HFAO Teil IV - Handlungsfeld 4
Berufs- und Arbeitspädagogik
Berufs- und Arbeitspädagogik
Kartei Details
Karten | 48 |
---|---|
Lernende | 10 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Pädagogik |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 22.06.2020 / 27.04.2025 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20200622_hfao_teil_iv_handlungsfeld_4
|
Einbinden |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20200622_hfao_teil_iv_handlungsfeld_4/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
Ihr Auszubildender hat seine Lehre abgeschlossen und möchte nun von ihnen ein betriebliches Ausbildungszeugnis. Was müssen sie dabei beachten? (Frage 7, S.336 oben)
Wer hat die Gesellenprüfungsgebühr zu bezahlen? (Frage 6, S.331)
Geben sie an, wer die Gebühr für die Zwischenprüfung zu zahlen hat! (Frage 5, Seite 320 oben)
Sie beschäftigen als Ausbildender mehrere Lehrlinge. Zwei Lehrlinge erhalten eine Einladung zur Zwischenprüfung. Diese bitten sie als Ausbildenden um Erläuterung der Rechtsgrundlagen und des Zieles der Zwischenprüfung sowie um die Information, wer die Gebühr für die Zwischenprüfung zu zahlen hat.
Stellen sie den beiden Lehrlingen das Ziel der Zwischenprüfung dar. Welche Aussage ist richtig? Ziel der Zwischenprüfung ist, (Frage 4, S.318)
Informieren sie die beiden Mitarbeiter, welche Massnahmen durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden können! Welche Aussage ist zutreffend? (Frage 3, S. 372)
Ihr Lehrling weist Probleme beim Lesen und Rechnen auf. Ein Arzt attestiert ihm eine Legasthenie. Er hat nun Sorge, dass er aus diesem Grund die Gesellenprüfung nicht schafft. Was ist in diesem Fall zu tun? (Frage 2, S. 332 oben)
Sie möchten ihren Lehrling zur Gesellenprüfung anmelden. Dabei teilt er ihnen mit, dass er eine Lese-Rechtschreib-Schwäche hat und Legastheniker ist. Welche Folgen hat das für die anstehende Gesellenprüfung? (Frage 1, S. 332 oben)
Ein in einem Handwerksbetrieb ausgebildeter Lehrling hat die Gesellenprüfung bestanden. Da er später einmal, zumindest auf Zeit, im Ausland arbeiten will, beantragt er beim Prüfungträger (Innung oder Handwerkskammer), für sein Gesellenprüfungszeugnis eine englischsprachigen und eine französichsprachige Übersetzung auszufertigen. Kann der Lehrling dies vom Prüfungsträger verlangen? (Frage 48, S.335)