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Fichier Détails
Cartes-fiches | 201 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | École primaire |
Crée / Actualisé | 18.02.2019 / 26.06.2019 |
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Gestaffelter Mietzins (269c OR)
- Was ist ein gestaffelter Mietzins?
- Welcher Anpassungsgrund liegt vor?
- Voraussetzungen?
- Kombinationsmöglichkeiten?
- Anfechtungsmöglichkeiten? Anfechtungsgründe?
- ein gestaffelter Mietzins sind Mietzinsen, die im Voraus für die ganze Vertragsdauer festgelegt sind und sich in periodischen Abständen stufenweise erhöhen (sog. Staffelmiete)
- absoluter Anpassungsgrund
- Voraussetzungen:
- Mindestlaufzeit 3 Jahre
- max. eine Anpassung pro Jahr
- Staffelmiete muss bei Abschluss des Mietvertrags vereinbart werden
- Stufen müssen auf einem amtlichen Formular vom Vermieter mitgeteilt werden (19 II VMWG), wenn nicht Erhöhung nichtig!
- Kombinationsmöglichkeiten: Kombiantion von Indexierung und Staffelung unzulässig, ausser verschiedene Vertragsphasen
- Anfechtungsmöglichkeiten: Anfangsmietzins kann innert 30 Tagen nach Übernahme der Mietsache angefechtet werden (270 OR). Die Anfechtung kann sich auf die Mietzinsgestaltung (Staffelmiete), Anfangsmietzins oder auf die gestaffelten Mietzinsen beziehen.
Verhältnis der verschienden Kriterien zueinander (269 und 269a OR)
- Kostenmiete und Marktmiete?
- Kostenmiete: Kein übersetzter (Netto-)Ertrag aus Investition (269 OR)
- Marktmiete: Mietzins wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt (Marktwert der Mietsache): Prüfung der Zulässigkeit von Mietzinsesn erfolgt anhand eines Vergleichs mit dem auf dem Markt üblichen Mietzinsen von vergleichbaren Objekten (Orts- und Quartiersübliche Mietzinsen, 269 lit. a OR)
Verhältnis der verschienden Kriterien zueinander (269 und 269a OR)
- absolute und relative Anpassungsgründe?
- absolute Anpassungsgründe: eigenständige, unabhängige Feststellung des Mietzins:
- Nettorendite-Ertragsberechnung (269 OR)
- Orts- und Quartiersüblichkeit (269a lit. a OR)
- kostendeckende Bruttorendite bei neueren Bauten (269a lit. d OR)
- Indexierter Mietzins (269b OR)
- Gestaffeler Mietzins (269c OR)
- relative Anpassungsgründe: zwingender Vergleich zwischen aktuellen Berechnungsunterlagen und denjenigen im Zeitpunkt der letzten Mietzinsbestimmung
- Kostensteigerung und Mehrleistungen (269a lit. b OR)
- Teuerungsausgleich ((269a lit. e OR)
Wie überprüft das BGer, ob die Festlegung des Mietzinses missbräuchlich ist?
- zwei Methoden:
(1) relative Methode: ob Mietzins seit der letzten Festsetzung missbräuchlich geworden ist. Es wird dabei auf die Vorgeschichte abgestellt.
(2) absolute Methode: ob Mietzins an sich missbräuchlich ist, ohne Berücksichtigung der Vorgeschichte.
Kombinationsmöglichkeiten von verschiedenen Anpassungsgründen?
- Können absolute und relative Anpassungsgründe kombiniert werden?
- Ausnahmen?
- Relative Anpassungsgründe: Es können mehrere relative Anpassungsgründe geltend gemacht und kombiniert werden
- absolute Anpassungsgründe: Es können nur ein einziger absoluter Anpassungsgrund geltend gemacht werden. Wahl zwischen Nettorendite, kostendeckender, Bruttorendite, Orts- und Quartiersüblichkeit, indexiertem Mietzins oder gestaffeltem Mietzins
- keine Kumulierung von absoluten und relativen Anpassungsgründe
- Ausnahmen:
- indexierte Mietzins kumulierbar mit Mehrleistungen des Vermieters
Gibt es KOmpensationen zwischen Anpassungsgründen?
- Kompensation bei relativen Anpassungsgründen möglich (z.B. Senkungsanspruch infolge Senkung Referenzzinssatz mit Anstieg Unterhaltskosten und Teuerungsausgleich)
- keine Kompensation bei absoluten Anpassungsgründen
- keine Kompensation zwischen relativen und absoluten Anpassungsgründen
Anfechtung von missbräuchlichen Mietzinsen
- Regel und Ausnahme?
- Regel in 269 OR: übersetzter Ertrag oder offensichtlich übersetzter Kaufpreis (bei Wohn- und Geschäftsmieten)
- Ausnahme:
- Luxuswohnungen oder Einfamilienhäuser mit 6 oder mehr Wohnräumen (253b II OR iVm 2 I VMWG)
- Ferienwohnungen (253b II OR)
- Mietverhältnisse über Immobilien, die weder Wohn- noch Geschäftsräume und nicht mit solchen zusammen vermietet sind (einzelne Garagen, Parkplätze, 253ba I OR e contrario)
- durch öffentliche Hand bereit gestellte Wohnräume (Sozialwohnungen, 253b II OR iVm 2 II VMWG)
Welcher Grundsatz gilt im Anfechtungsverfahren?
- 270e OR: Grundsatz der Weitergeltung des Mietvertrags während Anfechtungsverfahren, d.h. während Schlichtungs- und allfälligem Gerichtsverfahren
Anfechtung des Anfangsmietzins
- Wann?
- Voraussetzungen?
- Verfahren (Geltungsbereich, Frist, welche Anpassungsgründe?)
- Alternative zu 270 OR?
- nur bei neuen Mietverhältnisen möglich
- Voraussetzungen:
- persönliche oder familiäre Notlage (270 I a OR): faktischer Zwang zum Vertragsschluss
- Verhltniss auf dem örtlichen Markt (270 I a OR): Wohnungsmangel (Leerbestand unter 1.5%)
- Erhebliche Erhöhung des Mietzinses gegenüber Vormietverhältnisses (270 I b OR: mehr als 10% - Wenn der Vermieter Mehrleistungen bietet, dann sachlich gerechtfertigt (gilt bei Erstvermietunen nicht)
- Verfahren:
- Geltungsbereich: Wohnungs- und Geschäftsräume
- Anfechtung innert 30 Tagen nach Übernahme der Mietsache (270 I OR) - Verwirkungsfrist!!
- Überprüfung nach absoluter Methode (z.B. Orts- oder Quartiersüblichkeit, indexierter oder gestaffelter Mietzins, Bruttorendite
Alternative zu 270 OR: 21 OR - Übervorteilung oder Willensmängel nach 23 f. OR (Achtung: Jahresfrist!!)
Wer trägt die Beweislast für die Missbräuchlichkeit der Mietzinsen?
- Mieter hat die Beweislast, aber der Vermieter trifft eine Mitwirkungspflicht, d.h. der Mieter kann die Unterlagen des früheren Mietverhältnisses edieren
Was kann der Mieter verlangen, wenn das Gericht zum Schluss kommt, dass der Mietzins zu hoch war?
- Rückforderungsrecht (67 OR) oder Verrechnung (120 OR)
Mietzinsherabsetzung während Mietdauer (270a OR)
- Voraussetzungen?
- Wesentliche Veränderung der Berechnungsgrundlage (Änderung der Kosten, z.B. Hypothekarzinssenkung, Teuerung)
Was heisst "wesentlich" bei 270a OR?
- Kriterium im Sinne eines Umkehrschlusses ist jeder Umstand, der eine Erhöhung als zulässig erscheinen lassen würde
Welche Anpassungsgründe können geltend gemacht werden bei der Anfechtung während dem Mietverhältnis?
- grds. nur relative Anpassungsgründe, aber auch Einreden des ungenügenden (Netto-)Ertrags und ungenügenden Bruttorendite oder der Orts- und Quartiersüblichkeit seitens der Vermietersschaft
nach welcher Methode muss die Anfechtung des Mietzinses während dem MIetverhältnis gemacht weden?
Ausnahme?
- relative Methode, d.h. ob Mietzins missbräuchlich geworden ist seit letzter Feststellung (Vorgeschichte beachtlich).
- Ausnahme: absolute Methode bei Neubauten während der Mietdauer
Können auch NK angefechtet werden während dem Mietverhältnis?
- Ja, Senkungsbegehren auchh für NK möglich (z.B. wenn im Mietzins inbegriffen oder regelmässiger NK-Saldo zu Gunsten des Mieters)
Kann eine verpasste Anfechtung des Anfangsmietzinses durch ein Herabsetzungsbegehren nach 270a OR nachgeholt werden?
- Nein, keine Rückwirkung möglich, weil Anfechtung des Anfangmietzinses durch absolute Anpassungsgründe angefechtet werden und während dem Mietverhältnis grds. nur relative Anpassungsgründe geltend gemacht werden können.
Wie verläuft das Vefahren bei der Anfechtung des Mietzinses während der Mietdauer?
- schriftliches Herabsetzungsbegehren an den Vermieter (270a II OR)
- Herabsetzungsbegehren muss beziffert werden (CHF oder %) und gleichzeitig begründet werden. Zudem muss der Mieter dem Vermieter eine 30 tätige Frist zur Beantwortung ansetzen. Stellungnahme des Vermieters ist formlos möglich.
- Wenn innert 30 tägiger Frist keine Einigung vorhanden ist, dann kann der Mieter innert weiterer 30 Tagen ein Herabsetzungsbegehren an die Schlichtungsstelle richten (270a II OR) - max. 60 Tage
Kann eine Kombination von Anfechtung einer Mietzinserhöhung und ein Herabsetzungsbegehren gemacht werden?
- Ja, 270a III OR - 2 Klagebewilligungen
wer trägt die Beweislast für die Missbräuchlichkeit des Mietzinses?
Mieter, aber Mitwirkungspflicht des Vermieters und Beweislast des Vermieters für Einreden (ungenügende Nettorendite, Bruttorendite oder Orts- und Quartiersüblichkeit)
Können während dem Schlichtungsverfahren neue Herabsetzungsgründe geltend gemacht weden ?
- Ja, dies ist möglich (vgl. 317 ZPO)
Gilt das Mietverhältnis während des Verfahrens weiter? Was hat der Mieter für Rechte, wenn der Mietzins missbräuchlich wäre?
- Weitergeltung des vertraglich vereinbarten Mietverhältnises (270e OR)
- Rückforderungsrecht (67 OR) oder Verrechnung (120 OR)
Voraussetzungen einer Mietzinserhöhungen (269d OR)
- Geltungsbereich? Welche Mietverhältnisse sind betroffen?
- Vorgehen?
- Anfechtung einer Mietzinserhöhung nach 270b OR ist nur bei unbefristeten Mietzinsverhältnissen möglich
- Vorgehen:
- amtliches Formular (unterschrieben)
- amtliches Formular eines anderen Kantons unzulässig (nichtig, vgl. 19 I c 2 VWMG)
- Inhalt: 19 VMWG
- Begründung (im Begleitbrief möglich) - konkrete Begründung (269d I OR, 19 I a 4 und 20 I VMWG)
- Einhaltung Kündigungsfrist (269d I OR)
- zusätzliche Bedenkfrist von 10 Tagen
- keine Kündigungsandrohung
Einseitige Mietzinserhöhung und konsensuale Mietzinserhöhung (idR Abänderungsvertrag) möglich?
Ab wann gilt der neue Mietzins?
- Ja, nach BGer ist dies möglich und es kann auf das amtliche Formular verzichtet werden, wenn:
- Erhöhung von Mieter vollumfänglich akzeptiert
- Mieter über Anfechtungsmöglichkeiten vollumfänglich informiert ist
- Mieter im Voraus auf Anfechtung des Mietzinses verzichtet
- kein Druck auf den Mieter ausgeübt wurde
Inkrafttreten des neuer Mietzins kann auf einen anderen als Kündigungstermin vereinbart werden
Welche Erhöhungsgründe sind möglich?
- mehrere relative Anpassungsgründe (19 I a 4 VMWG), ausnahmsweise absolute Anpassungsgründe (Nettorendite, Bruttorendite oder Orts- und Quartiersüblichkeit)
Wann tritt der neue Mietzins in Kraft?
269d iVm 266a OR: nächstmöglicher Kündigungstermin
Wann ist eine Mietzinserhöhung nichtig?
Vorgehen nach BGer?
- 269d II OR: fehlendes amtliches Formular, fehlende Begründung, Kündigungsandrohung, Kündigung
- Wichtig nach BGer: Anfechtung nach 270b OR auch, wenn Nichtigkeit gegeben ist. Grds. muss aber die Nichtigkeit nicht angefochten werden. BGer empfielt dies aber, damit die Schlichtungsstelle die Nichtigkeit feststellen kann.
Was passiet mit der Mietzinserhöhung, wenn sie zu spät gemacht wurde? ist sie dann nichtig?
- Nein, nach 266a II OR gilt die Mietzinserhöhung auf den nächstmöglichen Kündigungstermin
Wie muss mit öffentlichen Beiträgen bei einer Mietzinserhöhung vorgegangen werden?
- öffentliche Beiträgte könne z.B. für Photovoltaikanlagen erhalten werden
- diese Beiträge müssen auf dem amtlichen Formular deklariert werden und in Abzug gebracht werden bei der Mietzinserhöhung. Ist eine solche Betragsleistung nicht auf dem amtlichen Formular aufgeführt, ist dies nichtig.
Wie verläuft das Verfahren bei der Anfechtung von Mietzinserhöhungen nach 270b OR?
- Frist?
- Bei welcher Stelle muss angefechtet werden?
- Wer trägt die Beweislast?
- Gilt der bisherige Mietzins weiter?
- Welche Rechte stehen dem Mieter zu, wenn er obsiegt?
- Anfechtungsfrist innert 30 Tagen (270b I OR) = Verwirkungsfrist
- Anfechtung bei der Schlichtungsstelle
- Beweislast Vermieter, aber Kompensationseinrede des Mieters
- Weitergeltung des bisherigen Mietzinses (270e OR)
- Rückforderungsansprüch (67 OR) oder Verrechnung (120 OR)
Anfechtung indexierter Mietzinsen (270c OR)
- Kann der Anfangmietzins angefechtet werden bei einer indexierten Miete?
- Wie kann eine Teuerungsanpassung gemacht werden durch den Vermieter?
- Wie verläuft das Verfahren?
- Ist ein Herabsetzungsbegehren durch den Mieter möglich?
- Kann rückwirkend die Erhöhung des Mietzinses verlangt werden durch den Vermieter?
- ja, 270c OR kann der Anfangsmietzins angefechtet werden (vgl. 270 OR)
- Er muss das amtliche Formular verwenden (19 II VMWG). Dann muss mit einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende die Anpassung angekündigt werden (17 III VWMG)
- analog Mietzinserhöhung (269d OR)
- Ja, ein Herabsetzungsbegehren durch den Mieter bei sinkender Teuerung ist möglich (270c OR)
- nein, eine rückwirkende Geltendmachung des erhöhten Mietzinses ist nicht möglich.
Anfechtung gestaffelter Mietzins (270d OR)
- Ist eine Anfechtung des Anfangsmietzinses möglich?
- Kann man den gestaffelten Mietzins während der Mietdauer anfechten?
- Wie muss ein gestaffelter Mietzins erhöht werden?
- Was passiert, wenn eine verspätete Anzeige der nächst höheren Stufe gemacht wird?
- Ja, 270d iVm 270 OR
- der gestaffelte Mietzins kann während der Mietdauer nicht angefechtet werden (270d OR)
- Die Stufenerhöhung muss mittels amtlichen Formular angezeigt werden, ansonsten wäre die Stufenerhöhung nichtig (19 II VWMG) und spätestens einige Tage vor Eintritt (weil die Staffelung von Anfang an bekannt ist)
- verspätete Anzeige nächster Stufe: höhere Mietzins gilt ab Zeitpunkt Anzeige. Es gibt keine Rückwirkung
Anfechtung der Heiz- und Nebenkostenabrechnung
- Welcher Grundsatz ist bei den Nebenkosten wichtig?
- Wo finden sich Normen zur Nebenkostenabrechnung?
- Wie kann sich der Mieter über die Nebenkosten informieren?
- Wie kann die Kostenaufteilung bei der Nebenkostenabrechnung gemacht werden?
- Grundsatz der tatsächlichen Kosten: Die Kosten müssen mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängen oder sich aus dem Gebrauch ergeben. Es darf kein Gewinn aus NK resultieren (vgl. 5 I VWMG)
- 4-8 VMWG und 257a ff. OR
- Der Mieter hat ein Einsichtsrecht in sämtliche Belege (257b II OR iVm 8 II VMWG). Es können die Belege nicht herausverlangt werden.
- Die NK-Abrechnung kann durch individuelle Abrechnung (Grund- und Verbrauchskosten mit Lageausgleich und Zwangswärmekonsum) oder mit Verteilschlüssel (Kubikinhalt oder Grundfälche)
Was kann der Mieter machen, wenn eine mangelhafte oder fehlende NK-Abrechnung vorliegt?
- fehlende NK-Abrechnung?
- Mangelhafte NK-Abrechnung oder Verweigerung Einsichtsrecht?
- Achtung?!
- Frist?
- Verjährung?
- fehlende NK-Abrechnung: Mieter kann bei der Schlichtungsbehörde eine Leistungsklage (NK-Abrechnung erstellen) machen, wonach der Vermieter die NK-Abrechnung erstellen muss.
- mangelhafte NK-Abrechnung: Mieter kann bei der Schlichtungsbehörde die NK-Abrechnung anfechten, sie sei zu berichtigen (Feststellung der Missbräuchlichkeit der NK-Abrechnung) - Rückforderung / Verrechnung
- Achtung: Vermieter kann bei ausbleibender NK-Zahlung Verzug geltend machen, folglich sollte nicht mit der Anfechtung zugewartet werden
- Fristen: im Gesetz gibt es keine Fristen zur Anfechtung von Heiz- und NK-Abrechnungen. Oftmals wird im Mietvertrag vereinbart, dass NK-Abrechnung innert 30 Tagen nach Erhalt angefechtet werden müssen.
- Verjährung: 128 Ziff. 1 OR - 5 Jahre
Was kann der Mieter machen, wenn neue NK eingeführt werden durch den Vermieter?
- Wenn neue NK eingeführt werden während dem Mietverhältnis handelt es sich um eine einseitige Vertragsänderung, d.h. nach 270b I u. II OR kann innert 30 Tagen nach Mitteilung der neuen NK diese angefechtet werden bei der Schlichtungsbehörde.
Was sind einseitige Vertragsänderungen durch den Vermieter?
- Voraussetzung?
- dauernde Änderung des Mietvertrags durch den Vermieter zu Lasten der Mieterschaft
- bisherige Vermieterleistungen werden vermindet, erhöht oder verändert
- neue Leistungen oder NK werden eingeführt
- Auch Vertragsänderungen, die nicht eine Erhöhung des Mietzinses zur Folge haben
- Voraussetzung:
- zwingende Verwendung des amtlichen Formulars (19 I b u. c VMWG)
- Umschreibung der Änderung
- Zeitpunkt der Wirksamkeit
- Klare Begründung
Nenne Beispiele von einseitigen Vertragsänderungen?
Was sollte man im Zweifel machen, ob amtliches Formular oder nicht?
Fall: Wie sollen neue NK angefechtet werden, die auf der NK-Abrechnung neu aufgelistet sind?
- neue NK
- Änderung Verteilschlüssel
- Änderung NK-Abrechnung von Pauschal zu Akonto
- Erhöhung Akontozahlung Heiz- und NK
- Einführung Sicherheitsleistung
- Verminderung bisherige Leistungen (Wegfall Hauswart)
- Änderung der Kündigungstermine, -fristen
- Einführung von AVB
- Widerruf Zustimmung Untermiete
Wichtig: im Zweifel amtliches Formular verwenden
Fall: hierbei handelt es sich um eine einseitge Vertragsänderung nach 270b OR und muss innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde angefechtet werden. Es sollte dieser Fall nicht als fehlerhafte NK-Abrechnung angefechtet werden.
Was ist eine Sicherheitsleistung nach 257e OR?
- Kann während der Mietdauer verrechnet werden?
- Wem gehört das Zinsguthaben?
- Sicherheitsleistung nach 257e OR ist eine vereinbarte Bezahlung von Bargeld oder Übergabe von Wertschriften durch den Mieter auf ein in seinem Namen geführtes Bankkonto oder -depot für Mietzinsrückstände, NK-Saldi zugunsten Vermieterschaft, Schadenersatzforderungen, die bei Beendigung des Mietverhältnisses bestehen
- Es kann während der Mietdauer nicht verrechnet werden (125 Ziff. 1 OR)
- Das Zinsguthaben gehört ins Vermögen des Mieters
Wie erfolgt die Herausgabe der Sicherheitsleistung nach 257e OR an den Vermieter?
Wie erfolgt die Herausgabe der Sicherheitsleistung nach 257e OR an den Mieter?
Was ist mit "...rechtlich geltend machen..." gemeint in 257e III OR?
- Vermieter: 257e III OR - durch (schriftliche) Zustimmung Mieter, rechtskräftiges Urteil oder rechtskräftiger Zahlungsbefehl
- Mieter: 257e III OR - durch (schriftliche) Zustimmung Vermieter, rechtskräftiges Urteil, rechtskräftiger Zahlungsbefehl oder Zeitablauf (1 Jahr)
- Rechtlich geltend machen heisst, dass der Vermieter innert einem Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses keinen Anspruch mittels Betreibung, Verfahren vor Schlichtungsbehörde oder Klage geltend gemacht
Was ist ein "irreguläres Depot" und was geschieht nach BGer-Rechtsprechung damit?
- ein irreguläres Depot ist eine Sicherheitsleistung nach 257e OR, die der Mieter dem Vermieter "cash" bezahlt und die nicht auf einem Bankkonto auf den Namen des Mieters hinterlegt wird
- BGer: dieses Depot geht vollumfänglich an den Mieter zurück, unabhängig ob Mietrückstände, NK-Saldi zu Gunsten Vermieter oder Schadenersatzansprüche bestehen. Zudem muss noch der Schadenszins von 5% nach 104 I OR bezahlt werden.