REACH-Verordnung EU 1907/2006

befasst sich mit dieser umfassenden Verordnung zum Chemikalienrecht in Europa, deren Zulassung und Kontrolle durch die ECHA

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Langue Deutsch
Catégorie Chimie
Niveau Université
Crée / Actualisé 18.06.2019 / 25.05.2025
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Ausnahmen von REACH?

1. radioaktive Stoffe

2. Stoffe, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen

3. nicht-isolierte Zwischenprodukte

4. die Beförderung gefährlicher Stoffe

5. Abfälle gemäß 2006/12/EG

Nicht zu registrierende Stoffe?

Stoffe der Tier- und Humanmedizin

Stoffe als Tiernahrungs- oder Lebensmittel-Zusatzstoff

Stoffe in Anhang IV (kein Risiko, Naturstoffe)

Stoffe in Anhang V (durch chemische Reaktion entstanden)

Polymere

Phase-in-Stoffe?

entspricht einem der folgenden Kriterien gemäß Art. 3:

a) Stoff ist in EINECS-Liste

b) Stoff wurde in EU hergestellt, aber bis 15 Jahre vor dieser VO nicht in Verkehr gebracht

c) Stoff wurde von dieser VO in EU in Verkehr gebracht und gemäß 67/548/EWG angemeldet, ist aber kein Polymer

Womit befasst sich Titel II?

mit der Registrierung von Stoffen

Wann hat eine Registrierung zu erfolgen und wie?

Für Stoffe und Zubereitungen, die > 1 t/a in Verkehr gebracht werden, muss ein Registrierungsdossier eingereicht werden.

Registrierung von Stoffen in Erzeugnissen (Art.7)?

Stoff ist > 1 t/a in Erzeugnissen vorhanden UND soll unter normaler Verwendung freigesetzt werden!

Bei Stoffen aus Art. 57 gilt < 0,1 % (außer Exposition kann ausgeschlossen werden!)

Was haben Artikel 57 und Anhang XIV gemeinsam?

Artikel 57 definiert die Bedingungen, unter denen Stoffe aus der Kandidatenliste in jene der zulassungspflichtigen Stoffe gemäß Anhang VI aufgenommen werden können.

Welche Informationen umfasst ein Dossier (zwei Gruppen) gemäß Art. 10?

a) technisches Dossier

b) Stoffisicherheitsbericht gemäß Anhang I

Wo wird das Thema "Gemeinsame Einreichung" behandelt?

Artikel 11, Teil II

Mengenabhängige Informationen im Dossier?

1-10 t/a: gemäß Anhang VII;

10-100 t/a: gemäß Anhang VII und VIII;

100 - 1000 t/a: gemäß Anhang VII - IX;

> 1.000 t/a: gemäß Anhang VII - X;

Gewinnung inhärenter Stoffeigenschaften für ein Dossier?

ist in Anhang XI beschrieben!

Was passiert, wenn sich die Absatzmengen über die nächste Mengenschwelle vergrößern?

Dann sind weitere Informationen im Dossier gemäß dem betreffenden Anhang VII-X (je nach Mengenschwelle) nachzureichen!

Darf man sich auf ein schon eingereichtes Dossier und dessen qualifizierte Studienzusammenfassungen berufen?

Ja gemäß Art. 13 (Abs. 5), es muss nachgewiesen werde, dass die Stoffe identisch sind UND dass der frühere Registrant dazu seine Erlaubnis erteilt hat.

Welche Schritte umfasst eine Stoffsicherheitsbeurteilung nach Art. 14?

a) schädliche Wirkung auf den Menschen

b) schädliche Wirkung durch physikalisch-chemische Eigenschaften

c) schädliche Wirkungen auf die Umwelt

d) Ermittlung der PBT - und der vPvB - Eigenschaften

Wann darf mit der Einfuhr oder der Produktion eines registrierten Stoffen begonnen werden?

3 Wochen nach dem Antragsdatum, sofern kein negativer Bescheid in dieser Zeit erfolgt ist.

Was ist SIEF?

substance information exchange forum

Nach welchen Prioritäten werden Stoffe gemäß Art. 58 in den Anhang XIV übernommen?

1. PBT- und vPvB - Stoff

2. weit verbreitete Verwendung

3. große Mengen