HFP
Fichier Détails
Cartes-fiches | 50 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 27.10.2019 / 09.09.2022 |
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Was gibt es noch (ausser Personal- oder Realsicherheiten) das die Stellung des Gläubigers verstärkt?
- Freiwillge Schriftlichkeit des Vertrages (Wird abgeschlossen auch wenn das Gesetz es nicht vorschreibt)
- Schriftliche Schuldanerkennung (Der Schuldner bestätigt dem Gläubiger schriftlich das bestehen der Schuld)
- Haftgeld und Reuegeld (Bei vertagsabschluss übergibt der Schuldner dem Gläubiger eine bestimmte Geldsumme. Wir der Vertrag nicht erfüllt kann der Gläubiger das Geld behalten)
- Hinterlegung ( Die Schuld wird bei einem Dritten hiterlegt und kann bei nichterfüllung eingefordert werden)
- Konventionalsstrafe (Strafe für nichterfüllung oder Teilweise erfüllung eine Vertrages)
Was ist der Unterschied zwischen dem Allgemeinen- und des besonderen Teil des OR?
Im allg. Teil des OR geht es um die allgemein gültige Fragestellung für alle Rechtsbeziehungen. Sie gelten für alle Rechtsbeziehungen diese Bestimmungen gelten im Prinzip für alle Verträge.
Der besondere Teil des OR befasst sich mit besonderen Vertragsverhältnissen. Sie befassen sich entweder mit Spezialfragen einer bestimmten Vertragsart, die im allg. Teil überhaupt nicht geregelt sind, oder stellen für eine bestimmte Vertragsart Regeln auf, die von den Grundsätzen im allg. Teil abweichen.
Was isr der Unterschied zwischen dem allg. Teil und des besonderen Teil des OR?
Im allg. Teil des OR geht es um die allg. gültigen Fragestellungen für alle Rechtsbeziehungen. Sie sind dort gleich geregelt und gelten allg. für Obligationen/Verträge. (Entstehung einer Obligation, Erfüllung einer Obligation, Erfüllungsfehler, Erlöschen von Obligationen und weiter Fragen)
Im besonderen Teil des OR geht es um nicht allg. geltende Sonderbestimmungen. Sie befassen sich mit Spezialfragen einer bestimmten Vertragsart die im allg. Teil überhaut nicht geregelt sind, oder stellen für bestimmte Vertragarten Regeln auf, die von den Grundsätzen des allg. Teils abweichen. Von diesen Regeln kann abgewichen werden, solange sie nicht gegen die zwingenden Bestimmungen der Rechtsordnung verstossen.
Wie unterscheidet man die Verträge im besonderen Teil des OR?
Nenne Bsp.!
Man unterscheidet zwischen:
Nominatverträge und Innominatverträge
Nominatverträge: Eigentumsüberlassungsverträge, Gebrauchsüberlassungsverträge, Arbeitsleistungsverträge und weitere Fragen
Innomativverträge: Im Gesetz nicht geregelt. z.B. Lizenz-, Franchisingverträge
Innominatverträge:
in welche Verträge teilen sich Eigentumsübertragungsverträge auf?
Kaufvertrag: Verkäufer verspricht die Übergabe des Kaufgegenstandes zu Eigentum. Der Käufer verspricht die Bezahlung des vereinbarten kaufpreises.
Tauschvertrag: Partner A verspricht die Übergabe seines Tauschgegenstandes zum Eigentum. Partner B verspricht Übergabe seines Tauschgegenstandes zum Eigentum.
Schenkungsvertrag: Schencker verspricht die Übergabe eines Gegenstandes zum Eingentum. Der Schenkungsnehmer hat keine Oblogation.
In welche Verträge teilen sich die Gebrauchsüberlassungsverträge auf?
Mietvertrag: Vermieter verspricht die Übergabe einer Mietsache zum Gebrauch. Mieter verspricht die Bezahlung des vereinbarten Mietzinses.
Pachtvertrag: Verpächter verspricht Übergabe einer Sache zur Nutzung. Pächter verspricht dieBezahlung von Pachtzins und Rückgabe der Sache nach Vertragende. Pächter darf die Sache wirtschaftlich gebrauchen und seinen Nutzen daraus ziehen.
Gebrauchsleihe: Verleiher verspricht Übergabe einer Sache zum untentgeldlichen Gebrauch. Entleiher verspricht Rückgabe einer Sache nach unentgeldlichem Gebrauch.
Darlehen: Übergabe einer Sache (Gattungsware) zu Eigentum. Borger verspricht Rückgabe nach Vertragsende (gleich viel von gleicher Art und Qualität), oft auch Zahlung von Zins.
In welche Verträge teilen sich die Arbeitsleistungsverträge auf?
Arbeitsvertrag: Arbeitnehmer verspricht: Arbeitsleistung und Treue gegenüber dem Arbeitgeber. Arbeitgeber verspricht: Lohnzahlung und Fürsorge gegenüber dem Arbeitnehmer. Arbeitnehmer schuldet die Arbeitsleistung, nicht aber den Arbeitserfolg.
Auftrag: Beauftragter verspricht Leistung von zielgerichteten Dienstleistung. Auftraggeber verspricht die Bezahlung eines Honorars falls vereinbart oder üblich bzw. Bezahlung einer Provision. Auftraggeber verspricht: Bezahlung eines Honorars, falls vereinbart oder üblich bzw. Bezahlung einer Provision. Der Beaufträgte schuldet nur die Tätigkeit, nicht aber den Erfolg.
Werksvertrag: Unternehmer verspricht die Herstellung eines Werks. Besteller verspricht die bezahlung eines Werklohnes. Der Unternehmer schuldet einen Erfolg.
Aufbewahrungs- und Transportverträge: Fracht-, Lager-, und Speditionsvertrag. Der Schuldner verpflichtet sich eine Ware zu Lagern, zu Transpotieren oder den Transport von A nach B zu organisieren. Für jeden Punkt gibt es einzelne rechte und Pflichten die zu erfüllen sind.
Erkläre den Frachtvertrag:
Der Frachtführer verpflichtet sich, gegen vergütung für die Absenderin den Transport von Sachen auszuführen. Es geht um den physischen Transport von Sachen, nicht um Personen. Der frachtvertrag ist in den bestimmungen von Art. 440 ff. OR geregelt.
Diese Bestimmungen werden einerseits durch auftragsrechtliche Bestimmungen ergänzt, andererseits kommen Spezialgesetze (Postgesetz, Transportgesetz etc.) und insbesondere im internationalen Transport, internationale Abkommen zur Anwendung. Für den Lufttransport z.B. das Montrealer Abkommen.
Abgrenzungen: Die beförderung von Personen untersteht dem Auftragsrecht.
Der Frachtvertrag untersteht keiner besondern Form, er kann Formlos abgeschlossen werden. Der Frachtbrief hat Beweischarakter für die erhaltenen Sachen. Er ist in der Regel schriftlich, dient jedoch nicht als Vertrag. Die Übertragung des Frachtbriefes reicht nicht aus, um Eigentum zu übertragen.
Pflichten des Frachtführers: Er hat bei der Übergabe der Sache diese auf korrekte Verpackung zu prüfen. Er muss mangelhafte Verpackung melden. Wenn er diese Pflichten nicht erfüllt, so haftet er für allfällige Schäden.
Erkläre den Speditionsvertrag.
Organisation des Transports von Gütern von A nach B. Der Transport wird Hauptsächlich organisiert, Auch die Lagerung und Verzollung kann darunterfallen. Wahrung der Rechte gegenüber des Transpoteurs.
Bei den Haftungsbestimmungen wird unterschieden ausserhalb oder während des Transportes unterschieden. Transportiert ein Spediteur die Ware selber so fällt er unter die Bestimmungen des Transportvertrages.
Erkläre den Lagervertrag.
ist ein Gewerblicher Hinterlegungsvertrag 472 OR . Der Aufbewahrer bekommt Geld für Aufbewahrung eines Guts und hat dafür folgende Pflichten.
-Prüfungspflicht bei Entgegennahme
-Sichere Aufbewahrung
- Notverkauf z.B wenn die ware verdirbt (Ar.t 427 ABS. 3 OR)
-Notverkauf (Art.427 ABs. 3 OR)