Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum

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Langue Deutsch
Catégorie Finances
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Crée / Actualisé 12.05.2019 / 27.01.2025
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Rechtliche Grundlagen?

1. Bundesverfassung

2. Stockwerkeigentum - Art. 712a-712t ZGB

    Miteigentum - Art. 646 ff. ZGB

    Verein - Art. 60 ff. ZGB

3. Begründungsakt Stockwerkeigentum

4. Stockwerkeigentümer-Reglement

5. Beschlüsse der STWEG-Versammlung

6. Hausordnung

Definition Stockwerkeigentum (1/2)

 

Art. 712a Abs. 2 ZGB

Miteigentumsanteil an einem Grundstück der dem Stockwerkeigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen, zu verwalten & innen auszubauen

Definition Stockwerkeigentum (2/2)

 

STWEG-Eigentümer ist in der Verwaltung, Benutzung & baulichen Ausgestaltung seiner Räume frei, darf jedoch keinem anderen STWEG-Eigentümer die Ausübung des gleichen Rechtes erschweren & die gemeinschaftlichen Bauteile, Anlagen & Einrichtungen in keiner Weise beschädigen oder in ihrer Funktion & äusseren Erscheinung beeinträchtigen. 

Was ist die Definition eines Grundstücks? (total 4)
(Grundstück = Gegenstand von Stockwerkeigentum)

  • Liegenschaft
  • ins Grundbuch aufgenommene selbständige & dauernde Rechte -> Baurechte
  • Bergwerke
  • Miteigentumsanteile an Grundstücken

Voraussetzungen Sonderrecht?

- in sich abgeschlossen

- eigener Zugang

- wirtschaftliche Einheit

Nicht zum Sonderrecht ausgeschieden werden können?

1. Boden & Baurecht

2. elementare Gebäudeteile

3. Gebäudeteile der äusseren Gestalt

4. gemeinsame Anlagen & Einrichtungen

Begründungsakt von Stockwerkeigentum?

 

Stockwerkeigentum wird durch Eintragung im Grundbuch begründet -> einseitiges oder zweiseitiges Rechtsgeschäft muss vorliegen:

1. Vertrag Miteigentümer über Ausgestaltung ihrer Miteigentumsanteile zu STWEG

2. Erklärung des Eigentümers einer Liegenschaft oder Baurechts über Bildung von Miteigentumsanteilen & deren Ausgestaltung zum STWEG

Formelle Vorschriften?

öffentliche Beurkundung

Zeitpunkt der Begründung?

Begründung von Stockwerkeigentum kann jederzeit erfolgen, auch vor Baubeginn aufgrund Plänen, in Bauphase oder nach Beendigung Baute. -> Vor Baubeginn: Aufteilungspläne müssen eingereicht werden.

Zwingender Inhalt des Begründungsaktes?

- klarer Wille zur Bildung von Miteigentum an einem Grundstück & Ausgestaltung dieses Miteigentums zu Stockwerkeigentum

- genaue Bezeichnung der Stockwerke mit Angabe ihrer Anteile am Gesamtgrundstück in Bruchteilen mit gemeinsamen Nenner (Wertquote)

- räumliche Ausscheidung jedes Stockwerkes

Aufteilungsplan

- Bestimmung von Sonderrecht (eingefärbt)

- Bestimmung von gemeinschaftlichen Teilen (weiss; nicht eingefärbt)

- Bestimmung von ausschliesslichem Benutzungsrecht (schraffiert)

-> Aufteilungsplan nicht vorgeschrieben (ausser Begründung vor Erstellung des Gebäudes) & nicht Teil des Grundbucheintrages

-> Plan nimmt an öffentlichen Glauben des Grundbuches nicht teil (Pläne können ändern)

Daten im Grundbuch?

- Bezeichnung Grundstück, Grundbuchblatt-Nr., Kataster-Nr., Grundbuchplan-Nr.

- Art & Grösse des Grundstückes

- Eigentümer

- Gebäude-Nr.

- Anmerkungen

- Vormerkungen

- Dienstbarkeiten & Grundlasten

- Grundpfandrechte & deren Bemerkungen

Dienstbarkeiten & Grundlasten?

Grundlast: Man muss etwas geben bzw. bekommt etwas.

 

Dienstbarkeit: Man muss etwas dulden bzw. hat ein Recht.

- Personaldienstbarkeit: Person ist berechtigt

- Grunddienstbarkeit: Auf Grundstück muss etwas gedultet oder unterlassen werden, z. B. Wegrecht (Berechtigter ist jeweiliger Eigentümer des begünstigten Grundstückes)

Gemeinschaftliche Teile?

Ist zwingend gemeinschaftlich & kann nicht zu Sonderrecht ausgeschieden werden (Art. 712 ZGB).

- Boden oder Baurecht

- Bauteile, die für Bestand, konstruktive Gliederung & Festigkeit von Gebäude von Bedeutung sind oder äussere Gestalt & Aussehen bestimmen

- alle Anlagen & Einrichtungen, die auch andern STWE-Eigentümer in Benutzung ihrer Räume dienen

Was bedeutet "Baurecht"?

Damit Baurecht als Stammgrundstück dienen kann, muss es selbständig & dauernd sein & ins Grundbuch eingetragen werden. Zudem muss es bebaubar sein.

- Begründung mit Dienstbarkeit (Dienstbarkeitsvertrag) -> bedarf öffentliche Beurkundung

- Damit es selbständig & dauernd ist, muss es mind. 30 Jahre eingeräumt (dauernd) & als Grundstück ins Grundbuch aufgenommen werden (selbständig)

- Höchstdauer beträgt 100 Jahre 

Was ist unter "Boden" zu verstehen?

Alles was zu Boden gehört, ist zwingend gemeinschaftlich: Pflanzen, Spielplätze, Terrassen, Einrichtungen, Fahr- & Fusswege.

Boden gehört zu Stammgrundstück, welches im GB aufgenommen wird.

Welche Elemente der Gebäudeteile kennen wir? (total 5)

  • Fundament: gemeinschaftlich
  • Boden:
    -Bodenteile mit tragender Funktion (gemeinschaftlich)
    -Beläge auf tragenden Böden, z.B. Parkett (Sonderrecht)
  • Mauerwerk:
    -tragende Mauern (gemeinschaftlich)
    -nicht tragende Wände (Sonderrecht möglich)
  • Dach/Dachterrasse: zwingend gemeinschaftlich
  • Isolation & Abdichtungen: zwingend gemeinschaftlich -> Festigkeit des Gebäudes

Auf was ist bei der äusseren Gestalt des Gebäudes zu beachten?

  • Balkon, Veranda, Loggia: prägen Aussehen & können meist nicht im Sonderrecht sein - beim Inneren ausschl. Benutzungsrecht möglich
  • Fenster, Rollläden, Storen: sonderrechtsfähig - Fenster darf aber nicht baulich geändert werden, da sonst äussere Gestalt von Gebäude verändert
  • Wohnungstüre: darf nur gewechselt werden, wenn die Neue in äusserer Gestaltung gleich ist wie bisherige

Welches sind gemeinsame Anlagen & Einrichtungen?

Dienen allen STWE-Eigentümer & somit gemeinschaftlich

  • Treppenhaus
  • Lift
  • zentrale Heizungs-, Warmwasser- & Klimaanlagen
  • Leitungen -> bis zur Abzweigung zur Wohnung gemeinschaftlich
  • Zivilschutzräume (bei Frieden im Sonderrecht & bei Krieg ist gemeinschaftlich)

Wie ist die Benutzung der gemeinschaftlichen Teile geregelt?

Jeder STW-Eigentümer darf gemeinschaftliche Teile nach ihrer Zweckbestimmung & ohne einzelnen Entgelt benutzen (entstehende Kosten sind gemeinschaftlich).

  • STW-Eigentümer verfügen über identisches, wertquotenabhängiges Benutzungsrecht an gemeinschaftlichen Teilen (Benutzung wird im Reglement oder in Hausordnung geregelt)

Sonderfälle von Sonderrecht?

1. Nebenräume -> z.B. Keller-, Estrich-, oder Garagenabteil lässt sich Sonderrecht begründen - auch wenn sie sich ausserhalb STWE-Einheit befinden -> einzige Bedingung: wirtschaftliches oder funktionelles Subordinationsverhältnis zu Wohnung

2. z.B. nichttragende Wand zw. 2 STWE-Einheiten -> grundsätzlich Sonderrecht, jedoch Befugnisse eingeschränkt (Rücksichtspflichten)

Gewillkürte, gemeinschaftliche Teile?

STWEG-Gemeinschaft kann Gebäudeteile, welche sonderrechtsfähig wären, für gemeinschaftlich erklären: Hauswartwohnung, Garagenbox, Kellerabteil, Hallenbad/Sauna/Fitness

-> Bedarf einstimmiger Beschluss, öffentliche Beurkundung & Eintrag ins GB

-> evtl. Änderung Wertquoten

Was ist ein ausschliessliches Benützungsrecht (Sondernutzungsrecht)?

  • Unterhalt des Grundstückteils auf eigene Kosten
  • Recht auf alleinige Benützung eines gemeinschaftlichen Raumes oder einer zum gemeinschaftlichen Teil gehörenden Bodenfläche, nicht aber zu dessen Verwaltung & Ausgestaltung
  • Recht wird durch Reglement bzw. Nutzungsordnung verliehen

Was ist eine Wertquote?

  • Bei Begründungsakt sind räumliche Ausscheidungen & Anteil jedes STW-Eigentümers am Wert der Liegenschaft oder Baurecht in Bruchteilen mit gemeinschaftlichen Nenner anzugeben
  • Wertquote -> abstrakte Verhältniszahl; Umfang der Berechtigung im Vergleich zu den anderen am gemeinsamen Rechtsobjekt
  • Wertquote drückt Rechtsposition des einzelnen STW-Eigentümer im Vergleich zu den anderen aus (Rechte/Pflichten)

Was ist die Bedeutung einer Wertquote?

  • Eigentumsverhältnis an Gesamtliegenschaft 
  • Rechte -> Bemessung Stimmrecht; massgebend für finanzielle Leistungen von Dritten z.G. der Gemeinschaft (z.B. Zinsen); massgebend für Aufteilung GVL-Versicherungssumme die ausbezahlt wird, wenn Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird
  • Pflichten -> Verteilung Kosten z.L. Gemeinschaft nach Wertquote (gemeinschaftliche Kosten) wenn im Reglement nichts anderes vereinbart ist

Welches sind die Berechungsgrundlagen einer Wertquote?

- keine gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung der Wertquote

- Faktoren für Berechnung in Praxis:

  • Kalkulationsflächen: Grundfläche Wohnung; Nebenräume (Keller, Estrich); Teile im ausschl. Benutzungsrecht (Terrasse)
  • wertbeeinflussende Faktoren: Lage der Whg. (Stockwerk); Aussicht; Besonnung; Lärmimmissionen; Zugang/Benutzbarkeit

KF x WF = Wertquote

Innenausbau ist für Berechnung der Wertquote nicht massgebend!

Wie kann eine Änderung der Wertquote vorgenommen werden?

  • Änderung der WQ bedarf Zustimmung aller Beteiligten & der Genehmigung der Versammlung der STWEG
  • Jeder STW-Eigentümer hat Anspruch auf Berichtigung WQ wenn irrtümlich falsch festgesetzt oder bauliche Veränderung vorgenommen wurde & deshalb WQ unrichtig geworden ist -> bei Nichteinigung
  • Jede Änderung der WQ stellt Übertragung von Grundeigentum dar, da Miteigentumsanteil ändert, deshalb öffentliche Beurkundung & Eintrag in GB bei WQ-Änderung

Wie ist ein Untergang des Stockwerkeigentums möglich?

  • STWEG grundsätzlich auf Dauer ausgerichtet
  • gem. Art. 712f ZGB endet STWEG mit Untergang der Liegenschaft oder des Baurechts & mit Löschung im GB
  • Löschung im GB aufgrund Aufhebungsvereinbarung mit Zustimmung aller STWE-Eigentümer & allen Berechtigten (Dienstbarkeiten etc.)
  • Aufhebung kann von jedem STWE-Eigentümer verlangt werden wenn:
    - Gebäude zu mehr als 1/2 des Wertes zerstört ist & Wiederaufbau für ihn schwer tragbare Belastung 
    - Gebäude seit mehr als 50 Jahre in STWE aufgeteilt ist & wegen schlechten baulichen Zustand nicht mehr bestimmungsgemäss genutzt werden kann

Was bedeutet Baurecht?

Damit Baurecht als Stammgrundstück dienen kann, muss es selbständig & dauernd sein & ins GB eingetragen werden. Zudem muss es bebaubar sein.

  • Begründung mit Dienstbarkeit (Dienstbarkeitsvertrag) -> bedarf öffentliche Beurkundung
  • Damit es selbständig & dauernd ist, muss es mind. 30 Jahre eingeräumt (dauernd) & als Grundstück ins GB aufgenommen werden (selbständig)
  • Höchstdauer beträgt 100 Jahre

Was bedeutet relativer und absoluter Untergang?

relativer Untergang: Rechtsgeschäft -> einzelner STW-Eigentümer verliert Eigenschaft - STWEG bleibt bestehen
- Veräusserung, Verzimt, Enteignung, Zwangsverwerfung der STWE-Einheit, Ausschuss aus Gemeinschaft, Aufhebung STWE-Einheit

absoluter Untergang: STWEG wird aufgehoben
- Untergang Liegenschaft oder Baurecht, Aufhebungsvereinbarung, Aufhebungserklärung, Aufhebung durch Aufhebungsklage, Zwangsverwertung Stammliegenschaft, Enteignung Stammliegenschaft

Wann ist der Zeitpunkt des Untergangs und wie ist die Verteilung der Entschädigung geregelt?

  • gem. Gesetz vor Löschung im GB bei Untergang der Liegenschaft oder Baurecht & bei Enteignung. Mit Löschung im GB Untergang bei Aufhebungsvereinbarung, -erklärung . -klage
  • Entschädigung z.B. GVL-Prämie bei Untergang wird im Verhältnis der WQ verteilt ausser gem. Reglement anders

Merkmale zur Versammlung der Stockwerkeigentümer? (total 4)

  • STWEG ist keine juristische Person
  • STWEG-Versammlung ist oberstes & einziges gesetzlich vorgeschriebenes Organ -> Art. 712m ZGB
  • Buchführungspflicht -> 1x pro Jahr genehmigt Versammlung die Rechnung + das Budget
  • gem. ZGB keine Versicherungspflicht -> Gebäudeversicherung z.T. ogligatorisch (kantonal)

Welches sind die Organe einer STWEG? (total 5)

 

  • Stockwerkeigentümerversammlung
  • Verwalter
    -> nicht zwingend
    -> jeder Eigentümer + bestimmte Dritte (Bank, Vers.) können Verwalter gerichtlich verlangen
  • Abgeordneter/Delegierter
    -> Bindeglied zw. STWEG + Verwalter mit bestimmten Kompetenzen / Aufgaben
  • Ausschuss
    -> nicht zwingend
    -> besteht aus STWEG-Eigentümer
  • Revisor
    -> nicht zwingend

Vorbereitung der STWEG-Versammlung?

  • STW-Eigentümer können sich an Versammlung durch Drittperson mit Vollmacht vertreten lassen -> keine Formvorschrift
  • Einladung an: Eigentümer, Nutzniesser, Wohnrechtsnehmer
  • Rechte STW-Eigentümer
    - Einberufungsrecht
    - Antragsrecht
    - Teilnahmerecht
    - Diskussionsrecht
    - Stimmrecht (1Kopfstimme pro Person)
    - Kontrollrecht

Wie ist der Ablauf einer Einberufung der STWEG-Versammlung?

Art. 712n ZGB

  • wird von Verwalter einberufen wenn nichts anderes bestimmt
  • kein Verwalter: jeder Eigentümer kann Versammlung einberufen
  • Beschlüsse sind zu protokollieren & Protokoll aufzubewahren
  • muss mind. 1x jährlich stattfinden -> keine Einberufungsfrist; Frist gem. Reglement (mind. 10 Tage)

Art. 64 ZGB

  • Einberufung möglich wenn 1/5 der Mitglieder dies verlangt 

Art. 67 ZGB

  • über Anträge die nicht traktandiert sind, darf nur Beschluss gefasst werden, wenn Statuten dies ausdrücklich gestatten

Wie ist die Beschlussfähigkeit an einer STWEG-Versammlung festgelegt?

Versammlung ist beschlussfähig wenn:

  • die Hälfte aller STWE-Eigentümer (mind. 2) & die Hälfte aller Wertquoten
    -> Anwesenheit Hälfte & NICHT Mehrheit!
  • wird Beschlussfähigkeit nicht erreicht, muss eine 2. Versammlung einberufen werden
    -> darf nicht vor Ablauf von 10 Tagen seit 1. Versammlung stattfinden
    -> beschlussfähig wenn mind. 1/3 aller STWE-Eigentümer mind. jedoch 2 anwesend oder vertreten sind
  • Beschlussfähigkeit muss für ganze Versammlung bzw. jeden Beschluss gegeben sein
  • Beschlussfähigkeit kann erschwert aber nicht erleichtert werden

Wie ist das Handling vom Stimmrecht?

  • Stimmrecht ist unverzichtbar & unentziehbar
  • hat Eigentümer mehrere Einheiten, hat er gem. Gesetz nur 1 Kopfstimme - ausser in Reglement wurde es geändert (1 Kopfstimme pro STWE-Einheit)
  • Miteigentum & Gesamteigentum haben 1 Kopfstimme
  • Eigentümer & Nutzniesser haben zusammen 1 Kopfstimme
    falls keine Einigung:
    -> Nutzniesser hat bei allen Fragen ausser nützlichen + luxuriösen Massnahmen das Stimmrecht (gem. Gesetz)

Wie ist das Handling für einen Ausschluss vom Stimmrecht?

Grundsätzlich hat STWE-Eigentümer kein Stimmrecht wenn übrige STWE-Eigentümer über seinen Ausschluss beschliessen.

  • Interessentenkonflikt (Art. 68 ZGB)
    -> bauliche Massnahme mit Firma eines Eigentümers
    -> Beschlüsse über Einleitung von Rechtsstreiten gegen STWE-Eigentümer, dem Ehepartner oder Verwandte in gerader Linie
    -> Eigentümer der gleichzeitig Verwalter ist & es um seine Wahl, Vertragsverlängerung, Entlassung oder seine Abberufung geht

Wann kann eine Beschlussfassung vorgenommen werden?

  • an einer STWEG-Versammlung
  • durch einen Zirkularbeschluss
  • durch Urabstimmung (absolute Ausnahme)

    Voraussetzungen, damit Beschlüsse an Versammlung gefasst werden können:
  • rechtzeitige Einladung
  • ordnungsgemässe Traktandierung
  • Beschlussfähigkeit im Bezug auf Köpfe & Wertquoten

Zirkularbeschluss? (total 4)

  • Einstimmigkeit
  • schriftlich
  • Möglichkeit besteht von Gesetzeswegen
  • Möglichkeit kann im Reglement ausgeschlossen werden