Bau- und Planungsrecht: Einführung

TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage I

TU Wien, Architektur: Bau- und Planungsrecht (VO 280.140) Vorlesungsunterlage I


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Langue Deutsch
Catégorie Agriculture
Niveau Université
Crée / Actualisé 04.11.2019 / 22.11.2020
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Was kann man unter www.ris.bka.gv.at nachlesen?

Im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes kann man alle Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen, Urteile usw.) nachlesen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für das Baurecht?

Die Bauordnungen der einzelnen Länder.

Bestehen die Bauordnungen in den einzelnen Ländern nur aus einem Gesetz?

Nein, so haben einzelne Bundesländer nur ein Gesetz (Baugesetz in Bgld, Stmk und Vlbg; Bauordnung in NÖ, Tirol und Wien), während andere Bundesländer im Bereich des Bauwesens mehrere Gesetze vorsehen (z.B.: Salzburg mit dem Bebauungsgrundlagengesetz, Baupolizeigesetz und Bautechnikgesetz).

Was haben die Raumplanungsgesetze Burgenlands und Vorarlsbergs und die Bauordnung Wiens mit den Raumordnungsgesetzen der anderen Bundesländer gemeinsam?

  • Es handelt sich dabei um die rechtlichen Grundlagen der Raumplanung.
  • So nennen Burgenland und Vorarlberg ihre Gesetze Raum- planungsgesetze, während die restlichen Bundesländer Raumordnungsgesetze haben, wobei Kärnten ein eigenes Gemeindeplanungsgesetz und Wien die Bauordnung haben.

Was meint man mit „Raumplanung“, „Raumordnung“ oder „Stadtplanung“?

Das sind verschiedene Begriffe für das selbe:

Es geht um die Regelung der Gestaltung und Ordnung der räumlichen Entwicklung

Wird die Raumplanung ausschließlich in den Raumordnungsgesetzen der einzelnen Länder geregelt?

Nein, auch spezielle Gesetze regeln die Raumplanung

Was ist mit Kompetenzzersplitterung bzw. Regelungsflut im Bau- und Planungsrecht gemeint?

Die unterschiedlichen Kompetenzen zwischen Bund und Land, bzw. dass die einzelnen Länder für das Baurecht und Planungsrecht zuständig sind, unterschiedliche Bestimmungen haben und daneben aber auch noch allgemeine Bundesgesetzen berücksichtigen müssen, sorgt für viele verschiedene Rechtsquellen, die nur noch schwer zu überblicken sind.

Worum handelt es sich bei der örtlichen Raumplanung und der Baupolizei?

Um Verwaltungsfunktionen der Gemeinden.

Welche Angelegenheiten werden grundsätzlich von den Gemeinden besorgt?

  • Angelegenheiten, die ausschließlichen oder im überwiegenden Interesse der Gemeinde sind

2 Voraussetzungen für die Zuordnung von Angelegenheiten der Gemeinde?

  1. Angelegenheit muss im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der Gemeinde liegen
  2. Angelegenheit muss sich für die Vollziehung durch die Gemeindeorgane eignen

Was sind die rechtlichen Konsequenzen einer Gemeindeaufgabe?

  1. Gemeinde ist selbst dafür verantwortlich

  2. Gemeinde ist frei von Weisungen durch (Landes-)Behörden

  3. Es gibt keinen Instanzenzug an Behörden außerhalb der Gemeinde