B IV 2019 / 2 - Baukunde

B IV 2019 / 2 Teil 1

B IV 2019 / 2 Teil 1


Kartei Details

Karten 17
Lernende 37
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 26.06.2019 / 01.03.2025
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Was sagt der Art.3 der bayerischen Bauordnung (BayBO) aus?

Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden

Wie werden die „Schutzziele“ nach Art.12 BayBO definiert?

Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

Welche Gebäudeklassen (GK) gibt es und was sagen sie aus?

  • Gebäudeklasse 1
    • Freistehende Gebäude, höhe bis 7m (OKF), max. 2 Nutzungseinheiten (NE) mit insgesamt < 400m2
    • Land- und forstwirtschaftliche genutzte Gebäude 
  • Gebäudeklasse 2
    • Gebäude, höhe bis 7m (OFK), max. 2 Nutzungseinheiten (NE) mit insgesamt < 400m2
  • Gebäudeklasse 3
    • Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7m (OKF)
  • Gebäudeklasse 4
    • Gebäude, höhe bis zu 13m (OKF), Nutzungseinheiten mit je nicht mehr als 400m2 kk 
  • Gebäudeklasse 5
    • Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
 

Wie ist die Bauweise definiert und in welche zwei Bereiche wird sie unterteilt?

Bauweise ist die Anordnung von Gebäuden auf Grundstücken in städtebaulicher Hinsicht. Man unterscheidet in offener und geschlossener Bauweise.

  • Offene Bauweise
    • Errichtung von Gebäuden mit vorgeschriebenem seitlichem Grenzabstand und vorgeschriebener Höchstgröße. Brandübertragung wird durch Abstände verhindert.
  • Geschlossene Bauweise
    • Errichtung von Gebäuden ohne seitliche Grenzabstände. Brandübertragung wird baulich verhindert (Brandwände)
  •  

Was sagt Ihnen die Einheitstemperaturkurve (ETK), was wird durch sie geregelt?

Die ETK legt die Prüf- und Beurteilungsgrundlage für das Brandverhalten von Bauteilen fest. 

Die Zeit in min. bis zum Versagen eines Bauteils im Rahmen eines standardisierten Brandes wird auf die Feuerwiderstandsdauer-Einteilung der Norm DIN 4102 (F30, F60, F90, F120, F180) abgerundet. Jede Feuerwiderstandsdauer kann ein Temperaturwert zugeordnet werden.

Welche Baustoffklassen nach DIN 4102 gibt es und was sagen sie aus?

Die Baustoffklassen sagen etwas über das Brandverhalten von Baustoffen aus, sie werden eingeteilt wie folgt:

A —> nicht brennbare Baustoffe / B —> brennbare Baustoffe

  • A1 —> ohne brennbare Bestandteile
  • A2 —> mit geringfügiger Menge an brennbaren Bestandteilen
  • B1 —> schwer entflammbar, nicht selbständig weiterbrennend
  • B2 —> normal entflammbar, selbständig weiterbrennend
  • B3 —> leicht entflammbar, selbständig weiterbrennend
  •  

Was sagt Ihnen die DIN EN 13501?

In der DIN EN 13501 sind auf europäischer Instanz die Baustoffklassen neu eingeteilt und das Brandverhalten von Baustoffen noch umfassender und feiner aufgegliedert worden. Hier werden auch Aussagen über Rauch- und Abtropfeigenschaften von Baustoffen gemacht. Die DIN 13501 hat die 4102 abgelöst.

Was können Sie über die Längenausdehnung eines 15m Stahlträgers bei einer Erhitzung von 350K berichten?

Bei einem 15m langen Stahlträger der gegenüber seiner ursprünglichen Temperatur um 350 K erhitzt wird, nimmt die Längenausdehnung um ca. 6cm (6,3cm) zu (15 x 350 x 12 x 10-6 = 0,063m; LAK Stahl 12m x 10-6 / K) (Längenausdehnung von 1,2mm je Meter je 100 K Temperaturanstieg).

Was ist Stahlbeton und wo liegen seine Vor- und Nachteile?

Stahlbeton ist ein künstlicher Verbundwerkstoff aus den beiden Komponenten Beton und Bewehrungsstahl. Gute Druck- und Zugfestigkeit.

  • Vorteil
    • Nicht brennbar —> hoher Feuerwiderstand
    • bei entsprechender Abmessung extreme Festigkeit
  • Nachteil
    • hohes Eigengewicht
  •  

Was ist Spannbeton und wo liegen seine Vor- und Nachteile?

Spannbeton ist Stahlbeton der zusätzlich mit einer vorgespannten Bewehrung aus hochgestemmt Spannstahl, zur Aufnahme von Zugkräften, durchzogen ist.

  • Vorteile
    • Feingliedrige, leichte Bauteile möglich
    • große Spannweiten ohne Stützen
    • dynamische Belastungen können besser aufgenommen werden
  • Nachteile
    • in Spannhülsen kann Wasser eindringen und durch Korrosion zum Versagen der Konstruktion führen
    • ab ca. 350°C lässt die Vorspannung im Spanndraht nach, spontanes Totalversagen der Konstruktion möglich
  •  

Wie werden Bauteile nach den Anforderungen an Ihre Feuerwiderstandsfähigkeit unterschieden?

  • Feuerhemmende Bauteile
  • Hochfeuerhemmende Bauteile
  • Feuerbeständige Bauteile
  •  

Auf was bezieht sich die Feuerwiderstandsfähigkeit?

Die Feuerwiderstandsfähigkeit bezieht sich bei tragenden und aussteifenden Bauteilen auf deren Standsicherheit im Brandfall und bei raumabschließenden Bauteilen auf deren Widerstand gegen Brandausbreitung.

Was sagen die Feuerwiderstandsklassen F nach DIN 4102 hinsichtlich ihrer Feuerwiderstandsdauer und der bauaufsichtlichen Benennung aus?

F30 —> 30 min. Feuerwiderstandsdauer —> feuerhemmend

F60 —> 60 min. Feuerwiderstandsdauer —> hochfeuerhemmend

F90 —> 90 min. Feuerwiderstandsdauer—> feuerbeständig

F120 —> 120 min. Feuerwiderstandsdauer —> feuerbeständig 

F180 —> 180 min. Feuerwiderstandsdauer —> feuerbeständig

Erläutern Sie kurz folgende Bauteile / Bauteilarten!

  1. Brandwände
  2. Trennwände
  3. Dächer
 

  1. Brandwände
    1. Trennung/Abgrenzung von Brandabschnitten
    2. Ausbreitung von Feuer auf andere Gebäude/Gebäudeteile für definierten Zeitraum verhindern
    3. Baustoffe: Baustoffklasse A
    4. min. F90 (feuerbeständig)
    5. Stoßbeanspruchung
    6. Raumabschluss
    7. Temperaturanstieg auf Feuer abgekehrten Seite max. 180K
  2. Trennwände
    1. Raumabschließendes Bauteil zur Trennung von Nutzungseinheiten oder Räumen mit besonderer Gefahr
    2. Feuerwiderstandsklasse der tragenden/aussteifenden Bauteile min. F30 feuerhemmend
  3. Dächer
    1. Formen: Satteldach, Walmdach, Sheddach, Pultdach, Krppelwalmdach, Mansarddach
  4.  

Erläutern Sie kurz folgende Bauteile/Bauteilarten!

  1. Tragende Wände und Stützen
  2. Brandschutztüren und -tore 
  3. Brandschutzverglasung
 

  1. Tragende Wände und Stützen
    1. Müssen im Brandfall ausreichend lang standsicher sein
    2. Anforderung oberirdisch:
      1. GK 1 —> ohne Anforderungen
      2. GK 2 —> feuerhemmend
      3. GK 3 —> feuerhemmend
      4. GK 4 —> hochfeuerhemmend
      5. GK 5 —> feuerbeständig
    3. Anforderung unterirdisch
      1. GK 1-2 —> feuerhemmend
      2. GK 3-5 —> feuerbeständig
  2. Brandschutztüren und -tore 
    1. Dichtschließende Türen  —> kein Feuerwiderstand, dreiseitige Dichtung
    2. Rauchschutztüren           —> vierseitig umlaufende Dichtung
    3. Brandschutztüre T30       —> definierter Feuerwiderstand, dreiseitige Dichtung
    4. Brandschutztüre T30 RS —> definierter Feuerwiderstand, umlaufende Dichtung
    5. Brandschutztor                —> definierter Feuerwiderstand, dreiseitige Dichtung
  3. Brandschutzverglasung
    1. F-Verglasung: gegen Flammen, Rauch und Hitzestrahlung
    2. G-Verglasung: gegen Flammen und Rauch
  4.  

Wie werden Gebäude eingeteilt?

  • in die Gebäudeklassen 1-5
  • Sonderbauten
  • Standardbauten
  • Garagen
  •  

Welche Sonderbauverordnungen und -richtlinien gibt es?

Man unterscheidet in geregelte und ungeregelte Sonderbauten, geregelt sind alle mit jeweiliger Richtlinie oder Verordnung. Alle anderen sind nicht geregelt.

  • Verkaufsstättenverordnung (VkV)
  • Versammlungstättenverordnung (VStättV)
  • Beherbergungsstättenverordnung (BStättV)
  • Industriebaurichtlinie (IndBauRL)
  • Hochhausrichtlinie (erst kurzem in Bayern eingeführt)
  • Garagenstellplatzverordnung (GaStellV)
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