Personal
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 46 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Culture générale |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 21.07.2019 / 28.07.2019 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/20190721_personal
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Intégrer |
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UVG
Renten / Leistungen
Witwen / Witwer = 40%
Halbwaise = 15%
Vollwaise = 25%
__________________________________
max. 70%
Invalidität = 80 %
Komplementär (Tod / IV) = 90% --> mit 1. Säule
Taggeld = 80% --> ab und mit 3. Tag
UVG
Weitere Leistungen der UVG
- Heilungskosten
- Heilbehandlungen
- Reisekosten
- Transportkosten
- Rettungskosten
- Hilfsmittel
- Sachschäden
- Leichentransport
- Bestattungskosten
- Integritätsentschädigung
UVG
Wer übernimmt BU
Arbeitgeber
UVG
Wer übernimmt NBU
Arbeitnehmer
AHV / IV max. Ehepaarrente
42'660
AHV / IV max. Rente
28'440
AHV / IV max. rentenbildender Lohn
85'320
AHV / IV min. Rente
14'220
ALV max. Lohn
148'200
BVG Eintrittsschwelle
21'330
BVG Koordinationsabzug
24'885
BVG max. anrechenbarer Lohn
85'320
BVG max. koordinierter Lohn
60'435
BVG min. koordinierter Lohn
3'555
EO / MsE max. Lohn
88'200
Säule 3a Abzug mint BVG
6'826
Säule 3a ohne Abzug BVG
34'128 max. 20% Einkommen
UVG max. Lohn
148'200
BVG
Altersrente (%)
100
BVG
Beitrag-Pflicht
AG muss min. die Hälfte übernehmen
BVG
Eintrittsschwelle
21'330
BVG
IV - Kinderrente (%)
20
BVG
Jährliche Altersgutschriften
25 - 34 - 7 %
35 - 44 - 10 %
45 - 54 - 15 %
55 - 65 - 18 %
BVG
Pensioniertenkinderrente (%)
20
ALV
Beitragspflicht
1/2 AN + 1/2 AG
ALV
Obligatorium (%)
2,2% (1,1%) bis 148'200
ALV
Überogligatorium
1% (0,5%) ab 148'200 Differenz
Ein Arbeitsvertrag ist auch dann gültig, wenn er nur mündlich zustande gekommen ist.
Einige Arbeitsverträge sowie Vertragsinhalte bedürfen zu ihrer Gültigkeit jedoch der
schriftlichen Form. Nennen Sie solcher Verträge oder Vertragsinhalte.
- Lehrvertrag
- Abänderungen von gesetzlichen Kündigungsfristen
- Abänderung der Probezeit (Kürzung oder Verlängerung auf höchstens drei Monate)
- und der Kündigungsfrist in der Probezeit
- Rechte des Arbeitgebers an gewissen Erfindungen und Designs
- Lohnzahlung bei Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung (Krankheit/Unfall) bei Abweichung gesetzl. Regelung
- Konkurrenzverbot
- Begründung von Provisionsansprüchen
- Pauschalentschädigung auf Auslagenersatz
- Festsetzung der Höhe der Abgangsentschädigung bei langjährigen Arbeitsverhältnissen
Was muss zwingend in einem Einzelarbeitsvertrag mit Personalreglement geregelt sein,
damit das Personalreglement verbindlich ist?
- Vermerk im Einzelarbeitsvertrag, dass das Personalreglement einen integrierenden
Bestandteil des Vertrages bildet
- Es muss ausdrücklich auf das datierte Personalreglement als Beilage hingewiesen
werden
Ein Arbeitgeber möchte die Arbeitsverhältnisse mittels eines Personalreglements regeln.
Wie unterscheidet sich ein Einzelarbeitsvertrag mit Personalreglement von einem
Einzelarbeitsvertrag ohne Personalreglement?
Der Einzelarbeitsvertrag mit Personalreglement ist unvollständig, bzw. regelt weniger
Inhalte (diese sind bereits für die gesamte Belegschaft, oder einzelne Gruppen im Personalreglement
geregelt). Ein Individualarbeitsvertrag ohne Personalreglement ist hingegen
vollständig. Plus es muss ein entsprechender Vermerk im Einzelarbeitsvertrag
gemacht werden, der auf das Personalreglement verweist.
Personalreglemente räumen den Arbeitnehmern oft Vorteile gegenüber den gesetzlichen
Mindestvorschriften ein. Nennen Sie vier solcher typischen Vorteile.
- 13. Monatslohn
- Krankentaggeldversicherung
- Leistungen bei Mutterschaft
- bezahlte Freitage
- Ferienansprüche die über vier Wochen hinausgehen
- längere Kündigungsfristen als im OR vorgesehen
- längere Sperrfristen als im OR vorgesehen
Welchen Einfluss auf den individuellen Arbeitsvertrag hat es, wenn für die Branche, in
der der Betrieb tätig ist, ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) besteht?
Gewisse Vertragsinhalte sind durch den GAV vorgegeben und dürfen nicht zu
Ungunsten der Arbeitnehmer abgeändert werden.
Es sind Mindestbestimmungen
über die Handhabung von Ferien, Überstunden, Frei- und Feiertagen geregelt,
die über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Gesamtarbeitsvertrag für sämtliche
Betriebe einer Branche verbindlich ist?
Wenn ein GAV von der zuständigen kantonalen Behörde oder dem Bundesrat als allgemeinverbindlich
erklärt wird, ist der GAV verbindlich und von sämtliche Betrieben
dieser Branche zwingend anzuwenden.
Ausser es wäre nur ein Betriebsinhaber tätig oder eine Person, welche gem. der Richtlinien
des betreffenden GAV nicht den Regelungen des GAV unterstellt ist. (Inhaber,
Lehrlinge, etc.)
Zähle 3 Jahre Lehr zu Dienstjahre?
Die Lehre (als Sonderform des Einzelarbeitsvertrags) wird als Dienstjahre angerechnet.
Der Arbeitnehmer befindet sich also im vierten Dienstjahr.
Nachdem Oliver Ursprung die dreijährige Lehre erfolgreich abgeschlossen hat, wird er
vom Lehrbetrieb weiterbeschäftigt. Kurz darauf erleidet er beim Gokartfahren einen
schweren Unfall und fällt ab dem 1.9.2015 für ein halbes Jahr aus. Der Arbeitgeber ist
erbost über das gefährliche Hobby des Mitarbeiters und möchte ihm nun kündigen. Beantworten
Sie die beiden Fragen, gehen Sie dabei vom gesetzlichen Minimum aus.
1. Welche Fristen sind zu beachten?
2. Auf wann darf die Kündigung frühestens erfolgen?
1.
Gesetzliche Kündigungsfrist (2-9 Dienstjahr):
2 Monate auf das Ende des Monats
Gesetzliche Sperrfrist bei unverschuldeter Verhinderung an der Arbeitsleistung (2.-5.
Dienstjahr): 90 Tage
2.
Kündigung auf den 31.1.2016 (Sperrfrist Sept./Okt./Nov., Kündigungsfrist Dez./Jan.)
Welche Leistungen (in Hinblick auf Lohnansprüche) sind von dieser SUVA zu
erwarten (Höhe des Lohnanspruchs, Dauer)?
- 80% des versicherten Erwerbseinkommens ab dem dritten Tag
- Unbefristete Leistungsdauer bis zur vollständigen Genesung (eine allfällige IV-Rente
würde auf dem Niveau der Unfalltaggelder basieren)
- Es gilt auch: „Taggelder“ oder „Komplementärrente“
Wie sähe der Sachverhalt aus, wenn der Mitarbeiter nicht vom Gerüst gefallen, sondern
infolge der Arbeit in der Kälte aufgrund einer starken Lungenentzündung ausfallen
würde? Der Arbeitgeber hat sich für diesen Fall gegen den Lohnausfall versichert.
- Zuständigkeitsbereich der Krankentaggeldversicherung
- 80% des versicherten Erwerbseinkommens
- Wartefrist je nach Police (7/14/30 Tage)
Unterschied zwischen Valid- und Invalideinkommen?
Valideinkommen = Lohn ohne Invalidität
Invalideinkommen = Lohn mit Invalidität
Valideneinkommen: CHF 65‘000
Invalideneinkommen: CHF 19‘500
Errechnen Sie den IV-Grad?
IV-Grad: wird nach der Höhe der Erwerbseinbusse berechnet; diese entspricht 70%
(65‘000 = 100%, 19‘500 = 30%, 100%-30%=70%)
--> volle IV-Rente
Hat der erkrankte Mitarbeiter Anspruch auf Lohnfortzahlung während seiner Abwesenheit? Wenn ja, für welche Dauer und in welcher Höhe? Gehen Sie vom gesetzlichen Minimum aus. Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie den relevanten Gesetzesartikel.
Vertrag von Januar - Februar.
Nein, der Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Art. 324a/1 OR; keine Lohnfortzahlungspflicht bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten drei Monate.