Staatsrecht II
Grundrechte
Grundrechte
Fichier Détails
Cartes-fiches | 10 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 27.05.2019 / 19.05.2021 |
Lien de web |
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Religion
- Eine Gesamtansicht der Welt, der es um die
- Stellung eines Menschen in der Welt, seine Herkunft, sein Ziel und
- seine Beziehung zu höheren Mächten geht und
- aus der Folgerungen für die Gestaltung des Lebens gezogen werden
Weltanschauung
- Die Ordnung der Weltsicht nach umfassenden Prinzipien und
- subjektiv verbindlichen Handlungsanleitungen
- im Rahmen einer Wahrheitsüberzeugung von einer ganzheitlichen Welt-, Sinn- & Werteordnung
Art. 5 Abs. 1GG
Meinungsäußerungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG
Informationsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 GG
Pressefreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 2 1. Var. GG
Rundfunkfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 2 2. Var. GG
Filmfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 2 3. Var. GG
Kunstfreiheit
Formaler Kunstbegriff: Entscheidend ist die Kunstgattung bzw. Kunstform, ob also Malerei, Bildhauerei, Dichtung, Roman, Komposition, Theater etc. vorliegt. Perspektive der Betrachtung Dritter überwiegt; Problem: Verkrustung
Materieller Kunstbegriff: Kennzeichnend ist die „freie, schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden.“ Perspektive des Kunstschaffenden zählt stärker; Problem: Subjektivierung
Offener Kunstbegriff: Kunst liegt vor, wenn ein Werk interpretationsfähig ist. Entscheidend ist, ob der Künstler seiner Außenwelt zur Interpretation anregt; Problem: Weite
Ehe
Durch freien Entschluss unter staatlicher Mitwirkung begründete auf Dauer angelegte, gleichberechtigte Lebensgemeinschaft
Von Mann und Frau
Über deren Ausgestaltung beide frei bestimmen können
Familie
umfassende Gemeinschaft von Eltern und Kindern, unabhängig von Heirat, sowohl leibliche als auch rechtliche, adoptierte Kinder, auch solche von gleichgeschlechtlichen Paaren; Recht steht im Dienst des Kindes
Beruf
- jede erlaubte Tätigkeit (nicht gemeingefährlich)
- die auf Dauer angelegt ist (nicht nur einmalig)
- und der Deckung des Lebensunterhalts dient (nicht nur Liebhaberei)
Drei-Stufen-Theorie
Berufsausübungsregelung: Erwägung Allgemeinwohl
subjektive Berufswahlregelung (persönliche Merkmale): Abwehr von Schäden oder Gefahren für ein wichtiges Gemeinschaftsgut
objektive Berufswahlregelung (vom Einzelnen nicht zu beeinflussende Merkmale): Schwere oder nachweisbare Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut, z.B. allgemeine Gesundheit
Eigentum
Jedes vermögenswerte private Recht (Sach-, Grundeigentum und an Rechten)
Enteignung
jede finale Entziehung des Eigentums, die auch so bezeichnet wird (Naßauskiesungsentscheidung), alles andere ist Inhaltsbestimmung