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Sophie Marthaler

Sophie Marthaler

Kartei Details

Karten 136
Sprache Deutsch
Kategorie Deutsch
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 19.08.2019 / 19.01.2020
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Utilitarismus

  1. Utilitarismus – Präferenzutilitarismus und die Konsequenzen
  • Skizze:
    • Utilias = Nutzen
    • = ethische Position, welche die Folgen einer Entscheidung/Handlung moralisch bewertet
    • Entscheidung/Handlung ist dann moralisch gut, wenn sie das Gesamtglück grösstmöglich steigert.
  • Anfänge:
    • Betham => Jurist und Philanthrop (=Menschenfreund)
    • Sein Prinzip = Grösstmögliches Glück der grösstmöglichen Zahl (=> meint alle => aber was sind alle? Menschen, Tiere, Lebensmittel, ...)
    • Allein die Quantität ist ausschlaggebend
    • Anfänge des englischen Utilitarismus fallen in die Zeit des Empirismus und die franz.Revolution
  • Kritik:
    • Ungenaue oder zu enge Definition des Begriffs „Nutzen“
    • Vernachlässigung/Ablehnung anderer ethischer Prinzipien
    • Inkonsistentes Menschenbild: das Streben aller nach Glück lässt sich nicht einfach so auf die Gesellschaft übertragen => Psychologisches Muster vs. Utilitaristisches Prinzip

  • Präferenzutilitarismus:

  • Prinzip des Utilitarismus (Glücksmaximierung) + Prinzip des negativen Utilitarismus (Schmerzminderung) + Kriterium der individuellen  Präferenz => schränkt die Definition von Nutzen/Glück noch zusätzlich ein
  • Damit ein Wesen über Präferenz verfügen kann, muss es ein Mindetmass an Intelligenz, Explorationsdrang, Selbstbewusstsein, Zeitgefühl, Kommunikationsfähigkeit verfügen => Wesen, welche diese Kriterien nicht erfüllen, haben keinen Anspruch auf Vermehrung des Glücks und Minderung des Leids.
  • Peter Singer stiess mit diesem Aufsatz auf Kritik => v.a. in Sonderpädagogik!
  • Damit wird die Abwandlung des ursprünglichen Utilitarismus anfällig für eine selektionsethische Argumentation => nicht nur Menschen haben Anspruch auf Glücksoptimierung und moralischen Schutz, auch nicht alle Menschen haben diesen Anspruch!
  • Speziesargument:
  • In westlicher Philosophie ist die Annahme verbreitet, dass der Mensch die übergeordnete Spezies sei
  • Unter den empirisch-rationalen Philosophen hat diese Sichtweise an Gewicht verloren => Abgrenzungsversuche zwischen Mensch und Tier sind umstritten, da nicht vollständig geklärt ist, was den Menschen in seinem Unterscheidungsmerkmal ausmacht => Einziger Unterschied: Der Mensch ist ein Wesen, dass von Menschen geboren worden ist
  • Der Dammbruch: Wo endet die Euthanasie?
  • Die Debatte kreiste auch um die Befürchtung, dass die Entwicklung nicht mehr gestoppt werden kann  => die Schwere einer Behinderung ist ein pseudoobjektiver Massstab für Glück und Leid eines Menschen
  • Die Grenzen zwischen behindert, schwerbehindert und schwerstbehindert sind nicht trennscharf und bergen die Gefahr einer kontinuierlichen Ausweitung des betroffenen Personenkreises
  • Es bleibt die Frage, welche Werte in der jetzigen Gesellschaftsform durchsetzbar sind und wer über die dazu notwendige Definitionsmacht verfügt
  • Wiederspruch zwischen Prävention und Förderung – Integration und Akzeptanz:
  • Das Problem bleibt, dass die Massnahmen gegen eine Behinderung dem ständigen Risiko ausgesetzt sind, zur Abwertung von Behinderung zu führen
  • Konflikt „Leben erhalten und Leid vermindern“
  • Selbst in einem weniger existenziellen Sinne kann sich die Sonderpädagogik kaum der Ambivalenz ihrer Interventionen und den Risiken ihrer Klassifikationen entziehen

grenzen nach häberlin für die sonderpädagogik

  • Grenzen für die Sonderpädagogik (nach Häberlin):
  • Leiderfahrungen gehören für ihn zur menschlichen Existenz (im Sinn individueller Reifeprozesse)
  • Leid ist nicht grundsätzlich wertlos und auch nicht per se das Gegenteil von Lust
  • Er lehnt die Abwertung des Lebens mit Schädigungen ab, weil dies unter anderem nicht inhaltlich begründet werden könne

  1. Deontologie

  • Skize:
  • = Gesinnungsethik
  • Das moralisch Gute muss aus sich heraus getan werden ohne Berücksichtigung der Rahmenbedingungen oder Folgen, selbst wenn die möglichen Konsequenzen der sittlich guten Handlung negativ sein könnten.
  • Deontologische Positionen werden in den eingeschränkten Konseequentalismus eingeordnet
  • Immanuel Kant:
    • Berührungspunkt zwischen Utilitarismus und Deontologie => Jeder gehört sich selbst und ist nicht bloss das Mittel zum beliebigen Gebrauch für diesen oder jenen Willen
    • Pflicht gegenüber sich selbst => Weil man Mensch ist und sich selbst ist
    • Kategorischer Imperativ: Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde => man soll so handeln, dass es für alle gültig ist
    • Glaube an die Vernunftnatur des Menschen => Wer vernünftig ist, handelt ethisch richtig, wer ethisch richtig handelt, ist vernünftig => Unabhängigkeit/Befreiung: Weil man nur sich selbst verantwortet
  • Beispiele:
    • Mary Warnock => Eine deontologische Position muss letztlich nicht erklären können

dentologie in der sonderpädagogik

  • In der Sonderpädagogik:
    • Klassiker der modernen Sonderpädagogik wie Bleidick, Häberlin, nehmen differenzierte deontologische Positionen ein => Basis: Integration in die Gesellschaft, welche unabhängig von der Person und ihren individuellen Fähigkeiten erfolgen muss
  • Grenzen für die Sonderpädagogik:
    • Einseitig rationalistische Idealbild
    • Fehlen von inhaltlichen Aussagen über ethische Normen (=> stimmt nicht! Häberlin hat das falsch verstanden => es gibt keine inhaltlichen Aussagen)
    • Gefahr der Abwertung von weniger vernunftbegabten Personen
    • Starke Fokussierung auf Autonomie birgt Nachteile für Personen mit einer Behinderung

  1. Übergreifende Elemente

  1. Übergreifende Elemente
  • Diskurs- und Tugendethiken sind keine eigenen Positionen, sondern es sind Elemente einer jeden ethischen Position
  • Diskurs:
    • U.a. kritische Theorie (Habermas, Apel)
    • Verlangen einen einvernehmlichen und geregelten Weg des Interessensausgleichs
    • Basis = Austausch von Argumenten => Ziel = Verständigung
    • Ist auf Tugenden angewiesen => das Gegenüber wird als mündige Person anerkannt
  • Tugend:
    • Beziehen sich auf psychologische Triebkräfte und Grundeinstellungen, welche die Umsetzung eines ethisch begründeten Moralsystems ermöglichen => z.B. Wahrheit, Transparenz, Herrschaftsfreiheit, ...

  1. UNO-Behindertenrechtskonvention

  1. UNO-Behindertenrechtskonvention
  • = Übereinkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung => Dez 2006
  • basiert auf der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
  • in Kraft getreten für die CH im Mai2014
  • 2015: 152 Vertragsstaaten
  • Art.3: Allgemeine Grundsätze:
    • Achtung der Menschen
    • Nichtdiskriminierung
    • Chancengleichheit
    • Teilhabe an Gesellschaft
    • Akzeptanz
    • Gleichberechtigung von Mann und Frau
  • Art.6: Frauen mit Behinderungen:
    • Vertragsstaaten gewährleistet, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt geniessen können
    • Vertragsstaaten treffen Massnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, Förderung und Stärkung der Autonomie
  • Art.7: Kinder mit Behinderungen:
    • Vertragsstaaten treffen Massnahmen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern sind
    • Wohl des Kindes wichtig
  • Art.10: Recht auf Leben:
    • Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben
  • Art.12: Gleiche Anerkennung vor dem Recht:
    • Menschen mit Behinderungen haben das Recht, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden
    • Vertragsstaaten treffen Massnahmen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit benötigen
  • Art.17: Schutz auf Unversehrtheit der Person:
    • Jeder Mensch mit Behinderung hat gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit
  • Art.19: Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft:
    • Gleiche Wahlmöglichkeit
    • Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt die Möglichkeit, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben
    • Unterstützungsdienste
    • Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit
  • Art.24: Bildung:
    • Recht auf Bildung
    • Ohne Diskriminierung Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen

  1. Eine Ethik der Gerechtigkeit (J.Rawls)

  1. Eine Ethik der Gerechtigkeit (J.Rawls)
  • Kurzbiographie:
    • Politischer Philosoph
    • Lebensgefährliche Krankheit in der Kindheit
    • Einer der wichtigsten Vertreter der liberalen politischen Philosophie
  • Eine Theorie der Gerechtigkeit:
    • Gleiche Grundfragen wie der Präferenzutilitarismus => z.T. andere Ergebnisse
    • Frage, für welche Grundsätze sich freie und vernünftige Menschen bei einer fairen Ausgangssituation in ihrem eigenen Interesse entscheiden würden
    • 3 Gerechtigkeitskriterien:
      • 1.Gerechtigkeitskriterium:
        • „Jede Person hat den gleichen Anspruch auf ein völlig adäquates System gleicher Grundrechte und Freiheiten, das mit demselben System für alle vereinbart ist.“
        • Ist eine Art Grundsicherung => man sagt, dass wenn man auf der Welt ist, braucht man keine spezifischen Voraussetzungen (man kann nur zuhause rumliegen) => auf dieses Recht hat man in jedem Fall Anspruch
        • Das Zugeständnis von Grundrechten erachtet Rawls als absolut notwendig und hat für ihn Priorität vor utilitaristischen Einstellungen
      • 2.Gerechtigkeitskriterium:
        • „Eine gerechte soziale Ordnung muss mit gesellschaftlichen Positionen verbunden sein, die allen unter Bedingungen fairer Chancengleichheit offen stehen.“
        • Chancengleichheit meint, dass alle Individuen die gleichen Startchancen erhalten => Faktoren wie Schichtzugehörigkeit, Geschlecht usw. dürfen keinen Einfluss auf soziale Aufstiegschancen haben
        • Genetischer Zufall => es sind nicht alle gleich leistungsfähig! Das ist nicht ausschliesslich der persönliche Verdienst, denn man hat bestimmte Voraussetzungen
      • 3.Gerechtigkeitskriterium:
        • „Soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten sind so zu regeln, dass sie den am wenigsten Begünstigen die bestmögliche Aussichten bringen.“
        • Rawls erweitert hier das Prinzip der Chancengleichheit, welches gewisse Probleme beinhaltet (Ungleichheit wird auf Zufälle der Geburt/Genetik geschoben), um das Bedürftigkeitsprinzip => dieses besagt, dass man Güter aufgrund des persönlichen Bedarfs und nicht des Verdienstes erhalten sollte
        • Kompensation (das verstehen Lehrer und links Politiker als Chancengleichheit) => Rawls verlangt eine Ungleichbehandlung, damit mehr Gleichheit erlangt wird
      • Gerechtigkeitskriterien bei Singer und bei Rawls:

  1. Die Anerkennung der Abhängigkeit (A.MacIntyres)

  1. Die Anerkennung der Abhängigkeit (A.MacIntyres)
  • Kurzbiographie:
  • Die Anerkennung der Abhängigkeit:
    • Zuwendung macht autonom => Um die für den Menschen typische reflexive Autonomie zu erreichen, sind wir von Beginn weg auf Zuwendung angewiesen (Abhängigkeit vs. Unabhängigkeit)
    • Graduelle Ab- und Unabhängigkeit  => Eine reflexive Autonomie lässt sich nur mit Hilfe von aussen erreichen=> Mit diesem Gedanken überwindet er den Unterschied zwischen Behinderten und Nicht-Behinderten => Weil wir alle Nesthocker sind, sind wir angewiesen auf Andere => Es gibt in uns allen einen Zeitpunkt, in dem wir behindert (im übertragenen Sinn) sind => später werden wir wieder in so eine Phase eintreten, wo der Grad der Abhängigkeit stark steigt
    • Die Voraussetzungen für die Unabhängigkeit werden in diesem interaktiven Prozess erst erworben
    • Lücken und Asymmetrie im Netz des Gebens und Nehmens => Dieses Hilfsnetzwerk weist jedoch an vielen Stellen Lücken auf, da nicht alle Personen fähig sind, später diese Hilfestellungen ihrerseits anzubieten
    • Jeder Nicht-Behinderte ist einem Risiko ausgesetzt, behindert zu werden, und das täglich => gibt keine Planung => Mittels Perspektivenübernahme müssen wir lernen, uns in die Rolle von Behinderten zu versetzten und diese in unser soziales System einzubeziehen.
    • Behinderung ist als Kontinuum anzusehen => jeder von uns nimmt auf dieser Skala einen Platz ein => Behinderung ist nicht nur vom Grad, sondern auch von der Zeitspanne abhängig => Jede Person hat in ihrem Leben Phasen, in welchen sie mehr behindert ist, als in anderen, weshalb sich unsere Position auf dem Kontinuum ständig verändert
    • Ungenau bleibt aber das Motiv, aus welchem Grund wir eine fürsorgliche Haltung in unseren Mitmenschen gegenüber einnehmen sollten => Egoismus (= Selbsterhaltung) oder Altruismus (=Arterhaltung)?
      • 3 Ansätze sind möglich:
        • die advokatorische Hilfe für Behinderte um ihrer selbst willen
        • Hilfe um unserer selbst willen, weil wir einmal in eine Situation der Abhängigkeit geraten => Ich helfe jetzt und später sollt ihr mir helfen => egoistische Hilfe
        • Hilfe um das Gesamtnetz im Gleichgewicht zu halten

  1. Elemente einer advokatorischen Ethik

Ideologische Offenheit:

    • Die Sonderpädagogik ist anfällig für Ideologien und Instrumentalisierung.
    • Die Währung der Distanz zu festgefahrenen Ideologien, sowie die Offenheit gegenüber den Bedürfnissen und Anliegen der Betroffenen, sind für diese von existenzieller Bedeutung
  • Eingeschränkter Speziesismus und Lebensrecht:
    • Basis = Aufnahme aller Personen in die Rechts- und Schutzgemeinschaft, um Risikofaktoren wie z.B. der Dammbruch zu vermeiden
    • Auf dieser Basis gründet eine allgemeine Verantwortlichkeit gegenüber allen Lebensformen in ihren unterschiedlichsten Ausprägungen
    • Begründung: ohne Hierarchie => es gehören Alle zum Leben dazu
  • Bildbarkeit und Bildungsrecht:
    • Die Akzeptanz des Lebensrechts aller Personen beinhaltet auch den Zugang zu Bildung
    • Keine Behinderungsform befreit uns von pädagogischen Anstrengungen, deren Grundprinzip die „Hoffnung auf Entwicklung“ ist.
  • Selbstständigkeit und Lebensqualität:
    • Es gibt keine überzeugende Begründung, weshalb für Personen mit einer Behinderung die Erziehungsziele Autonomie und Lebensqualität nicht gelten sollten
    • Das Normalisierungsprinzip (Nirje) muss zur Richtschur des heilpädagogischen Handelns werden
    • Das Ziel von Pädagogik ist Autonomie = Selbstständigkeit = sich loslösen von Pädagogik => wenn das so ist, gilt das für alle Personen! Es muss eine Bildung sein, die sich überflüssig macht
  • Effizienzkontrolle und Selbstkritik:
    • Für ein professionelles heilpädagogisches Handeln ist die permanente Überprüfung und Selbstkritik unabdingbar
    • Gerade auch im Umgang mit Personen, welche einen schweren Behinderungsgrad aufweisen, sind die Ursachen für fehlende Entwicklung auch bei sich zu suchen
  • Beobachtung der Ambivalenz sonderpädagogischen Handelns:
    • Bewusstsein um negative Effekte, welche durch unser Handeln ausgelöst werden
    • stigmatisierung bewusst
    • Akzeptanz vs. Förderung
    • Integration vs. Prävention
  • Das Wesen der Behinderung und seine Relativierung:

  1. Behinderung als gesellschaftliches Phänomen

  1. Behinderung als gesellschaftliches Phänomen
    1. Behinderung als soziales Phänomen
  • Was ist Sonderpädagogik? => Was rechtfertigt es, ein so heterogenes Gebiet unter einen einzigen Begriff zu fassen? / Was ist das Verbindende, das gemeinsame Element einer schweren gB, einem Stigmatismus, einer schulischen Leistungsschwäche, einer SB oder einer Spracherwerbsstörung? è Abweichung von Normalität
  • Devianz:
    • Definition: Abweichendes Verhalten (=Devianz) ist jedes Verhalten, das die Leute so etikettieren. => d.h., abweichendes Verhalten ist abhängig von seinen Definitionen und nicht von Behinderung
    • Konstruktion:
      • Umdeutung von Varianz (Mass für Abweichung) in Devianz (abweichendes Verhalten)
      • Unterschiede zwischen Menschen = Varianz
      • Hierarchische Deutung (besser/schlechter) dieser Unterschiede verwandelt Unterschied in eine Abweichung = Devianz
      • Lässt sich Fragestellung ableiten, wer oder welche Institution über Deutungsmacht verfügt und ob diese einen realen Nutzen daraus zieht.
  • Hauptfragen:
    • Welche sozialen Bedingungen und Mechanismen sind an der Deklaration einer Behinderung beteiligt?
    • Welche sozialen Implikationen sind mit einer Behinderung verbunden?
  • Gegenstand:
    • Hauptgegenstand der Untersuchungen, wenn Behinderung als soziales Phänomen aufgefasst wird = soziale Beziehungen zwischen Mitgliedern einer Gesellschaft mit und ohne Behinderungen
    • Es macht einen Unterschied, wie Behinderung in einer Gesellschaft definiert wird und was sie darunter verstehen will (unterschiedliche Interventionen)
  • Disability studies:
    • Sie betonen die Erkenntnis, dass allein schon die Feststellung einer Behinderung als solche behindert wirken kann, unabhängig von den tatsächlichen Eigenschaften des Individuums => d.h., dass Behinderung nicht einfach „vorhanden“ ist, sondern „hergestellt“, produziert und konstruiert wird

 

 

  • Behinderungsbegriffe in der Kritik:
  • Ausweitung der Behinderungszone => Immer mehr Verhaltensweisen, Zustände oder Merkmale werden zu Behinderungen erklärt
  • Was heisst soziale Konstruktion? => Graduelle Mehrdeutigkeiten:

  1. Behinderung als soziales Konstrukt

  1. Behinderung als soziales Konstrukt
  • Funktionalität sozialer Kennzeichnung:
    • Ermöglichen die Identifizierung und die Legitimation spezifischer Ansprüche
    • Sind ein Instrument für die Sicherung von Ressourcen
    • Reduzieren Komplexität und stellen eine gemeinsame Kommunikationsbasis her
    • Fördern institutionelle Stabilität
    • Dienen der Grenzziehung
  • Kontrastierende Modelle von Behinderung:
    • Individuelles Modell:
      • Persönliches Problem
      • Individuelle Behandlung
      • Fürsorge als Sozialleistung
      • Kontrolle als Leistungsempfänger
      • Individuelle Anpassung

 

  • Soziales Modell:
    • Soziales Problem
    • Soziale Intervention
    • Individuelle und kollektive Verantwortung
    • Rechte als Anspruch
    • Sozialer Wandel
  • Ambivalenzen des Behinderungsbegriffs:
    • Etikettierung-Ressourcen-Dilemma = ohne Zuschreibung (Etikettierung) wurden keine zusätzlichen Ressourcen (Lehrstellen) bereitgestellt
    • Bedarfsangebot-Junktim = Dort, wo es Angebot gibt, gibt es auch Behinderung
    • Janusgesicht des Behinderungsbegriffs = Hilfe führt bei betroffenen Personen nicht nur zu positiven Effekten => wichtig, dass man sich dieser Problematik bewusst ist
    • WHO publizierte 2001 eine Konzeption von Behinderung => Dimensionen: Schädigung der Körperstrukturen und                          -funktionen / Beeinträchtigung der Aktivitäten / Beeinträchtigung der Partizipation

Normbegriff

  • Normbegriffe:
    • = Gegenbegriff zur Devianz
    • Unterscheidung: statische, ideale, optimale, funktionale, subjektive Norm
    • Funktionale Normbegriff:
      • Ende des 19.Jhd. Ausweitung nach Durkheim
      • Als normal bezeichnet er alle Phänomene, die allgemein in einer Gesellschaft vorkommen. => auch abweichende Phänomene sind als normal anzusehen
      • Behinderung als Teil der Gesellschaft völlig normal
      • Unterscheidung zwischen funktionaler (systemhaltender) und dysfunktionaler (systemschädigender) Wirkung von Devianz
        • Systemerhaltend: Abweichendes Verhalten hat die Funktion der Normverdeutlichung
        • Devianz kann Veränderungsbedürftigkeit offen legen und damit innovativ wirken
        • Gesellschaftliche Sanktionen gegen Devianz solidarisieren die Sanktionierenden

  • Institutionelle Fixierung:

  • Institutionelle Fixierung:
    • Divergierende Prävalenzraten
    • Überschneidungen bei Abgrenzungsmerkmalen
    • Inhomogene Störungsbilder („Auffangbecken“)
    • Institutionen und Gesellschaft legen Behinderung fest
    • Langfristige Folgen: Je institutionsgebundener Behinderte unterrichtet werden, desto schwieriger wird die Erreichung eines Hochschulabschlusses

  • Devianzbeispiel: Krankheit:

  • Devianzbeispiel: Krankheit:
    • Medizinisch: ist durch eine Abweichung von biologisch-physiologischen Normen charakterisiert
    • Soziologisch: nicht nur biologischer Vorgang, sondern auch soziale Realität  => Diagnose und Behandlung sind sozial bedingte Vorgänge, weil das Gesunde und Normale einer sozialen Wertung unterliegt => Krankheit beeinträchtigt die normale Rollenausübung => deshalb = dysfunktional
  • Krankenrolle:
    • Haber&Smith:
      • Soziologische Rolle von Behinderten unterscheidet sich von der Krankenrolle durch eine generelle Umdefinition der Person
      • Feststellung der Behindertenrolle normalisiert die Stellung einer behinderten Person in der Gesellschaft => unnormale Verhaltensweisen werden als normal für diese Person angesehen
      • Behindertenrollen sind funktional, weil sie Klarheit über die gegenseitige Rollenerwartung schaffen => sie sind Ausdruck einer Anpassung von Betroffenen an die Erwartungen => Kann zu antipädagogischer Haltung führen: VA-Junge: wird erwartet, dass er auffälliges Verhalten zeigt
    • Parsons:
      • Kranke werden für ihre Unfähigkeit nicht verantwortlich gemacht, da diese ausserhalb der bewussten Kontrolle liegt
      • Als Krankheit definierte Unfähigkeit gilt als legitime Grundlage für eine Rollenbefreiung

Der Kranke hat kompetente Hilfen aufzusuchen und mit den entsprechenden Instanzen zusammenzuarbeiten

  • Ein differenzierter Behinderungsbegriff: Behinderung ist ...

  • Ein differenzierter Behinderungsbegriff: Behinderung ist ...
    • Relativ und nicht absolut
    • Relational und nicht unabhängig von sozialen Bezugssystemen
    • Prozesshaft und nicht statisch
    • Ein institutioneller und kein personeller Begriff
    • Ein gesellschaftliches und kein naturwüchsiges Phänomen