Buchführung

Buchführung und Bilanzwesen

Buchführung und Bilanzwesen


Kartei Details

Karten 88
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 21.07.2019 / 24.07.2019
Weblink
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Wsas sind keine Betreibsausgaben?

Alle Aufwendungen die nicht betrieblich veranlasst sind.  

Was wissen Sie zum Betriebsvermögen ? 

  • Möglichkeiten der Zuordnung (TBM)                                             
    • Notwendiges Betriebsvermögen 50% +
    • --> Ansatz 100%
    • Gewillkürtes Betriebsvermögen 10% - 50 %
    • --> Ansatz 100% oder 0% (Wahlrecht) 
    • Notwendiges Privatvermögen 10% -
    • --> Ansatz 0%

Welche Methoden der Berichtigung von Bilanzen gibt es und wer führt diese durch ? 

Methoden der Berichtigung

  • Bilanzpostenmethode (BiPo-Methode)
  • GuV-Methode
  • grds. Anwendung beider Methoden (zu Kontrollzwecken)

    Durchführung der Berichtigung durch…

  • Den Stpfl. (auch nach Einreichung möglich)             §4 (2) S. 1 EStG
  • Das Finanzamt (Außenprüfung; Innendienst)

Wie wird eine Berichtigung eines BS vorgenommen? 

1. Ermittlung des (Berichtigungs-)Buchungssatzes

  • Begründung der Berichtigung (mit Rechtsgrundlagen)
  • Aufstellung des Berichtigungsbuchungssatzes
    1. Ermittlung des falschen Buchungssatzes des Stpfl. für den Sachverhalt
    2. Aufstellung des richtigen Buchungssatzes für den Sachverhalt
    3. Bilden des Berichtigungsbuchungssatzes (auch Korrekturbuchungssatz)

2. Berichtigung von Bilanzposten und Darstellung der Gewinnauswirkung (BiPo-Methode)

  • Bilanzposten
  • dient der Erstellung einer berichtigen Bilanz
  • Entnahmen und Einlagen werden wie Bilanzposten behandelt

3. Berichtigung von GuV-Posten und Darstellung der Gewinnauswirkung (GuV-Methode)

  • Erfolgskonten

Erläutern Sie die TBM´s eines GWG...

Abnutzbares, bewerbliches WG des AV, zur selbstständigen Nutzung fähig, AK / HK / TW nicht mehr als 800€ (ohne USt)

  • Nebenkosten, nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten; Preisminderungen beeinflussen die Anschaffungs-/Herstellungskosten!!!

Wie ist grds. die Bewertung von Wirtschaftsgütern durchzuführen...

Bewertung

  1. Grds. mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten §6 (1) Nr. 2 S. 1 EStG
  2. Mit dem niedrigeren Teilwert   -->  wenn            §6 (1) Nr. 2 S. 2 EStG
  • Voraussetzungen (TBM):
    • Teilwert niedriger als Anschaffungs-/Herstellungskosten
    • Voraussichtlich dauernde Wertminderung
    • Wahlrecht („kann“) wird durch den Stpfl. ausgeübt

Nennen Sie den Unterschied zwischen EÜR §4(3) und Bilanz § 4 (1) ...

Ermittlung durch EÜR  (starke Vereinfachung)

  • Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben = Gewinn
  • Keinen Aufschluss über die tatsächliche Vermögenslage

Bilanz

  • Übersicht über das vorhandene Vermögen
  • Wie vorhandenes Vermögen eingesetzt wird
  • Aufstellung über die Finanzierung des vorhandenen Vermögens
  • ob es sich um Eigenkapital oder um Fremdkapital handelt
  • Nicht ersichtlich sind die stillen Reserven, die beispielsweise dann entstehen, wenn der Wert eines Wirtschaftsgut den buchhalterischen Wert übersteigt – ein gutes Beispiel sind Immobilien, deren Verkehrswert inzwischen höher ist.

Bewertung von Darlehen(sschulden)

  • Bewertung grds. mit Anschaffungskosten:   (voller) Rückzahlungsbetrag

(ggf. abzüglich geleistete Tilgungen)

  • Dies gilt auch, wenn der Auszahlungsbetrag kleiner ist als der Rückzahlungsbetrag (Unterschiedsbetrag = Damnum)
  • H6.10 (Damnum) EStH:
    • Buchung des Unterschiedsbetrages als aRAP (§5 (5) S. 1 Nr. 1 EStG), der jährlich (linear) über das Konto „Zinsaufwand“ aufzulösen ist
    • Verteilung des Damnums erfolgt über die (Darlehens-)Laufzeit