Turnaround Managment

Grundlagen des Turnaround Managements

Grundlagen des Turnaround Managements


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Flashcards 41
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level University
Created / Updated 23.01.2020 / 10.06.2021
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Art der Leistung, Sonstige Leistung Gleichgestellte Vorgänge

§3 Abs. 9a UStG

Art der Leistung, Sonstige Leistung

§3 Abs. 9 UStG

Art der Leistung, Innergemeinschaftlicher Erwerb

§ 1a Abs.1 UStG

Art der Leistung, unentgeltliche Wertabgabe

§ 3 Abs.1b Nr.2 UStG

Art der Leistung, verbilligte Lieferung

§ 3 Abs.1 UStG

Art der Leistung, Werklieferung

§ 3 Abs. 1 & 4 UStG

Art der Leistung, Lieferung gleichgestellte Vorgänge

§ 3 Abs. 1b UStG

Art der Leistung, Lieferung

§3 Abs. 1 UStG

Art der Leistung, unentgeltliche Leistungen

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

Art der Leistung, Innergem. Lieferung

§§ 3 Abs. 1, 6a Abs. 1
 UStG

Ort der Leistung, Versandhandelsregelung

Der Gegenstand (kein Gegenstand iSd. Abs. 5) wird durch
den Lieferer oder einen von ihm beauftragten Dritten aus dem
Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen
 Mitgliedstaates oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet
in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet wird

§ 3c Abs. 1 UStG 

Ort der Lieferung dort, wo die Beförderung
bzw. Versendung endet (entgegen § 3 Abs. 6 UStG

Ort der Leistung, Lieferungen/Restaurationsleistungen während der Beförderung an Bord eines Schiffes, Flugzeugs oder Eisenbahn

§ 3e UStG 

Ort der Leistung, Lieferung iSv. § 3 Abs. 1b UStG („uWA“)

§ 3f UStG 

Ort der Leistung, Lieferung von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte

Ort der Leistung, § 3g UstG 

Ort der Leistung, Beförderungs-/Versendungslieferung

Befördern: jede Fortbewegung eines Gegenstandes (Satz 2) durch
den Lieferer, den Abnehmer oder einen beauftragten Dritten
Versenden: Beförderung durch einen selbständigen Beauftragten
(Satz 3), z.B. Spediteur oder Deutsche Bahn

§ 3 Abs. 6 UStG

Ort der Lieferung: Ort, an dem die Beförderung oder
Versendung beginnt (entgegen § 3c UStG)

Ort der Leistung, Ruhende Lieferung

Keine Beförderung oder Versendung iSv. § 3 Abs. 6 UStG Þ Z.B.:
Käufer ist bereits Besitzer der Sache, Einigung und Abtretung des
Herausgabeanspruchs, Werklieferung in Bezug auf ein Grundstück

§ 3 Abs. 7 UStG

Ort: Dort, wo sich der Gegenstand
zur Zeit der Verschaffung der
Verfügungsmacht befindet

Ort der Leistung, sonstige Leistungen

von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen
betreibt, sofern nicht die §§ 3b, 3e und 3f sowie
§ 3a Abs. 2 bis 8 UStG einen anderen Ort vorsehen

§ 3a UStG Abs. 1:

Ort der Leistung, Sonstige Leistungen

am Sitz des Leistungsempfängers, wenn die Leistung
an einen Unternehmer für sein Unternehmen
ausgeführt wird (Ausnahme: Spezialregelungen greifen)

§ 3a UStG Abs. 2:

Ort der Leistung, Sonstige Leistungen 

Belegenheit des Grundstücks bei sonstigen Leistungen
im Zusammenhang mit einem Grundstück

§ 3a UStG Abs. 3 Nr. 1:

Ort der Leistung, Sonstige Leistungen 

Übergabeort des Beförderungsmittels bei kurzfristiger
Vermietung (Definition der Kurzfristigkeit im Satz 2)

§ 3a UStG Abs. 3 Nr. 2:

Ort der Leistung, Sonstige Leistungen

Tätigkeitsort bei kulturellen, künstlerischen u.ä.
Leistungen an Nichtunternehmer (a),
Restaurationsleistungen, die nicht unter § 3e UStG
(an Bord eines Schiffes, Flugzeugs, Eisenbahn) fallen
(b) und Arbeiten an beweglichen Gegenständen für
Nichtunternehmer (c)

§ 3a UStG Abs. 3 Nr. 3:

Ort der Leistung, Sonstige Leistungen

Ausführungsort des vermittelten Umsatzes bei einer
Vermittlungsleistung, wenn der Empfänger ein Nichtunternehmer ist

§ 3a UStG Abs. 3 Nr. 4:

Ort der Leistung, Sonstige Leistungen

Ort der Durchführung der Veranstaltung für die
Eintrittsberechtigung zu kulturellen, künstlerischen
u.ä. Veranstaltungen an einen Unternehmer für sein
Unternehmen

§ 3a UStG Abs. 3 Nr. 5:

Ort der Leistung, Sonstige Leistungen 

Wohnsitz des Leistungsempfängers, wenn

Es sich um eine sonstige Leistung im Sinne des Leistungskatalogs
des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1-14 UStG handelt (z.B. Tätigkeit eines Rechtsanwalts/Steuerberaters) und Þ Empfänger = Privatperson mit Sitz im Drittland

§ 3a UStG Abs. 4:

Ort der Leistung, Sonstige Leistungen

Sitz des Leistungsempfängers bei Telekommunikation,
Fernsehdienstleistungen u.a. auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer ist

§ 3a  Abs. 5 UStG:

Ort der Leistung, Sonstige Leistungen

Ort gilt als im Inland belegen Voraussetzungen:

Unternehmer mit Sitz im Drittland Þ Sonstige Leistung nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 1-10 UStG, wenn der Empfänger eine juristische Person des
öffentlichen Rechts (Nichtunternehmer) ist oder nach
§ 3a Abs. 5 S. 2 Nr. 1f. UStG oder eine Leistung nach
§ 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG oder die langfristige Vermietung eines
Beförderungsmittels Þ Leistung wird im Inland genutzt bzw. ausgewertet

§ 3a UStG Abs. 6:

Ort der Leistung, Sonstige Leistungen

Ort im Drittland à Voraussetzungen:

Þ Unternehmer mit Sitz im Inland
Þ Leistungsempfänger = Unternehmen aus Drittland
Þ Leistung für das Unternehmen im Drittland
Þ Nutzung im Drittland
Þ Leistung: kurzfristige Vermietung von Schienenfahrzeugen, Omnibussen oder Straßenfahrzeugen für die Beförderung von Gegenständen

§ 3a UStG Abs. 7:

Gegenstandsbeförderung an Nichtunternehmer

Teil der Wegstrecke im Inland
Þ Ausnahme § 3b Abs. 3 UStG: Beförderungsbeginn bei innergemeinschaftlicher Beförderung

§ 3b Abs. 1 S. 3 UStG

Gegenstandsbeförderung an Unternehmer

§ 3a Abs. 2 UStG

Personenbeförderung an Unternehmer oder Nichtunternehmer

Teil der Wegstrecke im Inland

§ 3b Abs. 1 S. 2 UStG

Ort der Leistung, Sonstige Leistungen

Sonstige Leistung (Restaurationsleistung) an Bord eines
Schiffes, Flugzeugs oder Eisenbahn

§ 3e UStG

Ort der Leistung, unentgeltiche Wertabgabe

§ 3 Abs.6 UStG oder § 3 Abs.7 UStG

Ort der Leistung, Innergemeinschaftlicher Erwerb

Ort im Inland

§ 3d UStG

Steuerbar, Wenn die 5 passen

§ 1 Abs.1 Nr.1 UStG

Steuerbar, Innergemeinschaftliche Erwerb

§ 1 Abs.1 Nr.5 UStG

Bemessungsgrundlage, Lieferung 

§ 10 Abs.1 UStG

Bemessungsgrundlage, verbilligte Lieferung

§ 10 Abs.5 Nr.1
i.V.m. § 10 Abs.4 Nr.1 UStG

Bemessungsgrundlage, unentgeltiche Wertabgabe

§ 10 Abs.4 Nr.1 UStG

Bemessungsgrundlage, innergemeinschaftlicher Erwerb

§ 10 Abs.1 UStG

Bemessungsgrundlage, Sonstige Leistungen

§ 10 Abs.1 UStG