EACH Charta
ZHAW BsC Pflege 3. Semester
ZHAW BsC Pflege 3. Semester
Fichier Détails
Cartes-fiches | 12 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Soins |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 27.10.2019 / 20.04.2023 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20191027_each_charta
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Intégrer |
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Was ist die EACH Charta
- verbindliche Rechte von Kindern & Jugendlichen im Spital.
- Für alle Kinder, unabhängig vom Alter, Erkrankung, Behinderung, Herkunft oder sozialem / kulturellem Hintergrund
- 1. Charta 1988 in Niederlanden verabschiedet
- Definition Kind: 0-18 Jahre
Die Charta ist notwendig weil:
• Eltern können noch nicht überall unbeschränkt mit im Spital sein
• Die besonderen Bedürfnisse von Jugendlichen sind noch nicht überall beachtet
• Noch unzureichende Umsetzung der seelischen, emotionalen und sozialen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Spital
• Kinder werden auf Erwachsenenabteilungen hospitalisiert
• Unzureichende Schmerztherapie
•Fachpersonen sind unzureichend ausgebildet, um Missbräuche zu erkennen.
Artikel 1
Kinder sollen nur dann in ein Krankenhaus aufgenommen werden, wenn die medizinische Behandlung, die sie benötigen, nicht ebenso gut zu Hause oder in einer Tagesklinik erfolgen kann.
Artikel 2
Kinder im Krankenhaus haben das Recht, ihre Eltern oder eine andere Bezugsperson jederzeit bei sich zu haben.
Artikel 3
- Bei der Aufnahme eines Kindes ins Krankenhaussoll allen Eltern die Mitaufnahme angebotenwerden, sie sollen ermutigt und es soll ihnen Hilfe angeboten werden, damit sie beim Kind bleiben können.
- Eltern dürfen daraus keine zusätzlichen Kosten oder Einkommenseinbussen entstehen.
- Um an der Pflege ihres Kindes teilnehmen zu können,müssen Eltern über die Grundpflege und den Stationsalltaginformiert und ihre aktive Teilnahme daran soll unterstützt werden.
Artikel 4
Kinder haben wie ihre Eltern das Recht, ihrem Alter undihrem Verständnis entsprechend informiert zu werden.
Insbesondere soll jede Massnahme ergriffen werden, umkörperlichen und seelischen Stress zu mildern.
Artikel 5
Kinder und Eltern haben das Recht, in alle Entscheidungen, die ihre gesundheitliche Betreuungbetreffen, einbezogen zu werden.
Jedes Kind soll vor unnötigen medizinischen Behandlungen und Untersuchungen geschützt werden.
Artikel 6
Kinder sollen gemeinsam mit anderen Kindern betreutwerden, die von ihrer Entwicklung her ähnliche Bedürfnisse haben.
Kinder sollen nicht in Erwachsenenstationen aufgenommen werden.
Für Besucher dürfen keine Altersgrenzen festgelegt werden.
Artikel 7
Kinder haben das Recht auf eine Umgebung, die ihrem Alter und ihrem Zustand entspricht und die ihnen umfangreiche Möglichkeiten zum Spielen, zur Erholung und Schulbildung gibt.
Die Umgebung soll den Bedürfnissen der Kinder entsprechend geplant und eingerichtet sein und über das entsprechende Personal verfügen.
Artikel 8
Kinder haben das Recht auf Betreuung durch Personal, das durch Ausbildung und Einfühlungsvermögen befähigt ist, auf die körperlichen, seelischen und entwicklungsbedingten Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien einzugehen.
Artikel 9
Kontinuität in der Pflege kranker Kinder soll durch ein möglichst kleines Team sichergestellt werden.
Artikel 10
Kinder müssen mit Takt und Verständnis behandelt und ihre Intimsphäre muss jederzeit respektiert werden.