Strafrecht AT
strafrecht
strafrecht
Kartei Details
Karten | 397 |
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Lernende | 10 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 22.07.2020 / 04.02.2025 |
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Wie wird die Verwahrung vollzogen?
- FS geht vor, anschliessend Verwahrung, wobei im Zeitpuinkt der Verwahrung die Vss einer therapeutischen Massnahme nach StGB 59 geprüft werden
- Verwahrung erfolgt in geschlossenen Massnahmevollzugseinrichtung oder einer geschlossenen Strafanstalt, zu denken ist auch an Vollzug in einem Wohn- und Arbeitsinternat
Wie ist die Verwahrung in zeitlicher Hinsicht befristet?
Gar nicht
Wann prüft die Vollzugsbehörde, ob die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung aus der Verwahrung gegeben sind?
- Nach Ablauf von 2 Jahren (StGB 64b U) einmal jährlich, darüber hinaus kann der Betroffene auf gesuch hin ausserhalb der gesetzlich vorgesehenen Zeitintervalle eine prüfung seiner Entlassung verlangen
- bei der lebenslänglichen Verwahrung erfolgt auf Gesuch hin oder v.A.w. und wird vorgenommen durch die Eidgenössische Fachkommission zur Beurteilung der Behandelbarkeit lebenslänglich verwahrter Straftäter. Die zuständige Behörde prüft aufgrund des berichts, ob neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen (StGB 64c I) und ordnet die Behandlung an (StGB 64c II)=. Nur wenn gesichert ist, dass die Behandlung die Gefahrt verringert hat, kann über Stufen (stationäre therapeutische Massnahme) zur allfällig bedingten entlassung geschritten werden ((StGB 64c III).
Unter welchen Voraussetzungen ist eine nachträgliche Verwahrung möglich?
- StGB 65 II
- Sie muss sich zunächst auf tatsachen nd Bewiesmittel abstützen
- Diese müssen neu sein, d.h., das Gericht darf davon keine Kenntnis gehabt haben
- Und sie müssen erheblich sein
- Die Gründe für die nachträgoliche Verwahrung des Verurteilten im Strafvollzug müssen bereits im Zeitpunkt der Verurteilung bestanden haben
Nenne die Anlasstaten der obligatorischen Landesverweisung (1/2)
- a. vorsätzliche Tötung (Art. 111), Mord (Art. 112), Totschlag (Art. 113), Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115), strafbarer Schwangerschaftsabbruch (Art. 118 Abs. 1 und 2);
- b. schwere Körperverletzung (Art. 122), Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124 Abs. 1), Aussetzung (Art. 127), Gefährdung des Lebens (Art. 129), Angriff (Art. 134);
- c. qualifizierte Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 2), qualifizierter Diebstahl (Art. 139 Ziff. 2 und 3), Raub (Art. 140), gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2), gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 2), gewerbsmässiger Check- und Kreditkartenmissbrauch (Art. 148 Abs. 2), qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 2–4), gewerbsmässiger Wucher (Art. 157 Ziff. 2), gewerbsmässige Hehlerei (Art. 160 Ziff. 2);
- d. Diebstahl (Art. 139) in Verbindung mit Hausfriedensbruch (Art. 186);
- e. Betrug (Art. 146 Abs. 1) im Bereich einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe, unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe (Art. 148a Abs. 1);
- f. Betrug (Art. 146 Abs. 1), Leistungs- und Abgabebetrug (Art. 14 Abs. 1, 2 und 4 des BG vom 22. März 19742 über das Verwaltungsstrafrecht) oder Steuerbetrug, Veruntreuung von Quellensteuern oder eine andere Straftat im Bereich der öffentlich-rechtlichen Abgaben, die mit einer Höchststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe oder mehr bedroht ist;
- g. Zwangsheirat, erzwungene eingetragene Partnerschaft (Art. 181a), Menschenhandel (Art. 182), Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 183), qualifizierte Freiheitsberaubung und Entführung (Art. 184), Geiselnahme (Art. 185);
- h. sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187 Ziff. 1), sexuelle Nötigung (Art. 189), Vergewaltigung (Art. 190), Schändung (Art. 191), Förderung der Prostitution (Art. 195), Pornografie (Art. 197 Abs. 4 zweiter Satz);
Nenne die Anlasstaten der obligatorischen Landesverweisung (2/2)
- i. Brandstiftung (Art. 221 Abs. 1 und 2), vorsätzliche Verursachung einer Explosion (Art. 223 Ziff. 1 Abs. 1), Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht (Art. 224 Abs. 1), vorsätzliche Gefährdung ohne verbrecherische Absicht (Art. 225 Abs. 1), Herstellen, Verbergen, Weiterschaffen von Sprengstoffen und giftigen Gasen (Art. 226), Gefährdung durch Kernenergie, Radioaktivität und ionisierende Strahlen (Art. 226bis), strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 226ter), vorsätzliches Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes (Art. 227 Ziff. 1 Abs. 1), vorsätzliche Beschädigung von elektrischen Anlagen, Wasserbauten und Schutzvorrichtungen (Art. 228 Ziff. 1 Abs. 1);
- j. vorsätzliche Gefährdung durch gentechnisch veränderte oder pathogene Organismen (Art. 230bis Abs. 1), vorsätzliches Verbreiten menschlicher Krankheiten (Art. 231 Ziff. 1), vorsätzliche Trinkwasserverunreinigung (Art. 234 Abs. 1);
- k. qualifizierte Störung des öffentlichen Verkehrs (Art. 237 Ziff. 1 Abs. 2), vorsätzliche Störung des Eisenbahnverkehrs (Art. 238 Abs. 1);
- l. strafbare Vorbereitungshandlungen (Art. 260bis Abs. 1 und 3), Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter), Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater), Finanzierung des Terrorismus (Art. 260quinquies);
- m. Völkermord (Art. 264), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 264a), schwere Verletzungen der Genfer Konventionen vom 12. August 19494 (Art. 264c), andere Kriegsverbrechen (Art. 264d–264h);
- n. vorsätzliche Widerhandlung gegen Artikel 116 Absatz 3 oder Artikel 118 Absatz 3 des Ausländergesetzes vom 16. Dezember 20055;
- o. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 2 oder 20 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 19516 (BetmG).
Für wie lange wird bei der obligatorischen Landesverweisung ausgesprochen?
5 - 15 Jahre (StGB 66a I)
Nenne die Anlasstateen einer nicht obligatorischen Landesverweisung
Verbechen oder Vergehen, das nicht von StGb 66a (obligatorische Landesverweisung) erfasst ist ODER bei Anordnung einer Massnahme nach StGB 59-61 oder 64
Für wie lange wird die nicht obligatorische Landesverweisung ausgesprochen?
3 bis 15 Jahre (StGB 66abis)
Für welche Dauer wird das Tätigkeitsverbot ausgesprochen?
- 6 Monate bis 5 Jahre:
- Verbrechen oder Vergehen mit einer Verurteilung zu einer 6 Monate übersteigenden Freiheitsstrafe (Übertretungen nicht erfasst)
- gefahr weiteren Missbrauchs: zu prüfen, ob auch nach Verurteilung zur hauptstrafe die Ausübung des Berufs oder der Tätigkeit als Basis zur Begehung weiterer Straftaten benutz werden könnte.
- Anlasstat muss Zusammenhang mit einer beruflichen oder organisierten ausserberuflichen Tätigkeit haben
- 1 Jahr bis 10 Jahre
- Verbrechen oder Vergehen gegen Minderjährigen oder andere besonders schutzdürftige Person
- Gefahr weiteren Missbrauchs: zu prüfen, ob auch nach Verurteilung zur hauptstrafe die Ausübung des Berufs oder der Tätigkeit als Basis zur Begehung weiterer Straftaten benutz werden könnte.
Wann und für welche Zeit kann ein Kontakt- und Rayonverbot ausgesprochen werden?
- StGB 67b
- Verbrechen oder Vergehen
- bis 5 Jahre
Was kann mit dem Kontakt- und Ryonverbot verboten werden?
- mit einer Person / Gruppe direkt oder indirekt Kontakz aufzunehmen ost sont wie zu verkehren (StGb 67 II lit. b)
- sich einer bestimmtem Person zu nähern oder sich in einem bestimmtem Umkreis ihrer Wohnunf aufzuhalten (StGB 67b II lit. b)
- sich an bestimmten orten, namentlich strassen, Plätzen oder Quartieren, aufzuhalten (StGb 67b II lit. c)
Was kann die Behörde für den VOllzug des Kontakt- und Rayonverbots anordnen?
- elektrische Fussfesseln mit GPS System (StGB 67b III)
Kann das Kontakt- und Rayonverbot verlängert werden?
Ja, um 5 jahre jeweils
Für wie lange kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden?
1 Monat bis 5 jahre
Wie lange beträgt die Verjährungsfrist der Vermögenseinziehung?
7 Jahre, verlängert sich jedoch bei längerer Verjährungsfrist der Anlasstat (StGB 70)
Ist die Einziehung von Surrogaten möglich?
Ja, die Originalwerte können auch unechte oder echte Surrogate nur dann gemäss Art. 59 Ziff. 1 Abs. 1 StGB eingezogen werden, wenn sie beim Täter oder beim Begünstigten noch vorhanden sind.
Was ist bei einer Papierspur bei der Einziehung nachzuweisen? Folge, wenn Nachweis nicht möglich?
- Anhand einer Papierspur ist nachzuweisen, dass die einzuziehenden Werte an die Stelle der deliktischen Originalwerte getreten sind. Eine Papierspur muss aber auch dann als erstellt gelten, wenn zwar nicht jede einzelne Transaktion identifiziert und dokumentiert werden kann, aber – wie bei Originalwerten – eine Verbindung zwischen Vermögenswerten und Verbrechen nachgewiesen ist, die berechtigte Zweifel bezüglich einer legalen Herkunft praktisch ausschliesst.
- Ist die Papierspur nicht nachvollziehbar, ist auf eine entsprechende Ersatzforderung zu erkennen.
Wann liegt ein unechtes Surrogat vor?
Ein unechtes Surrogat liegt vor, wenn der unmittelbare Deliktserlös in Form von Banknoten, Devisen, Checks, Guthaben oder anderen Forderungen angefallen ist und dieser Wertträger später in vergleichbare Wertträger umgewandelt oder mit nicht deliktischen Geldern oder Forderungen vermischt wurde. Voraussetzung ist, dass zwischen Originalwert und (unechtem) Surrogat eine Papierspur besteht
Wann liegt ein echtes Surrogat vor?
- Um ein echtes Surrogat geht es, wenn es sich beim unmittelbaren Deliktserlös um einen Sachwert handelte, oder wenn der ursprünglich deliktisch erlangte Geldwert seine Form verlässt, indem daraus Sachwerte angeschafft werden
- m.a.W. darf ein echtes Surrogat nur angenommmen werden, wenn es nachweislich an die Stelle des Originals getreten ist.
Sind Surrogate von Surrogaten einziehbar?
Auch Surrogate von Surrogaten sind einziehbar; die Anzahl der "Umwandlungen" ist irrelevant.
Wann können Ersatzforderungen eingezogen werden?
- StGB 71
- Wenn die Einziehung nicht mehr möglich ist, wennalso die einer Einziehung unterliegenden Vermögenswerte nicht mehr vorhanden sind
- gleiche Vss wie bei Einziehung
Wann wird der Vollzug als Arbeitsexternat gewährt?
- StGB 77a, kumulativ
- Der Täter einen Teil (i.d.R. midnestens die Hälfte) der FS verbüsst hat,
- nicht zu erwarten ist, dass er flieht oder weitere Straftaten begeht und
- er sich im offenen Vollzug bewährt ha
Rechtsfolge, wenn sich Täter im Arbeitsexternat bewährt?
- StGB 77a III:
- Bewährt sich der Täter während des Arbeitsexternats, so kann der Vollzug in Frm eines WOhn- und Arbeitsexternats erfolgen. Der Täter wohnt und arbietet dabei ausserhalb der Strafanstalt, untersteht aber weiterhin der Strafvollzugsbehörde (StGB 77a III).
Unter welchen Voraussetzungen kann der Vollzug einer Freiheitsstrafe in Form der Halbgefangenschaft vollzogen werden?
- StGB 77b
- FS nicht mehr als 12 Monate oder nach Anrechung der Unterschungshaft verbleibende Reststrafe von nicht mehr als 6 Monate in Form der Halbgefangenschaft vollzogen werden, wenn
- Nicht zu erwarten ist, dass der Gefangene flieht oder wetiere straftaten begeht und
- der Verurteilte einer geregelten Arbeit, Ausbildung oder Beschäftigung von mindestens 20 Stunden pro Woche nachgeht
Unter welchen Voraussetzungen wird der Vollzug in der Einzelhaft angeordnet?
- StGB 78, alternativ:
- Bei Antritt der Strafe und zur Einleitung des Vollzugs für die Dauer von höchstens 1 Woche;
- zum Schutz des Gefangenen oder Dritter;
- als Disziplinarsanktion
Unter welchen Vorausetzungen ist der Vollzug in der Form der gemeinnützigen Arbeit möglich?
- StGB 79a
- Vollzug einer Busse, Geldstrafe oder Freihheitsstrafe bis zu 6 Moante bzw. einer nach Anrechnung der Untersuchungshaft verbleibenden Reststrafe von nicht mehr als 6 Monaten ist in Form der gemeinnützigen Arbeit möglich.
- Flucht oder weitere Straftaten sind nicht zu erwarten
- Verurteilte muss entsprechendes Gesuch einreichen
Unter welchen Voraussetzungen kann der Vollzug der Strafe in Form der elektornischen Überwachung erfolgen?
- StGB 79b, alternativ:
- Freiheitsstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen bis 12 Monaten ODER
- anstelle des Arbeitsexternats oder des Arbeits- und Wohnerxternats für die Dauer von 3 bis 12 Monaten
- Keine Fluchtefahr udn keine Gefahr weiterer Straftaten
- dauernde Unterkufnt des Verurteilten
- Verurteilte geht Arbeit, Ausbildung etc. von mind. 20h pro Woche nach
- die mit dem Verurteilten zusammlebende Person stimmt zu
- Verurteilte stimmt Vollzugsplan zu
Unter welchen Voraussetzungen kann von den Vollzugsformen abgewichen werden?
- StGB 80 I
- Wenn es der Gesundhetiszustand des Gefangenen erfodert;
- bei Schwangerschaften, Geburt und der Zeit unmittelbar nach der Geburt;
- bei der Unterbringung eines Kleinkinds mit seiner Mutter, sofern dies auch im Interesse des Kleinkinds ist.
Unter welchen Voraussetzungen kommt es zu einer bedingten Entlassung?
- StGB 86 I, kumulativ:
- Der Gefangene muss 2/3 seiner Strafe, mind. aber 3 Monate, verbüsst haben. Bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen müssen mindestens 15 Jahre verbüsst worden sein (StGb 86 V). Ausnahmsweise nach der Hälfte seiner Strafe, frühestens nach 3 Monaten
- Das Verhalten des Gefangenen im Vollzug muss die bedingte Entlassung rechtfertigen.
- Es muss anzunehmen sein, der Gefangene werde nach der bedingten Enlassung keine weiteren Verbrechen oder Vergehen verüben.
Wie lange beträgt die Probezeit bei der bedingten Entlassung?
- StGB 87
- Die Probezeit beträgt in der Länge der Reststrafe, mindestens jedoch 1 Jahr und höchstens 5 Jahre
- Vollzugsbehörde kann für Probezeit Bewährungshilfe anordnen oder Weisungen erteilen, wenn dies zur Rückfallverhütung erforderlich und geeignet erscheint (StGB 86 II)
Was kann verhängt werden, wenn der Gefangene gegen Vollzugsvorschriften oder den Vollzugsplan verstöst?
- StGB 91 II
- Verweise,
- zeitweiser Entzug oder Einschränkung der Verfügung über Geldmittel, der Freizeitbeschäfitung oder der Aussenkontakte; Busse;
- Arrest
In welchen Fallkonstellationen kann Bewährungshilfe angeordnet werden?
- abschliessend:
- im Zusammenhang mit einer bedingt oder teilbedingt ausgefällten Strafe (StGB 44 II und 46 II)
- im Zusammenhang mti einer bedingten Entlassung aus einer Massnahme (StGB 62 III und 62a V)
- im Rahmen einer ambulanten Massnahme (StGB 63 II)
- im Zusammenhang mit einer bedintten Entlassung aus der Verwahrung (StGB 64a I)
- im Zusammenhang mit einem Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot (StGB 67 VII und 67b IV)
- im Zusammenhang mit einer bedingten Entlassung aus einer Freiheitsstrafe (StGB 87 II)
Wer und was kann angeordnet werden, wenn der Verurteilte sich der Bewährungshilfe entzoeht oder Weisungen missachtet?
- Berichterstattung der zuständigen Behörde dem Gericht oder den Strafverfolungsbehörden, folgende Massnahmen lönnen diese alternativ, teilweise aber auch kumulaitv ergreifenm, StGB 95 IV und V:
- Probezeit um die Hälfte verlängern;
- Bewährungshilfe aufgeheben oder neu anordnen
- Weisungen ändern, aufheben oder neu erlassen;
- die bedingte Starfe widerrufen oder die Rückveretzung in den Vollzug anordnen, wenn ersthaft zu erwarten ist, dass der Verurteilte neue Straftaten begeht
Wann ist der Verjährungseintritt zu beachten?
In jedem Verfahrensstadium; Verfahren ist diesfalls einzustellen
Wann beginnt die Verjährung zu laufen?
- StGB 98 lit. a: mit dem Tag, an dem der Täter die strafbare Tätigkeit ausführt
- auch bei Erfolgsdelikten
Wann verjähren Massnahmen?
Massnahmen verjähren grundsätzlich nicht (BGE 126 IV 1 E. 2b)