SV Barrierefreiheit
Lehrgang zum/zur SV für Barrierefreiheit
Lehrgang zum/zur SV für Barrierefreiheit
Kartei Details
Karten | 38 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 12.05.2019 / 13.05.2019 |
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1. Tätigkeitsfelder und Auftraggeber 14.09.2018 Zadel-Sodtke
a. Zielgruppen:
alle ausser denjenigen, die sich ohne körperliche, psychische, seelische, sensorische, haptische, visuelle, autidive oder sprachliche Einschränkungen fortbewegen können.
b. Betroffenen-Verbände:
DBSV Deutscher Blinden und Sehbehinderten Verband e.V.
DPWV Deutscher paritätischer Wohnfahrtsverband Gesamtverband e.V.
Pro Retina Deutschland e.V.
VdK Sozialverband VdK Deutschland
VdK = Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands) ist mit fast 2 Millionen Mitgliedern der größte Sozialverband Deutschlands.
abid Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland
c. Barrierefreiheit:
ästhetische Herausforderung
selbstverständliche Qualitätseigenschaft unauffälig, intuitiv
Gewaltfreie Gestaltung die Ausschluss verhindert und Teilhabe ermöglicht
Nicht so viel wie möglich sondern soviel wie nötig
Architekt: soziale Verantwortung statt Selbstverwirklichung
Gemeinwohlorientierte Stadtenwicklung
Planungsbüro: bürointerne Qualität Umsetzung 7 Erfolgsfaktoren mit 24 Aspekten (DfA Leitfaden für Unternehmen)
2a. Begriffe, Zahlen, Fakten 14.09.2018 Groenewold
a. Paradigmenwechsel: Fürsorge, Integration, Inklusion
Weltkriege: Einforderung der Integration der Kriegsversehrten, VdK
1990er-Jahre: Entwicklung des Inklusionsgedankens, Bunte Gesellschaft, Diversität
2009: UN BRK
Inklusion und Integration
Zwei unterschiedliche Begrifflichkeiten
Beide Begriffe bezeichnen zwei vollkommen unterschiedliche Konzepte und stehen für zwei verschiedene gesellschaftliche Philosophien. Wie genau unterscheidet sich also die Inklusion von der Integration?
Inklusion und Integration
Irrtümlicherweise werden die Begriffe Inklusion und Integration heutzutage noch häufig gleichgesetzt und synonym verwendet. Ein Missverständnis, das einem Übersetzungsfehler der UN-Behindertenrechtskonvention geschuldet war und im Schulwesen für Verwirrung sorgte.
„Integration“ geht auf das lateinische Wort „integer“ = „ganz“, „vollständig“ zurück – und davon abgeleitet „integratio“ = „Herstellung eines Ganzen“.
„Inklusion“ kommt von dem Verb „includere“ = „einschließen“, „einbeziehen“ – und davon abgeleitet „inclusio“ = „Einschließung“, „Einbeziehung“.
Das ist Integration
Von Integration spricht man, wenn beide Gruppen zwar in einem Klassenzimmer gemeinsam unterrichtet werden, wenn sich durch dieses aber eine unsichtbare Demarkationslinie zieht.
Die Behindertenrechtskonvention 2008:
Sie ist am 3. Mai 2008 in Kraft getreten, nachdem gemäß der Konvention 20 Staaten das Übereinkommen ratifiziert hatten. Inzwischen ist die Konvention von 132 Staaten ratifiziert worden (Stand 4. Juli 2013)
Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
2b. Begriffe, Zahlen, Fakten 14.09.2018 Groenewold
b. Definition zu Barrierefreiheit gem BGG § 4
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
§ 4 Barrierefreiheit
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
c. Ursachen von Behinderung
88% Krankheit
3% angeboren oder im 1.Lebesnjahr
1% Berufskrankheiten oder -unfälle
8% weitere
d. Alter und Behinderung:
fast 80 % über 55 Jahre und durch Krankheit erworben
34% >75
44% 55-75
20% 18-55
2% ≤18
d. Definition Universal Design- bauliche Gestaltung
1. Gleichberechtigte Nutzung
2. Flexible Nutzung
3. Einfache und intuitive Nutzung
4. Sensorische Wahrnehmbarkeit
5. Fehlertoleranz (einfach und sicher)
6. Komfortable Bedieung
7. Bewegunsflächen und -räume
e. Unterschied zwischen Universal Design (UD) und Design for All (DfA)
UD: internationales Designkonzept (USA, Japan), das Produkte, Geräte,Umgebungen und Systeme derart gestaltet, dass sie für so viele Menschen wie möglich ohne weitere Anpassung oder Spezialisierung nutzbar sind.
DfA: Europäische Strategie verschieden Menschengruppen zu integrieren ohne eine Einheitlichkeit zu erzwingen.
DfA / UD
Europa / USA und Japan
Vielfalt / Einheitlichkeit
Teilhabe / individuelles Recht
Europäische Strategie / Prinzipien
Soziales Engagement / Marktorientierung
3. Recht 14.09.2018 Klemens Kruse
Baurecht:
Die bauliche Barrierefreiheit ist Teil des Bauordnungsrechts. Die Gesetzgebungskompetenz liegt ausschliesslich bei den Ländern: z.B. Landesbauodnung LBO NRW § 55
Baunebenrecht: anderer Regelungsschwerpunkt als das Bauen
Arbeitstättenverordnung - (ArbStättV)
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung NRW - (BGG NRW)
Sonderbauverordnung - (SBauVO)
Gaststättenverordnung - (GastV)
Denkmalschutzgesetz - (DSchG)
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung NRW - (BGG NRW) (Bund)
Selbstverpflichtung zum bfr Bauen, bezogen auf die eigenen Gebäude, §8BGG
Verweis auf anerkannte Regeln der Technik für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Anerkannt sind Regeln, die sich in der Praxis durchgesetzt haben. Technische Regelwerke tragen die Vermutung der Anerkennung in sich (Bundesverwlungsgericht, Beschluss v. 30.09.1996-AZ.4B 175/96,Rn.5)
Die Vermutungswirkung spricht daher für uneinschränkte Anwendung der technichen Bau-Normen.
§8 BGG bezieht sich auch auf Arbeitstätten
da es abner keine Norm zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsstätten gibt, ist die Bestimmung der praktisch anzuwendenden "anerkannten Regeln der Technik" schwierig.
DIN-Normen:
schreiben nichts vor, sie haben lediglich empfehlenden Charakter.
DIN-Normen können rechtverbindlich werden, wenn:
1. ein Gesetz sie verbindlich einführt
2. sie vertraglich vereinbart werden
3. sie von den Gerichten zur Bestimmung der geschuldeten Sorgfaltspflicht herangezogen werden.
Öffentlich zugänglich sind Gebäude dann, wenn sie dafür bestimmt worden sind, von jeder und jedem genutzt werden zu können.
Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, müssen in den dem allgemeinen Besucher-und Benutzerverkehr dienenden Teilen bfr sein.
Anerkannte Regeln der Technik:
Werden zum Gesetz durch Verwaltungsvorschrift durch Technische Baubestimmungen VV TB
Denkmalschutz
Die Schaffung eines bfr Zugangs kann ein überw. öff. Interesse sein (Frage des Einzelfalls)
LBO
In Geb. mit mehr als 2 Whg. müssen die Whg. eines Geschosses bfr und über den üblichen Hauptzuganeg bfr erreichbar sein.
Bauverfahrensordnung - (BauVerfV)
4a. Medizinische Grundlagen, 15.09.2018 Stefanie Gurk
Gebrauchstauglichkeit:
Best. Benutzer, best. Nutzungskonzept: Erreichung Ziele effektiv, effizient und zufriedenstellend
Menschenzentrierte Gestaltung:
Lebensphasen, Lebenssituation, Handlungsabläufe, Bewegungsabläufe
Definition Gesundheit:
körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen (WHO), nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen
Definition Krankheit:
Störung der Lebensvorgänge in Organen oder im gesamten Organismus mit der Folge von subjektiv empfundenen bzw. objektiv feststellbaren körperlichen, geistigen bzw. seelischen Veränderungen, (akut, chronisch, dauerh. Folgeschäden)
Gestaltung von Arbeitssystemen:
Definition Behinderung:
verschiedene Definitionen: UN-Charta, BGG, SGB
SGB IX §4: Einschränkung v. Körper, Geist oder Seele, länger als 6 Monate, Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
Ergonomie:
Wissenschaft von der Gesetzmäßigkeit menschlicher bzw. automatisierter Arbeit (Arbeitswissenschaft)
Ergonomische Grundlagen/Bewegen:
Zusammenspiel von Zielmotorik, Stützmotorik und Sensorik ermöglicht Motorik
Ergonomische Grundlagen:
Mobilität, Kondition, Kognition
Objektive und subjektive Sicherheit:
Baustelle, Angstraum
4b. Medizinische Grundlagen, 15.09.2018 Stefanie Gurk
Sensorik im Alter / Materialermüdung:
visuell: Pupillenreaktion, Farbempfinden, Augenbeweglichkeit, Akkomodationfähigkeit
auditiv: Schwerhörigkeit, Taubheit
jeder 4. Deutsche ist älter als 60 Jahre
jeder 5. älter als 65
jeder 10. älter als 75
Definition Barrierefreiheit BGG §4:
Bfr sind
bauliche und sonstige Anlagen,
Verkehrsmittel,
technische Gebrauchsgegenstände,
Systeme der Informationsverarbeitung,
akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinerichtungen sowie
andere gestaltete Lebensbereiche,
wenn sie für behinderte Menschen in der allgemen üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
Sensibilisierung durch Selbsterfahrung:
Rollstuhl, Altersimulationsanzug, Simulationsbrillen
5. Hilfsmittel bei Einschänkung der Mobilität, 15.09.2018 Sabine Graudenz
Definition Hilfsmittel
Wikipedia
Hilfsmittel sind im Bereich der Rehabilitation nach der Hilsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschussses "Gegenstände, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit sie nicht als allgemeine Gebrauchgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind".
Hilfsmittel bei Bewegungseinschänkung
Standartrollstühle
Leichtgewichtrollstühle
Sportrollstühle
Elektrorollstühle
Elektromobil (Scooter)
Stehrollstühle
Freizeit-Rollstühle: Adaptivbike, Rennbike
Fahrrad-Rollstuhl-Kombinationen
Treppensteiger: Scalamobol, Treppenraupe
Gehhilfen: Rollatoren, Dreiradrollatoren, Vierradrollatoren, Unterarmstütze
Rollstuhl Platzbedarf
Wendefläche : 1,50 m x1,50 m, eckig, nicht rund
Durchfahrt Tür: 90 cm, in Whg. 80 cm
Durchfahrt Flur: 1,20 cm
Begegnung Flur: 1,80 cm
Sitzhöhe WC: 46-48 cm
Stützgriffe WC: 28 cm über OK WC
Fenstergriffe: 85 cm - 105 cm
Türdrücker, Taster, Haltegriffe Dusche: 85 cm
6a. Seheinschränkung, 19.10.2018 Dietmar Böhringer
Definition Sehbehinderung:
Sehbehinderung liegt vor, wenn die Sehschärfe (Visus) schlechter als 1/3 aber besser als 1/50 ist.
1/3 bedeutet: Was eine Person mit durchschnittlichem Sehvermögen aus 3 m Entfernung erkennt, kann der betr. sehbehinderte Mensch erst aus einem Meter Enfernung erkennen.
Arten der Sehbehinderungen
Degenerationserkrankung (Makuladegeneration etc) zentrale, kreisförmige Eintrübung
Glaukom (grüner Star) - Röhrengesichtfeld
Diabetes
grauer Star - Eintrübung
Katarakt - Eintrübung
Wichtige Aspekte für sehbehinderte und blinde Personen in der DIN 18040-1 und 2
2 Sinne-Prinzip
kontrastreich: Ausstattunsgelemente, Bedienelemente, Stufenkanten, Türen, Beschriftung
taktil: Bodenleitsystem, Beschriftung
durchgehende Handläufe, plus 30 cm
Bodenbeläge nicht spiegelnd, kontrastierend zu Wänden, Türen, Stützen
Gefahrenstellen durch kontrastierende und taktile Abperrungen zu sichern
visuelle informationen: korrekte Schriftgöße, Kontrast, Beleuchtung, keine Blendungen und Spielgelungen.
DIN 32984 Bodenindikatoren
DIN 1450 Leserlichkeit von Schriften
Treppenstufen Vorderkanten-Markierungen
Markierungen von Glaswänden und Glastüren
Aufzug: Elemente eines barrierefreien Aufzugs
DIN 18040 verweist auf DIN EN 81-70: pultförmiges Tableau in Hüfthöhe.
Besser sind 2 flache Tableus waagerecht und senkrecht
Wichtig: große kontrastreiche Gestaltung und Rückmeldung z.B. in akustischer Form
6b. Seheinschränkung, 19.10.2018 Dietmar Böhringer
Dipl.-Päd. Dietmar Böhringer
- Beauftragter für barrierefreies Gestalten
des Verbandes für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik (VBS);
- Leiter des VBS-Arbeitskreises „Umwelt und Verkehr“
DIN 32975 Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung (Kontrast-Norm)
Kontrastanforderungen 40%, 70%, 80%
Leuchtdichtekontrast K , Reflexionsgrad p >= 0,5 für die hellere Fläche muss erfüllt sein, Hellbezugswert Y
K >= 0,4 visuell kontrastierend: Orientieren und Leiten (Bodenindikatoren, Bedienelemente)
K >= 0,7 visuell stark kontrastierend: Warnungen und schrifliche Informationen, Bedienelemente Notruf, Absperrungen
K >= 0,8 Schwarz-Weiss
Kontrastberechnung (nur Büroalltag)
Michelson Formel (nach Böhringer):
Hellere Farbe Reflexionsgrad p >= 0,5 und
K = (L1-L2) / (L1+L2) oder
K = (p1-p2) / (p1+p2) oder
K = (Y1-Y2) / (Y1+Y2)
Schweizer Faustregel: Schrift > 5mm, und 2 cm pro Meter Lesedistanz
Schweizer Normregel
Deutsche Norm DIN 32975; beinhaltet Michelson Formel K = (L1-L2) / (L1+L2)
7a. Blindheit, 19.10.2019 Klaus Behling
Grundelemente zur Orientierung im Straßenraum:
A. Der Bordstein zur Fahrbahn ist das wichtigste Leitelement, danach die Häuserwand, danach die Bodenleitlinie
B. Akustik: Ampelsignale DIN 32981- aktile und akustische Signalgeber und DIN 32974- akustische Signale im öffentlichen Bereich
C. Olfaktorische Signale
Allgemeines:
Ein Blinder kann maximal 30. m ohne Leisystem geradeaus gehen
Regel: Von öffentlichen Gebäuden sollte ein durchgehendes Leitsystem zu den Bahnsteigen führen
Rippenprofil: Führung für den Blindenstock, leiten während der Bewegung, heute breiteres Profil
Noppenprofil: diagonale Anordnung der Noppen, Erzeugen erhöhter Aufmerksamkeit für Richtungsänderungen und als Auffindesituation
a. Drei Hauptfunktionen der Felder:
Gehen: Rippenprofil in Gehrichtung, RF=Richtungsfeld
Halt: Rippenprofil rechtwinklig zur Gehrichtung oder Noppenfeld
Achtung: Noppenfeld
b. Elemente der bodengebundenen Leitsysteme und Definition
Definition Bodenindikator: Bodenelement zur Information, Orientierung, Leitung und Warnung für blinde und sehbehinderte Menschen mit einem taktilen, visuellen und ggf. akustischen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag
Leitstreifen (taktil und visuell auch getrennt möglich), Rippenprofil, LS, 30 cm
Auffindestreifen für allgemeine Ziele, Rippenprofil in Gehrichtung, AFST, 60 cm
Auffindestreifen für Querungsstellen, Noppenprofil, AFST, 60 cm
Aufmerksamkeitsfelder AMF, Sperrfelder SF, 60 cm x 60 cm
c. Leitlinien / sonstige Leitelemente
Auffindestreifen zur Querungsstelle
Bodenindikatoren bei gesicherter getrennter Querungsstelle
Abzweigefelder zur Richtungsänderung
Aufmerksamkeitsfeld bei Treppen
Unterschied zwischen Bodenindikatoren und sonstigen Leitelementen
Erklärungen: Gesicherte Querung, ungesicherte Querung
d. Verlegeplan von Bodenindikatoren incl. Struktur, Masse L-,T- und Y- Verlegung
7b.Blindheit, 19.10.2019 Klaus Behling
e. DIN 32986 Taktile Schriften und Beschriftungen
Profilschrift: im Guerschnitt rechtwinkliges Dreieck
Brailleschrift: bestehend aus erhabenen Punkten
Anbringung bei Handläufen: Rechtverkehr, Information am Anfang und am Ende des Handaufs auf dem Kopf stehend aussen anbringen.
Taktile Pläne
8. Kognitive Einschränkungen - Anforderungen an die gebaute Umwelt, 20.10.2018 Felix Nibbes
a. kognitiven Fähigkeiten:
Aufmerksamkeit
Wahrnehmungsfähigkeit
Erkenntnisfähigkeit
Vermögen zur Schlussfolgerung
Urteilsfähigkeit
Erinnerungsvermögen und Merkfähigkeit
Lernfähigkeit
Abstraktionsvermögen
Rationalität
b. kognitive Einschränkung Definition:
es gibt verschiedene meist medizinisch gepägte Definitionen. Der Begriff ist einem starken Wandel unterworfen.
"Minderung oder Herabsetzung der maximal erreichbaren Intelligenz"
"Mehr oder weniger deutliche Verminderung bzw. Einschränkung der Lernfähigkeit"
"andauernder Zusatand deutlich unterdurchschnittlicher kognitiver Fähigkeiten eines Menschen"
" Intelligenzminderung...." Internationale statistische Klassifikation nach WHO
c. kognitive Einschränkungen:
Einschränkung der Wahrnehmung durch verminderte Aufmeksamkeit und Informationsaufnahme
Vermindertes Erkennen, Verstehen und demzufolge verzögertes Reagieren auf neue Informationen
geringere Koordinationfähigkeit
Orientierungslosikeit, Erinnerungsverluste, Gedächtnisstörungen,
Sprachstörungen
d. Behinderungsgerecht
heterogene Gruppe - Individualanpassung,
e. Konsequenzen:
Unterstützungbedarf ist individuell
kaum verbindliche Vorgaben
konkrete vorhabenbezogene Anforderungen an Bauaufgabe nach erforderlichen Abstimmung m.d.Beteiligten
f. nutzerspezifische Barrierefreiheit
KISS-Prinzip: keep ist short and simple, Prinzipien des UD
Einfache Sprache
Einfaches und verständliches System und Orientierung
Durchgehende und kontrastreiche Gestaltung
Klare und übersichtliche räumliche Strukturierung
Einfache und intuitive Handhabung
g. Bundesteilhabegesetz BTHG
Eingleiderungshilfe statt Sozialhilfe (Fürsorgesystem), Normalisierung, Selbsbestimmung, individuelle Lebensplanung etc. (BMAS)
vom ambulaten Wohnen zum integrierten Wohnen
h. Architektur und Ästhetik
M.m.k.E. :
leben meist auf begrenztem Raum - Raumgestaltung um so wichtiger
stark ausgepägte emotionale Wahrnehmung
Geborgenheit und Offenheit
keine besondere aber sorgfältige Gestaltung
So ambulant wie möglich, so stationär wie nötig
9. Psychische Einschränkungen, 20.10.2019, Patrik Bieler
a. Ethischer Anspruch an gebaute Umwelt für ein gelebtes Annehmen.
-Stadt und Psyche:
Prognose 2050 leben 75 % aller Menschen in Städten
städtisches Leben als Risiko für das Auftreten psychischer Erkrankungen (Depression, Schizophrenie)
- erste Haut: Haut
- zweite Haut: Kleidung
- dritte Haut: Wohnung
- vierte Haut: Umfeld
gebaute Umwelt beinflusst städtische Erfahrung und soziale Prozesse
b. Wichtig bei psychischen Erkrankungen
- Wohnung und Hausgemeinschaft
- Wohnumfeld
c. Anforderungen an das Umfeld? Wie muss ein gebautes Umfeld sein, um therapeutisch zu wirken?
ausgewogenes Spannungsverhältnis zwischen Kontaktbedürfnis und Kontrolle
niedrigschwellige Begegnungsmöglichkeiten für lose soziale Beziehungen schaffen (Bänke, Treffs, Spielplätzte, Grünflächen)
infrastrukturelle Einbettung
d. Anforderung an Wohnung
- Rückzugsort, Entspannung, Sicherheit, Kreativität, Eingebundenheit
e. Ambivalenz von Wohnen
- Kontaktbedürfnis contra Lärmbelästigung
10. Gehörlosigkeit 20.10.2018, Carol Lorentz
a. Wichtigste Begriffe der Behindertenrechtskonvention
- Inklusion
- Würde
- Selbstbestimmung / Autonomie
- Teilhabe
- Chancengleichheit
- Empowerment (Befähigung)
- Barrierefreiheit
b. Anforderungen an Planung und Gestaltung
- Beleuchtung
- Blitzlicht-Anlage (z.B. Beginn und Ende der Veranstaltung)
- Gegensprechanlage mit Kameras und Monitoren
- Aufzüge mit Monitoren und bestimmten Tasten (Hilfe)
- Rauchmelder mit Bltzlicht-Alarm (Hotel)
- Blitzlicht-Alarm
- deutliche Beschriftungen und Piktogramme (Flughäfen, Bahnhöfe)
- Blickkontakt
- Übersichtlichkeit
- Neubau: Alarmierung im 2-Sinne-Prinzip: akustisch und visuell
c.Gebärdensprache
- national unterschiedliche Dialekte
- 20 Gebärden für die Farbe Blau
- Studien zur Vereinheitlichung laufen
- DGS ist seit 2002 politisch anerkannt
- Kontaktaufnahme: Schulterberührung, Stampfen, Winken, Klopfen
- Ansatz: Grundschüler lernen einige Worte DGS: Verständnis, Offenheit wecken
11a. Schwerhörigkeit, 20.10.2018 Hannes Seidler, Raum-und Bauakustiker, Eltern höreingeschränkt
- Schwerhörigkeit ist die häufigste Behinderung:
- 14 Mio hörgeschädigte in Deutschland, 17 %
- 3 Mio mit Hörgerät, 4 %
- Störungen bei Schwerhörigkeit
- Wahrnehmung von Sprache
- Kontrolle der eigenen Sprachlautproduktion
- Wahrnehmung des akustischen Umgebungsraumes
- Wahrnehmung von Gleichgewichtsänderungen
- Psychosoziale Probleme durch Schwerhörigkeit
- Kommunikation mit anderen Menschen
- Kommunikation in gestörter Umgebung
- Wahrnehmung emotionaler und sozialer Botschaften
- Missverständnisse mit der Umwelt
- Wahrnehmung von Warnsignalen
- Fehlende Kontrollgeräusche
- Ausfall naturnaher geräusche
- z.T.empfindlickei gegenüber lauten Geräuschen
- Erhöhte Empfindlichkeit gegenüber lauten Geräuschen (Recruitment)
- ggf.Probleme beim Spracherwerb
- fehlende räumliche Orientierung
- Bauliche Ziele für schwerhörige Personen
- Verbesserung der Bau-und der Raumkustik
- Beschallungsanlagen
- Höranlagen
- Verhalten
- Sehen und Fühlen
- Akustik am Bauwerk
- Bauakustik, Raumakustik, Schallschutz
- Raumakustik (Hörsamkeit in Räumen)
- DIN 18041 Tabelle Nachhallzeit
- In Räumen: Wandabsorger gegenüber Sprecher und an der Decke in den Randbereichen
- DIN 18041 Tabelle Nachhallzeit
11b. Schwerhörigkeit, 20.10.2018 Hannes Seidler, Raum-und Bauakustiker, Eltern höreingeschränkt
- Arten von Höranlagen
- Induktive Höranlagen: unsichtbares Magnetfeld
- Eignung: öffentliche Räume mit wechselndem Publikum
- drahtlose Audiosignal-Versorgung
- persönliche Empfänger (Hörgerät), herstellerunabhängig! freie Beweglichkeit
- international genormt
- klare Empfangsverhältnisse
- minimale Betriebskosten
- Kassensysteme, Flächenstrahler (Hörsäle, Veranstaltunsräume)
- Grenzen:
- Gesamtfläche max. 4.000 qm
- Einzelfläche max. 900 qm,
- Länge max. 60 m, Breite max.15 m
- Eisen, Störmagnetfelder, Abstrahlung in der Umgebung
- baulicher Eingriff durch Induktionkabel nötig
- nur einkanalige übertragung
- geringes Angebot für nicht-Hörsystemnutzer
- mögliche Störungen durch Stromnetzinstallation
- Übersprechen in Nachbarräume (Alternativ Flächenstrahler)
- benötigt 2qbmm im Hörsystem mit Kosten von 1 $
- Frequenzgang auf 5kHz begrenzt
- Infrarot Höranlagen (IR): unsichtbares Licht, Funk Höranlagen (FM): unsichtbare Radiowellen
- Eignung: öffentliche Räume
- mehrkanaliger Betrieb (auch Dolmetschersystem)
- nutzbar auch für jeden Hörenden ohne Hörgerät
- abhörsicher (nur IR)
- geringer baulicher Installationsaufwand
- Grenzen:
- relativ hohe Investitions-und Betriebskosten
- spezielles Empfangsgerät
- keine individuelle Einstellung
- Störungen durch Sonne, HF-Geräte, Vorschaltgeräte
- keine international einheitlichen Frequenzen
- Wartungsaufwand
- Funk Höranlagen: unsichtbare Radiowellen
- Eignung Sporthallen
- Mobile Führung
- Induktive Höranlagen: unsichtbares Magnetfeld
- Perspektiven?
- alle smartphonebasiert über Bluetooth oder WLAN
- Kino: Audiodeskription (Greta, Starks) oder Bluetooth, gesonderte Produktion
- Smart Home: Signale von vernezten Heimgeräten sind fernsteuerbar und fernhörbar
- Sprache zu Text: V2T10-Gerät zur Umwandlung von Telefonsprache in Text
- Bis jetzt keine allgemein anwendbaren Alternativen
11c. Schwerhörigkeit, 20.10.2018 Hannes Seidler, Raum-und Bauakustiker, Eltern höreingeschränkt
- Massnahmenliste Baumassnahmen
- Schwerhörige
- bessere Raumtrennwände
- weniger Nachhall, gute Raumakustik (besonders Seniorenheime)
- besserer Lärmschutz
- gute Sichtbeziehung und Beleuchtung (Lesbarkeit, Orientierung)
- helle Räume
- Bereitstellung alternativer Kommunikationsmedien (Fax,Internet)
- Gehörlose
- 2-Sinne-Prinzip (Alarmsignale, Information, Kommunikation)
- Störlärm und Erschütterungen reduzieren
- Gebärdendolmetscher für Gespräche einbeziehen
- gute Beleuchtung (Lesbarkeit)
- gleichmäßige Beleuchtung (Orientierung)
- gute Sichtbeziehung
- helle Räume
- Bereitstellung alternativer Kommunikationsmedien (Fax,Internet)
- erhöhtes Sicherheitsbedürfnis berücksichtigen
- Schwerhörige
- 18040-1 und 2 Schwerhörigkeit
- DIN 18040-1,
- 4.4 Warnen / Orientieren / Informieren / Leiten
- 4.4.3 Auditiv: akustische Informationen müssen auch für Mensche mit eingeschränktem Hörvermögen hörbar und verstehbar sein
- 4.5.3 Kommunikationsanlagen :
- Bei Gegensprechnanlagen ist die Hörbereichtschaft der Gegenseiste optisch anzuzeigen
- Türfallenfreigabe ist optisch zu signalisieren
- 4.6 Serviceschalter, Kassen und Kontrollen
- jeweils eine eine Einhheit auch für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen
- 4.7. Alarmierung und Evakuierung
- Sicherstellung visueller Wahrnehbarkeit akustischer Alarm-und Warnsignale ( Blitzleuchte z.B in WC-Räumen)
- 5.2.2 Informations-und Kommunikationshilfen
- Sind elektrakustische beschallungsnalgen vorgesehen, so ist auch ein gesondertes Übertragungssystem für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen, das den gesamten Zuhörerbereich umfasst, einzubauen.
- Anmerkung 3: Induktive Höranlage günstig, Verweis auf DIN 18041
- 5.3.1 Sanitärräume Allgemeines
- Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass ..... von blinden und sehbehinderten Menschen zweckensprechend genutzt werden können
- 4.4 Warnen / Orientieren / Informieren / Leiten
- DIN 18040-1,
12a: DIN 18040-1 und -2, 23.11.2018 Sarka Voriskova
Šárka Voríšková
beschäftigt sich seit 2002 mit dem Thema barrierefreies Planen und Bauen. An der TU Dresden und an der CVUT Praha arbeitet sie in verschieden Forschungsprojekten und Arbeitsgruppen in der Grundlagenforschung sowie im Praxistransfer. Beispielhaft zu nennen ist hier der Leitfaden Barrierefreies Bauen, welchen Sie für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mitentwickelt hat. Ing. Arch. Šárka Voríšková ist Sachverständige für barrierefreies Bauen und leitet bei universalraum den gleichnamigen Fachbereich.
>> voriskova[at]universalraum.de
- DIN 18040-1 und 2 Inhalte:
- bf. Planung, Ausführung und Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und deren Aussenanlagen, die der Erschliessung und gebäudebezogenenen Nutzung dienen.
- Anforderungen an Infrastruktur und Räume
- Ziel dieser Norm ist die Barrierefreiheit baulicher Anlagen, damit sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemen üblichen Wiese, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind (nach §4 BGG Behindertengleichstellunsgesetz)
- Sie berücksichtigt dabei insbesondere die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderungen, Blindheit, Hörbehinderung (Gehörlose, Ertaubte und Schwerhörige) oder motorischen Einschränkungen sowie von Personen, die Mobilitätshilfen und Rollstühle benutzen. Auch für andere Personengruppen, wei z.B. groß-oder kleinwüchsige Personen, Personen mit kognitiven Einschränkungen, ältere Menschen, Kinder sowie Personen mit Kinderwagen oder Gepäck, führen einige Anforderungen dieser Norm zu einer Nutzungserleichterung.
- Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden des Bundes und der Länder
- Leitfaden Barrierefreies Bauen des Bundes
- Öffentlich zugängliche Gebäude
- Schutzziele
- funtionale Anforderungen
- können auch auf andere Weise als in der Norm festgelegt erfüllt werden
- Gebäudefunktion und Regelwerke
- Typologien von Gebäuden und die zu beachtenden Regelwerke der Barrierefreiheit
- Anerkannte Regel der Technik
- Bewegungs-und Begegnungsflächen, Durchgangsmasse
- Bewegungsfläche Rollstuhl: 150 cm x 150 cm
- Begegungsfläche Rollstuhl / Person: 150 cm x 150 cm
- Begegungsfläche Rollstuhl / Rollstuhl: 180 cm x 180 cm
- Durchgangsbreite geringer Länge: 90 cm (Türen, Engstellen)
- Durchgangsbreite geringer Länge: 120 cm (Flurabschnitte, Rampenabschnitte)
- Türen
- Lichte Masse 90 x 205, 26 tief
- Drücker: Abstand zu Bauteilen : 50 cm, Höhe 85 cm
- Treppen
- Aufzüge DIN 8170 : Größen, Tableau, Handlauf, Türen, Unterschied öff. zugänglich. und Wohnungen
12b: DIN 18040-1 und -2, 23.11.2018 Šárka Voríšková
- Unterschied zwischen:
- barrierefrei nutzbare Wohnungen
- barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen R
- behindertgerechter Stellplatz empfohlen
- Rollstuhlabstellplatz vor oder in der Wohnung
- mit el. Anschluss zur Batterieaufladung
- 180 cm x 150cm plus Bewegungsfläche 180 cm x 150cm
- maximale Bedienkraft für Schalter und Taster 2,5 N bis 5 N
- Flure innerhalb von Wohnungen : 120 cm, mind. einmal Bewegunsfläche 150 cm x 150 cm
- Türen: Spion in Sitzhöhe
- Fenster: Griff 85 bis 105 cm
- Wohn-, Schafräume und Küchen
- je eine Bewegungsfläche 150 cm x 150 cm (statt 120 cm x 120 cm)
- Bewegungsfläche Längsseiten Bett: 150 cm und 120 cm ( statt 120 cm und 90 cm )
- Bewegungsfläche vor sonstigen Möbeln: 150 cm ( statt 90 cm )
- Bewegungsfläche vor Küchneienrichtungen: 150 cm ( statt 120 cm )
- Sanitärräume
- Bewegungsfläche 150 cm x 150 cm (statt 120 cm x 120 cm) vor WC, WT, DU, BW
- Höhe WC-Sitz incl. Sitz 46 cm bis 48 cm
- Bewegungsfläche neben WC-Becken 90 cm breit und 70 cm tief (einseitig)
- Rückenstütze, Stützklappgriffe, unterfahrbarer WT, Duschklappsitz (nachrüstbar)
- zus. Sanitärraum bei Whg mit mehr als 3 Wohn-/Schlafräumen
- zus.Badewanne "muss" möglich sein (statt "sollte")
- Freisitz
- Bewegungsfläche 150 cm x 150 cm (statt 120 cm x 120 cm)
13: Ausstellungen, 24.11.2018 Anne Wening
a. Planungs-und Gestaltungselemente barrierefreier Ausstellung
b. Bedarfe und Prozesse
14: Brandschutz, 24.11.2018 Maik Dörner
Menschen mit Behinderung und deren Anforderungen an Fluchtwege und Evakuierung
- Sehen und Sehbehinderung:
- Akustische oder Taktile Signale
- Hören und Hörbehinderung
- Optisch oder Vibration
- Mobilitätsenschränkung
- Evakuierungsaufzug
- sichere Vorräume
- Evakuierungshilfen
Mögliche technische Ausstattungen
- Sicherheitsbeleuchtung
- > 1 lux in der Mitte des Rettungsweges
- SAA Sprachalarmierungsanlage
- ENS Elektroakustische-Notfallwarn-Systeme
- Blitzleuchte
- Evakuierungsaufzug
- sichere Vorräume
- Evakuierungshilfen
- Ein-Hand-Feuerlöscher
- personengebundene Geräte ggf. in Kombination mit baulich integrierten oder technischen Anlagen
Lösungsansätze aus der DIN 18040
- Warnen/ Orientieren/Informieren/ Leiten
- Zwei-Sinne-Prinzip
- visuell, auditiv oder taktil
- akustische Informationen müssen auch für Menschen mit eingeschränktem Hörvermögen hörbar und verstehbar sein.
- Akustische Informationen als Töne oder Tonfolgen müssen bei Alarm -und Warnsignalen eindeutig erkennbar und unterscheidbar sein.
- Alarmierung und Evakuierung
- In Brandschutzkonzepten sind die Belange von Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen zu berücksichtigen, beispielsweise
- duch die Bereitsetllung sicherer Bereiche für den Zwischenaufenthalt nicht zur Eigenrettung fähiger Personen
- durch die Sicherstellung einer zusätzlichen visuellen Wahrnehmbarkeit akustischer Alarm-und Warnsignale vor allem in Räumen, in denen sich Hörgeschädigte allein aughalten können, z.B.WC Räume
- durch betriebliche / organisatorische Vorkehrungen
- Empfehlung: in Rettungswegen mitvorgeschiebenen optischen Rettungszeichen zusätzlichen in Fluchrichtung weisende akustische Systeme vorzusehen (vorzugsweise Sprachdurchsagen)
- In Brandschutzkonzepten sind die Belange von Menschen mit motorischen und sensorischen Einschränkungen zu berücksichtigen, beispielsweise
- Entfluchtung bei Sehbehinderung Mobilitätseinschänkung betriebliche Abläufe
15: Individualanpassungen für Schwerstbehinderte, 14.12.2018 Reichenbach
a. UV-Wohnungshilfe Richtlinie
b. Normen und Individualanpassung
c. Behindertenbedingte Mehrkosten / Berechnung
- Mehrbedarf Fläche, Besondere Einbauten, zusätzliche Funktionsräume/ -bereiche
b. Lösungsansätze (Beteiligung)
16. Barrierefreie Wohnqurtiere, 14.12.2018 Dr. Brigitte Wolter
a. Begriffe: Barrierefreiheit Barrierearmut
Barrierearmut: nicht verwenden ! Wohnungs-Werbe-Begriff, nicht in der Normung enthalten
b. Die Barrieren des einen sind die Hilfen des anderen
Beeinträchtigungen:
- körperlich,
- sensorisch,
- kognitiv,
- sozio-ökonomisch (finanziell)
c. Planung muss auf alternde Gesellschaft reagieren Thema begrenzte Aktionsräume
d. Definition von Quartier
kurz: Quartier als Mittelpunkts-Ort des Alltags und als überschaubares Wohnumfeld
e. Altersgerechte Wohnung in altergerechtem Wohnumfeld: abgestimmtes System
Teilelemente des Sozialraums:
- Wohnung: Treppenhaus, Eingangsbereich, Hof
- soziale Infrastruktur: Nachbarschaft
- öffentliche Infrastruktur: Strassen, Plätze, Parks, ÖPNV
- Versorgung: Geschäfte, Dienstleistungen, soziale Dienste, Beratungsstellen
f. problematische Quartiere:
Alternde Quartiere, benachteiligte Quartiere abgehängte Quartiere
g. Probleme und Folgen
- Barrieren der Zugänglichkeit
- Barrieren der Benutzbarkeit und Gestaltbarkeit
- Barrieren der Verfügbarkeit
Kopfstandmethode
h. Lösungen in barrierefreien Quartieren
integrative Konzepte / Infrastruktur / Mobilitätsschittstellen/ Sitzen / Komfort/ Lesbarkeit/ Begegnung / Beteiligung
Wegenetz, Zuständigkeiten
i. Integratives Konzept: Bestandteile
- Barrierefreiheit im öffentlichen Raum /
- Versorgung des täglichen Bedarfs /
- Bedarfsgerechter Wohnraum /
- Hauswirtschaftliche Hilfen /
- Mobilitätssicherung /
- Entlastung Angehöriger /
- Inklusion aller Lebenslagen /
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben /
- Beratung / Medizinische Pflege /
- Medizinische Versorgung
j. Gesundheit und Selbständigkeit durch das Quartier
- Beeinträchtigungen - Kopfstandmethode
- Aufrechterhaltung
- Förderung
k. Ansätze für Konzepte für die Quartiersentwicklung
l. Keine rechtliche Forderung eines Konzepts Barrierefrei für Quartiere
17. Wohnformen im Alter, 14.12.2018 Dipl.-Ing. Stefan Drees, Feddersen Architekten
a. Wohnformen im Alter
- Hogeweg: Lebesstilmodell in Holland, Multikulturell
- Interkulturelles Pflegeheim Veringbeck, Hamburg
- Dorf e.V. Renaissance des Tante -Emma-Ladens
- NRW: Mehr als 80 Plätze werden nicht mehr erlaubt
- Quartiershaus: stationär und ambulant fliessend
b. Qualitäten des Wohnens im Alter
- Sicherheit (Orientierung, Zielsetzung, Übersichtlichkeit)
- Individualität (aneignung, Selbstbestimmung, Identität)
- Komfort (Gestaltungsqualität, Barrierenreduzierung, Benutzerfreundlichkeit)
- Behaglichkeit (Aufenthaltsqaulität, Materialität, Licht, Farbigkeit)
- Geborgenheit
- Soziale Beziehungen
c. Wohnformen für stationäre Pflege (Leitbilder) mit Grundriss-Typ / Beispiel
- 1. Generation: Verwahranstalt ab 1940
- 2. Generation: Krankenhaus, ab 1960
- 3. Generation: Wohnheim, ab 1980
- 4. Generation: Wohngruppe, ab Mitte 1990
- 5. Generation: Quartiershaus (Leben und Privatheit, Gemeinschaft, Öffentlichkeit), ab 2010
d. Architektur für Menschen mit Demenz
wie zuhause, Beschützend, Quariersbezogen, Kleinteilig, Variantenreich, institutionell
- Qualitäten für Bewohner: Sicherheit, Ritual, Identität
- Qualitäten für Mitarbeiter: kurze Wege, Überschaubare Einheit
e. 6. Generation = Pflegeheim der Zukunft (Eigenschaften)
- effizient organisiert
- Teil einer Versorgungskette
- eingefügt in seiner Umgebung
- Lösungsprozesse begleitend
- versorgt meist Menschen mit Demenz
f. Konzept in Bezug auf Quartiere
Konzept der Anbindung, Konzept des Vermittelns, Konzept des Zentrierens
- Neubau
- Umbau im denkmalgeschützten Bestand
- Neubau in einem denkmalgeschützten Ensemble
- Wohnen im Universal Design
g. Soziale Quartiere Gebäude als Baustein im Quartier / Quartier als Baustein des Stadt
- unterstützen eine selbstbestimmte Lebensführung
- Unterbreiten zielgruppenübergreifende Angebote
- vernetzten Akteure
- verschränken Sozialräume
- bieten Wahlmöglichkeiten
- fördern Teilhabe
h. Integratives Quartier / Quartiersmitte
- inklusives Wohnen im Alter
18. Wohnungsbau und Altersgerechtes Wohnen DIN 18040-2, 15.12.2018 Ing. Arch. Šárka Voríšková
- DIN 18040-2: Inhalte verinnerlichen
- Unterschied: zu Barrierefreiheit öffentlich zugängliche Gebäude
- Barrierefreiheit in der Wohnung und in der Infrastruktur Wohnungsbau
- Infrastruktur Wohnungsbau: Barrierefrei incl. Rollstuhlgerechtigkeit
- Innerhalb der Wohnung:
- R-Standard: Barrierefrei incl. Rollstuhlgerechtigkeit
- B-Standard: Barrierefrei ohne. Rollstuhlgerechtigkeit
- Ausblick nach aussen
- Studie: Ulrich 1984 mit 2 Patientengruppen
- Gruppe 1 Ausblick auf Baugruppe, weniger Schmerzmittel, schnellere Entlassung
- Gruppe 2 Ausblick auf Mauerwerksfassade
- Studie: Ulrich 1984 mit 2 Patientengruppen
- Räume DIN 18040-2
- Demenzfreundliche Architektur
- Aktuell 1,7 Mio Erkrankte, 2050: 3 Mio erwartet
- Orientierung ermöglichen
- Ausblicke auf das Leben schaffen, nicht in den ruhigen Garten, Teilhabe
- Bedürfnis nach Privatheit tritt zurück, Zugehörigkeit zur Gruppe wird bedeutender
- Rückzug innerhalb der Gruppe ermöglichen
- Orientierungsformen
- visuelle Beziehungen
- Wegeführung
- sequenziell von Punkt zu Punkt
- kognitive Karte
- Einfache Wegeführung
- Intuitive Wegeführung
- inszenierung von Rundwegen
- Anordnung von Gemeinschftsbereichen
- referenzpunkte
- Eindeutige Zugänge zu Räumen
- Markieren / Kaschieren von Türen
- Schrankgestaltung
- Kleine quadratische Tisch bevorzugen, runde Tische sind grenzenlos
- Institutionellen Charakter vermeiden:
- Wohnlichkeit,
- Massstäblichkeit
- Zugang Garten Terrasse
- Biografiebezüge
- Kleine Gruppengrößen
- Demenzgärten
- Aktuell 1,7 Mio Erkrankte, 2050: 3 Mio erwartet
- Checkliste Wohnen
- Sozieles Umfeld / Interaktion / Teilhabe
- Entfernung / Zugänglichkeit / Platzbedarf
- Verbindung Schlafraum / Bad
- Schwellenlos_Ruschfest_Haltegriffe
- Verbindung Kochen und Essen
- Komfortable Badgestaltung
- Ausblick und Freisitz
- Duschsitze sind nicht empfehlenswert, besser Duschstühle oder gemauerter Sitz
19. Denkmalschutz, 15.12.2018 Sutter
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Thüringen Regionale Denkmalpflege Ost
Abteilungsleiter
Herr Dr. Heribert Sutter
Grundsatzfragen Praktische Denkmalpflege
heribert.sutter@tlda.thueringen.de
- Denkmalschutz und Barrierefreiheit
- Denkmal als kulturelles erbe einer Gesellschaft
- Barrierefreiheit als Menschenrecht
- Rechtsgüterabwägung (gleichberechtigt)
- Schutzgeld der Norm sind gut auf das Bauen im Denkmal übertragbar
- Denkmalliste / Inventarisation / Bauforschung
- Genehmigung durch Denkmalschutzbehörde
- wesentliche Aspekte des integrativen Prozesses der Genehmigung von Umbauten für die Barrierefreiheit imDenkmal
- mögliche Prüfkriterien aus den Rahmenrichtlinien des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie
- Klärung des Denkmalsstatus und der Gründe dafür
- Beispiele Eingang Abwägung Aufzug / Rampe / Treppenlifte
- Wesentliche Aspekte des interaktiven Prozesses zusammenfassen
20a. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, 11.01.2019 Petra Zadel-Sodtke
- Allgemeine Regeln des barrierefreien Bauens
- kontrastreich
- haptisch
- visuell
- auditiv
- anthrometrisch
- Grundlagenwissen: Gurk, Böhringer, Behring, Seidler, Lorenz, Nibbes)
- projektspezifischer Qualitätsanspruch (vertraglich vereinbaren)
- Stand von Wissenschaft (Pilotprojekte)
- Stand von Wissenschaft und Technik (höchste qualitätssture)
- Stand der Technik (mittlere Qualitätsstufe)
- Anerkannte Regeln der Technik (unterste Qualitätsstufe)
- = einzuhaltender Mindeststandard
- barrierefreie Gehwege (Neigung, Gefälle / Maße / Materialien)
- Längsgefälle
- Quergefälle (bei Grundstücksüberfahrten)
- <= 3%
- <= 4%
- <= 6%
- wichtigste Masse beim barrierefreien Bauen (warum/was/wie/wo)
- Oberflächenmaterial bei bf. Fußgängerbereichen:
- gut berollbar und erschütterungsarm
- systematisch gedachte Barrierefreiheit: baulich und Hilfsmittel
- Rampen: Anforderung, Bestandteile
- Unterschied zwischen Weg mit Steigung und Rampe
- Weg: Modulation des Geländes
- Rampe: eigenständige Baukonstruktion losgelöst vom natürlichen Geländeverlauf
20b. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, 11.01.2019 Petra Zadel-Sodtke
- Treppen: Anforderungen, Bestandteile
- auslaufende Stufen sind nicht barrierefrei
- Markierung der Stufen-VK Merkmale
- Unterschiede bei Treppen innen und aussen
- Masstoleranzen beim bf. Bauen
- Zwei-Kanal-Prinzip: Bewegungskanal ohne Rollen und mit Rollen, Nähe Rampe zu Treppe
- Einfache Lesbarkeit: unkompliziert, eindeutig, selbsterklärend, durchgängiges Prinzip, reduziert auf das Wesentliche, verständlich wahrnehmbar
- Beständige Qualität: Worauf ist zu achten Planung, Ausführung, Wartung, Winterdienst
- Gestaltung für die Sinne Exkurs: Wahrnehmungspsychologie und Barrierefreiheit menschliche Fähigkeiten 12 Sinne 15 Fähigkeiten
- Geräuschsammlung „Taube“ Sehende, Dr. Siegfried Saarberg
- Fazit ganzheitlich gedachten bf.Bauen ist weit mehr als die Berücksichtigung von Normen und Richtlinien, mehr als die Beachtung der regeln des bf.Bauen und der Prinzipien des Universal design mehr als Design für all. Mit dazugehört das Erleben von Eigenschaftsunterschieden und er Sinneswahrnehmung wie dem Hören, Tasten, Riechen, etc. Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist komplex und ganzheitliche zu betrachten- eine entwurfliche Herausforderung.
- Zwei-Sinne-Prinzip, Prio 1: Warnung, Prio 2: Entscheidung, Prio 3: Leitung
- wichtige Elemente im Sinne der Bf. / CAD-Layer / Apps
- Eigene Überprüfung im Entwurfsprozess
- zu überprüfende Bauelemente des öffentlichen Raums
- 7 Prinzipien des Universal Design ( 30 Punkte) und Design for All
- Sonstige Leitelemente (kreativer Fundus der GaLa-Architektur, bodengebundene Blindenleitung mit sonstigen Leitelementen)
21. Werkbericht eines Büros für Landschaftsarchitektur, Stadtplanung und Mediation 11.01.2019 Franke
- Grundeinstellung: die Einzigartigkeit der Nutzer ist das Maß für freiraue, Städtebau und Gebäude
- Herangehensweise an Projektaufgaben (Lph 0)
- Recherche vor Ort
- Weitsicht für Strukturen, Ansprüche und Nutzungen
- Fotodokumentation
- Analyse zur Beschreibung und Festlegung der Schutzgüter
- Schutzgüterfestlegung= Abwägung und Periodisierung der Inhalte
- Kontakt zu Verbänden für MmB
- Unterstützung
- Sicherheit für die eigene Leistung
- Auftretende konkurrierende Nutzungsansprüche sind im Rahmen des Planungsprozesses untereinander abzuwägen
- kreative Umsetzung der Schutzziele
- lernen aus Erfahrungen
- Projektbeispiel
22a. Verkehrs-und Stadtraumplanung, 12.01.2019 Rebstock
- Gesetzliche Grundlagen der bf. Verkehrsraumgestaltung
- internationale Rahmenvorgaben
- EU-Rahmenvorgaben
- Bund gesetzliche Grundlagen
- Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
- Personenbeförderungsgesetz ( bis 01.01.2020 vollständig bf. Nahverkehrspläne
- Bundesfernstrassengesetz
- Eisenbahn-Au und Betriebsordnung (EBO)
- Strassenbahn-Bau-und Betriebsordnung (BOStrab), Luftverkehrsgesetz
- Länder gesetzliche Grundlagen
- Bauordnungen der Länder LBO
- Liste der Technischen Baubestimmungen VVTB
- Instrumente
- Gesetze und Verordnungen
- DIN-Normen und Fachberichte
- Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Strassen-und Verkehrswesen FGSV
- Planungshandbücher und -leitfäden
- Bewusstseinsbildung der Akteure und Meinungsführer (Tagungen und Seminare)
- Zertifikate
- Beteiligungsrechte für Behindertenbeiräte, -beauftragte und Verbände
- Verbandsklagerecht, Zielvereinbarungen
- FGSV Regelwerke
- Richtlinien = R1 Regelwerke
- Regelwerke = R2 Regelwerke
- Hinweise = W1 Regelwerke / H BAV
- Planungshilfen, untereinander nicht immer widerspruchsfrei
- Nur aktuelle Publikationen benutzen, die die neuen Regelwerke und Normen bereits berücksichtigen
- deutschlandweit gültige Regelwerke
- HBVA
- DIN 18040-3
- DIN 32975 Kontraste
- DIN 32984 Bodenindikatoren
22b. Verkehrs-und Stadtraumplanung, 12.01.2019 Rebstock
- Bf.Gestaltung von Fußgängerverkehrsanlagen
- Grundprinzipien für Entwurf-und Netzplanung
- Flächen-und Raumbedarf mobilitätseingeschränkter Menschen
- Längs-und Querneigung
- Oberflächengestaltung
- zwei-Sinnen-Prinzip
- Information und Orientierung
- Wegeketten und -netze
- Fußgänger-Längsverkehr (Straßenseitenraum)
- Dimensionierung, Neigung, Oberflächenbeschaffenheit, Engstellen, Rampen
- Abgrenzung, Nivellierung, Kontrahierung, Linierung
- Zonierung des Strassenraums und Funktionsbereiche
- Fußgänger-Querverkehr: generelle Anforderungen
- allgemeine Anforderungen: Anordnung, Fahrbahnmittelinsel, ohne Hindernisse wie Schideckel etc., Bordsteinabsenkung,Verlegungsart der Bodenindikatoren und Abhängigkeit der Querungsform
- Lichtsignalanlage LSA
- Orientierung / Wegeleitung
- infrastrukturelle und grafische Standards : Schriftgröße, ertastbare Schrift, akustisch, Kostrast, Leuchtdichte, Lichte Höhe, Warnhinweise, einfache Sprache und Piktogramme, Tastpläne für Stadt und Gebäude
- Sicherheit
- Beleuchtung
- Einsehrbarkeit und Sichtverhältnisse
- Kennzeichnung aller Hindernisse: Kontrastreich, Tastkante, Sockel, keine Unterlaufbarkeit
- Vermeidung von Konflikten mit dem Individualverkehr auf den Gehwegen
- Hartungs-Und Reinigungsarbeiten, regelmäßiger Winterdienst
- Städtebauliche Anforderungen und Denkmalschutz
- Abwägungsprozess mit individuellen Lösungen
- Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten
- Beteiligung von Experten für Bf.
- Nachholend Forschungsbedarf für sensible Umfelder
- Einsatz von Bodenindikatoren
- Ruhender Verkehr
- Behindertenparkplätze
- Anzahl
- Zuwegung
- Beschaffenheit des Belags
- Abmessungen
- Strassenräume mit besonderem Überquerungsbedarf
- Baustellen (DBSV Faltblatt)
- ÖPNV
- Anforderungen an Haltestellen: systematische Abstimmung von Haltestelle und Fahrzeugen: Infrastruktur, Fahrzeugpark, Informationen, Betrieb, Dienstleistungen
23. Exkursion Hauptbahnhof Berlin, 12.01.2019 Wolterdorf
- Umsetzung der Theorie in die Praxis
- Beteiligte: DB, Architekt, ABSV (Allgemeiner Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin) Senatverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz, Landesbeautragte für Behinderung seitens ABSV: AK Verkehr, Umwelt und Mobilität und hauptamtlicher Architekt
- fast komplettes Blinden-und Orientierungssystem
- Blindeleistreifen
- Handlaufbeschriftunfen
- Sprachansagen vor und in den Aufzügen
- leicht zugängliche Informationsmonitore
24. Gutachtenerstellung 01.02.2019 Dipl.-Ing Michael Reichenbach
ö.b.u.v.SV für Barrierefreiheit ind Berlin
- Grundlagen zur Gutachtenerstellung
- Unterschied zwischen Beratung (Dienstleistung) und Gutachten (Werkvertrag)
- Arten von Gutachten
- Parteiguteachten
- Beweissicherungsgutachten
- Schiedsgutachten
- Gerichtsgutachten
- Privatgutachten
- Grundsätze der Gutachtenerstellung
- inhaltliche Anforderungen
- formale Anforderungen
- Bearbeitungsschritte
- Checkliste nach Mayr
- Gliederung
- Beweisschluss /Aufgabenstellung
- Lösungswege
- Anknüpfungsgrundlagen
- Eigene Untersuchungen
- Schlussfolgerungen
- Abschluss
- Ortstermin
- Grundlagen
- Beteiligung der prozessparteien
- Vorbereitsung
- Durchführung
- Ergebnisse und Verwertung
- Vorbereitung für das Probegutachten
25. Sachverständigentätigkeit 02.02.2019 Freund
- Aufbau des SV.wesnes in Deutschland
- SV-Tätigkeit
- Arten der SV-Tätigkeit
- ö.b.u.v. SV
- zertifizierte SV
- amtlich anerkannterSV
- verbandsanerkannte SV
- selbst ernannte SV
- Anforderungen an SV
- Aufgaben der SV
- Forderungen an einen SV
- Todsünden eines SV
- Grenzen der Beantwortung von Fragen im Gutachten
- Arbeitweisen Richter / SV
- Haftung für gutachterliche Tätigkeiten
- haftung als Gerichtsgutachter
- Haftung als Privatsachverständiger
- Honorierung gutachterlicher Tätigkeiten
- Bewertungsmethoden
- Zielbaummethode
- Quotierung / Quotelung
- Vorbereitung für das Probegutachten
26. Probegutachten, 02.02.2019 Petra Zadel-Sodtke
Zwei Themen zur Auswahl: Hochbau und Außenraum
Unterlagen
Steggreif Probegutachten
27. Informieren und Kommunizieren, 01.03.2019 Boehmig
- BITV 2.0 = bf Informationtechnikverordnung: definiert Bf im IT-Kontext, binden für den Bund behörden der Bundesverwaltung
- Internetauftritte
- Intranetauftritte
- mittels IT realsierte grafische Programmoberflächen, die öffentlich zugänglich sind
- Vorbildrolle des Bundes für die Bürger und Mitarbeiter
- Unterstützende Technilogien / Hilsmittel
- Vier Prinzpien der BITV 2.0
- Wahrnehmbarkeit
- Bedienbarkeit
- Verständlichkeit
- Rosbustheit
- Audiodeskription und Untertitel
- Zugängliche Dokumentenstruktur
- Auf Problem überprüfen
- Word-Dateien in bf PDF-Datei umwandeln (kompliziert besser vergabe)
- bf Apps
- Gebärdensprachvideos
- Schriftdolmetscher
- Leichte Sprache nicht gleich Einfache Sprache (Regeln, Empfehlungen)
- Flüstegruppen
- ausführliche Linkliste
29. Planungsworkshop 02.03.2019 Anne Wening
- Anwednung und Herangehensweise in der Gruppe
- Dazulernen von anderen / Mehrwert durch Austausch
- Stehgreif und Sprung ins kalte Wasser
28. Konzept Barrierefrei 01.03.2019 Stude
- Handbücher und Konzept Barrierefrei ergänzend zur Bauordnung
- Planungssicherheit, Übersichtlichkeit und Anwendungsfreundlichkeit für die Planeneden und Planungsbeteiligten ( Wissenstransfer aus Normen und Regelwerken für die Praxis)
- Neubau, Bauen im Bestand, Denkmalschutz
- Positive beispiele ind Berlin
- Konzept Barrierefrei Bastandteile und Prozess erläutern