Rechtsfragen Lernziele
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Kartei Details
Karten | 16 |
---|---|
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Marketing |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 20.01.2019 / 27.02.2019 |
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Kapitel 1 Entstehung und Augfaben des Rechts
Die Bedeutung von Verhaltensregeln für das zusammenleben von Menschen beschreiben.
- Rechtsordnung
- Moral auch (Anstand, Religion, Ethik)
- Sitte
- Brauch
Kapitel 1 Entstehung und Augfaben des Rechts
Recht,Sitte, Brauch und Moral als Verhaltensregeln bennen und anhand ihrer Wesensmerkmale unterscheiden.
Recht,Sitte und Brauch verlangen ein äusseres Verhalten hingegen die Moral(Anstand,Ethik,Religion) eine Innere Überzeugung verlangt.
Der Unterschied zwischen Recht, Sitte und Brauch ist dass das Recht erzwingbar ist, handelnt man nicht rechtensweges wird man bestraft. Die Sitte und der Brauch sind da nicht erzwingbar , es folgt auch keine Strafe bei nicht einhalkten, ledeglicht wird man vielleicht bei nicht einhalten der Sitte von der gesellschaft geächtete. Bei nicht einhalten eines Brauches kümert das noch kaum jemanden.
Kapitel 1 Entstehung und Augfaben des Rechts
Es gibt Grundsätzte die die Staatliche Macht beschränken nenne diese
- LEGALITÄTSPRINZIP
- GEWALTENTRENNUNG
- FREIHEITSRECHT DER BÜRGER
Kapitel 2 Aufbau der Shweizer Rechtsordnung
Was versteht man unter Rechtsordnung?
Als Rechtsordnung bezeichnet man die Gesamthei aller Rechtsnormen eines Landes.Sie unterteilen sich grundsätzlich in zwei Rechtsgebiete: Das Öffentliche recht und das Zivil- oder Privatrecht.
Kapitel 2 Aufbau der Shweizer Rechtsordnung
Was ist der Unterschied zwischen dem öffentlichem recht und dem Privat oder Zivilrecht?
Öffentliches Recht =
- Staat gegen privaten natürlichen und Juristischen Personen
- Staat tritt mit Befehlsgewaltausgestatteter Macht gegenüber
- ÜBER-/UNTERORDNUNGSVERHÄLTNIS
Zivil-oder Privatrecht=
- natürliche oder juristische Personen stehen sich gegenüber
- im Verhältnis der rechtlichen Gleichwertigkeit
- GLEICHSTELLUNGS-RSP: KOORDINATIONSVERHÄLTNIS
Kapitel 2 Aufbau der Shweizer Rechtsordnung
Was sind die Hauptbereiche des Öffentlichem Recht
- Staatsrecht (Verfassungsrecht)
- Verwaltungsrecht
- Strafrecht
- Prozessrecht
- Schuldbetreibungs und Konkursrecht SChKg
- Kirchenrecht
- Völkerrecht
Kapitel 2 Aufbau der Shweizer Rechtsordnung
Welche beiden Hauptgesetzt gibt es beim Privatrecht?
ZGB Zivilgesetztbuch
OR Obligationenrecht
Kapitel 2 Aufbau der Shweizer Rechtsordnung
Das Zivilgesetztbuch und das Obligationenrecht umschreiben und erklären können
Das Schweizer Zivilgesetzbuch ZGB
ist in vier Teilen umfasst
- Personenrecht= Recht der Persöndlichkeit
- Familienrecht= Regelt EHE,Ehescheidung,Güterrecht,Verwandtschaft und erwachsenenschutz
- Erbrecht= Regelt die gesetztlichen Erben anhand Testament,erbvertrag
- Sachrecht= Regelt Recht der Sache (Grundeigentum,Stockwerkeigentum,Fahrniseigentum)
Obligationenrecht OR
Bildet den 5 teil des ZGB gilt aber als selbstständigerteil er ist in 5 Abteilungen gegliedert:
- Allgemeine Bestimmungen über die Obligation
- Die einzelnen Vertragsverhhältnisse
- Die Handelsgesellschaften
- Handelsregister,Geschäftsfirmen, kaufmännische Buchführung,rechnungslegung
- Die Wertpapiere im Allgemeinem
Kapitel 2 Aufbau der Schweizer Rechtsordnung
Die Hirarchi des geschriebenen Recht kennen.
- Verfassun
- Die GEsetzte
- Verordnung
Kapitel 2 Aufbau der Shweizer Rechtsordnung
Die Gesetztes stellen von
- Treu und Glauben
- Verbot des Rechtsmissbrauchs
- Schutz des Guten Glaubens
- Beweisregeln
Kennen
- Treu und Glauben ART. 2 I ZGB
- Verbot des Rechtsmissbrauchs Art. 2 II ZGB
- Schutz des Guten Glaubens Art. 3 ZGB
- Beweisregeln ART. 8 und 9 ZGB
Kapitel 2 Aufbau der Shweizer Rechtsordnung
UNtershied zwischen Dispotives Recht und zwingedes Recht kennen.
Viele Rechtsvorschriften gelten nur dan wenn die beteiligten Parteine nichts anderes vereinbart haben. Solche Rechtsvorschriften bezeichnet man als dispotives recht. In bestimmten fällen dürfen aber die rechtsvorschriften nicht geändert werden was als zwingedes recht bezeichnet wird.
Kapitel 3 Die Entstehung von Obligationen
Die Begriffe : Obligation,Forderung,Schuld,Gläubiger und Schuldner erklären können
Die Obligation = Verpflichtungoder Schuldverhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen, wobei die eine Partein zu einer Leistung verpflichtet (SChuldner) und die andere daran berechtigt ist (Gläubiger)
Obligation/Forderung/Schuld Umschreiben die gleiche Rechtsbeziehung nur von einer anderen Sichtweise:
Obligation= Von einem Dritten aus betrachtet
Forderung = Vom Glöubiger aus betrachtet
Schuld = vom SChuldner aus betrachtet
Kapitel 3 Die Entstehung von Obligationen
Den Vertrag, die unerlaubte Handlung und die ungerechtfertigte Bereicherung als entstehungsgründe bennen können.
Der Vertrag
- Die meisten Obligationen entstehen so durch Kaufvertrag, werkvertrag usw.
Die unerlaubte Handlung
- Wiederrechtliche HAndlung (häufig Strafbar)
- Rechte eines Dritten wurden ohne dessen Einwilligung verletzt
- Der Schädiger muss dem geschädigten Schadensersatz leisten
Die ungerechtfertigte Bereicherung
- Rückforderungsansprüche aus Leistungen (Doppelzahlung einer Rechnung)
- Rückforderung eines verlorenen Gegenstandes beim Finder
- Rückforderung von Kaufvertrag bei nicht erfüllung des Kaufvertrags (Ware nicht erhalten )
Kapitel 3 Die Entstehung von Obligationen
Inhalte einer Obligation
Ein aktives Tun
- Persöndliche Leistung erbrigt der Schuldner aus eigener Kraft (Arbeitsleitung)
- Sachliche Leistung erbringt der Schuldner aus seinem Vermögen (Zahlung)
Ein Unterlassen
- Rücksichtsnahme auf die übrigen Hausbewohner Nachbarn, Konkurenzverbot
Ein Dulden
- Duldung durch den Mieter von Reperaturen und Erneuerungen der Mietsache
Kapitel 3 Die Entstehung von Obligationen
Die Vier Voraussetzungen für die entstehung von Obligationen aus Vertrag aufzeigen können und ihre BEdeutung an BEispielen erläutern können.
- Einigung über den Vertragsinhalt
- Vertragsfähigkeit des Vertragspartners (Volljährig,Mündig,Handlungsfähig)
- Richtige Form des Vertrags (Frei wählbar ,Kann Formlos entstehen müdlich schriftlich stillschweigend)
- Zulässiger Inhalt des Vertrags (Vertragsfreiheit)
Anhand der Kriterien Handlungsfähigkeit, Handlungsunfähigkeit und beschränkte Handlungsfähigkeit erklären
Handlungsfähigkeit = Urteilsfähig und Volljährig
Beschränkte Handlungsfähigkeit = Urteilfähig aber nicht Volljährig
Handlungsunfähigkeit = Weder noch