Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum

Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum

Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum


Kartei Details

Karten 77
Lernende 34
Sprache Deutsch
Kategorie Finanzen
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 12.05.2019 / 27.01.2025
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Wie wird die Einstimmigkeit gehandhabt?

- alle Kopfstimmen & 1'000 WQ (alle STWE-Eigentümer müssen anwesend oder vertreten sein)

Beispiele:

  • räumliche Ausscheidung gemeinschaftliche Teile & Sonderrecht
  • Begründung/Aufhebung Vorkaufsrechte
  • Veränderung aller Wertquoten
  • Anordnung luxuriösen baulichen Massnahmen
  • Änderung Zweckbestimmung Liegenschaft
  • Aufhebung Stockwerkeigentum 

Einfaches Mehr?

Mehrheit der anwesenden Kopfstimmen.

-> Enhaltungen = Nein-Stimme

Beispiele:

  • Erlass Hausordnung, Genehmigung Budget & Jahresrechnung, Schaffung EF, Abschluss von Versicherungen
  • Anordnung notwendige bauliche Massnahmen
  • Beschluss Einleitung Ausschussklage
  • Wahl Bewirtschafter

Qualifiziertes Mehr?

Mehrheit anwesende Kopfstimmen & Mehrheit von ALLEN Wertquoten

Beispiele:

  • Erlass Reglement
  • Anordnung wichtige Verwaltungshandlungen
  • Anordnung nützliche, bauliche Massnahmen

Beispiel Beschlussfassung

20 Eigentümer / 1'000 Wertquoten

  • Beschlussfähigkeit: 10 ET / 500 WQ
  • einfaches Mehr: 6 Kopfstimmen (anwesend)
  • qualifiziertes Mehr: 6 Kopfstimmen (anwesend) / 501 WQ (WQ total)
  • Einstimmigkeit: 20 Kopfstimmen / 1'000 WQ

Gewöhnliche / notwendige Verwaltungshandlungen?

Notwendige & dringliche Massnahmen die für den Erhalt des Wertes / der Gebrauchsfähigkeit zwingend erforderlich sind

  • Bezahlung Steuern + Versicherung
  • Rep. defektes Dach
  • gebrochene Wasserleitung rep.

-> kann richterlich beauftragt werden
-> einfaches Mehr

Wichtige Verwaltungshandlungen?

Massnahmen die nicht notwendig oder dringlich sind. Massnahmen die nicht nur zur Werterhaltung dienen

  • Abschluss Mietvertrag
  • teure Anschaffungen 
  • Gerichtsverfahren einleiten

-> qualifiziertes Mehr

Notwendige bauliche Massnahmen?

bauliche Massnahmen, die für Erhaltung des Wertes & Gebrauchsfähigkeit notwendig sind

  • Reparatur defekter gemeinschaftlicher Teil (Fenster, Heizung, Dach, Lift)
  • Massnahmen um Dritte vor Schäden zu bewahren -> Sicherung Ziegel, Sanierung Treppe

-> kann gerichtlich durchgesetzt werden
-> einfaches Mehr

Nützliche bauliche Massnahme Stand 1?

bezwecken Wertsteigerung, Verbesserung der Wirtschaftlichkeit oder Gebrauchsfähigkeit ohne notwendig zu sein. Bei Unterbleibung entsteht kein Schaden

  • Erneuerung funktionierende Heizung
  • Ausbau ungenutzter Dachstock
  • Verbesserung Wärme-/ Schallschutz

-> kann nicht gerichtlich durchgesetzt werden

-> qualifiziertes Mehr

 

Nützliche bauliche Massnahme Stand 2?

3 gesetzliche Ausnahmen zum Beschluss mit qualifiziertem Mehr:

  • wenn Massnahme zweckmässigen Gebrauch von gemeinschaftl. Teilen objektiv erheblich & dauernd erschweren oder unwirtschaftlich machen, könne sie von benachteiligten STWE-EIgentümer abgelehnt werden
  • beeinträchtigt Massnahme wirtschaftlichen Nutzen der Sache, können sie nicht gegen Willen von betroffenem Eigentümer durchgesetzt werden (Art. 647d Abs. 2)
  • wenn Änderung unzumutbare Aufwendungen von STWE-Eigentümer verlangt, kann sie nicht gegen seinen Willen durchgeführt werden, ausser wenn andere STWE-Eigentümer unzumutbare Kostenanteile übernehmen (Art. 647d Abs. 3)

Luxuriöse bauliche Massnahmen Stand 1?

Bauarbeiten die lediglich der Verschönerung, der Ansehlichkeit oder der Bequemlichkeit im Gebrauch dienen

  • Einbau Lift in 2-stöckiges Gebäude
  • Ausschmückung Fassade mit Mosaik
  • Einbau Wellnessanlage in älteres Wohnhaus

-> Einstimmigkeit

Luxuriöse bauliche Massnahmen Stand 2?

Mit qualifiziertem Mehr können luxuriöse Massnahmen beschlossen werden wenn kumulativ:

  • Gegner der geplanten Massnahme nicht in ihrem Nutzungs-& Gebrauchsrecht dauernd beeinträchtigt werden
  • übrige STWE-Eigentümer für vorübergehende Beeinträchtigung Ersatz leisten
  • übrige STWE-Eigentümer den Kostenanteil der Gegner der geplanten Massnahme übernehmen

Anfechtbare Beschlüsse Stand1?

  • Reglement, Begründungsakt

Anfechtbare Beschlüsse Stand1?

  • Reglement, Begründungsakt oder Gesetz wird verletzt
  • Anfechtungsfrist innert 30 Tagen seit Kenntnis (Verwirkungsfrist)
    - für Anwesende ab Beschluss
    - für nicht Anwesende nach Erhalt von Protokoll
  • Klage beim Richter am Ort der Sache
  • Klagen können nur Eigentümer die nicht zugestimmt haben (nein/Enthaltung)
  • Richter kann Beschluss nur aufheben & nicht verbessern oder ersetzen

Anfechtbare Beschlüsse Stand 2? Beispiele

  • unwillentliches Versäumnis einen Eigentümer einzuladen
  • Beschluss mit qualifiziertem Mehr für luxuriöse bauliche Massnahme
  • zu später Versand Einladungen für Versammlung
  • Beschlüsse über nicht traktandierte Geschäfte
  • Beschlüsse die von nicht beschlussfähiger Versammlung gefasst wurden

Nichtige Beschlüsse?

  • krasser Rechtsmissbrauch, unmöglich, unmoralisch, gegen Persönlichkeitsrecht
  • von Anfang an unwirksam
  • kann auch bei Zustimmung geltend gemacht werden
  • keine Klagefrist
    - allg. Verbot zum Verkauf STWEG-Einheit
    - Verzicht künftige Beschlüsse anzufechten
    - Entzug von Stimmrechten
    - Zuteilung Sonderrecht auf zwingend gemeinschaftlichen Teil
    - Änderung WQ ohne Zustimmung betroffener STWE-Eigentümer
    - Beschlüsse die nicht protokolliert wurden entfalten keine Wirkung

Wichtige Eckpunkte zum Protokoll?

  • gem. Art. 712h Abs. 2 ZGB sind Beschlüsse zu protokollieren
  • Verwaltung hat Aufbewahrungspflicht
  • Protokoll ist Urkunde, Beweismittel, Informationsmittel & Arbeitspapier
  • Schriftform wird verlangt
  • für Zustellung gibt es keine gesetzliche Frist
  • Inhalt: Antrag + Beschluss inkl. Quorum + Namen "Nein-Stimmen"
  • Unterschrift gem. Gesetz nicht verlangt
  • Aufträge & Termine notieren

Eckpunkte zum Ausschuss / Delegierte / Revisor?

  • kein zwingendes Organ
  • kann gerichtlich verlangt werden
  • Aufgaben Ausschuss: Beratung Bewirtschafter, Zwischeninstanz zw. Eigentümer & Bewirtschafter, Antragstellung an Versammlung, Kontrollfunktion bei Umbauten & Sanierungen
  • Aufgaben Revisor: Prüfung Jahresrechnung, Vollständigkeit Belege, Kontrolle Bankbelege, Kontrolle TA/TP

Betrieb & Bewirtschaftung bei einer STWE-Gemeinschaft?

  • STWE-Gemeinschaft entsteht mit Begründung STWEG
  • STWE-Gemeinschaft ist keine JP
  • eingeschränkte Handlungsfähigkeit
  • Reglement nicht zwingend - Inhalt/Form/Struktur frei wählbar, jeder Eigentümer kann Erlass verlangen, Reglement ist bindend, als Anmerkung im GB möglich, Änderung Reglement braucht qualifiziertes Mehr
  • Hausordnung nicht zwingend, kann mit einfachem Mehr erlassen/aufgehoben/geändert werden, kann nicht richterlich verlangt werden

Betrieb & Bewirtschaftung eines Bewirtschafters?

  • eingesetzt von Versammlung oder Richter
  • Bewirtschafter nicht zwingend 
  • Wahl mit einf. Mehr, ausser andere Regelung in Reglement
  • Anordnung durch Richter kann von jedem Eigentümer, Pfandgläubiger, Versicherer, Steuerverwaltung verlangt werden 
    -> Abberufung ohne Zustimmung von Richter nicht möglich
  • Bewirtschaftungsvertrag formfrei
    -> einfacher Auftrag; jederzeit ausser zu Unzeit kündbar (kann im Vertrag nicht wegbedungen werden; richterliche Absetzung kann verlangt werden)

Betrieb & Bewirtschaftung: Aufgaben eines Bewirtschafters?

  • Vollzug Verwaltungshandlungen
  • Ergreifung von dringlichen Massnahmen
  • Finanzielle & Buchführungsaufgaben
  • Aufsicht
  • Vertretung der Gemeinschaft
  • Entgegennahme von Zustellungen
    -> Grundhonorar + Betrag pro Einheit
    -> Unterlagen: Stammakten; Pläne etc. / Gemeinschaftsakten; Reglement, Protokolle etc. / Verträge; Service, HW, Versicherungen

Eckpunkte einer Buchführung?

  • Vereinsrecht fordert Buchführung -> gilt für STWEG - Art. 712m verlangt Kostenvoranschlag (Jahresrechnung + Budget muss vorliegen)
  • Rechnung + Budget muss jährlich von Versammlung genehmigt werden
  • Verteilung gemeinschaftl. Kosten gem. WQ -> Art. 712h Abs. 1 ZGB (kann im Reglement durch qualifiziertes Mehr geändert werden - weitere Verteilschlüssel: effektiver Verbrauch, Lage Wohnung, Anzahl Einheiten, Zweckbestimmung
  • Beiträge: Höhe & Periodizität für Beitragsforderungen gesetzlich nicht bestimmt

Buchführung: Abweichung Verteilung nach WQ - total 4

4 Fälle gesetzliche Verteilung anders weder WQ vorgeschrieben:

  • Art. 647d Abs. 3
    -> nützliche bauliche Massnahmen
  • Art. 647e Abs. 2
    -> luxuriöse bauliche Massnahmen gegen Zustimmung Eigentümer
  • Art. 712h Abs. 3
    -> Ausschluss Kosten wenn kein Nutzen
  • Art. 712m Abs. 1 Ziff. 6
    -> zusätzlicher Prämienanteil z.L. Eigentümer

Grundsätze eines Erneuerungsfonds?

  • keine gesetzliche Verpflichtung
  • für Finanzierung künftiger, umfangreicher, baulichen Massnahmen
  • Gesamtbetrag oft anteilig an Gebäudeversicherungswert (0,2% - 0,5%) -> Bestimmung gem. Reglement oder Versammlungsbeschluss (einf. Mehr)
  • Entnahme aus Fonds -> qualifiziertes Mehr
  • Miteigentum aller Eigentümer im Verhältnis ihrer WQ -> kann bei Verkauf nicht zurückgefordert werden
  • Versteuerung durch jeden einzelnen Eigentümer nach WQ-Anteil

Sicherung Beitragsforderungen: Gemeinschaftspfandrecht Art. 712i ZGB

  • gesetzliches Grundpfandrecht -> Eintrag im Grundbuch notwendig
  • Rang Pfandrecht aufgrund Alterspriorität
  • Voraussetzung: unbezahlte Forderung an gemeinschaftl. Kosten die zu Zeitpunkt GB-Anmeldung fällig ist
  • Bei Bestreitung der Forderung -> vorläufige Eintragung als Vormerkung & Durchlauf Rechtsweg
  • Sicherstellung Forderungen der letzten 3 Jahre 
  • Grundpfandford. unterliegen keiner Verjährung
  • definitive Eintragung -> Verwerfung Pfand bzw. STWEG-Einheit kann verlangt werden

Sicherung Beitragsforderungen: Gemeinschaftspfandrecht -> Untergang durch Löschung GB-Eintrag

Gründe für Löschung im GB:

  • belasteter Eigentümer leistet Sicherheit in der Höhe der eingetragenen Beitragsforderungen
  • Zwangsversteigerung STWEG-Einheit 
  • STWE-Gemeinschaft verzichtet einseitig auf Gemeinschaftspfandrecht
  • Vereinbarung zur Löschung zw. STWEG-Eigentümer & Gemeinschaft
  • STWEG & damit Gemeinschaft gehen durch Löschung im GB unter

Sicherung Beitragsforderungen: Retentionsrecht Art. 712k ZGB

  • für Beitragsforderungen der letzten 3 Jahre
  • Begehren beim BA an Ort der STWEG-Einheit um Aufnahme Retentionsverzeichnis -> Aufnahme Verzeichnis; nur Gegenstände Eigentümer & nicht Mieter falls vermietet
  • nach Zustellung Retentionsverzeichnis innert 10 Tagen Pfandverwertungsverfahren einleiten
  • Pfandausfallschein für ungedeckte Forderungen

Empfohlene Versicherungen? (total 5)

  • kant. Gebäudeversicherung (GVL)
  • Haftpflichtversicherung
  • Sachversicherung -> Wasser/Glas
  • Unfallversicherung Hauswart
  • evtl. Erdbeben / Vandalismus

Wasser: Freilegungskosten & Schäden gedeckt, Reparatur jedoch nicht!

Sanktionen der Gemeinschaft ggü. pflichtwidrigen Eigentümern -> Ausschuss aus Gemeinschaft

  • gem. Gesetz Art. 649b ZGB nur 1 Sanktionsmassnahme: Ausschuss aus Gemeinschaft
  • Ausschluss kann nur erfolgen, wenn Pflichtverletzung so schwer ist, dass die Fortsetzung der Gemeinschaft der übrigen Miteigentümer nicht mehr zugemutet werden kann
  • unzumutbar: dauernd streitsüchtig, gewalttätig oder arglistig & friedliches Zusammenleben verhindert
  • Nichtbezahlung Beiträge kein Ausschlussgrund

Ausschluss aus Gemeinschaft -> mögliche Ausschlussgründe

  • Verletzung Pflicht zur Instandhaltung 
  • Widersetzen gegen Erneuerungsarbeiten die absolut notwendig oder beschlossen sind
  • vertragswidirge Nutzung / ordnungswidriger Gebrauch
  • Vornahme nachteilige Änderungen an gemeinschaftlichen Teilen
  • Beleidigungen & Tätlichkeiten
  • dauernde Ehrverletzung
  • Duldung unsittlicher Zustände/Einrichtungen
  • wiederholte Störung der sachlichen Verwaltung & Widerspruch gegen Massnahmen

Ablauf Ausschluss aus Gemeinschaft

  • Ausschluss nur durch richterliches Urteil
  • Klage nur durch einzelne Eigentümer oder Gruppe -> nicht Gemeinschaft
  • wer klagen will, muss durch Mehrheitsbeschluss der Gemeinschaft dazu legitimiert werden -> Auszuschliessender Eigentümer ist an Versammlung einzuladen, ist aber nicht stimmberechtigt
  • Richter beurteilt Klage & Beweise, bei Gutheissung muss Eigentümer innert Frist Einheit verkaufen -> Missachtung Frist: öffentl. Versteigerung
  • Unterlassungsklage damit Eigentümer seine verkaufte Einheit anschliessend nicht mieten kann

Vorkaufsrecht Stand 1?

  • bei STWEG kein gesetzliches Vorkaufsrecht
  • Vorkaufsrecht kann in Begründungsakt vereinbart werden
  • folgendes ist bei vertraglich vereinbarten Vorkaufsrecht zu beachten:
    - Vorkaufsrecht ist zeitlich unbegrenzt
    - Vorkaufsrecht kann in GB solange vorgemerkt werden, als es besteht
    - es kann in Zwangsvollstreckung nicht geltend gemacht werden
    - Vorkaufsberechtigte Personen namentlich nicht bekannt. Vorkaufsberechtigte sind sämtliche Stockwerkeigentümer

Vorkaufsrecht Stand 2?

  • Möchten mehrere STWEG-Eigentümer Vorkaufsrecht ausüben, so erwerben sie an Einheit Miteigentumsanteil im Verhältnis ihrer WQ (falls nichts anderes vereinbart)
  • Vorkaufsfälle: Kaufvertrag, freiwillige Versteigerung, Verkauf infolge Ausschluss
  • kein Verkaufsfall: Schenkung, Einbringung in Gesellschaft, Errichtung Stiftung, Leibrentenvertrag, Erbgang, Enteignung, Zwangsverwertung, Urteil
  • Untergang Vorkaufsrecht: Aufhebungsvereinbarung, Untergang STWEG, Enteignung oder Urteil welches Vorkaufsrecht aufhebt

Vorkaufsrecht Stand 3?

Veräusserer ist verpflichtet, STWEG-Eigentümer über erfolgten Vertragsabschluss zu orientieren auch wenn Vorkaufsrecht nicht in GB eingetragen ist. Ist Vorkaufsrecht in GB eingetragn, wird GB-Verwalter nach erfolgter GB-Anmeldung allen Eigentümer eine Mitteilung machen. Mitteilung muss wesentliche Vertragspunkte & Kaufpreis enthalten. Ausübung muss innert 3 Monate seit Kenntnis vom Abschluss & Inhalt des Vertrages geltend gemacht werden. Schriftform besteht nicht, wird aber aus Beweisgründen empfohlen. 

Einspracherecht Stand 1?

  • Damit soll verhindert werden, dass nicht Personen Mitglied der Gemeinschaft werden
  • Einspracherecht nur durch Gemeinschaft aufgrund Versammlungsbeschluss zudem muss ein wichtiger Grund vorliegen
  • Einspracherecht kann im Begründungsakt verankert sein oder durch einstimmigen Versammlungsbeschluss entstehen.
  • Einspracherecht erfasst gleiche Rechtsgeschäfte wie Vorkaufsrecht. Veräusserungsfälle können aber durch Vereinbarung unter STWEG-Eigentümer rechtsgültig eingeschränkt werden.

Einspracherecht Stand 2?

  • Unterstellt ist dem Einspracherecht zudem die Belastung STWE-Einheit mit Wohn- oder Nutzniessungsrecht sowie die Vermietung.
  • Versammlung muss Beschluss innert 14 Tagen nach erfolgter Mitteilung fassen -> innert nützlicher Frist Versammlung einberufen (kürzere Einladungsfrist in Reglement festhalten)
  • Beschluss durch einfaches Mehr ausser andere Vereinbarung
  • Betroffenen STWE-Eigentümer einladen - ist disskussionsberechtigt aber kann nicht abstimmen
  • betroffener STWE-Eigentümer kann gegen Einsprachebeschluss Klage erheben wann Formmangel oder kein wichtiger Grund vorliegt.

3 Möglichkeiten bei Einstellhallenplätze?

  1. Ausschliessliches Benützungsrecht
    - Tauschen innerhalb Gemeinschaft möglich
    - nicht handelbar an Dritte
     
  2. Miteigentum
    - Vorkaufsrecht
    - Aussenstehende können EHP erwerben
    - Aussenstehende haben Zutritt zu STWEG & nehmen an Versammlung teil
     
  3. Dienstbarkeit
    - Grunddienstbarkeit -> Veräusserung EHP nur mit WHG
    - Personaldienstbarkeit -> nicht übertragbar & vererblich
    - Dienstbarkeit z.G. Drittperson möglich
    - kann nicht sep. verkauft werden

Honorarberechnung

7 Wohnungen
10 PP

Grundhonorar              2'000            3'000
7 Whg.                              300                500
10 PP                                 40                  80