Turnaround Managment
Grundlagen des Turnaround Managements
Grundlagen des Turnaround Managements
Fichier Détails
Cartes-fiches | 41 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Gestion d'entreprise |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 23.01.2020 / 10.06.2021 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20200123_turnaround_managment
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Art der Leistung, Sonstige Leistung Gleichgestellte Vorgänge
§3 Abs. 9a UStG
Art der Leistung, Sonstige Leistung
§3 Abs. 9 UStG
Art der Leistung, Innergemeinschaftlicher Erwerb
§ 1a Abs.1 UStG
Art der Leistung, unentgeltliche Wertabgabe
§ 3 Abs.1b Nr.2 UStG
Art der Leistung, verbilligte Lieferung
§ 3 Abs.1 UStG
Art der Leistung, Werklieferung
§ 3 Abs. 1 & 4 UStG
Art der Leistung, Lieferung gleichgestellte Vorgänge
§ 3 Abs. 1b UStG
Art der Leistung, Lieferung
§3 Abs. 1 UStG
Art der Leistung, unentgeltliche Leistungen
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG
Art der Leistung, Innergem. Lieferung
§§ 3 Abs. 1, 6a Abs. 1
UStG
Ort der Leistung, Versandhandelsregelung
Der Gegenstand (kein Gegenstand iSd. Abs. 5) wird durch
den Lieferer oder einen von ihm beauftragten Dritten aus dem
Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen
Mitgliedstaates oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet
in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet wird
§ 3c Abs. 1 UStG
Ort der Lieferung dort, wo die Beförderung
bzw. Versendung endet (entgegen § 3 Abs. 6 UStG
Ort der Leistung, Lieferungen/Restaurationsleistungen während der Beförderung an Bord eines Schiffes, Flugzeugs oder Eisenbahn
§ 3e UStG
Ort der Leistung, Lieferung iSv. § 3 Abs. 1b UStG („uWA“)
§ 3f UStG
Ort der Leistung, Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte
Ort der Leistung, § 3g UstG
Ort der Leistung, Beförderungs-/Versendungslieferung
Befördern: jede Fortbewegung eines Gegenstandes (Satz 2) durch
den Lieferer, den Abnehmer oder einen beauftragten Dritten
Versenden: Beförderung durch einen selbständigen Beauftragten
(Satz 3), z.B. Spediteur oder Deutsche Bahn
§ 3 Abs. 6 UStG
Ort der Lieferung: Ort, an dem die Beförderung oder
Versendung beginnt (entgegen § 3c UStG)
Ort der Leistung, Ruhende Lieferung
Keine Beförderung oder Versendung iSv. § 3 Abs. 6 UStG Þ Z.B.:
Käufer ist bereits Besitzer der Sache, Einigung und Abtretung des
Herausgabeanspruchs, Werklieferung in Bezug auf ein Grundstück
§ 3 Abs. 7 UStG
Ort: Dort, wo sich der Gegenstand
zur Zeit der Verschaffung der
Verfügungsmacht befindet
Ort der Leistung, sonstige Leistungen
von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen
betreibt, sofern nicht die §§ 3b, 3e und 3f sowie
§ 3a Abs. 2 bis 8 UStG einen anderen Ort vorsehen
§ 3a UStG Abs. 1:
Ort der Leistung, Sonstige Leistungen
am Sitz des Leistungsempfängers, wenn die Leistung
an einen Unternehmer für sein Unternehmen
ausgeführt wird (Ausnahme: Spezialregelungen greifen)
§ 3a UStG Abs. 2:
Ort der Leistung, Sonstige Leistungen
Belegenheit des Grundstücks bei sonstigen Leistungen
im Zusammenhang mit einem Grundstück
§ 3a UStG Abs. 3 Nr. 1:
Ort der Leistung, Sonstige Leistungen
Übergabeort des Beförderungsmittels bei kurzfristiger
Vermietung (Definition der Kurzfristigkeit im Satz 2)
§ 3a UStG Abs. 3 Nr. 2:
Ort der Leistung, Sonstige Leistungen
Tätigkeitsort bei kulturellen, künstlerischen u.ä.
Leistungen an Nichtunternehmer (a),
Restaurationsleistungen, die nicht unter § 3e UStG
(an Bord eines Schiffes, Flugzeugs, Eisenbahn) fallen
(b) und Arbeiten an beweglichen Gegenständen für
Nichtunternehmer (c)
§ 3a UStG Abs. 3 Nr. 3:
Ort der Leistung, Sonstige Leistungen
Ausführungsort des vermittelten Umsatzes bei einer
Vermittlungsleistung, wenn der Empfänger ein Nichtunternehmer ist
§ 3a UStG Abs. 3 Nr. 4:
Ort der Leistung, Sonstige Leistungen
Ort der Durchführung der Veranstaltung für die
Eintrittsberechtigung zu kulturellen, künstlerischen
u.ä. Veranstaltungen an einen Unternehmer für sein
Unternehmen
§ 3a UStG Abs. 3 Nr. 5:
Ort der Leistung, Sonstige Leistungen
Wohnsitz des Leistungsempfängers, wenn
Es sich um eine sonstige Leistung im Sinne des Leistungskatalogs
des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1-14 UStG handelt (z.B. Tätigkeit eines Rechtsanwalts/Steuerberaters) und Þ Empfänger = Privatperson mit Sitz im Drittland
§ 3a UStG Abs. 4:
Ort der Leistung, Sonstige Leistungen
Sitz des Leistungsempfängers bei Telekommunikation,
Fernsehdienstleistungen u.a. auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer ist
§ 3a Abs. 5 UStG:
Ort der Leistung, Sonstige Leistungen
Ort gilt als im Inland belegen Voraussetzungen:
Unternehmer mit Sitz im Drittland Þ Sonstige Leistung nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1-10 UStG, wenn der Empfänger eine juristische Person des
öffentlichen Rechts (Nichtunternehmer) ist oder nach
§ 3a Abs. 5 S. 2 Nr. 1f. UStG oder eine Leistung nach
§ 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG oder die langfristige Vermietung eines
Beförderungsmittels Þ Leistung wird im Inland genutzt bzw. ausgewertet
§ 3a UStG Abs. 6:
Ort der Leistung, Sonstige Leistungen
Ort im Drittland à Voraussetzungen:
Þ Unternehmer mit Sitz im Inland
Þ Leistungsempfänger = Unternehmen aus Drittland
Þ Leistung für das Unternehmen im Drittland
Þ Nutzung im Drittland
Þ Leistung: kurzfristige Vermietung von Schienenfahrzeugen, Omnibussen oder Straßenfahrzeugen für die Beförderung von Gegenständen
§ 3a UStG Abs. 7:
Gegenstandsbeförderung an Nichtunternehmer
Teil der Wegstrecke im Inland
Þ Ausnahme § 3b Abs. 3 UStG: Beförderungsbeginn bei innergemeinschaftlicher Beförderung
§ 3b Abs. 1 S. 3 UStG
Gegenstandsbeförderung an Unternehmer
§ 3a Abs. 2 UStG
Personenbeförderung an Unternehmer oder Nichtunternehmer
Teil der Wegstrecke im Inland
§ 3b Abs. 1 S. 2 UStG
Ort der Leistung, Sonstige Leistungen
Sonstige Leistung (Restaurationsleistung) an Bord eines
Schiffes, Flugzeugs oder Eisenbahn
§ 3e UStG
Ort der Leistung, unentgeltiche Wertabgabe
§ 3 Abs.6 UStG oder § 3 Abs.7 UStG
Ort der Leistung, Innergemeinschaftlicher Erwerb
Ort im Inland
§ 3d UStG
Steuerbar, Wenn die 5 passen
§ 1 Abs.1 Nr.1 UStG
Steuerbar, Innergemeinschaftliche Erwerb
§ 1 Abs.1 Nr.5 UStG
Bemessungsgrundlage, Lieferung
§ 10 Abs.1 UStG
Bemessungsgrundlage, verbilligte Lieferung
§ 10 Abs.5 Nr.1
i.V.m. § 10 Abs.4 Nr.1 UStG
Bemessungsgrundlage, unentgeltiche Wertabgabe
§ 10 Abs.4 Nr.1 UStG
Bemessungsgrundlage, innergemeinschaftlicher Erwerb
§ 10 Abs.1 UStG
Bemessungsgrundlage, Sonstige Leistungen
§ 10 Abs.1 UStG