Recht

Technischer Kaufmann

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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Collège
Crée / Actualisé 24.04.2020 / 28.01.2025
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was für rechtsquellen gibt es?

Geschriebenes recht: bv, gesetze, verordnungen

ungeschriebenes recht: gewohnheitsrecht, richter recht, gerichtspraxis

durch was entsteht eine obligation?

Vertrag

unerlaubte handlung

ungerechtfertigte bereicherung

vorgehen bei unerlaubter handlung/verschuldenshaftung

1. rechtswiedrige hanlung

2. schaden

3. adäquater kausalzusammenhang

4. verschulden: absicht oder fahrlässigkeit

wo gilt die kausalhatung?

Milde kausalhaftung: geschäftsherr, tierhalter, werkeigentümer, familienoberhaupt

scharfe kausalhaftung: halterhalter svg, produktehaftung

arten von ungerechtfertigte bereicherung

1. etwas erlangt z. b. geld

2. ohne grund: kein grund oder der grund ist weggefallen oder nicht entstanden

3. keine gutgläbige entreicherung

entstehung eines vertrags

1. gegenseitige übereinstimmende willensäusserung

2. handlungsfähigkeit

3. form

4. inhalt

formvorschriften (schriftlichkeiten)

einfache schritlichkeit

qualifizierte schriftlichkeit

öffentliche beurkundung

eintrag öffentliches register

erfüllungsort

speziessache: dort wo die sache sich bei vertragsabschluss befindet

gattungssache: bei schuldner

geldschuld: bei gläubiger

merke: warenschuld sind holschulden, geldschulden sind bringschulden

nutzen und gefahrübergang

speziessache: bei vertragsabschluss

gattungssache: platzkauf= aussoderung/distanzkauf=abgabe zum versand

was für mögliche sicherheiten gibt es?

eigentumsvorbehalt

faustpfand/grundpfand

zession

kaution

bürgschaft

was für bürgschaftsarten gibt es?

 

eifache bürgschaft: vorgehen gegen bürgen erst nach verlustschein, konkurs

solidarbürgschaft: vorgehen gegen bürgen bereits nach erfolgter mahnung

5 möglichkeiten um aus einem vertrag herauszukommen

rücktritt: verzug oder mangel(Rücktritt/wandelung)

kündigung: bei dauerschuldverhältnissen

anfechtung: wegen irrtum, täuschung, drohung, übervorteilung

wiederruf: bei haustürgeschäften, telefongeschäften

Aufhebungsvereinbarung: gegenseitig