Steuern
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Set of flashcards Details
Flashcards | 60 |
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Language | Deutsch |
Category | General Education |
Level | Other |
Created / Updated | 21.07.2019 / 06.08.2019 |
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Frau Messer, alleinstehend und heute 58 Jahre alt, hat seit 1995 ein Säule 3a-Konto bei einer Bank. Das kumulierte Kapital inkl. Zinsen beträgt CHF 90'000.00.
a) Ab welchem Altersjahr kann Frau Messer das Säule 3a-Altersguthaben frühestens beziehen?
Fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters, d.h. bei Frauen ab dem 59. Altersjahr
Frau Messer, alleinstehend und heute 58 Jahre alt, hat seit 1995 ein Säule 3a-Konto bei einer Bank. Das kumulierte Kapital inkl. Zinsen beträgt CHF 90'000.00.
Frau Messer möchte die Altersleistung in zwei Tranchen mit einem Unterbruch von zwei Jahren beziehen. Ist der gewünschte hälftige Bezug steuerlich möglich (Begründung verlangt)?
Nein, bei einem Teilbezug infolge Alter innerhalb von fünf Jahren vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters wird das gesamte Vorsorgeguthaben Säule 3a fällig. Einerseits würde der gesplittete Bezug einen steuerlich ungewollten Progressionsvorteil mit sich bringen, andererseits bringt Frau Hirzel mit dem Auszahlungsantrag infolge Erreichen des Alters zum Ausdruck, dass ihr Wille zur Vorsorge abgeschlossen ist.
Herr Niesler möchte sich im nächsten Jahr, mit 65 Jahren, ordentlich pensionieren lassen. Er erhält in diesem Jahr (Steuerperiode 2013) einen hohen Bonus von seinem Arbeitgeber. Seine vom Steueramt als vorsorgerechtskonform bestätigte Vorsorgelücke in der 2. Säule beträgt CHF 200'000.00. Herr Niesler fragt Sie nun an, ob er im Jahr 2013 einen Pensionskasseneinkauf von CHF 150'000.00 vornehmen kann.
Herr Niesler möchte sein Pensionskassenguthaben von CHF 1'000'000.00 - worin auch der Einkauf von CHF 150'000.00 der Steuerperiode 2013 enthalten ist - im Zeitpunkt der Pensionierung mit einem Kapitalbezug von CHF 250'000.00 und den Rest in Rentenform beziehen. Bitte nennen Sie die Folgen des Kapitalbezugs und den Inhalt der diesbezüglich geltenden „Spezialnorm“.
Gemäss Art. 79b Abs. 3 BVG dürfen die aus Einkäufen resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht in Kapitalform aus der Vorsorge zurückgezogen werden. Diese sozialversicherungsrechtliche Norm verhindert die Steuerumgehung, da der steuerliche Einkommensabzug des Einkaufs mit anschliessender Besteuerung als Sonderveranlagung zu einer ungewollten Steuerersparnis führen würde. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtssprechung gilt das Prinzip des „last in - first out“. Es erfolgt somit für die Steuerperiode 2013 ein Nachsteuerverfahren über CHF 150'000.00 oder sofern die Steuerveranlagung 2013 noch nicht rechtskräftig ist, eine Verweigerung des BVG-Einkaufs von CHF 150'000.00. Für die verbleibende Kapitalauszahlung von CHF 100'000.00 erfolgt eine Sonderveranlagung.
Herr Hansrudolf Meister überweist seiner 30jährigen Tochter, Frau Gabriela Meister, am 3. Januar 2012 eine Einmalleistung von CHF 200'000.00. Im Zusammenhang mit dieser Zahlung wird in einem Leibrentenvertrag nach Art. 516 ff OR vereinbart, dass die Tochter ihrem Vater für die Dauer von maximal 20 Jahren, einen monatlichen Betrag von CHF 1'000.00 bezahlt (eingerechneter Zinssatz 1%). Der erste Betrag wird für den Januar 2012 geleistet. Bei vorzeitigem Ableben von Herr Hansrudolf Meister werden die Zahlungen eingestellt und die Rückgewährsumme fällt in den Nachlass.
Angenommen der Vertrag wäre so ausgestaltet, dass die monatlichen Zahlungen während 20 Jahren zu erfolgen haben und dies unabhängig vom Überleben oder Tode von Herr Hansrudolf Meister. Welches wären die Folgen bei der Einkommenssteuer?
Es würde eine Zeitrente vorliegen. Zeitrenten sind im steuerrechtlichen Sinne keine eigentlichen Renten, sondern es handelt sich um die ratenweise Rückzahlung eines Kapitals mit Verzinsung. Die Zinsen stellen dabei steuerbare Erträge aus beweglichem Vermögen nach Art. 20 Abs. 1 Bst. a DBG dar.
Bei den öffentlichen Abgaben wird ausschliesslich zwischen Kausalabgaben und Steuern unterschieden.
Richtig oder falsch?
Falsch, es kommt noch die Gemengsteuer dazu.
Die Befugnis zur Erhebung einer Grundstückgewinnsteuer steht dem Bund, den Kantonen sowie den Gemeinden zu.
Richtig oder falsch?
Falsch, der Bund hat keine Kompetenz zur Erhebung der Vermögenssteuer
Öffentliche Abgaben sind finanzielle Leistungen und Naturalleistungen, die das Individuum an das Gemeinwesen erbringt.
Richtig oder falsch?
Falsch, es sind ausschliesslich finanzielle Leistungen, und keine Naturalleistungen.
Bei der Steuerart Erbschafts- und Schenkungssteuern handelt es sich um Verkehrssteuern.
Richtig oder falsch?
Korrekt
Einkommens- und Stempelsteuern sind periodische Steuern.
Richtig oder falsch?
Falsch, Stempelsteuern sind einmalige Steuern
Bei indirekten Steuern muss die Steuerbelastung immer vom Steuerpflichtigen als Steuersubjekt auf einen Dritten als Steuerträger überwälzt werden.
Richitg oder falsch?
Falsch, es können, müssen aber nicht immer.
Steuern auf Leistungen werden immer beim Leistungsempfänger erhoben.
Richtig oder falsch?
Falsch, z.B. Quellensteuern auf Einkommen oder Verrechnungssteuer.
Eine neue kantonale Steuer kann durch eine Verordnung des Regierungsrates erhoben werden.
Richtig oder falsch?
Falsch, dazu braucht es ein referendumsfähiges Gesetz.
Die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist ein Grundsatz der steuerlichen Gesetze.
Richtig oder falsch?
Falsch, es ist ein Grundsatz der Bundesverfassung.
Die interkantonale wirtschaftliche Doppelbelastung ist verboten.
Richtig oder falsch?
Falsch, die interkantonale Doppelbesteuerung ist verboten.
Die fünf Elemente des Steuerrechtsverhältnisses bestehen aus der Steuerhoheit, dem Steuersubjekt, dem Steuerobjekt, der Berechnungsgrundlage und dem Steuermass.
Richtig oder falsch?
Korrekt
Als Steuersubjekte gelten alle natürliche Personen, die das 16. Altersjahr vollendet haben.
Richtig oder falsch?
Falsch, als Steuersubjekte gelten alle natürliche Personen, unabhängig ihres Alters.
Voraussetzung für die steuerrechtliche Zugehörigkeit ist die Mündigkeit und eine steuerrechtlich relevante persönliche oder eine steuerrechtlich relevante wirtschaftliche Zugehörigkeit.
Richtig oder falsch?
Falsch, die Mündigkeit ist keine Voraussetzung.
Die Steuerpflicht bei juristischen Personen endet bei einer Liquidation mit der Löschung im Handelsregister.
Richtig oder falsch?
Falsch, mit der Beendigung der Liquidation.
Bei der direkten Bundessteuer ist durch die Unternehmenssteuerreform II per 1.1.2009 eine Teilbesteuerung der Erträge aus Beteiligungen in Kraft getreten. Die Kantone sind verpflichtet, dies im Rahmen der Steuerharmonisierung spätestens nach der Übergangsfrist auch für die kantonalen Steuern zu übernehmen.
Richtig oder falsch ?
Falsch, die Kantone sind frei, Dividendenzahlungen reduziert zu besteuern, da es keine StHG-Bestimmung ist.
Erklären Sie den Begriff Rückstellungen
Passiven, die im Rechnungsjahr entstandene Aufwendungen berücksichtigen, deren Höhe oder Rechtsbestand noch ungewiss ist.