Rechtskenntnisse

Teil B - Ausservertragliche Haftung

Teil B - Ausservertragliche Haftung


Fichier Détails

Cartes-fiches 13
Langue Deutsch
Catégorie Matières relative au métier
Niveau Apprentissage
Crée / Actualisé 03.10.2020 / 15.06.2021
Lien de web
https://card2brain.ch/box/20201003_rechtskenntnisse_zw3p
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20201003_rechtskenntnisse_zw3p/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Welche zwei Formen unterscheidet man bei der ausservertraglichen Haftung?

  • Verschuldenshaftung
     
  • Kausalhaftung

Was unterliegt der milden Kausalhaftung? 9 Stk.

GTWGFPU Rs Es

  • Geschäftsherrenhaftpficht
     
  • Tierhalterhaftpflicht
     
  • Werkeigentümerhaftpflicht
     
  • Grundeigentümerhaftpflicht
     
  • Haftpflicht des Familienhaupts
     
  • Produktehaftpflicht
     
  • Haftpflicht des Urteilsunfähigen
     
  • Haftpflicht für Schäden aus radioaktiven Strahlen
     
  • Haftpflicht im Bereich elektronische Signatur

Was unterliegt der scharfen Kausalhaftung? 10 Stk

MEL Ea J GT A R S gvO

  • Motorfahrzeughalter
  • Eisenbahnbetreiber
  • Luftfahrzeughalter
  • elektrische Anlagen
  • Jäger
  • gewässerbedrohende Tätigkeiten
  • Atomkraftwerbetreiber
  • Rohrleitungen
  • Sprengstoff
  • gentechnisch veränderte Organismen

Was sind die vier Voraussetzungen für eine Verschuldenshaftung?

  1. Schaden
    1. Sachschäden
    2. Personenschäden
    3. Entgangene Gewinne
       
  2. Widerrechtlich
    1. Ausnahmen: Einwilligung / Amtshandlung / Notwehr
       
  3. Adäquater Kausalzusammenhang
    Ursache und Wirkung
     
  4. Mit Absicht oder Fahrlässigkeit
    Muss urteilsfähig sein
    Unterscheidung in leichte und grobe Fahrlässigkeit

Was sind die vier Voraussetzungen bei milder / scharfer Kausalhaftung?

  • Gleich wie bei Verschuldenshaftung nur 4 Punkt statt Verschulden des Schädigers anders
     
  • Milde Kausalhaftung
    • Nichteinhalten der vorgeschriebenen Aufsicht/Sorgfalt bzw. eines Mangels
       
  • Scharfe Kausalhaftung
    • Schaffund des gefährlichen Zustands, für den eine scharfe Kausalhaftung gilt

Wann haftet der Geschäfsherr bei Fehlern durch seine Mitarbeitenden?

  • Wenn er seine Mitarbeitenden bei der Auswahl, Instruktion und Kontrolle nicht ausreichend Sorgfältig war
     
  • Er muss beweisen, dass er alles Nötige und Zumutbare getan hat

Wann haftet der Werkseigentümer wenn etwas passiert?

  • Wenn er fehlerhafte Anlagen oder mangelhaften Unterhalt zu Schaden führen.
     
  • Es besteht keine Möglichkeit, seien Sorgfalt zu beweisen kann aber evt. Regress machen zb Maurer oder Dachdecker

Wer kann alles haftbar sein bei der Produktehaftpflicht?

  • Hersteller
  • Importeur
  • oder Grosshändler

Wann haftet der Hersteller bei der Produkthaftpflich? 2 Varianten 

  • Bei Sachschäden nur bei Privatgebrauch ab CHF 900
     
  • Bei Personenschäden gewerblich wie auch Privatgebrauch auch unter CHF 900

Ab wann gilt bei der scharfen Kausalhaftpflicht ein Fahrzeug als in Betrieb?

  • Eingeschalteter Motor und oder eingeschaltetes Licht auf öffentlichen Strassen

In welchen drei Fällen kann sich ein Fahrzeughalter von seiner Haftpflicht befreien lassen?

  1. Höhere Gewalt (Naturereignisse)
     
  2. Grobes Verschulden des Geschädigten (Hat selbst grobfahrlässig gehandelt oder absichtlich)
     
  3. Grobes Verschulden eines Dritten (Hat grobfahrlässig oder absichtlich gehandelt)

Wie sind die Aussen- sowie Innenverhältnisse bei der solidarischen Haftung gestaltet?

  • Aussenverhältnisse
    Rechtsbeziehung Geschädigter zu einem Haftpflichtigen 
     
  • Innenverhältnisse
    Zwischen den Schädigern, die jetzt Regress machen können um Schaden aufzuteilen

Wann trägt der Beklagte die Beweispflicht und was genau?
 

  • Verschuldenshaftung
  • Milde Kausalhaftung
  • Vertragliche Haftpflicht
  • Scharfe Kausalhaftung

  • Verschuldenshaftung
    Nichts
     
  • Milde Kausalhaftung
    Einhaltung der vorgeschriebenen Sorgfaltspflicht
     
  • Vertragliche Haftpflicht
    Fehlendes Verschulden
     
  • Scharfe Kausalhaftung
    Kein eigenes Verschulden oder Drittverschulden bzw höhere Gewalt