Planungs- und Baurecht
Planungs- und Baurecht
Planungs- und Baurecht
Kartei Details
Karten | 49 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 12.05.2019 / 07.06.2022 |
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Umweltrecht: Kompetenzen und Rechtsquellen
- Umweltrecht hauptsächlich Bundesrecht
- Verantwortung und Vollzug bei Kanton eventuell Übertragung an Gemeinde
Erläutere den Zweck des Umweltschutzgesetz
Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume gegen Schädliche und lästige Einwirkungen schützen sowie natürliche Lebensgrundlagen insbesondere biologische Vielfalt und Fruchtbarkeit Bode dauerhaft erhalten. Ebenso sind schädliche und lästige Einwirkungen früzeitig zu begrenzen.
Erläutere die fünf Begriffe (Einwirkungen, Luftverunreinigungen, Abfälle, Umgang und Anlagen) in Bezug auf das Umweltrecht
Einwirkungen: Luftverunreinigungen, Lärm, Erschütterungen, Strahlen, Gewässerverunreinigungen, Eingriffee in Gewässer, Bodenbelastung, Veränderungen biologische Vielfalt, die danach Bau und Betrieb von Anlagen und Umgang mit Stoffen/Organisation/Abfälle erzeugt werden.
Luftverunreinigungen: Veränderung natürlicher Zustand der Luft durch Rauch, Staub, Gase, Dämpfe, Geruch, Abwärme
Abfälle: siehe oben
Umgang: Tätigkeit im Zusammenhang mit Stoffen, Organisation , Abfällen
Anlagen: Bauten, Verkehrswege, ortfestige Einrichtungen, Terrainveränderungen, Geräte, Maschinen, Fahrzeuge, Schiffe
Erläutere der Reglungsbereich des Umweltschutzgesetz
- Lufteinhaltung
- Lärmschutz
- Erschütterung
- Strahlen
- Umweltgefährdende Stoffe
- Abfälle und Altlasten
- Bodenschutz
- Umweltverträglichkeitsprüfung
Erläutere die Prinzipien des Umweltschutzgesetzes
- Nachhaltigkeitsprinzip
- Vorsorgeprinzip
- Verursacherprinzip
- Gesambetrachtungsweise
- Koorperationsprinzip
Was sind Altlasten in Bezuf auf das Umweltschutzgesetz?
Altlasten: belastete Standorte durch Abfälle, die zu schädlichen doer lästigen Einwirkungen auf Umwelt führen oder Gefahr dafür besteht. (Altlasten= nur sanierungsbedürftige Standorte da Gefahr für Umwelt)
Belastete Standorte: betriebene oder stillgegelte Ablagerungsstandorte (Deponien) wo Abfällee abgelagert oder versichert werden.
Pflicht Kantone zur Erstellung von Kataster der belasteten Standorte.
Beurteilung Notwendigkeit von Massnahmen und Dringlichekti Sanierung durch Konzentrationswerte bezüglich Gewässer- und Luftverunreinigungen . Richt -, Prüf- und Sanierungswerte für Bodenbelastung
Grundstückinhaber und Verursacher muss notwendige Massnahmen treffend
Verursacher muss Kosten dafür tragen (Verhältnisstörer)
braucht Bauwelligung für Verkauf von belasteten Grundstück
Erläutere den Immissionsschutz
Definition: Sammelbegriff für Massnahmen die deren Einwirkungen zu vermeiden durch: Luftverschmutzung, Lärm, Erschütterungen, Strahlungen.
Emissionen = wo Lärm entsteht
Immissionen = wo man Lärm hört
Gesetze: Luftreinhalteverordnung, Schall und Laserverordnung, Lärmschutzverordnung
Umweltrecht: Lärm
Lärmschutzverordnung: Lärmschutz bei Strassen, Bahn, Flugverkehr, Industrie, Gewerbe (Vollzug bei Kanton)
Schallschutz bei Gebäuden (Nachweis bei Neubauten)
Immissionsgrenzwerte einhalten.Grenzwerte:
- Immissionsgrenzwerte: Immissionen unterhalbt Wert , stören Bevölkerung ncith erheblich
- Planungswerte: sind unter Immissionsgrenzwerte und sind für Schutz vor neuen lärmige Anlagen
- Alarmwerte: oberhalbt Immissionsgrenzwerte führen zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit
- Werte nach Art Lärmquelle und Empflindlichkeitsstufe für Tag und Nacht unterschiedlich
Was sind nichtionisierende Strahlen?
- entsteht woo elektrischer Strom fliesst und dadurch Magnetfelder entstehen
- Strahlen haben nicht genügen Energie um Bausteine, Materie, Lebewesen zu verändern
- =Wärmestrahlung, sichtbares Licht
- Erzeugung von Betrieb Stromleitungen Radio- und Fernsehsender, Mobilfunkanlage, elektrische Geräte
- Verordnung über Schutz nichtionisierender Strahlung (zum Schutz der Menschen vor schädlicher Strahlung). Begrenzung magnetische Felder bei Hausspannungsleitungen, Mobilfunkanlagen.