Steuern Allgemein

FA Immobilienbewirtschafter

FA Immobilienbewirtschafter


Kartei Details

Karten 17
Lernende 21
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 14.01.2020 / 18.01.2025
Weblink
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Steuer vs. Kausalabgaben:

Steuern sind bedingungslos geschuldet. (Immer geschuldet)

Kausalabgaben sind konkrete Gegenleistungen des Gemeinwesens. 

 

Kausalabgaben: 

  • Gebühren (z.B. Passgebühren)
  • Vorzugslasten (z.B. Jagdpatent)
  • Ersatzabgabe (z.B. Feuerwehrpflichtersatz)

(Abgaben und Gebühren)

Direkte vs. Indirekte Steuern:

Direkte Steuern: Steuersubjekt und Steuerträger sind identisch

Indirekte Steuern: Steuersubjekt und Steurerträger sind nicht identisch

Steuersubjekt:

Steuersubjekt ist diejenige Person, welche die Steuer schuldet. Also die Person, welche gegenüber dem Steuerhoheitsträger (z.B. Bund, Kanton) zur Zahlung der Steuer verpflichtet ist. Voraussetzung für die subjektive Steuerpflicht ist, dass die Person der Gebietshoheit der betreffenden Steuerhoheit (also z.B. des Kantons, welcher die Steuer erhebt) untersteht.

Steuerhoheit:

Bund:

  • Einkommenssteuer
  • Gewinnsteuern
  • Verrechnungssteruern
  • Stempelabgaben
  • Mehrwertsteuer
  • Zölle
  • besondere Verbrauchssteuern (Tabak, Bier, Schnaps)

Kantone / Gemeinde:

  • Alle anderen Steuern

Die Steuerhoheit bezeichnet die Kompetenz, Steuern zu erheben. Die Steuerhoheit steht in der Schweiz dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden zu. Die Steuerhoheit muss durch einen entsprechenden Artikel in der Verfassung der entsprechenden Hoheitsträger begründet werden. Somit muss jede Steuer in der Verfassung bewilligt werden.

Steuerobjekt:

Das Steuerobjekt einer Steuer ist der Tatbestand, der die Steuer auslöst. Steuerobjekt können dabei Wertzuflüsse (z.B. bei der Einkommensteuer), Zustände (z.B. bei der Vermögensteuer) oder Rechtsgeschäfte (z.B. bei der Emissionsabgabe) sein.

Steuerrechtsverhältnise:

  • Steuerhoheit: Wer darf Steuern erheben?
  • Steuersubjekt: Wer muss Steuern abrechnen?
  • Steruerobjekt: Was wird besteuert?
  • Steuerbemessungsgrundlage: Wieviel wird besteuert?
  • Steueramts: Steuerbelastung (Betrag oder Satz)
  • Steuerträger: Person, die die Steuer wirtschaftlich nutzt

Rechtssystematik:

  • Öffentlichesrecht: (z.B. Strafrecht, Steuerecht, etc.)
  • Privatrecht (z.B. OR, ZGB)
  • Steuerrecht: Teil des Verwaltungsrechtes (öffentliches Recht)

Steuernarten:

Direkte Steuern:

  • Natürliche Personen > Einkommens- und Vermögenssteuer
  • Juristische Personen > Gewinn- und Kapitalsteuer
  • Ertrag auf beweglichem Vermögen > Verrechnungssteuer
  • Kurssäle, Casinos > Spielbankenabgabe

Indirekte Steuern:

  • Verkehrs-Steuer 
    • Wirtschaftsverkehrssteuer > Lieferung- und Dienstleistungssteuer > Mehrwertsteuer
    • Rechtsverkehrssteuer > ...
  • Aufwandsteuer > Bilettsteuer
  • Besitzsteuer > Hundesteuer und Motorfahrzeugssteuer

Unterschied direkte und indirekte Steuern:

Direkten Steuer: Bei der direkten Steuern sind Steuerträger und Steuersubjekt identisch. (Privatperson > Vermögenssteuer, Einkommenssteuer)

Indirekte Steuern: Bei den indirekten Steuern sind die Personen, die die Steuer schulden (Steuersubjekt = Steuerschuldner) und die Personen, die die Steuer wirtschaftlich trägt (=Steuerträger) nicht identisch. 

Seit wann werden Steuern erhoben?

In Kriegszeiten (Kriege lösen Steuern aus)

Steuern des Bundes:

Einkommen- und Vermögenssteuern:

  • Einkommenssteuer: Natürliche Personen
  • Gewinnsteuer: Juristische Person
  • Verrechnungssteuer: Ertrag aus beweglichem Kapital
  • Stempelabgaben: Emissionsabgaben / Umsatzabgaben > Abgaben auf Versicherungsprämien
  • Militärpflichtersatz
  • Eidg. Spielbankenabgabe: Casinos

Verbrauchsteuer:

  • Mehrwertsteuer
  • Tabaksteuer
  • Biersteuer
  • Gebrannte Wasser
  • Zölle (Einführ- und Ausführzölle, Zollzuschläge)

Steuern des Kantons:

Einkommen- und Vermögenssteuern:

  • Einkommenssteuer: Natürliche Personen
  • Kopf-, Personal- oder Haushaltssteuer
  • Gewinn- und Kapitalsteuer: Juristische Personen
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer: Kt. SZ hat keine
  • Grundstückgewinnsteuer: Bei Kauf einer Liegenschaft
  • Handänderungssteuer: Wird anlässlich eines Grundstückerwerb erhoben 
  • Liegenschaftssteuer: Tatsache das jemand eine LS hat, wird besteuert

Besitz- und Aufwandsteuern:

  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Automobilien

Steuern der Gemeinden:

Einkommen- und Vergmögenssteuern:

  • Einkommenssteuern: Natürliche Personen
  • Kopf-, Personal- oder Haushaltssteuer
  • Gewinn- und Kapitalsteuer: juristische Person
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer: Kt. SZ hat keine
  • Grundstückgewinnsteuer: (bei Verkauf LS)
  • Handänderungssteuer: bei Liegenschaften
  • Liegenschaftssteuer: Tatsache das jemand eine LS hat, wird besteuert

Besitz- und Aufwandsteuern:

  • Hundsteuer
  • Vergnügungssteuer

Voraussetzung Steuerpflichtig: 

  • Rechtsfähigkeit (Volljährig)
  • Steruerpflichtige Anknüpfung

Bund: Einkommenssteuer > Bund hat keine Vermögenssteuer

Kanton: Einkommen- & Vermögenssteuer

Einkommenssteuer: Kanton und Gemeinde können nur gleich viel besteuern, nur der Steuersatz kann variieren!

Einkommenskategorien:

  • Erwerb
    • Unselbständig
    • Selbständig
  • Vermögen
    • bewegliches Vermögen
    • unbewegliches Vermögen
  • Vorsorge
    • Renten
    • Kapitalleistungen
  • Übrige (23)
    • Ersatzeinkünfte Alimente
    • Lotteriegewinne
    • ...
  • Es gibt noch 24 Arten von Steuerfreien Einkünften

Was ist die Grundstückgewinnsteuer?

Grundstücksgewinnsteuer: ist eine Kantonale Steuer (keine GGSt für Bund)

Bei der Veräusserung von Immobilien im Privatvermögen und je nach Kanton auch bei Immobilien im Geschäftsvermögen wird der erzielte Gewinn gemäss Art. 12 StHG mit einer Grundstücksgewinnsteuer belastet.