeichnis angefügt.
  • Der Werkvertrag kann eine andere Toleranzgrenze als 20% festlegen, insbesondere dann, wenn das Leistungsverzeichnis für Baustelleneinrichtungen separate Positionen vorsieht (Art. 9). Auch kann der Werkvertrag festlegen, dass nicht die Veränderung einer einzelnen Menge, sondern einer bestimmten Gruppe gleichartiger Mengen massgebend sei.
  • Sind einzelne Mengen zur Zeit der Ausschreibung aus bautechnischen Gründen noch nicht bestimmbar, so sind die Abs. 1–3 nicht anwendbar; der vereinbarte Einheitspreis gilt ohne Rücksicht auf die ausgeführte Menge. Die entsprechenden Positionen des Leistungsverzeichnisses werden in den Ausschreibungsunterlagen als solche bezeichnet.
  • Ergeben sich bei der Ausführung der vereinbarten Leistungen gegenüber den Mengenangaben im Leistungsverzeichnis Mehr- oder Mindermengen, ohne dass eine Bestellungsänderung vorliegt, so gelten die Bestimmungen der Art. 86–89 sinngemäss.

Darf der Bauherr die Abnahme einer Installation verweigern, wenn diese kleinere, unbedeutende Mängel aufweist?

  • SIA 118 Art.169
  • Recht auf Verbessrung, Minderung und Rücktritt
  • Bei jedem Mangel hat der Bauherr (abgesehen vom Schadenersatzrecht nach Art. 171) zunächst einzig das Recht, vom Unternehmer die Beseitigung des Mangels innerhalb angemessener Frist zu erlangen (Recht auf Verbesserung, Art. 160, Art. 161 Abs. 2, Art. 162, Art. 174 Abs. 2, Art. 179 Abs. 2). Soweit der Unternehmer Mängel innerhalb der vom Bauherrn angesetzten Frist nicht behebt, ist der Bauherr berechtigt, nach seiner Wahl:
  • Entweder weiterhin auf der Verbesserung zu beharren; dies jedoch nur dann, wenn die Verbesserung im Verhältnis zu seinem Interesse an der Mängelbeseitigung nicht übermässige Kosten verursacht (Art. 368 Abs. 2 OR). Der Bauherr kann die Verbesserung statt durch den Unternehmer auch durch einen Dritten ausführen lassen oder sie selbst vornehmen, beides auf Kosten des Unternehmers (Art. 170)
  • oder einen dem Minderwert des Werkes entsprechenden Abzug von der Vergütung zu machen (Minderung, Art. 368 Abs. 2 OR). Hat der Bauherr (oder eine Hilfsperson des Bauherrn) den Mangel mitverschuldet, so ist der Abzug entsprechend zu verringern
  • oder vom Vertrag zurückzutreten; dies jedoch nur dann, wenn die Entfernung des Werkes nicht mit unverhältnismässigen Nachteilen für den Unternehmer verbunden ist und die Annahme dem Bauherrn nicht zugemutet werden kann (Art. 368 Abs. 1 und 3 OR). Mit dem Rücktritt wird der Bauherr von der Pflicht zur Leistung einer Vergütung befreit; bereits bezahlte Vergütungen kann er zurückfordern. Das Werk steht dem Unternehmer zur Verfügung; es kann vom Bauherrn aus dem Grundstück entfernt werden, und zwar auf Kosten des Unternehmers, wenn dieser die Entfernung nicht innerhalb einer angemessenen Frist selbst vornimmt.
  • Hat sich der Unternehmer geweigert, eine Verbesserung vorzunehmen, oder ist er hierzu offensichtlich nicht imstande, so stehen dem Bauherrn die Mängelrechte gemäss Abs. 1 Ziff. 1–3 schon vor Ablauf der Verbesserungsfrist zu.

Was ist der Unterschied zwischen Global- und Pauschalpreis?

  • SIA 118 Art.41
  • Der Pauschalpreis unterscheidet sich vom Globalpreis einzig dadurch, dass die Bestimmungen über die Teuerungsabrechnung (Art. 64–68) nicht anzuwenden sind.

Wie hoch darf ein Verzugszins angesetzt werden?

  • SIA 118 Art.190 Abs.1
  • Der Bauherr leistet fällige Zahlungen innerhalb von 30 Tagen, sofern nicht in der Vertragsurkunde eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist (Art. 21 Abs. 3). Nach Ablauf dieser Frist verliert er für die betreffende Zahlung einen allfällig vereinbarten Anspruch auf Skontoabzug. Ausserdem kann ihn der Unternehmer durch Mahnung in Verzug setzen (Art. 102 Abs. 1 OR). Von diesem Zeitpunkt an schuldet er Verzugszins. Massgebend ist der am Zahlungsort übliche Zinssatz für bankmässige Kontokorrent-Kredite an Unternehmer.

Nach wie vielen Jahren verjähren die Mängelrechte des Bauherrn?

  • SIA 118 Art.180
  • Die Mängelrechte des Bauherrn verjähren fünf Jahre nach Abnahme des Werkes oder Werkteils.
  • Die Rechte aus Mängeln, die der Unternehmer absichtlich verschwiegen hat, verjähren dagegen in 10 Jahren.

Aus welchen Personen setzt sich das Planerteam zusammen?

  • SIA 108 Art.3.5.1
  • Der Ingenieur erbringt die vereinbarten Leistungen in Einzelbereichen in Zusammenarbeit mit den übrigen beauftragten Fachleuten der gleichen oder anderer Fachrichtung.Die am gleichen Vorhaben beteiligten Fachleute werden gesamthaft als Planerteam bezeichnet.

Ab wann beginnt die Rügefrist für das Werk oder einzelne Werkteile zu laufen?

  • SIA 118 Art.172 Abs.2
  • Die Rügefrist beginnt für das werk oder einzelne Werkteile mit dem Tag der Abnahme zu laufen.