Entgeltabrechnung und Umlageverfahren
Lohnabrechnung
Lohnabrechnung
Set of flashcards Details
Flashcards | 19 |
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Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Vocational School |
Created / Updated | 06.10.2019 / 22.12.2022 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20191006_entgeltabrechnung_und_umlageverfahren
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Beschreibe den Unterschied zwischen einem Lohn und einem Gehalt?
Der Lohn errechnet sich aus den tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden. Stundenlohnbasis. Das Gehalt hingegen wird als monatlich fester Betrag ausbezahlt
AV
Arbeitslosenversicherung
E
Einmalbezug
GB
Besamtbrutto
KV
Krankenversicherung
KK
Krankenkasse
LSt
Lohnsteuer
PV
Pflegeversicherung
RV
Rentenversicherung
St
Steuer
StKL
Steuerklasse
SV
Sozialversicherung
Z
Einschl. Beitragszuschlag zur PV für Kinderlose
Was sind Sachbezüge?
- 44 Euro ist die Bagtellgrenze: Geschenke pro Monat im Wert von 44Euro.
- Rabatfreibetrag 1080 Euro im pro Jahr zb Personalkäufe
- Berufsbekleidung
- Mahlzeiten im Betrieb
- Firmenwagen
- Job Ticket, Bahnkart
Was muss in der Lohnabrechnung aufgeführt werden?
Steuern:
1. Lohnsteuer
2. Kirchensteuer
3. Solidaritätszuschlag
Sozialabgaben:
1. KV
2. AV
3. RV
4. PV
Es gibt insgesamt 6 Lohnsteuerklassen. Erläutern SIe diese?
Lst kl 1: Alleinstehende Arbeitnehmer
Lst kl 2: Alleinerziehende Arbeitnehmer
Lst kl 3: Verheiratete wo der Parntener in 5 ist
Lst kl 4: Verheiratete Paare die beide in 4 sind
Lst kl 5: Verheiratete wo der Partner in 3 ist
Lst kl 6: Bei gleichzeitig Vorliegen von zwei Arbeitsverhältnissen
Wie hoch ist dei Kirchensteuer und von wo ist die Bemessungsgrenze?
Bayern Baden-Wüttemberg 8% alle anderen Bundesländer 9%
Die Kirchensteuer ist direkt an die Lohnsteuer gekoppelt
Wie hoch ist der Soli?
5,5%
Wie hoch sind die Beiträge bei folgenden KV, AV, RV und PV?
KV Vollzeit 14,6% (Arbeitgeberanteil50%)
AV 2,5% (Arbeitgeberanteil 50%)
RV 18,6% (Arbeitgeberanteil 9,3%
PV 3,05% (Arbeitgeberanteil 1,525%) Die ausnahme sind Kinderlose ab 23 Jahren die bezahlen einen Beitragszuschlag von 0,25% (1,775%)
Stand der Zahlen nach DRV 1.07.2019