Sozialversicherungen in der Schweiz

compendio Bildungsmedien 14., überarbeitete Auflage

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Flashcards 142
Language Deutsch
Category Law
Level Secondary School
Created / Updated 29.11.2019 / 11.08.2024
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Caroline Fischer bezieht einen unbezahlten Urlaub, der am 15. August beginnt und am 31. Dezember endet Wie lange kann sie die Kinderzulagen für ihren Sohn beziehen?

Caroline Fischer kann die Kinderzulagen für die Monate August bis und mit November beziehen.

Welche dieser Personen mit Kindern hat Anspruch auf Familienzulagen?

A: Samira Masouli bezieht einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen.

B: Der invalide Sam Beck lebt von Renten von CHF 30 000.00 und Ergänzungsleistungen.

C: Die teilzeiterwerbstätige Monika Fehr verdient monatlich CHF 800.00.

D: Der von seinem Arbeitgeber nach den USA entsandte Stefan Flück.

E: Die in Bern erwerbstätige Julia Som, deren Sohn Lucca in Italien bei den Grosseltern lebt

A: Samira Masouli bezieht einen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen.

C: Die teilzeiterwerbstätige Monika Fehr verdient monatlich CHF 800.00.

D: Der von seinem Arbeitgeber nach den USA entsandte Stefan Flück.

E: Die in Bern erwerbstätige Julia Som, deren Sohn Lucca in Italien bei den Grosseltern lebt

A: Die Eltern von Max sind geschieden. Seine Mutter hat das alleinige Sorgerecht für Max. Sie hat wieder geheiratet und Max lebt im Haushalt seiner Mutter und seines Stiefvaters. Die Mutter arbeitet nicht, Vater und Stiefvater sind erwerbstätig. Wie lautet die Rangordnung für den Bezug der Familienzulagen?

B: Wie wäre die Rangordnung, wenn die Eltern von Max die gemeinsame elterliche Sorge hätten?

A: Die Rangordnung sieht wie folgt aus: 1. Stiefvater, 2. Vater.
B: Der Vater hat Vorrang vor dem Stiefvater.

Sabine Möhl ist selbstständige Malermeisterin, ihre Freundin Angela Kurz arbeitet als angestellte Werbetexterin. Beide sind kürzlich Mutter geworden und haben Anspruch auf Kinderzulagen. Erklären Sie den beiden, welche Unterschiede
A: bei der Finanzierung,
B: bei der Auszahlung
der Zulagen gemacht werden.

A: Als Selbstständig erwerbende finanziert Sabine Möhl die Familienzulagen selber, allerdings nur bis zu einer Einkommensobergrenze von CHF 148200.00 (UVG-Maximum). Bei Angela Kunz finanziert der Arbeitgeber die Familienzulagen alleine.
B: Bei Sabine Möhl wird eine Verrechnung der Familienzulagen mit den geschuldeten Beiträgen gemacht, Angela Kunz erhält die Zulagen zusammen mit dem Lohn ausbezahlt.

Welchen Zweck hat das Familienzulagenregister?

Das Familienzulagenregister ist eine zentrale Informationsplattform und hat den Zweck,
• den Doppelbezug von Familienzulagen zu verhindern,
• Transparenz über bezogene Familienzulagen herzustellen,
• Meldungen der Durchführungsstellen entgegenzunehmen,
• als Auskunftsstelle für Bund und Kantone zu dienen und statistische Daten zu liefern.

Jemand nimmt eine medizinische Leistung in Anspruch. Welche fünf Voraussetzungen müssen zwingend erfüllt sein, damit die obligatorische Krankenversicherung nach KVG dafür aufkommt?

Die Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die Leistungen
• verordnet,
• tarifiert,
• wirksam,
• zweckmässig und
• wirtschaftlich
sind.

Welche Prämienabstufungen sind trotz des Gleichbohandlungsprinzips erlaubt?

Trotz Einheitsprämie können kantonal oder regional maximal drei Abstufungen vorgenommen werden.

Was versteht man unter dem Bundesobligatorium der Krankenpflegeversicherung?  

Seit dem 1.1.1996 ist die Krankenpflege-Grundversicherung für alle Personen obligatorisch, die gemäss ZGB 23 und 26 ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Jede Krankenkasse ist verpflichtet, von allen Versicherten die gleichen Prämien zu verlangen. Es ist nicht zulässig, die Prämie nach dem Eintrittsalter oder der Geschlechtszugehörigkeit abzustufen. Versichert sind allgemeine Leistungen bei Krankheit. medizinische Prävention, Geburtsgebrechen, Unfälle. Mutterschaft, strafloser Schwangerschaftsabbruch und zahnärztliche Behandlungen.

Die Krankenkassenprämien sind beträchtlich gestiegen. Der Versicherte kann nichts gegen diese Entwicklung unternehmen. Teilen Sie diese Ansicht?

Der Versicherte kann Prämien sparen, indem erz, B. eine höhere Franchise wählt oder auf die uneingeschränkte Wahlfreiheit des Arztes und der Spitäler verzichtet Er kann sich auch für eine Bonusversicherung entscheiden.

Erbringt die Krankenkasse im Zusammenhang mit den folgenden Ereignissen Versicherungsleistungen?

A: Behandlung eines Arbeitnehmers nach einem Unfall

B: Behandlung einer Hausfrau bzw. eines Hausmanns nach einem Unfall

C: Kontrolluntersuchungen während der Schwangerschaft

D: Geburt im Spital oder zu Hause

E: Lohnausfall im Zusammenhang mit Geburt

F: Invalidität als Folge eines Unfalls

G: Todesfall als Folge eines Unfalls

H: Todesfall als Folge einer Krankheit

I: Behandlung eines Geburtsgebrechens

A: NEIN

B: JA

C: JA

D: JA

E: NEIN

F: NEIN

G: NEIN

H: NEIN

I: JA

Zwei Frauen wohnen im gleichen Dorf. Sie sind bei der gleichen Krankenkasse im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung versichert. Die eine bezahlt eine monatliche Prämie von CHF 380.00, die andere eine solche von CHF 410.00. Wie ist das möglich?

Gründe für die unterschied! iche Höhe der Prämien können sein: höhere Franchise. Bonusversicherung, Versicherung mit eingeschränkter Arztwahl oder Sistierung des Versicherungsschutzes gegen Unfälle.

Zwei Freunde gehören seit ihrer Geburt der gleichen Krankenkasse an. Beide haben die obligatorische Krankenpflegeversicherung gewählt und auf Zusatzversicherungen verzichtet Der eine bezahlt eine monatliche Prämie von CHF 260.00, der andere eine solche von CHF 440.00. Wie ist dies möglich?

Es sind zwei Erklärungen möglich: Die beiden Freunde wohnen nicht im gleichen Kanton oder derjenige mit der Prämie von CHF 260.00 hat Anspruch auf eine durch die öffentliche Hand finanzierte Prämienverbilligung für Versicherte in bescheidenen Verhältnissen.

Ein Versicherter hat gegen eine entsprechende Prämienreduktion mit seiner Krankenkasse eine Franchise von CHF 500.00 vereinbart. Im Jahr 20xx fallen Behandlungskosten von total CHF 900.00 an. In welchem Umfang muss er sich daran beteiligen?

Die ersten CHF 500.00 pro Kalenderjahr sind als Franchise vom Versicherten zu tragen. Vom Restbetrag von CHF 400.00 wird der Selbstbehalt von 10% berechnet.

Das ergibt folgende Abrechnung:
Behandlungskosten CHF 900.00
./. Franchise CHF 500.00
./. Selbstbehalt (10% von CHF 400 00) CHF 40.00
Kostenbeteiligung CHF 540.00

Der Versicherte muss die Franchise von CHF 500.00 selbst zahlen. Dazu kommt der Selbstbehalt
von CHF 40.00. Total ergibt sich eine Kostenbeteiligung von CHF 540.00.

Welche Risiken deckt die Einzelkrankentaggeldversicherung?

Die Krankentaggeldversicherung leistet bei Krankheit eine Taggeldzahlung in der Höhe der vereinbarten Leistung.

Das Ehepaar Mauser wohnt in Bern. Herr und Frau Mauser haben bei der gleichen Krankenkasse eine obligatorische Krankenpflegeversicherung und eine Zusatzversicherung für die halbprivate Abteilung in der ganzen Schweiz abgeschlossen. Der Ehemann bezahlt für diesen Versicherungsschutz CHF 280,00, die Ehefrau CHF 450.00. Wie ist dies möglich?

Bei den Zusatzversicherungen können Prämien erhoben werden, die vom Geschlecht, Alter bzw, vom Risiko abhängig sind. Beim Ehepaar Mauser ist der Prämienunterschied vermutlich im Geschlecht begründet. Vor allem jüngere Frauen müssen häufig hohe Prämien bezahlen, weil hohe Geburtskosten erwartet werden. Diese Differenz kann bei vielen Kassen vermindert
werden. indem man die Geburtskosten vom Versicherungsschutz ausschliesst.

Ein HIV-positiver Mann hatte bis jetzt keine Krankenkasse, da er vor Jahren wegen Nichtbezahlung der Prämien ausgeschlossen wurde. Er bewirbt sich neu um Aufnahme in eine Krankenkasse. Er möchte eine gesetzliche Krankenpflegeversicherung und eine Zusatzversicherung, die ihm erlaubt, sich in einer halbprivaten Spitalabteilung behandeln zu lassen.
Die Krankheit ist nicht ausgebrochen. Eine Behandlung findet nicht statt.
A: Ist die Krankenkasse berechtigt, die Aufnahme in die obligatorische Grundversicherung zu verweigern?
B: Darf die Grundversicherung einen Vorbehalt wegen Aids anbringen?
C: Darf sie die Aufnahme in die freiwillige Zusatzversicherung nach WG ablehnen?

A: Die Aufnahme in die obligatorische Grundversicherung darf nicht verweigert werden.
B: Nein. Im Bereich der Krankenpflege-Grundversicherung darf kein Vorbehalt angebracht werden.
C: Ja. Die freiwillige Zusatzversicherung untersteht dem Versicherungsvertragsgesetz VVG.
Dieses lässt den Krankenkassen Freiheit beim Entscheid, ob ein Vertrag angenommen oder
abgelehnt wird.

Wer bezahlt die Rechnung des Spitals beim System des Tiers garant?

Der Versicherte zahlt die Rechnung des Spitals und fordert dann die Kosten bei seinem Versicherer zurück.

Ein Versicherter wohnt in Bern und arbeitet in Freiburg. Er begibt sich am Arbeitsort in ambulante ärztliche Behandlung, weil dies mit weniger Zeitverlust verbunden ist als ein Arztbesuch an seinem Wohnort.
Der Freiburger Arzt stellt gemäss Tarif Rechnung über CHF 550.00. Im Kanton Bern hätte die gleiche Behandlung CHF 400.00 gekostet. Mit welcher Vergütung von seiner Krankenkasse kann der Versicherte rechnen?

Im Rahmen der Krankenpflege-Grundversicherung hat der Versicherte das Recht, den Arzt in der Schweiz frei zu wählen. Daher gehen die CHF 550.00 zulasten der Krankenkasse.

Können die gleichen Personen sowohl bei Sozial- als auch bei Privatversicherungen versichert sein?

Ja, das ist der Regelfall in der Praxis.
Bei den Sozialversicherungen regelt das Gesetz den Kreis der Versicherten und die Beitragspflicht.
Die Versicherung ist obligatorisch und die Leistungen sind für alle Versicherten gleich,
sofern die Voraussetzungen dazu etiüllt sind.
Bei den Privatversicherungen werden der Kreis der Versicherten und die Beitragspflicht
durch einen Vertrag geregelt. Der Versicherungsabschluss ist freiwillig und die Lösungen sind
individuell.

Unterscheiden sich die Sozial- und Privatversicherungen in Art und Höhe der Leistungen?

Bei den Sozialversicherungen sind Art und Höhe der Leistungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Leistungshöhe ist meist begrenzt. Ein Minimumbetrag soll die Existenzsicherung gewährleisten.
Bei den Privatversicherungen entsprechen die Leistungen den vertraglichen Bestimmungen, die vom Versicherten gewählt wurden.

Trifft es zu, dass die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse gesetzlich geregelt ist, während die freiwilligen Zusatzversicherungen vertraglich geregelt sind?

Ja. Die obligatorische Grundversicherung untersteht dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), die freiwilligen Zusatzversicherungen hingegen dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (WG).

Bei der Militärversicherung werden verschiedene Versicherungsleistungen ausgerichtet. Nennen Sie zwei und geben Sie je ein Beispiel dafür.

Sachleistungen: Heilbehandlung, Pflegezulagen
Geldleistungen: Verdienst, der ohne die Gesundheitsschädigung vermut lich erzielt worden wäre
Taggelder: Abgeltung für Selbstständigerwerbende
Integritätsschadenrenten: Bei erheblicher Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Integrität
Hinterlassenenleistungen: Für Ehegatten, Waisen