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Lernkarten

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Raphael Ackermann

Raphael Ackermann

Set of flashcards Details

Flashcards 300
Language Deutsch
Category Career Studies
Level Secondary School
Created / Updated 29.12.2020 / 20.04.2024
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Was steht in der Brandschutzrichtlinie?

Diese Brandschutzrichtlinie legt fest, was für allgemeine Anforderungen Brandmeldeanla-gen zu erfüllen haben, sowie wo und wann Bauten und Anlagen mit Brandmeldeanlagen zu überwachen sind.

Was steht nicht in der Brandschutzrichtlinie?

Nicht Gegenstand dieser Brandschutzrichtlinie sind Detailanforderungen, die bei Planung, Einbau, Betrieb, Wartung und Prüfung von Brandmeldeanlagen als Stand der Technik zu beachten sind.

Welche allgemeinen Kriterien sind massgebend ob es eine Brandmeldeanlage giebt?

Je nach Personenbelegung und Nutzung sind Bauten, Anlagen oder Brandabschnitte mit ausreichend dimensionierten Brandmeldeanlagen auszurüsten.

Wann können Brandmeldeanlagen verlangt werden?

  1. wenn zur Gewährleistung der Personensicherheit eine frühzeitige Alarmierung der Hilfs- und Rettungskräfte notwendig ist
  2. wo eine im Brandfall frühzeitige Ansteuerung und Inbetriebsetzung von baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen sowie von haustechnischen Anlagen gewährleistet sein muss
  3. in grossen und komplexen Bauten und Anlagen.

Wann können Brandmeldeanlagen verlangt werden?

Bei Industrie-, Gewerbe- und Bürobauten kann die Brandschutzbehörde eine Überwachung mittels Brandmeldeanlage verlangen, wenn:

  1. die nach der Brandschutzrichtlinie „Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte“ zu-lässigen Brandabschnittsgrössen überschritten werden, und die Brandmeldeanlage für die aktuelle Nutzung als technische Brandschutzmassnahme sinnvoll ist
  2. langsam anlaufende Brände (z. B. Schwelbrände) zu erwarten sind
  3. Wasser als Löschmittel nicht verwendet werden darf

Bei Industrie-, Gewerbe- und Bürobauten kann die Brandschutzbehörde eine Überwachung mittels Brandmeldeanlage verlangen, wenn:

In Beherbergungsbetrieben welchen ist eine Brandmeldeanlage mit Vollüberwachung erforder-lich.

a

In Beherbergungsbetrieben [b] und [c ist eine Brandmeldeanlage mit Vollüberwachung erforderlich für:

  1. Bauten und Anlagen mit zwei Geschossen und die Anzahl beherbergter Personen mehr als 50 beträgt
  2. Bauten und Anlagen mit drei oder mehr Geschossen und die Anzahl beherbergter Per-sonen mehr als 30 betragen
  3. in Beherbergungsbetrieben [b] und [c], für Gebäude geringer Höhe mit einem Löschanlagenkonzept, kann auf den Einbau einer Brandmeldeanlage verzichtet werden

In Beherbergungsbetrieben [b] und [c ist eine Brandmeldeanlage mit Vollüberwachung erforderlich für:

In Verkaufsgeschäften sind Sprinkleranlagen mit was zu ergänzen?

Handfeuermeldern

Was ist bezüglich verkaufsgeschäften zu beachten?

Verkaufsgeschäften sind Sprinkleranlagen mit Handfeuermeldern zu ergänzen. In Teilbe-reichen oder einzelnen Räumen ist eine Brandmeldeanlage zu installieren, sofern dies zur Ansteuerung technischer Brandschutzeinrichtungen erforderlich ist.

Was kann die Brandschutzbehörde bezüglich Räumen mit grosser Personenbelegung?

In Bauten und Anlagen mit Räumen mit grosser Personenbelegung kann die Brandschutzbehörde Brandmeldeanlagen verlangen.

Nenne Beispiele für besonder Bauten und Anlagen?

Hochhäuser, Atriumbauten, Bauten mit Doppelfassaden, Verkehrsanlagen

Wie wird es bei besonderen Bauten und Alagen bezüglich Brandmeldeanlagen gehandhabt?

Besondere Bauten und Anlagen (z. B. Hochhäuser, Atriumbauten, Bauten mit Doppelfassa-den, Verkehrsanlagen) sind auf Verlangen der Brandschutzbehörde mit Brandmeldeanlagen zu überwachen.

Welche Anforderungen haben Brandmeldeanlagen?

Brandmeldeanlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie wirksam und jederzeit betriebsbe-reit sind.

Was ist der Auftrag von Brandmeldeanlagen?

Brandmeldeanlagen haben einen entstehenden Brand selbsttätig festzustellen und zu signalisieren sowie gefährdete Personen und Feuerwehr zu alarmieren. Sie können zur Ansteuerung und Inbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen eingesetzt werden.

Was muss bezüglich Melder beachtet werden?

Art und Anordnung der Brandmelder richten sich nach Nutzung, Umgebungsbedingun-gen, Raumgeometrie und Überwachungsfläche. Brandmeldeanlagen sollen als Vollüberwa-chung ausgelegt werden.

Was muss bezüglich Täuschungssicherheit beachtet werden?

Die Täuschungssicherheit von Brandmeldeanlagen muss mehr Beachtung finden als eine unnötig hohe Ansprechempfindlichkeit. Diese darf andererseits, insbesondere bezüglich der Personensicherheit, nicht in unzulässiger Weise verschlechtert werden.

Was muss bezüglich Kenzeichnung von BMA's beachtet werden?

Brandmeldeanlagen sind so zu kennzeichnen, dass eine Identifizierung der verantwortlichen VKF-anerkannten Fachfirma und des Herstellers gewährleistet ist.

Erkläre Vollüberwachung bei BMA.

randmeldeanlagen für Vollüberwachung umfassen gesamte Bauten und Anlagen. Ausgenommen sind davon ausdrücklich befreite, feuerwiderstandsfähig abgetrennte Räume und Bereiche.

Erkläre Teilüberwachung bei BMA.

Eine Teilüberwachung muss mindestens die Fluchtwege sowie Räume mit erhöhtem Brandrisiko erfassen. Sie erstreckt sich immer über einen ganzen Brandabschnitt. Die Brandschutzbehörde kann den Überwachungsumfang auf weitere Brandabschnitte ausdehnen.

Was muss Teil überwachung mindestens erfassen?

Eine Teilüberwachung muss mindestens die Fluchtwege sowie Räume mit erhöhtem Brandrisiko erfassen. Sie erstreckt sich immer über einen ganzen Brandabschnitt.

Folgende Räume oder Bereiche können von der Überwachung ausgenommen werden:

  1. Installationsschächte, die nicht zugänglich sind oder keine Aktivierungsgefahren enthalten
  2. Nassräume, wenn darin keine brennbaren Vorräte oder Abfälle gelagert werden
  3. Zivilschutzräume, die in Friedenszeiten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden
  4. Schächte für Aufzüge mit separatem Maschinenraum
  5. Wohnbereiche, die als Brandabschnitt abgetrennt sind
  6. Kriechkeller ohne Brandbelastung, sofern diese zu den Nachbarbereichen mit feuerwiderstandsfähigen RF1 abgetrennt sind
  7. Anbauten und Überdachungen, sofern diese nicht als Lager genutzt und keine Motorfahrzeuge, Anhänger, Wechselcontainer abgestellt werden
  8. Bereiche unter Galerien, welche nicht breiter als 3 m oder eine Fläche unter 30 m2 aufweisen
  9. Kühlräume und Tiefkühlräume mit Bodenflächen bis: 50 m2 ohne Anforderungen an den Feuerwiderstand, 200 m2 für Kühl- und Tiefkühlräume als eigenem Brandabschnitt mit brennbarer Wärmedämmung, 600 m2 für Kühl- und Tiefkühlräume als eigenem Brandabschnitt mit Wärmedämmung aus Baustoffen der RF1
  10. separate Öltankräume mit Feuerwiderstand EI 60 bis 150 m2
  11. separate Pellets- und Schnitzellager
  12. Zwischenräume oberhalb Unterdecken und unterhalb Doppelböden mit einer Brandbelastung von weniger als 50 MJ/m2 oder mehr als 50 MJ/m2 ohne Aktivierungsgefahr, Wenn eine örtlich begrenzte Brandbelastung von weniger als 100 MJ/m2 oder weniger als 100 MJ/Laufmeter und keine Aktivierungsgefahr vorhanden ist (wenn die örtliche Brand-belastung überschritten oder Aktivierungsgefahr vorhanden ist und die Hohlräume nicht der Luftführung dienen, genügt eine Bereichsüberwachung entlang der Kabeltrasse)
  13. Zwischenräume oberhalb Unterdecken (Mit Decke) weniger als 0.15 m und unterhalb Doppelböden wniger als 0.2 m (mit Boden).

Folgende Räume oder Bereiche können von der Überwachung ausgenommen werden: Istallationsschächte: Erzähle einzelheiten.

Installationsschächte, die nicht zugänglich sind (keine Revisionsöffnung) oder keine Akti-vierungsgefahren (z. B. Schalt-, Steuerungs-, Regelgeräte und Schaltschränke) enthalten

Folgende Räume oder Bereiche können von der Überwachung ausgenommen werden: Nassräume: Erzähle einzelheiten.

Nassräume wie Waschräume und Toiletten, wenn darin keine brennbaren Vorräte oder Abfälle gelagert werden

Folgende Räume oder Bereiche können von der Überwachung ausgenommen werden: Zivilschutzräume: Erzähle einzelheiten.

Zivilschutzräume, die in Friedenszeiten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden

Folgende Räume oder Bereiche können von der Überwachung ausgenommen werden: Schächte für Aufzüge: Erzähle einzelheiten

Schächte für Aufzüge mit separatem Maschinenraum

Folgende Räume oder Bereiche können von der Überwachung ausgenommen werden: Wohnbereiche: Erzähle einzelheiten

Wohnbereiche, die als Brandabschnitt mit dem erforderlichen Feuerwiderstand abgetrennt sind

Folgende Räume oder Bereiche können von der Überwachung ausgenommen werden: Kriechkeller ohne Brandbelastung: Erzähle einzelheiten

Kriechkeller ohne Brandbelastung, sofern diese zu den Nachbarbereichen mit feuerwider-standsfähigen Bauteilen aus Baustoffen der RF1 abgetrennt sind;

Folgende Räume oder Bereiche können von der Überwachung ausgenommen werden: Anbauten und Überdachungen: Erzähle einzelheiten

Anbauten und Überdachungen, sofern diese nicht als Lager genutzt und keine Motorfahrzeuge, Anhänger, Wechselcontainer, usw. abgestellt werden

Folgende Räume oder Bereiche können von der Überwachung ausgenommen werden: Bereiche unter Galerien: Erzähle einzelheiten

Bereiche unter Galerien, welche nicht breiter als 3 m oder eine Fläche unter 30 m2 aufweisen

Folgende Räume oder Bereiche können von der Überwachung ausgenommen werden: Kühlräume und Tiefkühlräume: Erzähle einzelheiten

Kühlräume und Tiefkühlräume mit Bodenflächen bis:

  • 50 m2 ohne Anforderungen an den Feuerwiderstand
  • 200 m2 für Kühl- und Tiefkühlräume als eigenem Brandabschnitt mit brennbarer Wärmedämmung
  • 600 m2 für Kühl- und Tiefkühlräume als eigenem Brandabschnitt mit Wärmedämmung aus Baustoffen der RF1

Folgende Räume oder Bereiche können von der Überwachung ausgenommen werden: Öltankräume: Erzähle einzelheiten

separate Öltankräume mit Feuerwiderstand EI 60 bis 150 m2

Folgende Räume oder Bereiche können von der Überwachung ausgenommen werden: Pellets- und Schnitzellager: Erzähle einzelheiten

separate Pellets- und Schnitzellager

Folgende Räume oder Bereiche können von der Überwachung ausgenommen werden: Zwischenräume oberhalb Unterdecken und unterhalb Doppelböden: Erzähle einzelheiten

  1. Zwischenräume oberhalb Unterdecken und unterhalb Doppelböden mit einer Brandbelastung von weniger als 50 MJ/m2 oder mehr als 50 MJ/m2 ohne Aktivierungsgefahr wie Transformatoren, Vorschaltgeräten oder Motoren für Lüftungsklappen (in die Berechnung der Brandbelastung sind auch die den Zwischenraum begrenzenden Bauteile mit Ausnahme der Böden und Deckenkonstruktionen mit einzubeziehen).                                                              Wenn eine örtlich begrenzte Brandbelastung von weniger als 100 MJ/m2 oder weniger als 100 MJ/Laufmeter und keine Aktivierungsgefahr vorhanden ist (wenn die örtliche Brand-belastung überschritten oder Aktivierungsgefahr vorhanden ist und die Hohlräume nicht der Luftführung dienen, genügt eine Bereichsüberwachung entlang der Kabeltrasse)
  2. Zwischenräume oberhalb Unterdecken mit einer Höhe von Unterkant Unterdecke bis Un-terkant Rohdecke von weniger als 0.15 m und unterhalb Doppelböden mit einer Höhe von Oberkant Doppelboden bis Oberkant Rohboden von weniger als 0.2 m.

Erzähle mir etwas über Feuerwehrbedien- und Anzeigeteile von Brandmeldeanlagen.

3 Punkte

  1. Feuerwehrbedien- und Anzeigeteile von Brandmeldeanlagen, die mehr als eine Melder-gruppe umfassen, müssen an einem sicheren (Flucht- und Rettungsweg bzw. Feuerwehrzu-gang) für die Feuerwehr leicht zugänglichen Standort installiert sein.
  2. In unmittelbarer Nähe des Feuerwehrbedien- und Anzeigeteils ist die Betriebszustands-anzeige der Brandmeldeanlage anzuordnen.
  3. Der ungehinderte Zugang für die Feuerwehr ist zu gewährleisten.

Jedes Ansprechen der Brandmeldeanlage muss was auslösen?

Jedes Ansprechen der Brandmeldeanlage muss einen internen und externen Alarm auslösen. Der externe Brandalarm ist direkt auf die öffentliche Feuermeldestelle zu übermitteln.

Was muss bei Ausschaltungen und Störungsmeldungen der Brandmeldeanlage oder Übertragungsstrecke passieren?

Ausschaltungen und Störungsmeldungen der Brandmeldeanlage oder Übertragungsstrecke sind optisch und akustisch zu signalisieren sowie selbsttätig an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten.

Was muss der Anlagebetreiber einer Brandmeldeanlage erstellen?

Anlagebetreiber haben eine auf die Verhältnisse abgestimmte Sicherheitsorganisation Brandschutz zu erstellen. Es muss gewährleistet sein, dass gefährdete Personen alarmiert werden.