Steuern HFW Bern Kontrollfragen Doppellektionenblock 2 - 3
Prüfungsvorbereitung
Prüfungsvorbereitung
Kartei Details
Karten | 19 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 05.02.2020 / 04.03.2020 |
Weblink |
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Welche Ausprägungen der Steuerhoheit kennen Sie (Buch S. 67 f.)?
Ursprüngliche (originäre) und abgeleitete (derivative) Steuerhoheit
Wo finden sich Einschränkungen der originären Steuerhoheit der Kantone?
Bundesverfassung, übriges Bundesrecht, internationales und interkantonales Recht
Wo finden sich Bestimmungen über den Umfang der — derivativen — Steuerho-
heit der bernischen Gemeinden?
Kantonale Verfassung und Gesetzgebung
Wer ist das Steuersubjekt bei folgenden Steuerarten: a) Verrechnungssteuer, b)
Mehrwertsteuer, c) Grundstückgewinnsteuer?
a) Zahlstelle (Bank, AG, Versicherung etc.)
b) MWST-pflichtige Unternehmung
c) Verkäufer der Immobilie
Sie haben am 15. November 2013 geheiratet; werden Sie nun für das Steuerjahr
2013 zusammen mit ihrer Partnerin/ihrem Partner oder getrennt veranlagt (Buch S. 69)?
Gemeinsame Veranlagung
In welchen Fällen kommt es zu einer sog. „unterjährigen Veranlagung"?
Zuzug aus dem Ausland / Wegzug aus dem Ausland / Tod
Wie werden unmündige Kinder besteuert (Buch S. 71)?
Das Einkommen wird dem Inhaber der elterlichen Gewalt zugerechnet. Ausnahme Erwerbseinkünfte: Diese sind vom Kind selbständig zu versteuern.
Wie werden Personengemeinschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit be-
steuert (Buch S. 71 f.)?
Anteilmässige Zurechnung des Einkommens und Vermögens bei jedem einzelnen Teilhaber
Welche Formen der steuerlichen Zugehörigkeit kennen Sie und wie weit reicht jeweils der Umfang der Steuerpflicht (Buch S. 72 ff.)?
Persönliche Zugehörigkeit: unbeschränkte Steuerpflicht / Wirtschaftliche Zugehörigkeit: beschränkte Steuerpflicht
Wann beginnt die Steuerpflicht in der Schweiz bei teilweiser Steuerpflicht infolge Grundbesitz (Buch S. 77 f.)?
Bei der Errichtung der steuerlichen Werte (Kauf der Liegenschaft)
Sie ziehen per 1. September 2013 vom Kanton Bern in den Kanton Solothurn;
wie erfolgt die Besteuerung pro 2013 nach diesem Kantonswechsel (Buch
S. 78 f.)?
Für das gesamte Jahr 2013 ist der Kanton Solothurn steuerberechtigt (Wohnsitz per 31.12. ist massgebend)
Welche Einkommensquellen, welche der Einkommenssteuer unterliegen, kennen Sie?
Erwerbseinkommen (selbständig, unselbständig) / Vermögenserträge (bewegliches, unbewegliches Vermögen) / Einkommen aus Vorsorge (Renten, Kapitalleistungen) / Übriges Einkommen (Ersatzeinkommen, Entschädigungszahlungen, Versicherungsleistungen, Lotteriegewinne, Unterhaltsleistungen)
Welche Vermögenszugänge für Privatpersonen unterliegen nicht der Einkom-mensbesteuerung?
Erbschaft, Vermächtnis, Schenkung, Einkommen aus güterrechtlicher Auseinander-setzung, Vermögensanfall aus rückkaufsfähiger privater Kapitalversicherung, Unter-stützungen aus öffentlichen oder privaten Mitteln, Leistungen in Erfüllung familien-rechtlicher Verpflichtungen, Sold für Militär- oder Schutzdienst, Zahlung von Genugtu-ungssummen, Ergänzungsleistungen der AHV, Gewinne bei Glücksspielen
Welche Arten von Abzügen bei der Einkommenssteuer kennen Sie (Buch S. 81 f.)?
Gewinnungskosten / allgemeine Abzüge / Sozialabzüge
Sind die Begriffe Gewinnungskosten und Berufskosten Synonyme?
Nein. Gewinnungskosten ist der Oberbegriff, worunter u.a. die Berufskosten fallen.
Was ist das Merkmal von Sozialabzügen resp. unter welchen Voraussetzungen werden sie gewährt (Buch S. 82)?
Bestimmte Verhältnisse (z.B. Kinder) oder Steuerfreibeträge
Wie lautet die allgemeine Formel zur Berechnung des steuerbaren Einkommens einer natürlichen Person (Buch S. 82)?
Bruttoeinkünfte
./. Gewinnungskosten
= Nettoeinkünfte
./. Allgemeine Abzüge
= Reineinkommen
./. Steuerfreibeträge und Sozialabzüge
= Steuerbares Einkommen
Unter welchen Voraussetzungen ist die Rückzahlung einer mittels einer Einmal-prämie finanzierten Kapitalversicherung einkommenssteuerfrei? Nennen Sie die entsprechende Gesetzesbestimmung im DBG.
Auszahlung nach vollendetem 60. Altersjahr / Laufzeit > 5 Jahre / Vertragsabschluss vor dem 66. Altersjahr (Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG)
Welcher Betrag unterliegt der Einkommenssteuer, wenn freie Mitarbeiteraktien zugeteilt werden?
Differenz Ausgabepreis und Verkehrswert