Öffentliches Recht

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Flashcards 60
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 06.11.2020 / 08.11.2021
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Was sind Grundrechte? 

 

Unter dem Begriff der Grundrechte werden die von der Verfassung und von internationalen Menschenrechtskonventionen garantierten inhaltlich grundlegenden Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat verstanden.

Welche Funktion haben Freiheitsrechte? 

Freiheitsrechte als Abwehrrechte gegenüber dem Staat

Durch die Freiheitsrechte wird der Einzelne vor Eingriffen des Staates in seine Freiheitssphäre geschützt. Der Staat seinerseits wird zu einem Dulden oder Unterlassen verpflichtet. In dieser Abwehrfunktion der Freiheitsrechte liegt ihre primäre Aufgabe.

Konstitutiv-institutioneller Charakter der Freiheitsrechte

Den Freiheitsrechten kommt über ihre Abwehrfunktion hinaus auch die Funktion von objektiven Grundsatznormen zu, die in der ganzen Rechtsordnung zum Tragen kommen.

Bedingungen für Einschränkungen nach Art. 36 BV? 

1. Gesetzliche Grundlage

2. Öffentliches Interesse oder Schutz von Grundrechten Dritter

3. Verhältnismässigkeit - Geeignetheit

- Erforderlichkeit - Zumutbarkeit

4. Wahrung des Kerngehalts

Wann darf eine Individualbeschwerde nach Art. 34 f. EMRK eingereicht werden? 

 

PersönlicherGeltungsbereich(Art.34EMRK)

  • •  jede natürliche Person, nichtstaatliche Organisation oder

    Personenvereinigung

  • •  Betroffenheit (keine Popularbeschwerde)

  • •  Staat ist Vertragsstaat der EMRK

    •  ÖrtlicherGeltungsbereich

  • •  primär Staatsgebiet der Vertragsstaaten

  • •  alle Akte, für die ein Staat verantwortlich gemacht werden kann

    •  ZeitlicherGeltungsbereich
    •  Bindung nach Ratifizierung und Inkrafttreten

    •  SachlicherGeltungsbereich
    •  Grundrechte der EMRK und der Zusatzprotokolle

Welche Zulässigkeitsvoraussetzungen (Art. 35 EMRK) gibt es für die Individualbeschwerde? 

Zulässigkeitsvoraussetzungen (Art. 35 EMRK)

  • •  Keine anonymen Beschwerden (Name und Adresse)

  • •  Kein Missbrauch des Beschwerderechts (z.B. falscher Sachverhalt)

  • •  Keine Übereinstimmung mit einer früheren Beschwerde (Identität von Beschwerdeführer, -gegner und Sachverhalt)

  • •  Keine Befassung anderer internationaler Instanzen

  • •  Erschöpfung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe

  • •  Frist von 6 Monaten nach endgültigem nationalem Urteil

  • •  Begründetheit der Beschwerde

  • •  Unzulässigkeit der Beschwerde, wenn kein erheblicher Nachteil besteht, es sei denn, die Achtung der Menschenrechte oder die Sicherstellung einer innerstaatlichen gerichtlichen Prüfung erfordert Behandlung

Definition Folter (Verstoss gegen Art. 3 EMRK) 

Folter

Jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich sehr grosse körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel um von ihr eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmasslich von ihr begangene Tat zu bestrafen oder um sie einzuschüchtern.

Definition unmenschliche Strafe oder Behandlung (Verstoss gegen Art. 3 EMRK) 

Eine Behandlung, die absichtlich schwere psychische oder physische Leiden verursacht.

Definition: Erniedrigende Strafe oder Behandlung (Verstoss gegen Art. 3 EMRK) 

Eine Behandlung, die bei den Betroffenen Angst-, Furcht- und Minderwertigkeitsgefühle hervorrufen kann, die geeignet sind, sie zu demütigen, zu entwürdigen und allenfalls ihren körperlichen oder geistigen Widerstand zu brechen.

Art. 2 EMRK Recht auf Leben

1 Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, ausser durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.

2 Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a)  jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b)  jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die

Freiheit rechtmässig entzogen ist, an der Flucht zu hindern; c)einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.

Inhalt der Persönlichen Freiheit? (Art. 10 Abs. 2 BV) 

 

Die persönliche Freiheit schützt die körperliche und geistige Integrität der menschlichen Person und die Freiheit der Bewegung. Darüber hinaus umfasst sie generell jene Freiheiten, die elementare Erscheinungen der Persönlichkeitsentfaltung darstellen (vgl. auch Art. 8 EMRK; Art. 9 UNO-Pakt II).

Als Abwehrrecht umfasst die persönliche Freiheit das Verbot für den Staat, das Selbstbestimmungsrecht unzulässigerweise einzuschränken.

Funktion der Kommunikationsgrundrechte? 

Demokratische Funktion

Kommunikationsgrundrechte bilden die Voraussetzung für einen ungehinderten Fluss von Meinungen und Informationen und damit für eine freie demokratische Willensbildung und –betätigung

Menschenrechtliche (Individualrechtliche) Funktion

Kommunikationsgrundrechte schützen ein existenzielles menschliches Bedürfnis nach Mitteilung und Kommunikation mit anderen

Wie weit geht der persönliche Schutzbereich? Bei den Kommunikationsrechten

 

Die Grundrechte freier Kommunikation sind Menschenrechte. Sie schützen in erster Linie natürliche Personen.

Juristische Personen können sich auf die Grundrechte freier Kommunikation berufen, soweit diese nicht unmittelbar an menschliche Eigenschaften anknüpfen.

Sachlicher Schutzbereich der Kommunikationsgrundrechte? 

  • Als Meinung gelten „Ergebnisse von Denkvorgängen sowie rational fassbar und mitteilbar gemachte Überzeugungen in der Art von Stellungnahmen, Wertungen, Anschauungen, Auffassungen und dergleichen“ (BGE 117 Ia 472 E. 3c). 
  • unerheblich sind Form der Meinung und Kommunikationsmittel
  • geschützt sind nur ideelle Gehalte (kommerzielle Gehalte werden durch Art. 27 BV geschützt)
  • ideelle Meinungen werden unbesehen der Qualität ihres Inhalts geschützt; auch inhaltlich falsche, provozierende oder schockierende Äusserungen verdienen grundrechtlichen Schutz

Ansprüche durch Kommunikationsfreiheit? 

Abwehransprüche

  • Kommunikationsgrundrechte sind klassische Freiheitsrechte. Dem Staat ist es untersagt, Massnahmen gegen die Meinungsbildung und Meinungsäusserung zu treffen.

Leistungsansprüche

  • Es besteht ein „bedingter Anspruch“ auf Nutzung von öffentlichem Grund, z.B. für Standaktionen oder Demonstrationen.

  • Der Staat hat die tatsächliche Realisierung der Grundrechte zu gewährleisten, z.B. mittels Polizeischutz (BGE 124 Ia 267 E. 3a S. 271 f.).

 

Kerngehalt der Kommunikationsfreiheit? 

  • Unzulässig sind staatliche Massnahmen, die den Einzelnen zur inneren Identifikation mit einer ihm fremden Meinung zwingen.

  • Unzulässig ist zudem die Vorzensur im Sinne einer vorgängigen und systematischen Inhaltskontrolle von Meinungsäusserungen

Versammlungsfreiheit- rechtliche Grundlage und sachlicher Geltungsbereich? 

Rechtliche Grundlage

Demonstrationen stehen als öffentliche Meinungskundgebungen unter dem Schutz sowohl der Meinungsfreiheit (Art. 16 BV, Art. 10 EMRK, Art. 19 Uno-Pakt II) als auch der Versammlungsfreiheit (Art. 22 BV, Art. 11 EMRK und Art. 21 Uno-Pakt II).

Sachlicher Geltungsbereich

Der Schutzbereich von Art. 22 BV umfasst das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben. Unter dem Begriff der Versammlung wird eine zeitlich beschränkte Zusammenkunft verstanden, die in der Regel an einem bestimmten Ort abgehalten wird und meinungsbildend ist.

Persönlicher Geltungsbereich der Versammlungsfreiheit? 

 

Natürliche Personen sind Trägerinnen der Versammlungsfreiheit

Juristische Personen wie z.B. Vereine können sich zwar nicht als solche versammeln, wohl aber eine Versammlung organisieren. Sie können sich auf die Versammlungsfreiheit berufen, wenn sie als Organisatorinnen einer Versammlung auftreten.

Anspruch auf Nutzung von Öffentlichem Grund

Bei Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes besteht ein unbedingter Anspruch.

Bei gesteigertem Gemeingebrauch ist ein bedingter Anspruch anerkannt. Der gesteigerte Gemeingebrauch ist diejenige Benutzung einer öffentlichen Sache im Gemeingebrauch, die

•  nicht mehr bestimmungsgemäss oder

•  nicht gemeinverträglich ist und

•  andere Benutzer zwar wesentlich beschränkt, aber nicht ausschliesst.

  • Anspruch auf Nutzung des öffentlichen Grundes, jedoch kein Recht auf Nutzung an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit
  • Nutzung des öffentlichen Grundes darf einer Bewilligungspflicht unterworfen werden

Was genau schützt der Schutz der Privatsspähre? (Art. 13 BV) 

  • Achtung des Privatlebens
  • Achtung des Familienlebens
  • Unverletzlichkeit der Wohnung
  • Schutz des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs
  • Datenschutz 

 

In welche Unterteile gliedert sich die das Rechtsgleichheitsgebot nach Art. 8 BV? 

  1. Allgemeines Gleichheitsgebot (Art. 8 Abs. 1 BV) 
  2. Diskriminierungsverbot (Art. 8 Abs 2 BV) 
  3. Gleiche Rechte für Mann und Frau (Art. 8 Abs. 3 BV) 
    1. Satz 1: Differenzierungsverbot
    2. Satz 2: Egalisierungsgebot
    3. Satz 3: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
  4. Beseitigung von Benachteiligungen Behinderter (Art. 8 Abs. 4 BV) 

Rechtsgleichheit in der Rechtsetzung 

 

Eine Verletzung in der Rechtsetzung liegt vor, wenn ein Erlass rechtliche Unterscheidungen trifft, ohne dass ein sachlicher, vernünftiger Grund in den zu regelnden Verhältnissen ersichtlich ist. Ebenso, wenn Unterscheidungen unterbleiben, die sich auf Grund der Verhältnisse aufdrängen (BGE 114 Ia 1 E. 3).

Prüfschema für eine Praxisänderung

  1. Es liegen ernsthafte und sachliche Gründe für die Praxisänderung vor.

  2. Die Änderung erfolgt in grundsätzlicher Weise.

  3. Das Interesse an der neuen,als richtig anerkannten Rechtsanwendung muss die gegenläufigen Rechtssicherheitsinteressen überwiegen.

Voraussetzungen für die Gleichbehandlung im Unrecht? 

  1. Die Behörde weicht in ständiger Praxis vom Gesetz ab.

  2. Die Behörde gibt zu erkennen, dass sie auch in Zukunft nicht

    gesetzeskonform entscheiden wird.

  3. Es bestehen keine überwiegenden Gesetzmässigkeitsinteressen oder überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter.

Prüfschema für Art. 8 Abs. 2 BV

  1. Liegt eine rechtsungleiche Behandlung vor,die sich für eine bestimmte Gruppe nachteilig auswirkt? Oder benachteiligt eine unterschiedslos geltende Regelung faktisch bestimmte Gruppen (indirekte Diskriminierung)?

  2. Knüpft die Unterscheidung an ein verpöntes Kriterium von Art.8 Abs. 2 BV an?

3.  Kann das staatliche Organ das Vorliegen von triftigen Gründen qualifiziert begründen?

Eingentumsgarantie als institutsgarantie? 

Die Eigentumsgarantie als Institutsgarantie schützt das Privateigentum als in seinem Kern unantastbares Institut der schweizerischen Rechtsordnung.

Eigentumsgarantie als Bestandesgarantie? 

Bestandesgarantie

Als Bestandesgarantie schützt die Eigentumsgarantie die konkreten, individuellen Eigentumsrechte vor staatlichen Eingriffen. Die Eigentumsrechte umfassen nicht nur das Eigentum an beweglichen und unbeweglichen Sachen, sondern auch andere vermögenswerte Rechte (z.B. beschränkte dingliche Rechte, obligatorische Rechte, Immatrialgüterrechte, faktische Interessen).

Wertgarantie der Eigentumsgarantie? 

Wertgarantie

Wenn Einschränkungen des Eigentums zulässig sind, kommt die Eigentumsgarantie als Wertgarantie zum Zug. Bei Enteignungen und Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen, ist volle Entschädigung zu leisten (Art. 26 Abs. 2 BV).

Einschränkungen der Bestandestheorie? (Enteignungen?) 

Formelle Enteignung: Die geschützten Rechte (dingliche Rechte an Grundstücken, aus Grundeigentum hervorgehende Nachbarrechte, wohlerworbene Rechte) werden durch einen Hoheitsakt vollumfänglich oder teilweise entzogen und auf einen Dritten übertragen. Das Verfahren ist im Bundesgesetz über die Enteignung (EntG, SR 711) und in den kantonalen Enteignungsgesetzen geregelt.

à Volle Entschädigung geschuldet.

 

 

Materielle Enteignung: Die geschützten Rechte werden nicht auf einen Dritten übertragen, jedoch liegt eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung vor, die den Eigentümer in einer Weise trifft, die der formellen Enteignung gleichkommt. 

à Volle Entschädigung geschuldet.

Grundrechtliche Ansprüche aus der Eigentumsgarantie? 

Abwehransprüche

Aus der Eigentumsgarantie fliessen Abwehransprüche. Die privaten Eigentumsrechte sind grundsätzlich vor Eingriffen des Staates geschützt. Sie sind nur unter Beachtung von Art. 36 BV möglich.

Leistungsansprüche

Die konstitutiv-institutionelle Funktion der Eigentumsgarantie verpflichtet den Staat, Vorkehrungen zu treffen, um den Erwerb und die Nutzung von Eigentum zu erleichtern oder zu ermöglichen. Aus der Eigentumsgarantie fliessen auch Leistungsansprüche, z.B. polizeilicher Schutz des Eigentums.

Was charakterisiert Streitigkeiten mit "zivilrechtlichem Charakter"? 

Als zivilrechtlich gilt, was einen Bezug zu geldwerten oder vermögenswerten Ansprüchen oder zu Verträgen zwischen grundsätzlich gleichgeordneten Parteien hat und nicht Verhältnisse betrifft, in denen das INdividuum staatlicher Regierungs- oder Rechtsdurchsetzungsgewalt untersteht. 

Generelles Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht? 

Es gilt der Grundsatz des Vorrangs des Völkerrechts. 

Unterschied zwischen PKK und Schubert- Praxis?

Während die PKK Praxis dem völkerrecht den Vorrang gibt, gibt die Schubert Praxis dem Landesrecht den Vorrang. (Wenn der Gesetzgeber bewusst die völkerrechtliche Verpflichtung missachtet hat und die politische Verantwortung bewusst tragen wollte.) 

Welche politischen Rechte haben SchweizerInnen? 

  • Recht, an Wahlen teilzunehmen, d.h. zu wählen und sich wählen zu lassen (= aktives und passives Wahlrecht)

  • Recht, an Abstimmungen teilzunehmen

  • Recht, Volksinitiativen und Referenden zu ergreifen und zu unterzeichnen

     also: Mitwirkung der sog. Aktivbürgerschaft (d.h. der Bürgerinnen und Bürger, die berechtigt sind, an Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen) an der staatlichen Willensbildung

dualistische Rechtsnatur der politischen Rechte? 

1. Verfassungsmässiges Recht/Grundrecht (individualrechtlicher Anspruch der einzelnen Aktivbürgerin oder des einzelnen Aktivbürgers) und

2. Staatliche Funktion (die/der einzelne Stimmberechtigte hat Anteil an der kollektiven Funktion des Staatsorgans «Volk»)

Wie wird der Nationalrat gewählt? 

Die Abgeordneten werden vom Volk in direkter Wahl nach dem Grundsatz des Proporzes bestimmt. Alle vier Jahre findet eine Gesamterneuerung statt. 

Jeder Kanton bildet einen Wahlkreis. 

Welche Anzahl Unterschriften ist in welcher Zeit für Volksinitiativen zu sammeln? 

100 000 Unterschriften innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung der Initiative

Welche Gültigkeitsvoraussetzungen gibt es für die Volksinitiative? 

1. Einheit der Form

2. Einheit der Materie

3. Keine Verletzung zwingender Bestimmungen des Völkerrechts

4. Faktische Durchführbarkeit 

 

 

Was untersteht dem obligatorischen Referendum mit Doppelmehr von Volk und Ständen? 

- das onligatorische Verfassungsreferendum

- das obligatorische Staatsvertragsreferendum

- "freiwilliges", ausserordentliches obligatorisches Staatsvertragsreferendum 

 

 

  • Das Ergebnis der Volksabstimmung im jeweiligen Kanton gilt als Standesstimme dieses Kantons

Was untersteht dem obligatorischen Referendum mit blossem Volksmehr? 

Verfahrensbeschlüsse im Rahmen derTotal- oder Teilrevision der Bundesverfassung

 

Sog. selbständige Volksbeschlüsse 

In der Praxis äusserst selten

Fakultatives Referendum: Gesetzes-, Beschlusses- und Staatsvertragsreferendum

50 000 Stimmberechtigte oder acht Kantone können innerhalb von 100 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Erlasses verlangen, dass Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse und bestimmte völkerrechtliche Verträge dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden

 

 

Weiter kann 

Gegen dringlich erklärte Bundesgesetze (mit Grundlage in der Bundesverfassung), deren Geltungsdauer ein Jahr übersteigt, das fakultative Referendum ergriffen werden.