Bauliche Kenntnisse
Assistenzkurs Immobilien-Vermarktung SVIT
Assistenzkurs Immobilien-Vermarktung SVIT
Kartei Details
Karten | 164 |
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Lernende | 51 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 17.05.2020 / 17.02.2025 |
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6.3 Gebäudehülle
Sonnen- und Wetterschutz - Anforderungen
- Schutz vor direkter Wärmeeinstrahlung ausserhalb der Heizperiode
- Schutz vor unerwünschten fremden Einblicken tagsüber, besonders aber auch in der Nacht, wenn das künstliche Licht brennt
- Schutz vor Strahlungsverlusten von innen nach aussen in kalten Winternächten
- Windschutz und damit Verhinderung von Wärmeverlusten durch Konvektion in kalten Nächten
- Verbesserung des U-Wertes (gibt an, wie viel Wärme durch 1m2 eines Bauteiles verloren geht) in kalten Winter- und schwülen Sommernächten
- Schutz der Fenster vor extremer Bewitterung
6.3 Gebäudehülle
Sonnen- und Wetterschutz - Systeme
Starre Sonnenschutzsysteme - z.B. Dachvorsprünge, Vordächer, horizontale Umgänge, vorgehängte Blenden...
Vorteiele:
- keine beweglichen Teile und deshalb relativ wenig Unterhaltsarbeiten
- Gleichzeitige Verwendung als permanentes Reinigungsgerüst
- Unabhängig von irgendwelchen Bedienungseinrichtungen und Steuerungen
- Im Idealfall gleichzeitig als permanenter Wetterschutz wirkend
Beweglich Systeme - z.B. Lmellenstoren, drehbare Vertikal- und Horizontallamellen, Jalousien/Klappläden...
- Guter Schutz vor fremden Einblicken und gleissendem Licht
- Individuelle Regelung des Lichteinfalls und des Wärmeschutzes möglich
- Verwendung als zusätzliches Wärmedämmelement während der Nacht möglich
- Optimale Anpassund an die tages- und jahreszeitlichen Bedingungen
- Keine Schneeablagerungen und bei richtiger Materialwahl nur geringe Verschutzung
- Nur geringe Sichtbehinderung von innen nach aussen
- Verhältnismässig gute Tageslichtausbeute
- Automatisch regel- und steuerbar über elektronische Gebäudesteuerung
6.3 Gebäudehülle
Sonnen- und Wetterschutz - Systeme - Arten
Baustoffe:
- Holz
- Leichtmetall
- Kunststoff
Arten:
- Fensterläden (Jalousieladen, Klappladen)
- Rolladensysteme
- Faltrollladen
- Rolladen
- Lmallenstoren
- Stoffstoren
- Knickarmstoren/Markise
- Vedunkelungsstoren
- Senkrechtstoren und Ausfallstoren
- Wintergartenstoren
- Innerer Licht- und Sonnenschutz
- Innere Raffstoren
- Soffrouleaus
- Wärmeschutzvorhänge
- Vertikal-Lamellenstoren
7 Haustechnik
Was gehört zu Haustechnik?
- Elektrische Installationen
- Hezizung / Lüftung / Kühlung (HLK)
- Sanitäre Installationen
- Transportanlagen
7 Haustechnik
7.1 HLK - Heizung / Lüftung / Kühlung
Hauptanforderungen an das HLK- System: Behaglichkeit und die Wirtschaftlichkeit
an Behaglichkeit hat Einfluss:
- Temperatur
- Luftfeuchte - kann Schäden an Materialien verursachen, empfehlenswert sind 35 - 45%; im Winter > 50% = Kondensation, an kalten Wänden Schimmelpilze, Materialschäden...; im Sommer kann kurzfristig bis zu 80% ohne Schaden ansteigen
- Luftbewegung - mehr als 0.2 m/s beim Sitzen oder Ruhen - unbehaglich
- Aussenluftbedarf - 10-30 m3/h Aussenluft erforderlich, damit die Raumluft frisch bleibt
- Kaltluftabfall
Wirtchaftlichkeit - ein gutes Nutzen-/Kosten- Verhältnis; Hezikoten gliedern:
- Anlagekosten - mit Gebäude und Einrichtungen, welche einmal ausgegeben werden
- Betriebskosten - summe der Kosten für Energie, Wasser, Unterhalt und Bedienung
7 Haustechnik
7.1 Energieträger / Brennstoffe
- Heizöl
- + hohe Energiedichte, leicht zu lagern, Problemlose Vereuerung, auch für den Betrieb von Motoren geeignet
- - Gefahr für Boden und Gewässer, Schödliche Abgase bei der Verbrennung, Vorräte begrenzt, Auslandabhängigkeit
- Erdgas
- + Sauber bei Transport und Verbrennung, keine Lagerhaltung nötig, für Heizbetrieb und Motoren geeignet
- - Explosionsgefahr, leistungsabhängig Spitzenabdeckung evtl. problematisch, auslandabhängigkeit
- Kohle
- + noch in grossen Mengen vorhanden, zuweilen billiger als Öl
- - Umweltbelastende Verbrennung, Handhabung komplizierter als Öl und Gas, Schlackenrpckstand, evtl. Filter erforderlich
- Müll
- + Kehricht fällt in grossen Mengen an
- - Verbrennung verursacht giftige Abgase, Filter erforderlich, die Anlagen produzieren im Winter zu wenig und im Somme zu viel Wärme, Fernheizung
- Flüssiggas (Propan und Butan)
- + fallen als Nebenprodukte bei der Veredelung von Heizöl an
- - Lagerung in ortsfestem Lgertank
- Wärme-Kraft-Kopplung
- + Eine Blockhezikraft (BHKW) im Einfamilienhaus kann sowohl Wärme als auch Strom liefern
- - Spezieller Motor mit Gas, Flpssiggas, Erdöl... betrieben
7 Haustechnik
7.1 Energieträger - erneuerbare
- Sonnenenergie
- Bio-Gas
- Erdwärme
- Holz
- Umgebungswärme (Wärmepumpe)
- Wasserkraft
- Windenergie
7 Haustechnik
7.1 Wärmeerzeugung
- Ölheizung
- Gasheizung
- Einzelofenheizung - z.B. Kachelofen, Chminee, Schmiedeofen...
- Wärmepumpenheizung
- Luft - Wasser
- Wasser - Wasser
- Erdwärme - Wasser
- Fernwärmeanlagen
- aus Kehrichtverbrennung
- aus Abwärme der Kernkraftwerke
- aus zentralen Wärmeerzeugungsanlagen
- Holzchnitzelanlagen
- Sonnen- Wärmepumpenanlagen
7 Haustechnik
7.1 Wärmeverteilung
zwei meist verwendeten Möglichkeiten in den Räumen:
- Radiator mit Thermostat
- Die Anordnung der Hezikorper sollte so erfolgen, dass damit nicht wesentliche Wärmeverluste entstehen
- Die Raumluft muss den Thermostaten ungehindert umströmen können. Er darf also nicht von Vorhängen, Möbeln... verdeckt oder in engen Nischen montiert werden
- + die geringe Staubumwälzung
- + die schnelle Regulierbarkeit
- - platzierungsschwierigkeiten
- Fussbodenheizung
- Besondere Eignung für Niedertemperaturheizungen (vorteilhaft bei Wärmepumpen)
- Dicke Teppiche beeinträchtigen die Wärmeablage
- + weniger Leitungsschlizte und damit weniger bauliche Nebenarbeiten
- + sehr gut geeignet bei "kalten" Bodenbelägen wie Keramik- und Natursteinplatten ...
- + grosse Strahlungsfläche gestattet eine Absenkung der Raumtemperatur ohne Kältegefühl
- + selbstregulungseffekt (geringere Wärmeabgabe bei höherer Lufttemperatur)
- - Wärmeträgheit; d.h. die Räume können nicht kurzfristig aufgeheizt werden oder neigen bei kurzfristigem Wärmeeinfall wie z.B. durch Sonneneinstrahlung oder Personenabwärme... zum Überheizen
- - hohe Kosten bei nachträglichen Änderungen oder Reparaturen
- - Kältegefühl vor grossen Glasflächen, Wärmeschutzglas notwendig
8 Innenausbau
8.1. Baumaterialauswahl
Relevant ist:
- Nutzungsdauer
- Umweltverträglichkeit
weitere Kriterien
- Auswahl der Konstruktion und Qualität bei der Erstellung
- Plege und Instandhaltung
- Benutzung des Gebäudes
- Umwelteinflüsse
- Markt
8 Innenausbau
8.2 Innere Trennwände
zu inneren Trennwänden gehören:
- Leichtbautrennwände (z.B. Vollgipsplatten, Gipskarton-Leichtbauwand)
- Glasbausteinwände, Ganzglasanlagen
- Elementwände
- Falt- und Schiebewände
8 Innenausbau
8.3 Innentüren
Zargen - zárubně
umgangssprachlich der Türrahmen, auch Türfutter
Es gibt zwei Arten von Zargen für Innentüren:
- Metallzarge
- + Bewährte Lösung für Türen mit erhöhter mechanischer Beanspruchung wie z.B. Keller, Waschküchen, Garagen
- + Stabilität und Langlebigkeit
- + Wasser- und Feuchtigkeitsresistent
- + Formbeständigkeit auch bei Temperaturunterschieden
- - Stahlzargen müssen meist bereits im Rohbau eingesetzt werden --> Gefahr von Baubeschädigungen
- Holzzarge
- + Einfache Montage an dem fertigen, verputzten Mauerwerk
- + Keine Baubeschädigung von Zarge
- - Weiches Material --> Anfällig für Hicke und Scharten
- - Holz schwindet oder quillt bei Feuchtigkeitsänderung oder Temperaturunterschieden
8 Innenausbau
8.4 Bodenbeläge
fugenlos (bezespárový) - Unterlagsboden
(
8 Innenausbau
8.4 Bodenbeläge
Kunststoff, Textilien... - Linoleum
Anwendungsbereich: Korridor, Wohnen, Essen, Schlafen, Küche
Eigenschaften:
- Widerstandsfähig
- Elastisch
- Wärme isolierend
- Schwer brennbar
- Pflegeleicht
- Wasserempflindlich
- Nicht säurebeständig
Pflege: Schmutz abweisendes Material Linopol schützt die Oberfläche gegen Beschädigungen und bildet die Basis für die Pflege währed der Nutzung
Umweltschutz:
- Biologisch abbaubar
- Verrottet kurzfristig, ohne die Umwelt zu belasten
- Verhält sich bei Verbrennung wie Holz
- Nachwachsende Rohstoffe
8 Innenausbau
8.4 Bodenbeläge
Kunststoff, Textilien... - Gummi (Kautschuk)
Anwendungsbereich: Bahnhofshallen, Sporthallen, Boutigquen, Theater, Kino, Schulen, Verwaltungs- und Wonbereich
Eigenschaften:
- Verschleissfest
- Dauerelastisch
- Massbeständig
- Widerstandsfähig gegen mechanische und chemische Einwirkungen
8 Innenausbau
8.4 Bodenbeläge
Kunststoff, Textilien... - Teppich
Anwendugsbereich: Schlaf- und Kinderzimmer, Wohnbereich, Korridor, Arbeitsbereich
Eigenschaften:
- Fusswarm
- Wird durch chemische Ausrüstung geschützt: Antistatika, antimikrobielle Wirkstoffe, Biozide, Brandschutzmittel
8 Innenausbau
8.4 Bodenbeläge
Kunststoff, Textilien... - Kork
Anwendungsbereich: uneingeschränkt (auch für Bad und Küche)
Eigenschaften:
- Langlebig
- Elastischh (d.h. auch gelenkschonend)
- Pflegeleicht (antistatisch)
- Fusswarm
- Wird aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen
8 Innenausbau
8.4 Bodenbeläge
Natur- und Kunststein - Steinzeug
Anwendungsbereich: stark beanspruchte Anwendungsbereiche, z.B. in Industrie, Gewerbe oder öffentliche Bereiche, Aussenbereich
Eigenschaften:
- Mechanisch sehr widerstandsfähig
- Abreibfest
- Säurebeständig
- Laugenfest
- Frostbeständig
8 Innenausbau
8.4 Bodenbeläge
Parkett
Fussbodenbelag aus Holz für Räume in geschlossenen Gebäuden. Das Holz, i.d.R. Hartholz von Laubbäumen, wird dazu in kleine Stücke gesägt und nach bestimmten Mustern zusamengesetzt
Anwendugsbereich: Korridor, Wohnen, Essen, Schlafen, Küche mit Einschränkungen, Fussbodenheizung geeignet
Oberflächenbehandlung:
- Imprägnierung mit Ölen (normale Beanspruchung)
- Versiegelung mit Wasserlack
- Versiegelung mit DD-Lack (hohe Beanspruchung)
Bemerkung:
- Farbunterschiede im Holz
- Schwind- und Quellmasse je nach Holzart
- Ausreichende Luftfeuchtigkeit im Raum notwendig
- lange Austrocknungszeit des Unterlagbodens vor der Verlegung
Erneuerung: abschleifen und neu versiegeln
8 Innenausbau
8.4 Bodenbeläge
Laminat
wird mit Rohstoffen aus natürlichen Materialien gefertigt. Mehrere Schichten werden flächig miteinander verklebt. Sind in verschiedenen Stärken und mit unterschiedlicher Abriebfestikeit erhältlich
Anwendungsbereich: Korridor, Wohnen, Essen, Schlafen, Boutigquen, Verkaufs- und Ausstellungsräume
Bemerkung:
- leicht zu verlegen
- belastbare und widerstandsfähiger Bodenbelag (widerstandsklassen)
- grosse Palette von Oberflächendekors
- sehr unterschiedliche Qualitäten - Lebensdauer
- Beschädigungen oder Verschliess der Oberfläche lassen sie sich nicht abschleifen, da unter der Dekorschicht sofort das Trägermaterial freigelegt würde
8 Innenausbau
8.5 Wandbeläge
Wandbeläge sollen, wie sämtliche Oberflächenbeschichtungen und - beläge, den Gebrauchswert, die Dauerhaftigkeit und die Ästhetik der Bauteile verbessern
Man untescheidet:
- Verputze
- Mineralische Verputze (Vollabrieb zum Streichen)
- Kunststoffgebundene Verputze (Natur, eingefärbt, nach Bedarf zum Streichen)
- Weissputz (Untergrund zum Tapezieren oder an Decken zum Streichen
- Wandbeläge mit Tapeten
- Papiertapeten (nicht waschbar)
- Raufasertapeten - bedruckt oder unbedruckt
- Glasfasertapeten
- Textiltapeten
- Wandbeläge aus Natur- und Kunststeinplatten (z.B. Marmor, Granit...)
- Wanbeläge aus gebrannten Materialien (z.B. keramische Platten, Glasmosaike, Opakglas)
- Wandverkleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen - sollten nie ohne zusätzliche Lattung auf dem Untergrund befestigt werden
- Anstriche
- Brandschutzverkleidungen
9 Mängelrechte
9.1 Grundlage - der Werkvertrag
Werkvertrag zwischen Bauherr udn Bauunternehmer.
Der Unternehmer haftet durch diesen Vertrag dafür, dass sein Werk vertragsgemäss und mängelfrei fertiggestellt wird. Muss nicht immer sichtbaren Schaden sein:
- In einem Zimmer wurde eine Steckdose nicht gesetzt
- In der Waschküche wurde eine Waschmaschine mit weniger Funktionen als bestellt eingebaut
- Im Schlafzimmer wurde Laminat anstatt Parkett verlegt
Besteller sollte das Werk sofort prüfen und allfälige Mängel sofort rügen. Werden Mängel erst später entdeckt, handelt es sich um verdeckte Mängel. Wurde die SIA-Norm 118 vereinbart, kann der Besteller später entdeckte Mängel während der zweijährigen rügefrist jederzeit rügen. Nach Ablauf der Rügefrist entdeckte Mängel müssen ebenfalls sofort gerügt werden
9 Mängelrechte
9.2 Bauabnahme
Bei der Bauabnahme prüft der Besteller das Bauwerk auf allfällige Mängel. Diese werden protokolliert. Es muss zwischen wesentlichen und unwesentlichen Mängeln unterschieden werden. Treten wesentliche Mängel auf, kann der Besteller die Abnahme verweigern.
9 Mängelrechte
9.2 Wesentliche Mängel
- die, die Tauglichkeit des Werkes zum üblichen oder vereinbarten Gebrauch unmittelbar und erheblich beeinträchtigen oder
- beachtliche Mängelfolgeschäden nach sich ziehen
- sicherheitsrelevante Mängel
Beispiele:
- Wasserleitungen wurden falsch angeschlossen. Das Gebäude verfügt über kein Warmwasser
- die Abdichtungsfugen bei der Duschwanne fehlen --> Wasserschaden im Gemäuer / Boden
- fehlende Absturzsicherung (Geländer)
9 Mängelrechte
9.2 unwesentliche Mängel
solche, die im Verhältnis zum ganzen Werk oder Werkteil unwesentlich sind (sogenannte Schönheitsfehler). Treten unwesentliche Mängel auf, gilt das Werk als abgenommen, jedoch hat der Unternehmer die Mängel innert angemessener Frist, die vom Bauherrn gesetzt wird, zu beheben
9 Mängelrechte
9.3 Unterschied Werkvertrag nach SIA resp. OR
Werkvertrag ist gesetzlich im OR 363-379. Bei einem Bauwerk besteht die Möglichkeit einen Werkvertrag gemäss SIA 118 abzuschliessen. Dies muss im Vertrag explizit geregelt sein. Im Gegensatz zum OR kennt derr SIA in seiner NOrm 118 vom OR abweichende Begriffe, Regeln, Auslegungen und Fristen
9 Mängelrechte
9.3 Unterschied Werkvertrag nach SIA resp. OR
Ablieferung des Werkes
OR
Die Ablieferung des Werkes erfolgt über eine ausdrückliche oder stillschweigende Mitteilung des Unternehmers an den Besteller, welcher das Werk innert nützlicher Frist zu prüfen hat
SIA 118
Der Besteller (bzw. Bauleiter...) hat innert Monatsrist nach Erhalt der Vollendungsanzeige die gemeinsame Prüfung zu vollziehen. Unterbleibt diese, weil der unternehmer seine Mitwirkung verweigert, gilt das Werk mit Fristablauf als abgenommen
9 Mängelrechte
9.3 Unterschied Werkvertrag nach SIA resp. OR
Mängelrügefrist
OR
Sofort. Jegliche Mängel sind sofort nach der Entdeckung zu rügen
SIA 118
- 2-jährige Rügefrist - offene Mängel sind bis spätestens 2 Jahre nach der Abnahme zu rügen
- Nach Ablauf der 2-jährigen Rügefrist - verdeckte Mängel, welche nach Ablauf der 2-jährigen Rügefrist entdeckt werden, können während 3 weiterer Jahre, sofort nach der Entdeckung gerügt werden
9 Mängelrechte
9.3 Unterschied Werkvertrag nach SIA resp. OR
Mängelrechte
OR
Freies Wahlrecht des Bestellers OR 368
- Minderung des Werklohnes (Minderungsrecht)
- unentgeltliche Verbesserung (Nachbesserungsrecht)
Bei wesentlichen Mängel:
- annahme verweigern (Wandelungsrecht)
Bei Verschulden des Unternehmers am Mangel kann der Besteller nebst seinen Wahlrechten zusätzlich Schadenersatz geltend machen
SIA 118
Eingeschränktes Wahlrecht des Bestellers, SIA Norm 118 Art. 169
Bei Mängel hat der Bestelller zunächst nur Recht auf Beseitigung des Mangels (Nachbesserungsrecht)
Erst wenn die Mängel nicht inner Frist behoben, die Nachbesserung verweigert oder der Unternehmer zur Nachbesserung offensichtlich nicht imstande ist, kommt das Wahlrecht ähnlich des OR´s zum Zuge
Auch beim Werkvertrag nach SIA kann der Besteller bei Verschulden des Unternehmers Schadenersatz geltend machen
9 Mängelrechte
9.4 Verjährungsfristen nach OR und nach SIA
2 Jahre
- OR - bei beweglichen Werken (wie z.B. speziell angefertigte Treppenelemente usw.)
5 Jahre
- OR - wird aber eine bewegliche Sache oder ein bewegliches Werk (z.B. Fenster, Stahlträger, Ziegel...) bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert und verursacht es dort aufgrund eigener Mängel einen Mangel an diesem Werk, so beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Mängelrechte bei unbeweglichen Werken (Bauwerken) verjähren ebenfalls nach 5 Jahren
- SIA - Die Mängelrechte des Bauherrn verjähren 5 Jahre nach Abnahme des Werkes oder des Werkteiles
10 Jahre
- OR und SIA - Für vom Unternehmer absichtlich verschwiegene Mängel beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre seit Abnahme
10 Energielabels
Minergie
ist der wichtigster Energiestandart für Niederenergiehäuser in der Schweiz. Die Anforderungen sind für 12 Gebäudekategorien verschieden definiert.
Die nachfolgenden Anforderungen müssen eingehalten werden
- Primäranforderungen an die Gebäudehülle
- Lefterneuerung mittels Komfortlüftung
- Minergie - Grenzwert (gewichtete Energiekennzahl)
- Nachweis über den Thermischen Komfort im Sommer
- Zusatzanforderungen, je nach Gebäudekategorie betreffend Beleuchtung, gewerbliche Kälte- und Wärmeerzeugung
- Begrenzung der Mehrkosten gegenüber konventioneller Vergleichsobjekte max 10%
10 Energielabels
Minergie-P
möglichst niedrigen Energieverbrauch
Voraussetzungen zur Standarderreichung:
- Ein kontrollierter Luftwechsel wird vorausgesetzt
- Die Luftdichtheit der Gebäudehülle wird bei jedem Minergie-P-Gebäude geprüft
- Minergie-P-Neubauten sollen keine fossilen Feuerungen enthalten. Fossile Brennstoffe zur Spitzendeckung und für die Wärme-Kraft-Kopplung sind erlaubt
- die Eigenstromerzeugung (mind. 10 Watt/m2 EBF mit Eigenbedarfsoptimierung) ist grundsätzlich vorgeschrieben, Ausnahmen sind möglich
- Bei Modernisierungen ist die elektrische Eigenproduktion (Photovoltaik) fakultativ
- Bei grossen Gebäuden sichert ein Energie-Monitoring den optimalen Betrieb der Haustechnik. Eine gute und einfache Bedienbarkeit des Gebäudes, bzw. der technischen Einrichtungen ist dabei Voraussetzung
10 Energielabels
Minergie-A
das Plusenergie-Gebäude
ein Minergie-A-Haus weist eine positive Energiebilanz auf = es produziert in der Jahresbetrachtung mehr Energie als es verbraucht.
Minergie A-Standard übertrifft gar die EU-Richtlinie von "Nearly Zero-Energy Buildings"
Zielwerte: Wohn-Neubbauten muss die Minergie-Kennzahl unter 35 kWh/m2 im Jahr liegen