PJ 2020
IFRS 15, Definitionen, Ansatzkriterien, Kurzreferate
IFRS 15, Definitionen, Ansatzkriterien, Kurzreferate
Kartei Details
Karten | 116 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 13.07.2020 / 13.03.2024 |
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PS 701 Ziele (2)
1. Aufgrund PN Urteil zum Abschluss nach OR bilden.
2. Prüfungsurteil durch Vermerk zum ausdruck bringen.
Juristische Personen
AG
GMBH
Kommandit AG
Genossenschaft
Verein
PS 705 Ziele (2)
1. Modifikation aufgrund wesentlicher Fehler
2. Modifikation aufgrund beschränkung Prüfumfang
Rechtsgemeinschaften in der Schweiz
Kollektivgesellschaft
Kommanditgesellschaft
einfache Gesellschaft
PS 706 Ziele (2)
Aufmerksamkeit des Nutzers auf:
1. angemessen dargestellten Sachverhalt der grundlegend für das Verständnis ist (Hervorhebung)
2. sonstigen Sachverhalt der relevant für das Verständnis ist. (Hinweis)
Gesellschaftsformen
Einfache Gesellschaft
Kollektivgesellschaft
Kommanditgesellschaft
AG
GmbH
Kommandit-AG
Genossenschaft
Verein
PS 710 Ziele (2)
1. Ausreichend geeignete PN ob VJ-Zahlen in Übereinstimmung mit Regelwerk
2. Erteilung des Vermekrs gemäss Pflichten des Prüfers (VJ nicht geprüft, VJ modifiziert etc)
Verpflichtung zur Buchführung gem. Art 957 OR
1. Einzelunternehme und Personengesellschaften mit min. 500'000
2. Juristische Personen (AG, GmbH, KommanditAG, Genossenschaft und Verein)
PS 720 Ziel (1)
Bei Inkonsistenz angemessen reagieren
Wer muss über Einnahmen und Ausgaben sowie Vermögenslage Buchführen?
1. EU und Personengesellschaften unter 500'000
2. Verein und Stiftung ohne Pflicht für HR Eintrag (nicht wirtschaftliche Zwecke, öffentlich/rechtlicher Verein für Verein, Eintragung aufgrund Aufscihtsbehörde bei Stiftung)
3. Stiftung mit Ausnahme durch Aufsichtsbehörde
PS 800 Ziele (3)
Prüfung Abschluss für spezellen Zweck
1. Auftragsannahme
2. Planung und Durchführung
3. Bildung Urteil + Erteilung Vermerk
GoB
1. vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung
2. Belegnachweis
3. Klarheit
4. Zweckmässigkeit
5. Nachprüfbarkeit
(6. Unveränderbarkeit)
PS 810 Ziele (3)
1. Angemessenheit des Auftrages prüfen
2. Prüfungsurteil bilden
3. Urteil durch Vermerk ausdrucken
Grundlagen der Rechnungslegung
1. Going concern
2. zeitliche und sachliche Abgrenzung
PS 880 Ziele (3)
Angemessenes Vorgehen des Prüfers bei
1. Prüfungen vor Angebotsveröffentlichung
2. nach Angebotsveröffentlichung
3. besondere Prüfungen der Übernahmekommission
GoR
1. klar und verständlich
2. vollständig
3. verlässlich
4. wesentlich
5. vorsichtig
6. stetig
7. Bruttoprinzip
PS 890 Ziel (1)
Vorgehen Erlangung Urteil über Existenz IKS nach Art 728 OR
Ansatzkriterium Vermögenswert
1. Vergangenes Ereignis
2. Verfügungsmacht beim Unternehmen
3. Mittelzufluss wahrscheinlich
4. Wert verlässlich geschätzt wird
Wertansatz: höchstens zu Anschaffungs/Herstellkosten!
PS 950 Ziele (3)
1. Hinreichende oder beschänkte Sicherheit zu erlangen ob der Sachverhalt frei von wesentlich falschen Darstellungen ist
2. Ausdruck im Vermerk
3. Weitere Kommunikationspflichten
Wer kann auf die Erstellung eines Anhangs verzichten?
EU und Personengesellschaft wenn 20/40/250 nicht erfüllt ist
PS 870 Ziele (1)
Softwareprüfung
1. Basierend auf PS 950, hinreichend Sicherheit für Urteil
Für wen sind Anforderugen für grössere Unternehmen anwendbar?
Von Gesetzes wegen (727 OR) zu ordentlicher Revision verpflichtet:
1. Publikumgsgesellschaften
2. 20/40/250
3. Verpflichtung zur Erstellung Konzernrechnung (Kontrolle einer JP)
4. 10% Aktionäre
PS 980 Ziele a und b sowie (3)
a. Angemessenheitsprüfung (hinreichend oder begrenzt)
b. Wirksamkeitsprüfung (hinreichend)
1. Aussagen in CMS Beschreibung angemessen dargestellt
2. Grundsätze und Massnahmen geeignet und wesentliche Regelverstösse zu erkennen oder verhindern (hinreichend oder begrenzt)
3. Grundsätze zu Zeitpunkt implementiert (Angemessenheit + Wirksamkeit) sowie über Zeitraum wirksam waren (Wirksamkeit)
Befreiung auf Verzicht auf Konzernrechnung?
Wann greifen diese nicht?
1. 20/40/250 nicht erreicht
2. Kontrolle duch Unternehmen mit anerkanntem Standard zur RL
3. Verein//Stiftung/Genossenschaft hat Pflicht zur Erstellung delegiert
Nicht möglich sofern:
-notwendig für zuverlässige Beurteilung der wirtsch. Lage
-Gesellschafter mit 20% Kapital, 10% Genossenschafter oder Vereinsmitglieder
-Person mit Nachschusspflicht verlangt
-Stiftungsaufsichtsbehörde verlangt
Wer kann auf die Anforderung für grössere Unterehmen bestehen?
Gesellschafter mit 10%, Genossenschafter 10%, Vereinsmitglieder mit 20%
Person mit Nachschusspflicht
Pflicht zum Abschluss nach anerkanntem Standard
1. Beteiligungspapiere an Börse
2. Genossenscahfter mit 2000
3. Stiftungen mit Pflicht zur ordentlichen Revision (20/40/250)
Wer kann Abschluss nach anerkanntem Standard verlangen?
20% Gesellschafter
10% Genossenschafter
20% Vereinsmitglieder
Person mit Nachschusspflicht
Voraussetzung Transponierung
VST?
EA?
1. Wechsel GV PV
2. Nach Transaktion 50% beteiligt
3. Übertragung 1 Aktie
4. Gegenleistung > AK und KER
KEINE VST
EA auf Zuschuss (GR oder KER)
Lösung: Agio Lösung oder zum Nennwert oder Verkauf an unbeteiligte Unternehmung
Voraussetzung indirekte Teilliquidation
1. GV PV
2. Verkauf Beteiligung von min. 20%
3. Innert 5 Jahren Ausschüttung betriebsnotwendige Substanz
Steuerfolgen: Nachträgliche Besteuerung -> Rückforderung VST?
Relevante Beträge für Bestimmung der Höhe der indirekten Teilliquidation
Substanzdividende
Nicht betriebsnotw. Aktiven
Ausschüttbare GR
der tiefste der Beträge
Voraussetzung steuerneutrale Ausgliederung
1. Fortbestand Steuerpflicht
2. Gewinnsteuerwerte
3. Betriegserfordernis
4. Inländische Tochtergesellschaft
5. Sperrfrist 5 Jahre
Folgen nicht steuerneutrale Ausgliederung
Mutter: Besteuerung stille Reserven sowie Kapitalgewinn
Tochter: Einbuchen versteuerte stille Reserven, EA fällig.
Voraussetzung steuerneutrale Auf- und Abspaltung
1. Steuerpflicht in CH
2. Gewinnsteuerwerte
3. Doppeltes Betriebserfordernis
Folge bei Aufgabe selbständige Erwerbstätigkeit nach 55. Altersjahr
Summe der letzten 2 Jahre realisierten stiRes 1/5 reduziert besteuert
StiPo Risiko
Schlussfolgerung aufgrund der Samples nicht korrekt.
Nicht-Stipo Risiko
Falsche Schlussfolgerung aufgrund anderem Grund als StiPo Risiko