Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Kartei Details
Karten | 126 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 20.01.2019 / 26.04.2023 |
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Was passiert, wenn eine Kündigung zur Unzeit (Sperrfrist) ausgesprochen wird?
Dann ist sie nichtig Art. 336c Abs. 2 OR
Was ist der Unterschied zwischen einer missbräuchlichen Kündigung und einer Kündigung zur Unzeit.
Eine missbräuchliche Kündigung bleibt bestehen, das AV wird aufgelöst. Bei der Kündigung zur Unzeit muss die Kündigung nach der Sperrfrist nochmals neu ausgesprochen werden.
Von der Praxis anerkannte Gründe zum fristlosen Verlassen der Arbeitsstelle durch den AN:
- Beschimpfungen / Tätlichkeiten des AG
- Unzumutbares Arbeitsklima, ohne dass der AG eingreift (Mobbing, Bossing)
- Vorhalt von Vorstrafen in Anwesenheit Dritter
- Kränkungen / Belästigungen durch MA, ohne dass der AG eingreift
- Erhalt von Weisungen zu sitten- oder rechtswidrigem Tun
- Lohnausstand trotz Mahnung
Welche Fürsorgepflichten hat der AG bei Austritt?
Der AG muss den austretenden MA über die folgenden Punkte informieren, bzw. abrechnen, abmelden:
- Unfallversicherung (Nachdeckung 30 T, Abredeversicherung 180 T)
- BVG, FAK
- Krankentaggeldversicherung
- ALV
- Lohnausweis erstellen
- Zeugnis
- Ferientageabrechnung
Welche Betriebe sind dem Arbeitsgesetz nicht unterstellt?
Verwaltungen des Bundes, Betriebe des öffentlichen Verkehrs, Seeschifffahrt, landwirtschaftliche Urproduktion, Fischereibetriebe, Privathaushalte, Selbständigerwerbende
Nennen Sie vier Themen, welche das OR regelt, das Arbeitsgesetz jedoch nicht
- Ferien
- Überstunden
- Gehaltszahlung
- Probezeit
- Datenschutz
- Kündigung
- Gleichstellung
- Sorgfalts- und Treuepflichten