BaliYoga HWP II

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Set of flashcards Details

Flashcards 273
Students 15
Language Deutsch
Category Micro-Economics
Level Other
Created / Updated 07.07.2019 / 15.02.2023
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Nenne einen möglichen Inhalt von Konzerninstrukionen

- Zielsetzung
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit
- Anforderungen an die Unabhängigkeit
- Risiken
- Wesentlichkeit
- Vorgehen
- Gesetze, Verordnungen, und andere relevante Vorschriften
- Prüfungsstandards
- nahe stehende Personen und Zweckgesellschaften
- Zeitrahmen
- Honorarfragen
- Art und Umfang der Berichterstattung
- weitere Angaben

Nenne die Unterlagen, welche der Teilbereichsprüfer dem Konzernprüfer zustellt

- Bestätigung Erhalt der Instruktionen
- Bestätigung der Einhaltung der Unabhängigkeit
- Unterzeichnetes Berichtspaket
- interner Abschluss
- RSB / JR
- ML
- Prüfungsmemo
- Vollständigkeitserklärung

Welche Arten der Berichterstattung gibt es nach Obligationenrecht?

- Prüfungsbestätigung des Gründungsprüfers (Art. 635a OR): zugelassener Revisionsexperte
- Bericht über die Prüfung des Zwischenabschlusses bei Erhöhung des Aktienkapitals aus Eigenkapital (Art. 652d Abs. 2 OR)
- Prüfungsbestätigung der Revisionsstelle über die Prüfung des Kapitalerhöhungsberichtes (Art. 652f Abs. 1 OR): zugelassener Revisor
- Prüfungsbestätigung des Kapitalerhöhungsprüfers bei bedingter Kapitalerhöhung (Art. 653f OR): zugelassener Revisionsexperte
- Bestätigung der Revisionsstelle bei Aufwertungen von Grundstücken oder Beteiligungen (Art. 670 Abs. 2 OR): zugelassener Revisor
- Auskunftspflicht an der Generalversammlung (Art. OR 697 Abs.1 OR)
- Bericht des Sonderprüfers (Art. 697e OR)
- Berichterstattung der Revisionsstelle zur Prüfung der Zwischenbilanz bei begründeter Besorgnis einer Überschuldung (Art. 725 Abs. 2 OR)
- Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung (Art. 728b OR / Art. 729b OR)
- bei ordentlicher Revision: umfassender Bericht zuhanden des Verwaltungsrates (Art. 728b OR)
- Meldung festgestellter Verstösse gegen Gesetz oder Statuten (Art. 728c OR)
- Benachrichtigung des Richters bei offensichtlicher Überschuldung (Art. 728c OR ( Art. 729c OR)
- Berichterstattung des Konzernprüfers(Art. 731 OR)
- Besonderer Revisionsbericht bei Kapitalherabsetzung (Art. 732 OR): zugelassener Revisionsexperte
- Bericht über die Prüfung von Liquidationsbilanzen (Art. 742 OR / Art. 743 OR)
- Bestätigung im Zusammenhang mit der vorzeitigen Verteilung des Vermögens von Gesellschaften (Art. 745 Abs. 3 OR)
- Bericht bei Sitzverlegung einer ausländischen Aktiengesellschaft in die Schweiz

Nenne die Elemente der ergänzenden Berichterstattung

- mündliche Berichterstattung:
i.d.R. Schlussbesprechung
- schriftliche Berichterstattung:
i.d.R. Management Letter

Wie lässt sich der Bericht der Revisionsstelle gliedern? 

1.) Berichtsüberschrift
2.) Berichtsadressat
3.) Einleitung
4.) Verantwortung des Verwaltungsrates
5.) Verantwortung des Abschlussprüfers
6.) Prüfungsurteil über die Jahresrechnung
7.) Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften
8.) Unterschrift des leitenden Revisors
9.) Berichtsdatum
10.) Revisionsstelle

Gesetzlicher Inhalt zusammenfassender Bericht an GV

Art. 728 b OR:
1.) Stellungnahme zum Ergebnis der Prüfung
2.) Angaben zur Unabhängigkeit
3.) Angaben zur Person, welche die Revision geleitet hat
4.) Empfehlung, ob die Jahresrechnung und die Konzernrechnung mit oder ohen Einschränkung zu genehmigen oder zurückzuweisen ist

Gesetzlicher Inhalt umfassender Bericht an VR

Art. 728 b OR:
1.) Feststellungen über die Rechnungslegung
2.) Feststellungen über das interne Kontrollsystem
3.) Feststellungen zur Durchführung der Revision
4.) Feststellungen zum Ergebnis der Revision

Wird der Gewinnverwendungs-vorschlag in Fällen, bei den der gesamte Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen wird, als Beilage dem Bericht angefügt? Wie verhält es sich bei einem Bilanzverlust?

Vortrag auf neue Rechnung: Ja
Bilanzverlust: Nein

Wie ist die Berichterstattung  bei anderen Gesellschaften geregelt? (ausser AG)

Analog AG:
- GmbH (Art. 818 OR)
- Genossenschaft (Art. 906 OR)
- Verein (Art. 69 ZGB)
- Stiftung (Art. 83 ZGB) 

Nenne Grundzüge der Berichterstattung

- Berichterstattung sollte abgesehen von den gesetzlichen Vorgaben, Adressantengerecht erfolgen
- Berichterstattung in wesentlichen Bereichen in schriftlicher Form, Besprechungen mindestens intern als Aktennotiz dokumentieren
- Schriftliche Berichterstattung vorgängig mündlich erläutern um Unklarheiten oder Missverständnisse zu bereinigen

=> Generell: mündliche & schriftliche Berichterstattung sollten ausgewogen erfolgen

Wann gibt der Abschlussprüfer ein ungeingeschränktes Prüfungsurteil?

 Uneingeschränktes Prüfungsurteil gibt der Abschlussprüfer ab, wenn er zum Schluss kommt, dass der Abschluss in allen wesentlichen Punkten mit den anzuwendenden  Rechnungslegungsnormen in Übereinstimmung steht. Dies umfasst in der Regel:
- Grundsätze der ordnungsmässigen Rechnungslegung (Art. 662a OR)
- Bestimmungen der Mindestgliederung (Art. 663 und 883a OR)
- Anhang vollständig (Art. 663b OR)
- Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften (Art. 664 OR)

Wann werden Einschränkungen angebracht?

Einschränkung zu den gesetzlichen Rechnungslegungvorschriften:
- Verstoss gegen ordnungsgemässe Rechnungslegung (Vorsicht, Fortführung, Stetigkeit)
- Verstoss gegen Bewertungsvorschriften
- Verstoss gegen Gliederungsvorschriften
- Verstoss gegen Offenlegungspflichten im Anhang
Einschränkungen wegen Abweichungen zur Rechnungslegungsnorm:
- Einschränkung wegen Abweichung von der angewandten Rechnungslegungsnorm
Einschränkung wegen ungenügender Prüfungsnachweise:
- Unsicherheit
- Beschränkung des Prüfumfangs

Welches ist die Funktion der Einschränkung?

- Sie soll der Generalversammlung ermöglichen, die Jahresrechnung zu korrigieren oder zwecks Korrektur an den Verwaltungsrat zurückzuweisen
- Zeigt der Generalversammlung unterschiedliche Auffassungen zwischen Verwaltungsrat und Revisionsstelle
- Zeigt Unüberprüfbarkeiten

Übersicht: vom Normalwortlaut abweichende Prüfungsurteile

HWP Band II, Seite 420

Wann muss der Prüfer vom Normalwortlaut abweichen?

- Verstösse gegen gesetzliche Rechnungslegungsvorschriften
- Jahresrechnung nicht frei von wesentlichen falschen Angaben  betreffend der RL ist
- Prüfer nicht ausreichend Prüfungsnachweis erhält

Welches sind die aktienrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften, die bei Verletzung zu einer Einschränkung führen können?

- Grundsätze ordnungsmässiger Rechnungslegung
- Gliederungsvorschriften
- Offenlegungsvorschriften
- Bewertungsvorschriften

Darf von einzelnen aktienrechtlichen Grundsätzen abgewichen werden? Was ist in diesen Fällen vorzukehren?

Abweichungen von einzelnen Grundsätzen erlaubt: hinreichende Offenlegung im Anhang

Falls die Prämisse des going concern nicht mehr gegeben ist, wie muss in diesen Fällen der Revisionsbericht abgefasst sein?

- Einschränkung zur Wertbasis
- Darlegung im Anhang 

Was ist bei Abweichungen von der angewandten Rechnungslegungsnorm besonders zu beachten?

Es stellt sich die Frage, ob die Einhaltung der Rechnungslegungsnorm als Ganzes noch bestätigt werden kann

Nenne die Unterschiede zwischen objektiver und subjektiver Unüberprüfbarkeit!

objektive Unüberprüfbarkeit:
- Werte abhängig von Zukunftsentwicklungen
- keine Ersatzhandlungen möglich
subjektive Unüberprüfbarkeit:
- Unterlagen stehen nicht zur Verfügung
- notwendige Sachkenntnis fehlt
- Ersatzhandlungen möglich, Unüberprüfbarkeit kann beseitigt werden (bspw. externes Gutachten)

Wieso handelt es sich bei der Empfehlung zur Abnahme oder zur Rückweisung der Jahresrechnung nicht um einen Antrag?

Weil die Revisionsstelle selbst nicht antragsberechtigt ist

In welchen Fällen ist eine Empfehlung auf Abnahme der Jahresrechnung sinnvoll?

Wenn ein der Geschäftsleitung oder dem Verwaltungsrat übergeordnetes Organ, wie etwa die Generalversammlung, die Jahresrechnung endgültig genehmigt

Wieso ist bei Personalvorsorge-einrichtungen eine Empfehlung auf Rückweisung wenig sinnvoll? 

- Da das gleiche Organ (Stiftungsrat) für die Erstellung und die Genehmigung verantwortlich ist
- Vielmehr ist in solchen Fällen die Empfehlung angezeigt, die Jahresrechnung nicht anzunehmen
- Ebenso bei anderen Stiftungen, Einzelunternehmen, Personengesellschaften (kein anderes Organ vorhanden)

Was bewirkt die Abnahmeempfehlung?

- Entscheidungshilfe für die Generalversammlung
- Hinweis, dass keine oder keine wesentlichen Mängel vorliegen

In welchen Fällen hat die Revisionsstelle die Rückweisung der Jahresrechnung zu empfehlen?

Bei schwerwiegenden Mängeln, die das Gesamtbild wesentlich beeinflussen.

Was bewirkt die Rückweisungsempfehlung?

- Erfolgt zum Zwecke der Korrektur
- Generalversammlung soll dem Verwaltungsrat die Weisung erteilen, die Jahresrechnung zu korrigieren. In diesem Fall muss die Revisionsstelle die korrigierte Jahresrechnung neu beurteilen

Wann erfolgt immer eine Rückweisung?

- Behebung des Mangels führt zu direkten Rechtsfolgen
- Mangel dazu führt, dass Aktionäre die Jahresrechnung anders beurteilen

Nenne die möglichen Beziehungen zwischen Einschränkung und Empfehlung

- ohne Einschränkung zu genehmigen
- trotz Einschränkung zu genehmigen
- wegen Einschränkung zurückzuweisen

In welchen Fällen kann trotz Einschränkung die Abnahme der Jahresrechnung empfohlen werden?

- Die Mängel beeinflussen das Gesamtbild nicht grundlegend (z. B. unter Berücksichtigung von Bestand und Veränderung der stillen Reserven);
- Die Einschränkung legt lediglich Meinungsverschiedenheiten in Bewertungsfragen offen (es sind keine eigentlichen Mängel);
- Mängel betreffen Ordnungsmässigkeit der Buchführung und haben keinen Einfluss auf Rechnungslegung (Rückweisung wäre sinnlos);
- Mängel können nicht mehr behoben werden;
- Mängel sind bereits zwischen Bilanzstichtag und Revisionszeitpunkt behoben worden.

Wann werden Hinweise im Revisionsbericht angebracht?

Verstösse gegen Gesetz und Statuten in wichtigen Fällen der GV mitzuteilen; ansonsten schriftliche Meldung an VR 

Haben Hinweise einen Einfluss auch die Abnahmeempfehlung?

- Nein
- Hinweise werden deshalb nach der Abnahmeempfehlung angefügt

Nenne Beispiele für meldepflichtige Verstösse gegen Gesetz und Statuten

- Verdeckte Gewinnausschüttung (Art. 678 OR)
- Verstoss gegen das Verbot von Einlagerückgewähr (Art. 675 OR)
- Unterlassung Einberufung der Generalversammlung bei Kapitalverlust (Art. 725 Abs 1 OR)
- Unterlassung der Benachrichtigung des Richters bei Überschuldung (Art. 725 Abs. 2OR)
- Nichtausführung von Generalversammlungsbeschlüssen (Bsp. Gewinnausschüttung)
- Nichterstellung einer Konzernrechnung
- Versäumnis der fristgerechten Durchführung der ordentlichen Generalversammlung (Art. 699 Abs. 2 OR)
- Verletzung der Publizitätspflicht (Art. 697h OR)
- Falscher Berechnung der Reservenzuweisung (Art. 671 OR)
- geplante Dividendenausschüttung beeinträchtigt Liquidität der Gesellschaft (Art. 717 OR)

Führen Kapitalverlust respektive Überschuldung an sich zu einem Hinweis im Revisionsbericht?

- Nein
- Kapitalverlust respektive Überschuldung an sich stellen keinen Gesetzesverstoss dar, solange die finanzielle Lage der  Unternehmung richtig wiedergegeben wird
- erst Passivität Verwaltungsrat ist ein Gesetzesverstoss (bspw. GV wird nicht einberufen)

Was sind Zusätze? Wann wird mit Zusätzen gearbeitet?

Revisionsstelle ist berechtigt weitere Angaben über die Prüfung und das Prüfungsergebnis zu machen. Hauptzweck von Zusätzen ist es zu vermeiden, dass der Berichtsempfänger ein unzutreffendes Bild von der Vermögens- & Ertragslage der Gesellschaft macht.

Nenne Beispiele möglicher Zusätze

- wesentliche Unsicherheiten bezüglich der zukünftigen Entwicklungen
- unternehmensspezifische Besonderheiten der Jahresrechnung
- Ereignisse nach dem Bilanzsichttag
- wesentliche Einschränkungen zu Positionen der Vorjahresrechnung
- Vorliegen eines Kapitalverlustes
- Bestehen einer Rangrücktrittsvereinbarung
- mögliche Rechtsfolgen aus Art. 725 OR

Wie wirkt sich die IKS Existenz auf das Prüfungsurteil aus? Was für Möglichkeiten hinsichtlich der IKS-Existenz gibt es im Bericht? Wann werden diese gebraucht?

Keinen Einfluss auf Prüfungsurteil, aber Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften.

Existenz wird bejaht:
Dokumentation zur Ausgestaltung des IKS vom VR, Ausgestaltung der minimalen  Anforderungen an ein IKS entspricht,  Umsetzung schriftlich dokumentiert wird, Prüfungsarbeit bestätigt Umsetzung der Schlüsselkontrollen
Existenz wird verneint:
definiertes IKS entspricht in keiner Weise den Risiken der Unternehmung, in wesentlichen Bereichen keine schriftliche Dokumentation des IKS besteht, definiertes IKS ist in allen wesentlichen Bereichen nicht umgesetzt Existenz wird mit Einschränkung bejaht:
Im Grundsatz kann IKS bestätigt werden, jedoch in einzelnen wesentlichen Bereichen nicht existiert im Sinn des Prüfungsstandards

Nenne die Bestandteile im Prüfberichta aufgrund der weiteren gesetzlichen Vorschriften?

- Zulassung und Unabhängigkeit
- Beurteilung der Gewinnverwendung
- Beurteilung der IKS-Existenz

Mit welchem Datum sollte der Revisionsbericht grundsätzlich versehen sein?

- Datum sollte möglichst mit dem Prüfungsende übereinstimmen (wegen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag)
- Falls Berichtsabgabe erst Wochen nach Prüfungsende abgegeben wird, ist Datum der Unterzeichnung zu wählen => Ergänzung Revisionsbericht, wann Prüfungsarbeiten abgeschlossen worden sind

Muss der Revisionsbericht und die Jahresrechnung veröffentlicht werden?

- AG mit Anleihensobligationen oder kotierten Aktien müssen Revisionsbericht und Jahresrechnung (inkl. Konzern) nach Abnahme der GV entweder im SHAB zu veröffentlichen oder jeder Person auf deren Kosten zuzustellen, die dies innerhalb eines Jahres nach Abnahme durch GV verlangt
- die übrigen AG müssen Gläubigern, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen, Einsicht gewähren; im Streitfall entscheidet der Richter. Der Anspruch besteht lediglich auf Einsicht in die Unterlagen

Kann der Revisionsbericht widerrufen oder abgeändert werden? Was sollte in einem solchen Fall getan werden?

- Ja
- im zweiten Bericht auf den neuen Sachverhalt hinweisen
- Falls Änderung nicht mehr möglich, mündliche Erläuterung durch Verwaltungsrat an der Generalversammlung (subsidiär durch Revisionsstelle)
- nach der Generalversammlung Widerruf/Änderung jedoch nicht mehr wirksam, da Verwaltungsrat nicht angehalten werden kann, eine neue Jahresrechnung zu erstellen