Gesetze, NIV, NEV, WV

M1-LF3 / Regeln der Technik: Fragen / Antworten Gesetze, NIV, NEV, WV

M1-LF3 / Regeln der Technik: Fragen / Antworten Gesetze, NIV, NEV, WV

Simon Wigger

Simon Wigger

Kartei Details

Karten 52
Lernende 33
Sprache Deutsch
Kategorie Elektrotechnik
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 08.11.2020 / 23.06.2025
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Wann wird einer juristischen Person die Kontrollbewilligung erteilt? 

Die Kontrollbewilligung wird einem Betrieb erteilt, wenn: 

a. er für die Kontrolle eine Person mit einer Ausbildung nach Absatz 1 (kontrollberechtigte 

Person) einsetzt; 

b. der Ausbildungsstand der kontrollberechtigten Person dem neuesten Stand der Technik 

entspricht und deren Weiterbildung gewährleistet ist; 

c. die internen Arbeitsanweisungen zur Kontrolltätigkeit auf dem neuesten Stand und für das

Kontrollpersonal zugänglich sind; 

d. die geeigneten und kalibrierten Mess- und Kontrollgeräte vorhanden sind. 

(NIV Art. 27) 

Wer ist für die Durchführung einer Abnahmekontrolle verantwortlich? 

Die unabhängigen Kontrollorgane und die akkreditierten Inspektionsstellen führen 

im Auftrag der Eigentümer von elektrischen Installationen technische Kontrollen 

durch und stellen die entsprechenden Sicherheitsnachweise aus. 

(NIV Art. 32) 

 

Welche Aufgaben muss das Inspektorat erfüllen? 

- Das Inspektorat beaufsichtigt die übrigen Kontrollorgane, die Inhaber einer allgemeinen 

Installationsbewilligung sowie einer Ersatzbewilligung. Es unterstützt die übrigen 

Kontrollorgane in der Durchführung der Überwachung der Installationskontrolle und kann die 

dafür notwendigen Massnahmen anordnen. 

- Es kontrolliert die elektrischen Installationen, die weder von einem unabhängigen 

Kontrollorgan noch von einer akkreditierten Inspektionsstelle kontrolliert werden. 

- Soweit die Durchführung technischer Kontrollen von elektrischen Installationen nach Artikel 32 

Absatz 2 akkreditierten Inspektionsstellen übertragen worden ist, überwacht das Inspektorat 

den Eingang der Sicherheitsnachweise und prüft diese stichprobenweise auf ihre Richtigkeit. 

Artikel 33 Absätze 3 und 4 gelten sinngemäss. 

- Es kann einem Eigentümer von Installationen auf dessen Antrag die Führung und Überwachung 

eines Verzeichnisses über den Eingang der Sicherheitsnachweise übertragen. 

- Das Inspektorat entscheidet in Streitfällen, ob eine elektrische Installation den Vorschriften 

dieser Verordnung entspricht. 

(NIV Art. 34) 

Muss bei einer PVA auf einem Wohnungsbau nach der Erstellung eine Abnahmekontrolle 

durchgeführt werden? 

Übernimmt der Eigentümer vom Ersteller eine Energieerzeugungsanlage nach 

Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c mit Verbindung zu einem Niederspannungsverteilnetz 

oder eine elektrische Installation mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 

Jahren gemäss Anhang, so veranlasst er innerhalb von sechs Monaten eine Abnahmekontrolle 

durch ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle. 

Er reicht innerhalb dieser Frist den Sicherheitsnachweis der Netzbetreiberin, 

oder bei Installationen nach Artikel 32 Absatz 2, dem Inspektorat ein. 

(NIV Art. 35) 

Wer fordert für die periodische Kontrolle auf? 

- Die Netzbetreiberinnen fordern die Eigentümer, deren elektrische Installationen aus ihrem 

Niederspannungsverteilnetz versorgt werden, mindestens sechs Monate vor Ablauf der 

Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis nach Artikel 37 bis zum Ende der 

Kontrollperiode einzureichen. 

- Das Inspektorat fordert die Eigentümer von Spezialinstallationen nach Anhang Ziffer 1 und die 

Eigentümer von Energieerzeugungsanlagen nach Artikel 35 Absatz 2 mindestens sechs Monate 

vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis einzureichen. 

(NIV Art. 36) 

Diese Frist kann bis längstens ein Jahr nach Ablauf der festgelegten Kontrollperiode 

verlängert werden. Wird der Sicherheitsnachweis trotz zweimaliger Mahnung 

nicht innerhalb der festgesetzten Frist eingereicht, so übergibt die Netzbetreiberin 

dem Inspektorat die Durchsetzung der periodischen Kontrolle. 

(NIV Art. 36) 

 

 

Was muss auf dem SINA alles enthalten sein? 

Der Sicherheitsnachweis muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: 

a. Adresse der Installation und des Eigentümers; 

b. Beschreibung der Installation einschliesslich angewendeter Normen und allfälliger 

Besonderheiten; 

c. Kontrollperiode; 

d. Name und Adresse des Installateurs; 

e. Ergebnisse der betriebsinternen Schlusskontrolle nach Artikel 24; 

f. Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei 

Abnahmekontrollen nach Artikel 35 Absatz 3 und periodischen Kontrollen nach Artikel 36. 

(NIV Art. 37) 

Wer muss den Sicherheitsnachweis unterzeichnen? 

Der Sicherheitsnachweis muss unterzeichnet werden: 
a. von den Personen, welche die Kontrolle durchgeführt haben; und 
b. von einer der kontrollberechtigten Personen, welche in der Installationsbewilligung 
aufgeführt sind. 
(NIV Art. 37) 

Wann darf eine Stichprobenprüfung durchgeführt werden? 

Das Inspektorat und die Netzbetreiberinnen kontrollieren elektrische Installationen 
mit Stichproben und wenn Grund zur Annahme besteht, dass sie dieser Verordnung 
nicht entsprechen. Sie können hierfür andere Kontrollorgane beiziehen. 
(NIV Art. 39) 

Kann eine Stichprobenprüfung einem Eigentümer einer Anlage verrechnet werden? 

Die Kosten der Stichprobenkontrollen sind vom Eigentümer der Installation zu 
tragen, wenn Mängel an der Installation festgestellt werden. Ist die Installation mängelfrei, 
so geht die Stichprobenkontrolle zu Lasten derjenigen Stelle, welche sie 
angeordnet hat. 
(NIV Art. 39) 

In welcher Frist müssen, die bei einer Kontrolle festgestellten Mängel, behoben werden? 

- Mängel, die Personen oder Sachen gefährden können, müssen unverzüglich behoben werden. 
Besteht eine unmittelbare und erhebliche Gefahr, unterbricht das Kontrollorgan die 
Stromzufuhr zum personen- oder sachgefährdenden Installationsteil sofort. 
- Die Netzbetreiberinnen oder das Inspektorat setzen für die Behebung von Mängeln, die im 
Rahmen der Überprüfung des Sicherheitsnachweises oder bei Stichprobenkontrollen 
festgestellt werden, eine angemessene Frist. 
(NIV Art. 40) 

Welche Kontrollperiode muss für Installationen Nullung Schema III eingetragen werden? 

Der Kontrolle alle fünf Jahre unterliegen: 
Die elektrischen Installationen oder Installationsteile nach Nullung Schema 
III, solange diese nicht an den aktuellen Stand der Technik angepasst sind. 

Muss nach einer Handänderung bezüglich Elektroinstallationskontrolle etwas unternommen 
werden? 

Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode 
müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit 
der letzten Kontrolle kontrolliert werden. 
(NIV Anhang Kontrollperioden 2.3.11)