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136
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Sophie Marthaler
Sophie Marthaler
Set of flashcards Details
Flashcards | 136 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | German |
Level | Primary School |
Created / Updated | 19.08.2019 / 19.01.2020 |
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https://card2brain.ch/box/20190819_dsnkmfskoem
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Utilitarismus
- Utilitarismus – Präferenzutilitarismus und die Konsequenzen
- Skizze:
- Utilias = Nutzen
- = ethische Position, welche die Folgen einer Entscheidung/Handlung moralisch bewertet
- Entscheidung/Handlung ist dann moralisch gut, wenn sie das Gesamtglück grösstmöglich steigert.
- Anfänge:
- Betham => Jurist und Philanthrop (=Menschenfreund)
- Sein Prinzip = Grösstmögliches Glück der grösstmöglichen Zahl (=> meint alle => aber was sind alle? Menschen, Tiere, Lebensmittel, ...)
- Allein die Quantität ist ausschlaggebend
- Anfänge des englischen Utilitarismus fallen in die Zeit des Empirismus und die franz.Revolution
- Kritik:
- Ungenaue oder zu enge Definition des Begriffs „Nutzen“
- Vernachlässigung/Ablehnung anderer ethischer Prinzipien
- Inkonsistentes Menschenbild: das Streben aller nach Glück lässt sich nicht einfach so auf die Gesellschaft übertragen => Psychologisches Muster vs. Utilitaristisches Prinzip
- Präferenzutilitarismus:
- Prinzip des Utilitarismus (Glücksmaximierung) + Prinzip des negativen Utilitarismus (Schmerzminderung) + Kriterium der individuellen Präferenz => schränkt die Definition von Nutzen/Glück noch zusätzlich ein
- Damit ein Wesen über Präferenz verfügen kann, muss es ein Mindetmass an Intelligenz, Explorationsdrang, Selbstbewusstsein, Zeitgefühl, Kommunikationsfähigkeit verfügen => Wesen, welche diese Kriterien nicht erfüllen, haben keinen Anspruch auf Vermehrung des Glücks und Minderung des Leids.
- Peter Singer stiess mit diesem Aufsatz auf Kritik => v.a. in Sonderpädagogik!
- Damit wird die Abwandlung des ursprünglichen Utilitarismus anfällig für eine selektionsethische Argumentation => nicht nur Menschen haben Anspruch auf Glücksoptimierung und moralischen Schutz, auch nicht alle Menschen haben diesen Anspruch!
- Speziesargument:
- In westlicher Philosophie ist die Annahme verbreitet, dass der Mensch die übergeordnete Spezies sei
- Unter den empirisch-rationalen Philosophen hat diese Sichtweise an Gewicht verloren => Abgrenzungsversuche zwischen Mensch und Tier sind umstritten, da nicht vollständig geklärt ist, was den Menschen in seinem Unterscheidungsmerkmal ausmacht => Einziger Unterschied: Der Mensch ist ein Wesen, dass von Menschen geboren worden ist
- Der Dammbruch: Wo endet die Euthanasie?
- Die Debatte kreiste auch um die Befürchtung, dass die Entwicklung nicht mehr gestoppt werden kann => die Schwere einer Behinderung ist ein pseudoobjektiver Massstab für Glück und Leid eines Menschen
- Die Grenzen zwischen behindert, schwerbehindert und schwerstbehindert sind nicht trennscharf und bergen die Gefahr einer kontinuierlichen Ausweitung des betroffenen Personenkreises
- Es bleibt die Frage, welche Werte in der jetzigen Gesellschaftsform durchsetzbar sind und wer über die dazu notwendige Definitionsmacht verfügt
- Wiederspruch zwischen Prävention und Förderung – Integration und Akzeptanz:
- Das Problem bleibt, dass die Massnahmen gegen eine Behinderung dem ständigen Risiko ausgesetzt sind, zur Abwertung von Behinderung zu führen
- Konflikt „Leben erhalten und Leid vermindern“
- Selbst in einem weniger existenziellen Sinne kann sich die Sonderpädagogik kaum der Ambivalenz ihrer Interventionen und den Risiken ihrer Klassifikationen entziehen
grenzen nach häberlin für die sonderpädagogik
- Grenzen für die Sonderpädagogik (nach Häberlin):
- Leiderfahrungen gehören für ihn zur menschlichen Existenz (im Sinn individueller Reifeprozesse)
- Leid ist nicht grundsätzlich wertlos und auch nicht per se das Gegenteil von Lust
- Er lehnt die Abwertung des Lebens mit Schädigungen ab, weil dies unter anderem nicht inhaltlich begründet werden könne
- Deontologie
- Skize:
- = Gesinnungsethik
- Das moralisch Gute muss aus sich heraus getan werden ohne Berücksichtigung der Rahmenbedingungen oder Folgen, selbst wenn die möglichen Konsequenzen der sittlich guten Handlung negativ sein könnten.
- Deontologische Positionen werden in den eingeschränkten Konseequentalismus eingeordnet
- Immanuel Kant:
- Berührungspunkt zwischen Utilitarismus und Deontologie => Jeder gehört sich selbst und ist nicht bloss das Mittel zum beliebigen Gebrauch für diesen oder jenen Willen
- Pflicht gegenüber sich selbst => Weil man Mensch ist und sich selbst ist
- Kategorischer Imperativ: Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde => man soll so handeln, dass es für alle gültig ist
- Glaube an die Vernunftnatur des Menschen => Wer vernünftig ist, handelt ethisch richtig, wer ethisch richtig handelt, ist vernünftig => Unabhängigkeit/Befreiung: Weil man nur sich selbst verantwortet
- Beispiele:
- Mary Warnock => Eine deontologische Position muss letztlich nicht erklären können
dentologie in der sonderpädagogik
- In der Sonderpädagogik:
- Klassiker der modernen Sonderpädagogik wie Bleidick, Häberlin, nehmen differenzierte deontologische Positionen ein => Basis: Integration in die Gesellschaft, welche unabhängig von der Person und ihren individuellen Fähigkeiten erfolgen muss
- Grenzen für die Sonderpädagogik:
- Einseitig rationalistische Idealbild
- Fehlen von inhaltlichen Aussagen über ethische Normen (=> stimmt nicht! Häberlin hat das falsch verstanden => es gibt keine inhaltlichen Aussagen)
- Gefahr der Abwertung von weniger vernunftbegabten Personen
- Starke Fokussierung auf Autonomie birgt Nachteile für Personen mit einer Behinderung
- Übergreifende Elemente
- Übergreifende Elemente
- Diskurs- und Tugendethiken sind keine eigenen Positionen, sondern es sind Elemente einer jeden ethischen Position
- Diskurs:
- U.a. kritische Theorie (Habermas, Apel)
- Verlangen einen einvernehmlichen und geregelten Weg des Interessensausgleichs
- Basis = Austausch von Argumenten => Ziel = Verständigung
- Ist auf Tugenden angewiesen => das Gegenüber wird als mündige Person anerkannt
- Tugend:
- Beziehen sich auf psychologische Triebkräfte und Grundeinstellungen, welche die Umsetzung eines ethisch begründeten Moralsystems ermöglichen => z.B. Wahrheit, Transparenz, Herrschaftsfreiheit, ...
- UNO-Behindertenrechtskonvention
- UNO-Behindertenrechtskonvention
- = Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung => Dez 2006
- basiert auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
- in Kraft getreten für die CH im Mai2014
- 2015: 152 Vertragsstaaten
- Art.3: Allgemeine Grundsätze:
- Achtung der Menschen
- Nichtdiskriminierung
- Chancengleichheit
- Teilhabe an Gesellschaft
- Akzeptanz
- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Art.6: Frauen mit Behinderungen:
- Vertragsstaaten gewährleistet, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt geniessen können
- Vertragsstaaten treffen Massnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, Förderung und Stärkung der Autonomie
- Art.7: Kinder mit Behinderungen:
- Vertragsstaaten treffen Massnahmen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern sind
- Wohl des Kindes wichtig
- Art.10: Recht auf Leben:
- Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben
- Art.12: Gleiche Anerkennung vor dem Recht:
- Menschen mit Behinderungen haben das Recht, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden
- Vertragsstaaten treffen Massnahmen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit benötigen
- Art.17: Schutz auf Unversehrtheit der Person:
- Jeder Mensch mit Behinderung hat gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit
- Art.19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft:
- Gleiche Wahlmöglichkeit
- Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt die Möglichkeit, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben
- Unterstützungsdienste
- Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit
- Art.24: Bildung:
- Recht auf Bildung
- Ohne Diskriminierung Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen
- Eine Ethik der Gerechtigkeit (J.Rawls)
- Eine Ethik der Gerechtigkeit (J.Rawls)
- Kurzbiographie:
- Politischer Philosoph
- Lebensgefährliche Krankheit in der Kindheit
- Einer der wichtigsten Vertreter der liberalen politischen Philosophie
- Eine Theorie der Gerechtigkeit:
- Gleiche Grundfragen wie der Präferenzutilitarismus => z.T. andere Ergebnisse
- Frage, für welche Grundsätze sich freie und vernünftige Menschen bei einer fairen Ausgangssituation in ihrem eigenen Interesse entscheiden würden
- 3 Gerechtigkeitskriterien:
- 1.Gerechtigkeitskriterium:
- „Jede Person hat den gleichen Anspruch auf ein völlig adäquates System gleicher Grundrechte und Freiheiten, das mit demselben System für alle vereinbart ist.“
- Ist eine Art Grundsicherung => man sagt, dass wenn man auf der Welt ist, braucht man keine spezifischen Voraussetzungen (man kann nur zuhause rumliegen) => auf dieses Recht hat man in jedem Fall Anspruch
- Das Zugeständnis von Grundrechten erachtet Rawls als absolut notwendig und hat für ihn Priorität vor utilitaristischen Einstellungen
- 2.Gerechtigkeitskriterium:
- „Eine gerechte soziale Ordnung muss mit gesellschaftlichen Positionen verbunden sein, die allen unter Bedingungen fairer Chancengleichheit offen stehen.“
- Chancengleichheit meint, dass alle Individuen die gleichen Startchancen erhalten => Faktoren wie Schichtzugehörigkeit, Geschlecht usw. dürfen keinen Einfluss auf soziale Aufstiegschancen haben
- Genetischer Zufall => es sind nicht alle gleich leistungsfähig! Das ist nicht ausschliesslich der persönliche Verdienst, denn man hat bestimmte Voraussetzungen
- 3.Gerechtigkeitskriterium:
- „Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu regeln, dass sie den am wenigsten Begünstigen die bestmögliche Aussichten bringen.“
- Rawls erweitert hier das Prinzip der Chancengleichheit, welches gewisse Probleme beinhaltet (Ungleichheit wird auf Zufälle der Geburt/Genetik geschoben), um das Bedürftigkeitsprinzip => dieses besagt, dass man Güter aufgrund des persönlichen Bedarfs und nicht des Verdienstes erhalten sollte
- Kompensation (das verstehen Lehrer und links Politiker als Chancengleichheit) => Rawls verlangt eine Ungleichbehandlung, damit mehr Gleichheit erlangt wird
- Gerechtigkeitskriterien bei Singer und bei Rawls:
- 1.Gerechtigkeitskriterium:
- Die Anerkennung der Abhängigkeit (A.MacIntyres)
- Die Anerkennung der Abhängigkeit (A.MacIntyres)
- Kurzbiographie:
- Die Anerkennung der Abhängigkeit:
- Zuwendung macht autonom => Um die für den Menschen typische reflexive Autonomie zu erreichen, sind wir von Beginn weg auf Zuwendung angewiesen (Abhängigkeit vs. Unabhängigkeit)
- Graduelle Ab- und Unabhängigkeit => Eine reflexive Autonomie lässt sich nur mit Hilfe von aussen erreichen=> Mit diesem Gedanken überwindet er den Unterschied zwischen Behinderten und Nicht-Behinderten => Weil wir alle Nesthocker sind, sind wir angewiesen auf Andere => Es gibt in uns allen einen Zeitpunkt, in dem wir behindert (im übertragenen Sinn) sind => später werden wir wieder in so eine Phase eintreten, wo der Grad der Abhängigkeit stark steigt
- Die Voraussetzungen für die Unabhängigkeit werden in diesem interaktiven Prozess erst erworben
- Lücken und Asymmetrie im Netz des Gebens und Nehmens => Dieses Hilfsnetzwerk weist jedoch an vielen Stellen Lücken auf, da nicht alle Personen fähig sind, später diese Hilfestellungen ihrerseits anzubieten
- Jeder Nicht-Behinderte ist einem Risiko ausgesetzt, behindert zu werden, und das täglich => gibt keine Planung => Mittels Perspektivenübernahme müssen wir lernen, uns in die Rolle von Behinderten zu versetzten und diese in unser soziales System einzubeziehen.
- Behinderung ist als Kontinuum anzusehen => jeder von uns nimmt auf dieser Skala einen Platz ein => Behinderung ist nicht nur vom Grad, sondern auch von der Zeitspanne abhängig => Jede Person hat in ihrem Leben Phasen, in welchen sie mehr behindert ist, als in anderen, weshalb sich unsere Position auf dem Kontinuum ständig verändert
- Ungenau bleibt aber das Motiv, aus welchem Grund wir eine fürsorgliche Haltung in unseren Mitmenschen gegenüber einnehmen sollten => Egoismus (= Selbsterhaltung) oder Altruismus (=Arterhaltung)?
- 3 Ansätze sind möglich:
- die advokatorische Hilfe für Behinderte um ihrer selbst willen
- Hilfe um unserer selbst willen, weil wir einmal in eine Situation der Abhängigkeit geraten => Ich helfe jetzt und später sollt ihr mir helfen => egoistische Hilfe
- Hilfe um das Gesamtnetz im Gleichgewicht zu halten
- 3 Ansätze sind möglich:
- Elemente einer advokatorischen Ethik
Ideologische Offenheit:
- Die Sonderpädagogik ist anfällig für Ideologien und Instrumentalisierung.
- Die Währung der Distanz zu festgefahrenen Ideologien, sowie die Offenheit gegenüber den Bedürfnissen und Anliegen der Betroffenen, sind für diese von existenzieller Bedeutung
- Eingeschränkter Speziesismus und Lebensrecht:
- Basis = Aufnahme aller Personen in die Rechts- und Schutzgemeinschaft, um Risikofaktoren wie z.B. der Dammbruch zu vermeiden
- Auf dieser Basis gründet eine allgemeine Verantwortlichkeit gegenüber allen Lebensformen in ihren unterschiedlichsten Ausprägungen
- Begründung: ohne Hierarchie => es gehören Alle zum Leben dazu
- Bildbarkeit und Bildungsrecht:
- Die Akzeptanz des Lebensrechts aller Personen beinhaltet auch den Zugang zu Bildung
- Keine Behinderungsform befreit uns von pädagogischen Anstrengungen, deren Grundprinzip die „Hoffnung auf Entwicklung“ ist.
- Selbstständigkeit und Lebensqualität:
- Es gibt keine überzeugende Begründung, weshalb für Personen mit einer Behinderung die Erziehungsziele Autonomie und Lebensqualität nicht gelten sollten
- Das Normalisierungsprinzip (Nirje) muss zur Richtschur des heilpädagogischen Handelns werden
- Das Ziel von Pädagogik ist Autonomie = Selbstständigkeit = sich loslösen von Pädagogik => wenn das so ist, gilt das für alle Personen! Es muss eine Bildung sein, die sich überflüssig macht
- Effizienzkontrolle und Selbstkritik:
- Für ein professionelles heilpädagogisches Handeln ist die permanente Überprüfung und Selbstkritik unabdingbar
- Gerade auch im Umgang mit Personen, welche einen schweren Behinderungsgrad aufweisen, sind die Ursachen für fehlende Entwicklung auch bei sich zu suchen
- Beobachtung der Ambivalenz sonderpädagogischen Handelns:
- Bewusstsein um negative Effekte, welche durch unser Handeln ausgelöst werden
- stigmatisierung bewusst
- Akzeptanz vs. Förderung
- Integration vs. Prävention
- Das Wesen der Behinderung und seine Relativierung:
- Behinderung als gesellschaftliches Phänomen
- Behinderung als gesellschaftliches Phänomen
- Behinderung als soziales Phänomen
- Was ist Sonderpädagogik? => Was rechtfertigt es, ein so heterogenes Gebiet unter einen einzigen Begriff zu fassen? / Was ist das Verbindende, das gemeinsame Element einer schweren gB, einem Stigmatismus, einer schulischen Leistungsschwäche, einer SB oder einer Spracherwerbsstörung? è Abweichung von Normalität
- Devianz:
- Definition: Abweichendes Verhalten (=Devianz) ist jedes Verhalten, das die Leute so etikettieren. => d.h., abweichendes Verhalten ist abhängig von seinen Definitionen und nicht von Behinderung
- Konstruktion:
- Umdeutung von Varianz (Mass für Abweichung) in Devianz (abweichendes Verhalten)
- Unterschiede zwischen Menschen = Varianz
- Hierarchische Deutung (besser/schlechter) dieser Unterschiede verwandelt Unterschied in eine Abweichung = Devianz
- Lässt sich Fragestellung ableiten, wer oder welche Institution über Deutungsmacht verfügt und ob diese einen realen Nutzen daraus zieht.
- Hauptfragen:
- Welche sozialen Bedingungen und Mechanismen sind an der Deklaration einer Behinderung beteiligt?
- Welche sozialen Implikationen sind mit einer Behinderung verbunden?
- Gegenstand:
- Hauptgegenstand der Untersuchungen, wenn Behinderung als soziales Phänomen aufgefasst wird = soziale Beziehungen zwischen Mitgliedern einer Gesellschaft mit und ohne Behinderungen
- Es macht einen Unterschied, wie Behinderung in einer Gesellschaft definiert wird und was sie darunter verstehen will (unterschiedliche Interventionen)
- Disability studies:
- Sie betonen die Erkenntnis, dass allein schon die Feststellung einer Behinderung als solche behindert wirken kann, unabhängig von den tatsächlichen Eigenschaften des Individuums => d.h., dass Behinderung nicht einfach „vorhanden“ ist, sondern „hergestellt“, produziert und konstruiert wird
- Behinderungsbegriffe in der Kritik:
- Ausweitung der Behinderungszone => Immer mehr Verhaltensweisen, Zustände oder Merkmale werden zu Behinderungen erklärt
- Was heisst soziale Konstruktion? => Graduelle Mehrdeutigkeiten:
- Behinderung als soziales Konstrukt
- Behinderung als soziales Konstrukt
- Funktionalität sozialer Kennzeichnung:
- Ermöglichen die Identifizierung und die Legitimation spezifischer Ansprüche
- Sind ein Instrument für die Sicherung von Ressourcen
- Reduzieren Komplexität und stellen eine gemeinsame Kommunikationsbasis her
- Fördern institutionelle Stabilität
- Dienen der Grenzziehung
- Kontrastierende Modelle von Behinderung:
- Individuelles Modell:
- Persönliches Problem
- Individuelle Behandlung
- Fürsorge als Sozialleistung
- Kontrolle als Leistungsempfänger
- Individuelle Anpassung
- Individuelles Modell:
- Soziales Modell:
- Soziales Problem
- Soziale Intervention
- Individuelle und kollektive Verantwortung
- Rechte als Anspruch
- Sozialer Wandel
- Ambivalenzen des Behinderungsbegriffs:
- Etikettierung-Ressourcen-Dilemma = ohne Zuschreibung (Etikettierung) wurden keine zusätzlichen Ressourcen (Lehrstellen) bereitgestellt
- Bedarfsangebot-Junktim = Dort, wo es Angebot gibt, gibt es auch Behinderung
- Janusgesicht des Behinderungsbegriffs = Hilfe führt bei betroffenen Personen nicht nur zu positiven Effekten => wichtig, dass man sich dieser Problematik bewusst ist
- WHO publizierte 2001 eine Konzeption von Behinderung => Dimensionen: Schädigung der Körperstrukturen und -funktionen / Beeinträchtigung der Aktivitäten / Beeinträchtigung der Partizipation
Normbegriff
- Normbegriffe:
- = Gegenbegriff zur Devianz
- Unterscheidung: statische, ideale, optimale, funktionale, subjektive Norm
- Funktionale Normbegriff:
- Ende des 19.Jhd. Ausweitung nach Durkheim
- Als normal bezeichnet er alle Phänomene, die allgemein in einer Gesellschaft vorkommen. => auch abweichende Phänomene sind als normal anzusehen
- Behinderung als Teil der Gesellschaft völlig normal
- Unterscheidung zwischen funktionaler (systemhaltender) und dysfunktionaler (systemschädigender) Wirkung von Devianz
- Systemerhaltend: Abweichendes Verhalten hat die Funktion der Normverdeutlichung
- Devianz kann Veränderungsbedürftigkeit offen legen und damit innovativ wirken
- Gesellschaftliche Sanktionen gegen Devianz solidarisieren die Sanktionierenden
- Institutionelle Fixierung:
- Institutionelle Fixierung:
- Divergierende Prävalenzraten
- Überschneidungen bei Abgrenzungsmerkmalen
- Inhomogene Störungsbilder („Auffangbecken“)
- Institutionen und Gesellschaft legen Behinderung fest
- Langfristige Folgen: Je institutionsgebundener Behinderte unterrichtet werden, desto schwieriger wird die Erreichung eines Hochschulabschlusses
- Devianzbeispiel: Krankheit:
- Devianzbeispiel: Krankheit:
- Medizinisch: ist durch eine Abweichung von biologisch-physiologischen Normen charakterisiert
- Soziologisch: nicht nur biologischer Vorgang, sondern auch soziale Realität => Diagnose und Behandlung sind sozial bedingte Vorgänge, weil das Gesunde und Normale einer sozialen Wertung unterliegt => Krankheit beeinträchtigt die normale Rollenausübung => deshalb = dysfunktional
- Krankenrolle:
- Haber&Smith:
- Soziologische Rolle von Behinderten unterscheidet sich von der Krankenrolle durch eine generelle Umdefinition der Person
- Feststellung der Behindertenrolle normalisiert die Stellung einer behinderten Person in der Gesellschaft => unnormale Verhaltensweisen werden als normal für diese Person angesehen
- Behindertenrollen sind funktional, weil sie Klarheit über die gegenseitige Rollenerwartung schaffen => sie sind Ausdruck einer Anpassung von Betroffenen an die Erwartungen => Kann zu antipädagogischer Haltung führen: VA-Junge: wird erwartet, dass er auffälliges Verhalten zeigt
- Parsons:
- Kranke werden für ihre Unfähigkeit nicht verantwortlich gemacht, da diese ausserhalb der bewussten Kontrolle liegt
- Als Krankheit definierte Unfähigkeit gilt als legitime Grundlage für eine Rollenbefreiung
- Haber&Smith:
Der Kranke hat kompetente Hilfen aufzusuchen und mit den entsprechenden Instanzen zusammenzuarbeiten
- Ein differenzierter Behinderungsbegriff: Behinderung ist ...
- Ein differenzierter Behinderungsbegriff: Behinderung ist ...
- Relativ und nicht absolut
- Relational und nicht unabhängig von sozialen Bezugssystemen
- Prozesshaft und nicht statisch
- Ein institutioneller und kein personeller Begriff
- Ein gesellschaftliches und kein naturwüchsiges Phänomen