Staatsrecht II

Grundrechte

Grundrechte


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 27.05.2019 / 19.05.2021
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Religion

  • Eine Gesamtansicht der Welt, der es um die
  • Stellung eines Menschen in der Welt, seine Herkunft, sein Ziel und
  • seine Beziehung zu höheren Mächten geht und
  • aus der Folgerungen für die Gestaltung des Lebens gezogen werden

Weltanschauung

  • Die Ordnung der Weltsicht nach umfassenden Prinzipien und
  • subjektiv verbindlichen Handlungsanleitungen
  • im Rahmen einer Wahrheitsüberzeugung von einer ganzheitlichen Welt-, Sinn- & Werteordnung

Art. 5 Abs. 1GG

Meinungsäußerungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG

Informationsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG

Pressefreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 2 1. Var. GG

Rundfunkfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 2 2. Var. GG

Filmfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 2 3. Var. GG

Kunstfreiheit

  • Formaler Kunstbegriff: Entscheidend ist die Kunstgattung bzw. Kunstform, ob also Malerei, Bildhauerei, Dichtung, Roman, Komposition, Theater etc. vorliegt. Perspektive der Betrachtung Dritter überwiegt; Problem: Verkrustung

  • Materieller Kunstbegriff: Kennzeichnend ist die „freie, schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.“ Perspektive des Kunstschaffenden zählt stärker; Problem: Subjektivierung

  • Offener Kunstbegriff: Kunst liegt vor, wenn ein Werk interpretationsfähig ist. Entscheidend ist, ob der Künstler seiner Außenwelt zur Interpretation anregt; Problem: Weite

Ehe

  • Durch freien Entschluss unter staatlicher Mitwirkung begründete auf Dauer angelegte, gleichberechtigte Lebensgemeinschaft

  • Von Mann und Frau

  • Über deren Ausgestaltung beide frei bestimmen können

Familie

umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern, unabhängig von Heirat, sowohl leibliche als auch rechtliche, adoptierte Kinder, auch solche von gleichgeschlechtlichen Paaren; Recht steht im Dienst des Kindes

Beruf

  • jede erlaubte Tätigkeit (nicht gemeingefährlich)
  • die auf Dauer angelegt ist (nicht nur einmalig)
  • und der Deckung des Lebensunterhalts dient (nicht nur Liebhaberei)

Drei-Stufen-Theorie

Berufsausübungsregelung: Erwägung Allgemeinwohl

subjektive Berufswahlregelung (persönliche Merkmale): Abwehr von Schäden oder Gefahren für ein wichtiges Gemeinschaftsgut

objektive Berufswahlregelung (vom Einzelnen nicht zu beeinflussende Merkmale): Schwere oder nachweisbare Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut, z.B. allgemeine Gesundheit

Eigentum

Jedes vermögenswerte private Recht (Sach-, Grundeigentum und an Rechten)

 

Enteignung

jede finale Entziehung des Eigentums, die auch so bezeichnet wird (Naßauskiesungsentscheidung), alles andere ist Inhaltsbestimmung