Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum
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Cartes-fiches | 77 |
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Utilisateurs | 34 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 12.05.2019 / 27.01.2025 |
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Rechtliche Grundlagen?
1. Bundesverfassung
2. Stockwerkeigentum - Art. 712a-712t ZGB
Miteigentum - Art. 646 ff. ZGB
Verein - Art. 60 ff. ZGB
3. Begründungsakt Stockwerkeigentum
4. Stockwerkeigentümer-Reglement
5. Beschlüsse der STWEG-Versammlung
6. Hausordnung
Definition Stockwerkeigentum (1/2)
Art. 712a Abs. 2 ZGB
Miteigentumsanteil an einem Grundstück der dem Stockwerkeigentümer das Sonderrecht gibt, bestimmte Teile eines Gebäudes ausschliesslich zu benutzen, zu verwalten & innen auszubauen
Definition Stockwerkeigentum (2/2)
STWEG-Eigentümer ist in der Verwaltung, Benutzung & baulichen Ausgestaltung seiner Räume frei, darf jedoch keinem anderen STWEG-Eigentümer die Ausübung des gleichen Rechtes erschweren & die gemeinschaftlichen Bauteile, Anlagen & Einrichtungen in keiner Weise beschädigen oder in ihrer Funktion & äusseren Erscheinung beeinträchtigen.
Was ist die Definition eines Grundstücks? (total 4)
(Grundstück = Gegenstand von Stockwerkeigentum)
- Liegenschaft
- ins Grundbuch aufgenommene selbständige & dauernde Rechte -> Baurechte
- Bergwerke
- Miteigentumsanteile an Grundstücken
Voraussetzungen Sonderrecht?
- in sich abgeschlossen
- eigener Zugang
- wirtschaftliche Einheit
Nicht zum Sonderrecht ausgeschieden werden können?
1. Boden & Baurecht
2. elementare Gebäudeteile
3. Gebäudeteile der äusseren Gestalt
4. gemeinsame Anlagen & Einrichtungen
Begründungsakt von Stockwerkeigentum?
Stockwerkeigentum wird durch Eintragung im Grundbuch begründet -> einseitiges oder zweiseitiges Rechtsgeschäft muss vorliegen:
1. Vertrag Miteigentümer über Ausgestaltung ihrer Miteigentumsanteile zu STWEG
2. Erklärung des Eigentümers einer Liegenschaft oder Baurechts über Bildung von Miteigentumsanteilen & deren Ausgestaltung zum STWEG
Formelle Vorschriften?
öffentliche Beurkundung
Zeitpunkt der Begründung?
Begründung von Stockwerkeigentum kann jederzeit erfolgen, auch vor Baubeginn aufgrund Plänen, in Bauphase oder nach Beendigung Baute. -> Vor Baubeginn: Aufteilungspläne müssen eingereicht werden.
Zwingender Inhalt des Begründungsaktes?
- klarer Wille zur Bildung von Miteigentum an einem Grundstück & Ausgestaltung dieses Miteigentums zu Stockwerkeigentum
- genaue Bezeichnung der Stockwerke mit Angabe ihrer Anteile am Gesamtgrundstück in Bruchteilen mit gemeinsamen Nenner (Wertquote)
- räumliche Ausscheidung jedes Stockwerkes
Aufteilungsplan
- Bestimmung von Sonderrecht (eingefärbt)
- Bestimmung von gemeinschaftlichen Teilen (weiss; nicht eingefärbt)
- Bestimmung von ausschliesslichem Benutzungsrecht (schraffiert)
-> Aufteilungsplan nicht vorgeschrieben (ausser Begründung vor Erstellung des Gebäudes) & nicht Teil des Grundbucheintrages
-> Plan nimmt an öffentlichen Glauben des Grundbuches nicht teil (Pläne können ändern)
Daten im Grundbuch?
- Bezeichnung Grundstück, Grundbuchblatt-Nr., Kataster-Nr., Grundbuchplan-Nr.
- Art & Grösse des Grundstückes
- Eigentümer
- Gebäude-Nr.
- Anmerkungen
- Vormerkungen
- Dienstbarkeiten & Grundlasten
- Grundpfandrechte & deren Bemerkungen
Dienstbarkeiten & Grundlasten?
Grundlast: Man muss etwas geben bzw. bekommt etwas.
Dienstbarkeit: Man muss etwas dulden bzw. hat ein Recht.
- Personaldienstbarkeit: Person ist berechtigt
- Grunddienstbarkeit: Auf Grundstück muss etwas gedultet oder unterlassen werden, z. B. Wegrecht (Berechtigter ist jeweiliger Eigentümer des begünstigten Grundstückes)
Gemeinschaftliche Teile?
Ist zwingend gemeinschaftlich & kann nicht zu Sonderrecht ausgeschieden werden (Art. 712 ZGB).
- Boden oder Baurecht
- Bauteile, die für Bestand, konstruktive Gliederung & Festigkeit von Gebäude von Bedeutung sind oder äussere Gestalt & Aussehen bestimmen
- alle Anlagen & Einrichtungen, die auch andern STWE-Eigentümer in Benutzung ihrer Räume dienen
Was bedeutet "Baurecht"?
Damit Baurecht als Stammgrundstück dienen kann, muss es selbständig & dauernd sein & ins Grundbuch eingetragen werden. Zudem muss es bebaubar sein.
- Begründung mit Dienstbarkeit (Dienstbarkeitsvertrag) -> bedarf öffentliche Beurkundung
- Damit es selbständig & dauernd ist, muss es mind. 30 Jahre eingeräumt (dauernd) & als Grundstück ins Grundbuch aufgenommen werden (selbständig)
- Höchstdauer beträgt 100 Jahre
Was ist unter "Boden" zu verstehen?
Alles was zu Boden gehört, ist zwingend gemeinschaftlich: Pflanzen, Spielplätze, Terrassen, Einrichtungen, Fahr- & Fusswege.
Boden gehört zu Stammgrundstück, welches im GB aufgenommen wird.
Welche Elemente der Gebäudeteile kennen wir? (total 5)
- Fundament: gemeinschaftlich
- Boden:
-Bodenteile mit tragender Funktion (gemeinschaftlich)
-Beläge auf tragenden Böden, z.B. Parkett (Sonderrecht) - Mauerwerk:
-tragende Mauern (gemeinschaftlich)
-nicht tragende Wände (Sonderrecht möglich) - Dach/Dachterrasse: zwingend gemeinschaftlich
- Isolation & Abdichtungen: zwingend gemeinschaftlich -> Festigkeit des Gebäudes
Auf was ist bei der äusseren Gestalt des Gebäudes zu beachten?
- Balkon, Veranda, Loggia: prägen Aussehen & können meist nicht im Sonderrecht sein - beim Inneren ausschl. Benutzungsrecht möglich
- Fenster, Rollläden, Storen: sonderrechtsfähig - Fenster darf aber nicht baulich geändert werden, da sonst äussere Gestalt von Gebäude verändert
- Wohnungstüre: darf nur gewechselt werden, wenn die Neue in äusserer Gestaltung gleich ist wie bisherige
Welches sind gemeinsame Anlagen & Einrichtungen?
Dienen allen STWE-Eigentümer & somit gemeinschaftlich
- Treppenhaus
- Lift
- zentrale Heizungs-, Warmwasser- & Klimaanlagen
- Leitungen -> bis zur Abzweigung zur Wohnung gemeinschaftlich
- Zivilschutzräume (bei Frieden im Sonderrecht & bei Krieg ist gemeinschaftlich)
Wie ist die Benutzung der gemeinschaftlichen Teile geregelt?
Jeder STW-Eigentümer darf gemeinschaftliche Teile nach ihrer Zweckbestimmung & ohne einzelnen Entgelt benutzen (entstehende Kosten sind gemeinschaftlich).
- STW-Eigentümer verfügen über identisches, wertquotenabhängiges Benutzungsrecht an gemeinschaftlichen Teilen (Benutzung wird im Reglement oder in Hausordnung geregelt)
Sonderfälle von Sonderrecht?
1. Nebenräume -> z.B. Keller-, Estrich-, oder Garagenabteil lässt sich Sonderrecht begründen - auch wenn sie sich ausserhalb STWE-Einheit befinden -> einzige Bedingung: wirtschaftliches oder funktionelles Subordinationsverhältnis zu Wohnung
2. z.B. nichttragende Wand zw. 2 STWE-Einheiten -> grundsätzlich Sonderrecht, jedoch Befugnisse eingeschränkt (Rücksichtspflichten)
Gewillkürte, gemeinschaftliche Teile?
STWEG-Gemeinschaft kann Gebäudeteile, welche sonderrechtsfähig wären, für gemeinschaftlich erklären: Hauswartwohnung, Garagenbox, Kellerabteil, Hallenbad/Sauna/Fitness
-> Bedarf einstimmiger Beschluss, öffentliche Beurkundung & Eintrag ins GB
-> evtl. Änderung Wertquoten
Was ist ein ausschliessliches Benützungsrecht (Sondernutzungsrecht)?
- Unterhalt des Grundstückteils auf eigene Kosten
- Recht auf alleinige Benützung eines gemeinschaftlichen Raumes oder einer zum gemeinschaftlichen Teil gehörenden Bodenfläche, nicht aber zu dessen Verwaltung & Ausgestaltung
- Recht wird durch Reglement bzw. Nutzungsordnung verliehen
Was ist eine Wertquote?
- Bei Begründungsakt sind räumliche Ausscheidungen & Anteil jedes STW-Eigentümers am Wert der Liegenschaft oder Baurecht in Bruchteilen mit gemeinschaftlichen Nenner anzugeben
- Wertquote -> abstrakte Verhältniszahl; Umfang der Berechtigung im Vergleich zu den anderen am gemeinsamen Rechtsobjekt
- Wertquote drückt Rechtsposition des einzelnen STW-Eigentümer im Vergleich zu den anderen aus (Rechte/Pflichten)
Was ist die Bedeutung einer Wertquote?
- Eigentumsverhältnis an Gesamtliegenschaft
- Rechte -> Bemessung Stimmrecht; massgebend für finanzielle Leistungen von Dritten z.G. der Gemeinschaft (z.B. Zinsen); massgebend für Aufteilung GVL-Versicherungssumme die ausbezahlt wird, wenn Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird
- Pflichten -> Verteilung Kosten z.L. Gemeinschaft nach Wertquote (gemeinschaftliche Kosten) wenn im Reglement nichts anderes vereinbart ist
Welches sind die Berechungsgrundlagen einer Wertquote?
- keine gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung der Wertquote
- Faktoren für Berechnung in Praxis:
- Kalkulationsflächen: Grundfläche Wohnung; Nebenräume (Keller, Estrich); Teile im ausschl. Benutzungsrecht (Terrasse)
- wertbeeinflussende Faktoren: Lage der Whg. (Stockwerk); Aussicht; Besonnung; Lärmimmissionen; Zugang/Benutzbarkeit
KF x WF = Wertquote
Innenausbau ist für Berechnung der Wertquote nicht massgebend!
Wie kann eine Änderung der Wertquote vorgenommen werden?
- Änderung der WQ bedarf Zustimmung aller Beteiligten & der Genehmigung der Versammlung der STWEG
- Jeder STW-Eigentümer hat Anspruch auf Berichtigung WQ wenn irrtümlich falsch festgesetzt oder bauliche Veränderung vorgenommen wurde & deshalb WQ unrichtig geworden ist -> bei Nichteinigung
- Jede Änderung der WQ stellt Übertragung von Grundeigentum dar, da Miteigentumsanteil ändert, deshalb öffentliche Beurkundung & Eintrag in GB bei WQ-Änderung
Wie ist ein Untergang des Stockwerkeigentums möglich?
- STWEG grundsätzlich auf Dauer ausgerichtet
- gem. Art. 712f ZGB endet STWEG mit Untergang der Liegenschaft oder des Baurechts & mit Löschung im GB
- Löschung im GB aufgrund Aufhebungsvereinbarung mit Zustimmung aller STWE-Eigentümer & allen Berechtigten (Dienstbarkeiten etc.)
- Aufhebung kann von jedem STWE-Eigentümer verlangt werden wenn:
- Gebäude zu mehr als 1/2 des Wertes zerstört ist & Wiederaufbau für ihn schwer tragbare Belastung
- Gebäude seit mehr als 50 Jahre in STWE aufgeteilt ist & wegen schlechten baulichen Zustand nicht mehr bestimmungsgemäss genutzt werden kann
Was bedeutet Baurecht?
Damit Baurecht als Stammgrundstück dienen kann, muss es selbständig & dauernd sein & ins GB eingetragen werden. Zudem muss es bebaubar sein.
- Begründung mit Dienstbarkeit (Dienstbarkeitsvertrag) -> bedarf öffentliche Beurkundung
- Damit es selbständig & dauernd ist, muss es mind. 30 Jahre eingeräumt (dauernd) & als Grundstück ins GB aufgenommen werden (selbständig)
- Höchstdauer beträgt 100 Jahre
Was bedeutet relativer und absoluter Untergang?
relativer Untergang: Rechtsgeschäft -> einzelner STW-Eigentümer verliert Eigenschaft - STWEG bleibt bestehen
- Veräusserung, Verzimt, Enteignung, Zwangsverwerfung der STWE-Einheit, Ausschuss aus Gemeinschaft, Aufhebung STWE-Einheit
absoluter Untergang: STWEG wird aufgehoben
- Untergang Liegenschaft oder Baurecht, Aufhebungsvereinbarung, Aufhebungserklärung, Aufhebung durch Aufhebungsklage, Zwangsverwertung Stammliegenschaft, Enteignung Stammliegenschaft
Wann ist der Zeitpunkt des Untergangs und wie ist die Verteilung der Entschädigung geregelt?
- gem. Gesetz vor Löschung im GB bei Untergang der Liegenschaft oder Baurecht & bei Enteignung. Mit Löschung im GB Untergang bei Aufhebungsvereinbarung, -erklärung . -klage
- Entschädigung z.B. GVL-Prämie bei Untergang wird im Verhältnis der WQ verteilt ausser gem. Reglement anders
Merkmale zur Versammlung der Stockwerkeigentümer? (total 4)
- STWEG ist keine juristische Person
- STWEG-Versammlung ist oberstes & einziges gesetzlich vorgeschriebenes Organ -> Art. 712m ZGB
- Buchführungspflicht -> 1x pro Jahr genehmigt Versammlung die Rechnung + das Budget
- gem. ZGB keine Versicherungspflicht -> Gebäudeversicherung z.T. ogligatorisch (kantonal)
Welches sind die Organe einer STWEG? (total 5)
- Stockwerkeigentümerversammlung
- Verwalter
-> nicht zwingend
-> jeder Eigentümer + bestimmte Dritte (Bank, Vers.) können Verwalter gerichtlich verlangen - Abgeordneter/Delegierter
-> Bindeglied zw. STWEG + Verwalter mit bestimmten Kompetenzen / Aufgaben - Ausschuss
-> nicht zwingend
-> besteht aus STWEG-Eigentümer - Revisor
-> nicht zwingend
Vorbereitung der STWEG-Versammlung?
- STW-Eigentümer können sich an Versammlung durch Drittperson mit Vollmacht vertreten lassen -> keine Formvorschrift
- Einladung an: Eigentümer, Nutzniesser, Wohnrechtsnehmer
- Rechte STW-Eigentümer
- Einberufungsrecht
- Antragsrecht
- Teilnahmerecht
- Diskussionsrecht
- Stimmrecht (1Kopfstimme pro Person)
- Kontrollrecht
Wie ist der Ablauf einer Einberufung der STWEG-Versammlung?
Art. 712n ZGB
- wird von Verwalter einberufen wenn nichts anderes bestimmt
- kein Verwalter: jeder Eigentümer kann Versammlung einberufen
- Beschlüsse sind zu protokollieren & Protokoll aufzubewahren
- muss mind. 1x jährlich stattfinden -> keine Einberufungsfrist; Frist gem. Reglement (mind. 10 Tage)
Art. 64 ZGB
- Einberufung möglich wenn 1/5 der Mitglieder dies verlangt
Art. 67 ZGB
- über Anträge die nicht traktandiert sind, darf nur Beschluss gefasst werden, wenn Statuten dies ausdrücklich gestatten
Wie ist die Beschlussfähigkeit an einer STWEG-Versammlung festgelegt?
Versammlung ist beschlussfähig wenn:
- die Hälfte aller STWE-Eigentümer (mind. 2) & die Hälfte aller Wertquoten
-> Anwesenheit Hälfte & NICHT Mehrheit! - wird Beschlussfähigkeit nicht erreicht, muss eine 2. Versammlung einberufen werden
-> darf nicht vor Ablauf von 10 Tagen seit 1. Versammlung stattfinden
-> beschlussfähig wenn mind. 1/3 aller STWE-Eigentümer mind. jedoch 2 anwesend oder vertreten sind - Beschlussfähigkeit muss für ganze Versammlung bzw. jeden Beschluss gegeben sein
- Beschlussfähigkeit kann erschwert aber nicht erleichtert werden
Wie ist das Handling vom Stimmrecht?
- Stimmrecht ist unverzichtbar & unentziehbar
- hat Eigentümer mehrere Einheiten, hat er gem. Gesetz nur 1 Kopfstimme - ausser in Reglement wurde es geändert (1 Kopfstimme pro STWE-Einheit)
- Miteigentum & Gesamteigentum haben 1 Kopfstimme
- Eigentümer & Nutzniesser haben zusammen 1 Kopfstimme
falls keine Einigung:
-> Nutzniesser hat bei allen Fragen ausser nützlichen + luxuriösen Massnahmen das Stimmrecht (gem. Gesetz)
Wie ist das Handling für einen Ausschluss vom Stimmrecht?
Grundsätzlich hat STWE-Eigentümer kein Stimmrecht wenn übrige STWE-Eigentümer über seinen Ausschluss beschliessen.
- Interessentenkonflikt (Art. 68 ZGB)
-> bauliche Massnahme mit Firma eines Eigentümers
-> Beschlüsse über Einleitung von Rechtsstreiten gegen STWE-Eigentümer, dem Ehepartner oder Verwandte in gerader Linie
-> Eigentümer der gleichzeitig Verwalter ist & es um seine Wahl, Vertragsverlängerung, Entlassung oder seine Abberufung geht
Wann kann eine Beschlussfassung vorgenommen werden?
- an einer STWEG-Versammlung
- durch einen Zirkularbeschluss
- durch Urabstimmung (absolute Ausnahme)
Voraussetzungen, damit Beschlüsse an Versammlung gefasst werden können: - rechtzeitige Einladung
- ordnungsgemässe Traktandierung
- Beschlussfähigkeit im Bezug auf Köpfe & Wertquoten
Zirkularbeschluss? (total 4)
- Einstimmigkeit
- schriftlich
- Möglichkeit besteht von Gesetzeswegen
- Möglichkeit kann im Reglement ausgeschlossen werden