Immobilienbewirtschafter / BEWI PF 2020, Karten gemäss Wegleitung, Teil 1
Prüfung 2020 Teil 1
Prüfung 2020 Teil 1
Kartei Details
Karten | 246 |
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Lernende | 103 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Berufskunde |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 18.01.2020 / 05.02.2025 |
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aus Praxis ? Am besten einmal einen ansehen!
Formelle Enteigenung:Der Bund nummt aufgrund grossem Öffentlichem Interesse das Grundstück weg => zahlt in Geld, kein RealersatzMaterielle Enteignung:Der Bund beschränkt die Nutzung des Eigentum stark, kann aber weiterhin Eigentümer leiben = zahlt in Geld.
Obligation = die Verbindlichkeit an sich, aus Vertrag / unberechtfertigte Bereicherung / unerlaubte HandlungForderung = die Lieferung, die WohungSchuld = Geld oder andere GegenleistungGläubiger = er gibt die WareSchuldner = er will die WareGläubiger und Schuldner stehen in Wechselwirkung zueinander
Das Recht als solches gilt für alle, Der Verkäufer hat Recht auf Bezahlung, also die Rechte an sich
Das Recht gilt für eine konkrete Handlung, ich als Verkäufer habe Recht auf Bezahlung.
sind natürliche oder juristische Personen
aus Obligation (Vertrag), Art. 1ff OR- unerlaubter Handlung, Art. 41ff OR- ungerechtfertigter Bereicherung, Art 61ff OR
Zweiseitiges Rechtsgeschäft, Erlöschung nach Vollzug, Aufgebungsvereinbarung, Kündigung…
einseitiges Rechtsgeschäft, Zahlung von Schadensersatz => nur Geldforderung
einseitiges Rechtsgeschäft, Rückzahlung von Geld infolge Überzahlung, Verfall des Verpflichtungsgeschäft, Rückzug des Kaufs…
SchadenHaftung (Kausal)AbsichtFahrlässigkeit
aus Praxis
keine sind Formlos gültig, Art. 11 OR
keine Übervorteilungkein Rechtsbruch (Mord, Drogen)keine unwirklichkeit (Grundstück auf dem Jupiter)
Nichterfüllung: der Vertrag kommt gar nicht zustandeSchlechterfüllung: der Vertrag kommt zustande jedoch mit Mängel
Gläuber setzt Schulder mittels Brief in Verzug und setzt Zahlungsfrist.Mittels Brief zur Zahlung auffordern und 5% als Verzugszins geltend machen
OR Art?Alles verjährt nach 10 Jahren.Schadensersatz nach 1 Jahr, nach bekannt sein.Rechnungen nach 5 Jahren, nach bekannt sein.
Definition: Wenn man für einen Schaden haften muss (strenge und milde Kausalhaftung).Vertraglicher Haftung: Haftung infolge VertragAusservertraglicher Haftung: unerlaubte Handlung (von sich oder als Hauseigentümer, Haustierhalter, Familienoberhaupt, Werkeigentümer, Unternehmer)
Verschuldenshaftung:Man hat den Schaden selber verursacht und haftet dafür.Kausalhaftung:Man hat den Schaden ohne verschulden verursacht. Strenge Kausalhaftung: Hauseigentümer wenn z.B. der Weg vereist ist und sich jemand verletzt. Kann nicht wegbedungen werdenMilde Kausalhaftung:Tierhalter, wenn man beweisen kann, dass man alles nötige getan hat um den Schaden abzuwehren (Umgekehrte Beweislast)
Ist eine strenge Kausalhaftung, Werkeigentümer haftet auch ohne ein Verschulden. Produkteschaden Schaden die aus der Werk entstehen. Kann nicht abgedungen werden (Beweis alles unternomen zu haben)
was versteht man unter einem Kaufvertrag und einem Schenkungsvertrag
Kaufvertrag ist ein Zug um Zug geschaft, zweiseitiges Rechtsgeschäft OR Art?
Schenkungsvertrag ist auch ein zweiseitiges Rechtsgeschäft, darin verpflichtet man sich, etwas du schenken, OR Art?
Käufer: Zahlung des KaufpreisesVerkäufer: Abgabe der Ware in vereinbarten Zustand
die vier wichtigen Fälle von Erfüllungsfehlern beim Kaufvertrag benennen.
Seite Verkäufer:
den Lieferverzug
die Lieferung mangelhafter Ware OR Art?
Seite Käufer den Zahlungsverzug d
en Annahmeverzug OR Art?
Mängelrüge innert 3 Arbeitstagen (sofort)Recht auf Wandelung = VertragsrücktrittRecht auf Minderung = Geld teileweise retour OR Art?
Einfache Schriftlichkeit.Zusatz:Formfreie HandschenkungFür die Handschenkung (auch Realschenkung) besteht grundsätzlich die Formfreiheit.Eine Voraussetzung ist aber die Übergabe der Sache vom Schenker an den Beschenkten.Formbedürftige SchenkungsversprechenBei der Schenkung wird der allgemeine Grundsatz der Formfreiheit von Rechtsgeschäften in zwei Fällen durchbrochen: Schenkungsversprechen Einfache Schriftlichkeit (OR 243) Schenkung von Grundstücken Öffentliche Beurkundung (OR 242 Abs. 2 iVm OR 243 Abs. 2 / ZGB 657)SchenkungsversprechenDas Schenkungsversprechen begründet eine Verpflichtung des Schenkers, zur vereinbarten bzw. gegebenen Zeit dem Beschenkten einen Vermögenswert zukommen zu lassen.
die Formvorschriften für das Entstehen eines Grundstückkaufvertrages erläutern
qualifizierte Schriftlichkeit + öffentliche Beurkundung
Bei der Gewährleistung geht es um die Haftung des Verkäufers für Mängel am Kaufobjekt (Grundstück). Man unterscheidet dabei zwischen Rechts- und Sachmängeln.Rechtsmängel:Der Verkäufer hat Gewähr dafür zu leisten, dass nicht ein Dritter aus Rechtsgründen, die schon zur Zeit des Vertragsabschlusses bestanden haben, den Kaufgegenstand dem Käufer ganz oder teilweise entzieht (Art. 192 Abs. 1 OR).Solche Rechtsmängel können z.B sein: nicht eingetragene Rechte aus der Zeit vor 1912 noch nicht eingetragene Grundsteuerpfandrechte aus früheren Handänderungen noch nicht eingetragene / vorgemerkte Bauhandwerkerpfandrechte verschwiegene Miet- oder PachtverträgeSachmängel:Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache weder körperliche noch rechtliche Mängel hat, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern (Art. 197 Abs. 1 OR).Solche Sachmängel können z.B sein: Altlasten bauliche Mängel (z.B. defekte Heizung, Leitungen etc.) öffentliche Nutzungsbeschränkungen oder Bauverbote
Wenn ein Werk erstellt wird, z.B. der Maurer der eine Mauer baut, Fensterbau
Werkbesteller (Käufer) Pflicht: zahlen den vereinbarten Preises zum ZeitpunktRecht: Mängelrüge nach OR oder SIA118Werkunternehmer (Verkäufer) Pflicht: abliefern des Werkes, Recht: Handwerkerpfandrecht
Mängelrüge schriftlich Gemäss ORsofort bei normalen5 Jahre bei verdeckten und 10 Jahre bei absichtlichen Mängel
Instandstellung, Minderung oder Wanderlung. Nicht der Ersatz
Die Mängelrechte insbesondere Rüge- und Verjährungsfrist nach SIA 118 zu beschreiben
2 Jahre bei normalen Mängeln
5 Jahre bei versteckten Mängeln
10 Jahre bei absichtlichen Mängeln
Art. 394 ORaus Praxis => wird eine Dienstleistung angeboten und nicht ein fertiges Produkt.
die Rechte und Pflichten von Beauftragtem und Auftraggeber anhand von Beispielen erklären.
Auftragnehmer:
- Persönliche Leistungspflicht
- nach Treu und Glauben handeln
- Im Sinne des Auftraggebers handeln Pflicht zu handeln
-Rehenschaftsablegeung gemäss Art. 400 OR
Auftraggeber:
Vergütung bezahlen
Porto und Spesen begleichen
Von Verbindlichkeiten befreien (Rechnungen bezahlen) Die Pflichten der Parteien sind die Rechte der anderen Partei.
Fristlos kündbar, Art. 404 ORbei Unzeiten gekündet => wird man schadensersatzpflichtig
Verkaufsmarklerei: bei tätsächlichem VerkaufTätigkeitsmarklerei: Beweis, dass ein Käufer tatsächliches Kaufinteresse hat.
aus Praxis
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Geldforderung bei Verspätung des Baus, unabhängig des Schadens
Unternehmer kann 2x so hoch aus dem Vertrag sich auskaufen