PJ 2020

IFRS 15, Definitionen, Ansatzkriterien, Kurzreferate

IFRS 15, Definitionen, Ansatzkriterien, Kurzreferate


Kartei Details

Karten 116
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 13.07.2020 / 13.03.2024
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PS 701 Ziele (2)

1. Aufgrund PN Urteil zum Abschluss nach OR bilden.

2. Prüfungsurteil durch Vermerk zum ausdruck bringen.

Juristische Personen

AG

GMBH

Kommandit AG

Genossenschaft

Verein

PS 705 Ziele (2)

1. Modifikation aufgrund wesentlicher Fehler

2. Modifikation aufgrund beschränkung Prüfumfang

Rechtsgemeinschaften in der Schweiz

Kollektivgesellschaft

Kommanditgesellschaft

einfache Gesellschaft

PS 706 Ziele (2)

Aufmerksamkeit des Nutzers auf:

1. angemessen dargestellten Sachverhalt der grundlegend für das Verständnis ist (Hervorhebung)

2. sonstigen Sachverhalt der relevant für das Verständnis ist. (Hinweis) 

Gesellschaftsformen

Einfache Gesellschaft

Kollektivgesellschaft

Kommanditgesellschaft

AG

GmbH

Kommandit-AG

Genossenschaft

Verein

PS 710 Ziele (2)

1. Ausreichend geeignete PN ob VJ-Zahlen in Übereinstimmung mit Regelwerk

2. Erteilung des Vermekrs gemäss Pflichten des Prüfers (VJ nicht geprüft, VJ modifiziert etc)

Verpflichtung zur Buchführung gem. Art 957 OR

1. Einzelunternehme und Personengesellschaften mit min. 500'000

2. Juristische Personen (AG, GmbH, KommanditAG, Genossenschaft und Verein)

PS 720 Ziel (1)

Bei Inkonsistenz angemessen reagieren

Wer muss über Einnahmen und Ausgaben sowie Vermögenslage Buchführen?

1. EU und Personengesellschaften unter 500'000

2. Verein und Stiftung ohne Pflicht für HR Eintrag (nicht wirtschaftliche Zwecke, öffentlich/rechtlicher Verein für Verein, Eintragung aufgrund Aufscihtsbehörde bei Stiftung)

3. Stiftung mit Ausnahme durch Aufsichtsbehörde

PS 800 Ziele (3)

Prüfung Abschluss für spezellen Zweck

1. Auftragsannahme

2. Planung und Durchführung

3. Bildung Urteil + Erteilung Vermerk

GoB

1. vollständige, wahrheitsgetreue und systematische Erfassung 

2. Belegnachweis

3. Klarheit

4. Zweckmässigkeit

5. Nachprüfbarkeit 

(6. Unveränderbarkeit)

PS 810 Ziele (3)

1. Angemessenheit des Auftrages prüfen

2. Prüfungsurteil bilden

3. Urteil durch Vermerk ausdrucken

Grundlagen der Rechnungslegung

1. Going concern

2. zeitliche und sachliche Abgrenzung

PS 880 Ziele (3)

Angemessenes Vorgehen des Prüfers bei 

1. Prüfungen vor Angebotsveröffentlichung

2. nach Angebotsveröffentlichung

3. besondere Prüfungen der Übernahmekommission

GoR

1. klar und verständlich

2. vollständig

3. verlässlich

4. wesentlich

5. vorsichtig

6. stetig

7. Bruttoprinzip

PS 890 Ziel (1)

Vorgehen Erlangung Urteil über Existenz IKS nach Art 728 OR

Ansatzkriterium Vermögenswert

1. Vergangenes Ereignis

2. Verfügungsmacht beim Unternehmen

3. Mittelzufluss wahrscheinlich

4. Wert verlässlich geschätzt wird

Wertansatz: höchstens zu Anschaffungs/Herstellkosten!

PS 950 Ziele (3)

1. Hinreichende oder beschänkte Sicherheit zu erlangen ob der Sachverhalt frei von wesentlich falschen Darstellungen ist

2. Ausdruck im Vermerk

3. Weitere Kommunikationspflichten

Wer kann auf die Erstellung eines Anhangs verzichten?

EU und Personengesellschaft wenn 20/40/250 nicht erfüllt ist

PS 870 Ziele (1)

Softwareprüfung

1. Basierend auf PS 950, hinreichend Sicherheit für Urteil

Für wen sind Anforderugen für grössere Unternehmen anwendbar?

Von Gesetzes wegen (727 OR) zu ordentlicher Revision verpflichtet:

1. Publikumgsgesellschaften

2. 20/40/250

3. Verpflichtung zur Erstellung Konzernrechnung (Kontrolle einer JP)

4. 10% Aktionäre

PS 980 Ziele a und b sowie (3)

a. Angemessenheitsprüfung (hinreichend oder begrenzt)

b. Wirksamkeitsprüfung (hinreichend)

1. Aussagen in CMS Beschreibung angemessen dargestellt

2. Grundsätze und Massnahmen geeignet und wesentliche Regelverstösse zu erkennen oder verhindern (hinreichend oder begrenzt)

3. Grundsätze zu Zeitpunkt implementiert (Angemessenheit + Wirksamkeit) sowie über Zeitraum wirksam waren (Wirksamkeit)

Befreiung auf Verzicht auf Konzernrechnung?

Wann greifen diese nicht?

1. 20/40/250 nicht erreicht

2. Kontrolle duch Unternehmen mit anerkanntem Standard zur RL

3. Verein//Stiftung/Genossenschaft hat Pflicht zur Erstellung delegiert

 Nicht möglich sofern:

-notwendig für zuverlässige Beurteilung der wirtsch. Lage

-Gesellschafter mit 20% Kapital, 10% Genossenschafter oder Vereinsmitglieder

-Person mit Nachschusspflicht verlangt 

-Stiftungsaufsichtsbehörde verlangt

Wer kann auf die Anforderung für grössere Unterehmen bestehen?

Gesellschafter mit 10%, Genossenschafter 10%, Vereinsmitglieder mit 20%

Person mit Nachschusspflicht

Pflicht zum Abschluss nach anerkanntem Standard

1. Beteiligungspapiere an Börse

2. Genossenscahfter mit 2000 

3. Stiftungen mit Pflicht zur ordentlichen Revision (20/40/250)

Wer kann Abschluss nach anerkanntem Standard verlangen?

20% Gesellschafter

10% Genossenschafter

20% Vereinsmitglieder

Person mit Nachschusspflicht

Voraussetzung Transponierung

VST?

EA?

1. Wechsel GV PV

2. Nach Transaktion 50% beteiligt

3. Übertragung 1 Aktie

4. Gegenleistung > AK und KER

KEINE VST

EA auf Zuschuss (GR oder KER)

Lösung: Agio Lösung oder zum Nennwert oder Verkauf an unbeteiligte Unternehmung

Voraussetzung indirekte Teilliquidation

1. GV PV

2. Verkauf Beteiligung von min. 20%

3. Innert 5 Jahren Ausschüttung betriebsnotwendige Substanz

Steuerfolgen: Nachträgliche Besteuerung -> Rückforderung VST? 

Relevante Beträge für Bestimmung der Höhe der indirekten Teilliquidation

Substanzdividende

Nicht betriebsnotw. Aktiven

Ausschüttbare GR

der tiefste der Beträge

Voraussetzung steuerneutrale Ausgliederung

1. Fortbestand Steuerpflicht

2. Gewinnsteuerwerte

3. Betriegserfordernis

4. Inländische Tochtergesellschaft

5. Sperrfrist 5 Jahre

Folgen nicht steuerneutrale Ausgliederung

Mutter: Besteuerung stille Reserven sowie Kapitalgewinn

Tochter: Einbuchen versteuerte stille Reserven, EA fällig.

Voraussetzung steuerneutrale Auf- und Abspaltung

1. Steuerpflicht in CH

2. Gewinnsteuerwerte

3. Doppeltes Betriebserfordernis

Folge bei Aufgabe selbständige Erwerbstätigkeit nach 55. Altersjahr

Summe der letzten 2 Jahre realisierten stiRes 1/5 reduziert besteuert

StiPo Risiko

Schlussfolgerung aufgrund der Samples nicht korrekt.

Nicht-Stipo Risiko

Falsche Schlussfolgerung aufgrund anderem Grund als StiPo Risiko