Technische Versicherung
Fachausweis - Wahlmodul
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 91 |
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Utilisateurs | 16 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 21.02.2020 / 22.03.2024 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20200221_technische_versicherung
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Intégrer |
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Besondere Versicherungsarten der Montageversicherung
- Erection-All-Risk (EAR)
- In Obhut genommene Objekte
- Reparatur-, Revisions-, Wartungs- und Retrofit-Versicherung
- Konditionsdifferenz- und Schutzversicherung
Besondere Versicherungsarten in der EDVA-Versicherung
- Vermietete, verleaste Anlagen
- In Obhut genommene EDV-Anlagen
- Softwareversicherung
Bedarf der Bauwesenversicherung
- Alle am Bauwerk beteiligten Personen sind mit hohem Risiko konfrontiert, dass die erstellen Sachen beschädigt oder zerstört werden können
- Versicherungsbedarf entsteht auch durch Vorschriften der gesetzlichen Grundlagen, das Obligationenrecht sowie die Normen und Empfehlungen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA)
- Bauwesenversicherung generiert den zweitgrößten Prämienanteil in der TeVe
- Bei Baustellen im Ausland müssen aufsichtsrechtliche lokale Zulassungvorschriften beachtet werden
Versicherte Interessen - Bauwesen
- Bauherren
- Geologen
- Architekten
- Ingenieure
- Am Bauwerk beteiligte Unternehmer
- Bauleiter
SIA Normen
SIA hat Normen ausgearbeitet « Allgemeinde Bedingungen der Bauarbeit»
- Norm SIA 118 enthält Regeln, die den Abschluss, den Inhalt und Abwicklung von Verträgen über Bauarbeiten betreffen
- Heute werden alle Bauverträge mit den Normen SIA zugrunde gelegt
- Wichtige Normen für den Versicherer:
o NORM SIA 260 – 267 Tragwerksnormen
o NORM SIA 271 Flachdächer
o NORM SIA 272 Grundwasserabdichtungen
- Weitere Grundlage der Norm SIA 118 ist das Obligationenrecht – bzw. Titel Werkvertrag
- Wichtige Artikel im OR:
o OR Art. 376 – Untergang des Werkes
o OR Art. 365 Betreffend dem Stoff
o OR Art. 367 – Festlegung der Mängel
o OR Art. 368 – Recht des Bestellers bei Mängeln
o OR Art. 369 - Verantwortlichkeit des Bestellers
o OR Art. 370 - Genehmigung des Werkes
Prämienberechnungsgrundlagen - Bauwesen
Provisorische VS - Festlegung vorläufige VS aufgrund der Kosten für Bauleistungen (Dient der Prämienberechnung für die Vorausprämie)
Definitive VS - Nach Fertigstellung des Bauvorhabens
Besondere Versicherungsarten in der Bauwesenversicherung
Contractors-All-Risk
- Bauwesenversicherung für Risiken im Ausland
- Grossprojekte (Staudämme, Brücken, Hochhäuser, Tunnels) werden während der Bauzeit weltweit unter dem Begriff CAR-Police versichert
Rückversicherung
- Erstversicherer haben einen unterschiedlichen Bedarf für die Begrenzung des finanziellen Risikos je nach Portefeuille
- Die Underwriter versuchen die Schwankungen mit einer zweckmäßigen Rückversicherung zu glätten
- Wichtig für die Abwicklung von Rückversicherungsverträgen ist das genaue Einsehen der Verträge bezüglich Inhalts (Risikoart, Schadenerwartung, MPL)
obligatorische Rückversicherung
- vertraglich vereinbarter Versicherungsschutz für ganze Bestände oder Portefeuille
- Erstversicherer ist verpflichtet seine Risiken gemäß Rückversicherungsvertrag zu übertragen
- Rückversicherer muss diese Anteile übernehmen – Er kann nicht ablehnen
Fakultative Rückversicherung
- Erstversicherer kann nach seinem Ermessen einzelne Risikoanteile an den Rückversicherer zedieren
- Rückversicherer ist frei, die Risiken zu übernehmen
- Fakultative Rückversicherung eignet sich für Risiken und VS, die von Programmen mit obligatorischen Rückversicherungen ausgeschlossen sind
- Sie ist für Erst- und Rückversicherer administrativ aufwendig
Ausblick - Spezielle Versicherungsprodukte
- Kombinierte Versicherungen
- Multiline-Versicherung
- Multiyear-Versicherung
- Industrial All Risk
- Build-Operate-Transfer / Build-Operate-Own
- Versicherungen für die Informatik
- Décennale, Versicherung fertig gestellter Hochbauten