Arbeitsrecht

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Kartei Details

Karten 126
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 20.01.2019 / 26.04.2023
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Was passiert, wenn eine Kündigung zur Unzeit (Sperrfrist) ausgesprochen wird?

Dann ist sie nichtig Art. 336c Abs. 2 OR

Was ist der Unterschied zwischen einer missbräuchlichen Kündigung und einer Kündigung zur Unzeit.

Eine missbräuchliche Kündigung bleibt bestehen, das AV wird aufgelöst. Bei der Kündigung zur Unzeit muss die Kündigung nach der Sperrfrist nochmals neu ausgesprochen werden.

Von der Praxis anerkannte Gründe zum fristlosen Verlassen der Arbeitsstelle durch den AN:

  • Beschimpfungen / Tätlichkeiten des AG
  • Unzumutbares Arbeitsklima, ohne dass der AG eingreift (Mobbing, Bossing)
  • Vorhalt von Vorstrafen in Anwesenheit Dritter
  • Kränkungen / Belästigungen durch MA, ohne dass der AG eingreift
  • Erhalt von Weisungen zu sitten- oder rechtswidrigem Tun
  • Lohnausstand trotz Mahnung

Welche Fürsorgepflichten hat der AG bei Austritt?

Der AG muss den austretenden MA über die folgenden Punkte informieren, bzw. abrechnen, abmelden:

  • Unfallversicherung (Nachdeckung 30 T, Abredeversicherung 180 T)
  • BVG, FAK
  • Krankentaggeldversicherung
  • ALV
  • Lohnausweis erstellen
  • Zeugnis
  • Ferientageabrechnung

Welche Betriebe sind dem Arbeitsgesetz nicht unterstellt?

Verwaltungen des Bundes, Betriebe des öffentlichen Verkehrs, Seeschifffahrt, landwirtschaftliche Urproduktion, Fischereibetriebe, Privathaushalte, Selbständigerwerbende

Nennen Sie vier Themen, welche das OR regelt, das Arbeitsgesetz jedoch nicht

  1. Ferien
  2. Überstunden
  3. Gehaltszahlung
  4. Probezeit
  5. Datenschutz
  6. Kündigung
  7. Gleichstellung
  8. Sorgfalts- und Treuepflichten