Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Kartei Details
Karten | 126 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Recht |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 20.01.2019 / 26.04.2023 |
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Was regelt das Arbeitsgesetz OR im Grundsatz?
die Stellung von Angestellten (unselbständige Arbeit) aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages.
Was regelt das Arbeitsgesetz OR im Grundsatz nicht?
- die Arbeit von Selbständigerwerbenden (im Auftragsrecht 394 ff. --> Achtung wenn Auftrag an SE muss AHV abgerechnet werden
- öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse (Ebene kant. Vertragsgesetz)
Was ist Individualarbeitsrecht?
Einzelarbeitsvertrag EAV regelt Rechtsbeziehung zwischen AG und AN in der Privatwirtschaft
Mündliche Verträge gehen auch, jedoch ist die Beweisbarkeit schwierig
Was ist Kollektivarbeitsrecht?
Gesamtarbeitsrecht GAV regelt Zusammenwirken von Verbänden z.B. Sina, Unia, Kaufm. Verband
Was ist öffentliches Arbeitsrecht?
Arbeitsgesetz ArG legt Schutzbestimmungen fest
Welches sind die wichtigsten Rechtsquellen?
- Bundesverfassung BV, oberstes Recht der Schweiz
- Obligationenrecht Art. 319 - 362 OR
- Arbeitsgesetz ArG & Verodnungen 1 + 2
- Sozialversicherungsgesetze AHVG, IVG, ALV, UVG, BVG
- Gleichstellungsgesetz GIG
- Mitwirkungsgesetz MwG
- Datenschutzgesetz
- Urheberrechtsgesetz
Was regelt die BV
Glaubensfreiheit, Gleichberechtigung, Handeln, Arbeiten nach Treu und Glauben, nach bestem Wissen und Gewissen
Was regelt das OR, Teil Arbeit
Kündigung, Lohnfortzahlung, Recht auf Lohn, Vertragswesen, Pflichten AG, Missbräuchl. Kündigung, Konkurrenzverbot
Was regelt das Arbeitsgesetz
Arbeitszeit, Mutterschaft, Schwangerschaft, Schutz Jugend, Überzeit, Zeiterfassung
Was regelt das Gleichstellungsgesetz
Gleiche Rechte / Positionierung Mann und Frau
Was regelt das Mitwirkungsrecht
Recht, gewisse Sachen antragsmässig mitzugestalten (Antragsrecht, Recht einen Vorschlag zu machen)
Was regelt das Urheberrechtsgesetz
Urheberrecht sollte im Vertrag mit dem Lohn abgegolten werden, sonst kann das Urheberrecht Jahre später (auch durch Nachkommen des Erfinders) geltend gemacht werden
Welches Recht gilt für Arbeitsverhältnisse von öffentlicherechtlichen Institutionen?
Es gilt das Personalrecht von Bund, Kanton oder Gemeinde
Welche Rechtsquellen für Vertragsarten gibt es?
- Einzelarbeitsvertrag
- Gesamtarbeitsvertrag
- Normalarbeitsvertrag (Behördlicher Erlass)
Was versteht man unter den Rechtsquellen Betriebsrecht?
- Personalreglement
- Allg. Anstellungsbedingungen
Welche Rangordnung gitb es zur Rechtsordnung?
- Verfassung Bund
- Zwingendes Gesetzesrecht (das Volk hat die Hoheit über die Gesetze, es gibt keine Abweichungen Art. 361 + 362
- Zwingendes Verordnungsrecht (die Verwaltung Bundesrat, Regierungsrat hat die Verordnungshoheit = wie soll ein Gesetz umgesetzt werden / Ausführungsbestimmungen , Verordnungen können nur auf dem Rechtsweg angefochten werden)
- GAV
- Betriebsordnung (spezielle Schutzvorrichtungen werden geregelt zwischen 3 Parteien: AG, AN, Kanton)
- EAV / NAV
- Weisungen des AG
- Dispositives Gesetzsrecht (kann)
- Gewohnheitsrecht
Welche Ausnahme gibt es bei der Rangordnung zur Rechtsordnung und wie heisst sie?
Günstigkeitsprinzip = wenn es für den AN günstiger ist, darf die untergeordnete Regelung angewendet werden
Welche 7 Arbeitsvertragsarten gibt es?
- EAV (Quelle OR)
- Lehrvertrag (Quelle OR)
- Handelsreisendenvertrag (Quelle OR)
- Heimarbeitsvertrag (Quelle OR)
- Heuervertrag (Quelle Seeschiffahrtsgesetz)
- Personalverleih (Quelle Arbeitsvermittlungsgesetz)
- Öffentlich-rechtliche Arbeitsverhältnisse
Welche 3 Arbeitsleistungsverträge gibt es und wo sind sie geregelt?
- Arbeitsvertrag, OR 319 - 362
- Werkvertrag, OR 363 - 379
- Auftrag, OR 394 - 418v
Was wird in einem Arbeitsvertrag versprochen:
Arbeitnehmer verspricht: Arbeitsleistung und Treue gegenüber AG
Arbeitgeber verspricht: Lohnzahlung und Fürsorge gegenüber AN
Was wird in einem Werkvertrag geregelt:
Unternehmer verspricht: Herstellung eines Werkes / Sache z.B. Schrank eines Schreiners, ein Haus...
Besteller verspricht: Bezahlung eines Werklohnes
Was wird in einem Auftrag versprochen:
Beauftragter verspricht: Leistung von zielgerichteten Diensten (Dienstleistung)
Auftraggeber verspricht: Bezahlung eines Honorars, falls vereinbart oder üblich bzw. Bezahlung einer Provision
Was sind dispositive Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts?
Eine vertragliche Abänderung ist möglich
Beispiel OR 323 Abs. 1 "Sind nicht kürzere Fristen vereinbart.... so ist dem AN den Lohn Ende des Monats auszurichten.
Was sind relativ zwingende Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts?
Vertragliche Abänderung nur zugunsten des AN möglich
Beispiel OR 322b Abs. 1: Der Provisionsanspruch eintsteht im Moment des Geschäftsabschlusses. D. h. es darf ein früherer, nciht aber ein späterer Zeitpunkt vereinbart werden.
Was sind absolut zwingende Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts?
Eine Vertragliche Abänderung gibt es nicht
Bsp. OR 329d Abs 2: Zusätzlicher Lohn anstatt Ferien ist verboten. --> Zwingend
Welche Charakteristische Eigenschaften hat die Vertragsart GAV?
- Schutzfunktion: Mindestlohn, Arbeitszeiten, Krankenfortzahlung, Freitage, Überzeiten, Schutzmassnahmen
- Ordnungsfunktion: Übergeordnete Funktion, Regelung bei Eskalation, Schlichtung, Streikrechte
Welche Charakteristische Eigenschaften hat die Vertragsart EAV?
- Arbeitsorganisatorische Einbindung
- Unterordnung
- Weisungsgebunden
Welche Charakteristische Eigenschaften hat die Vertragsart NAV?
- Behördlicher Erlass: für Bereiche wo kein Schutz besteht, z.b. Putzfrau
Was beinhaltet ein GAV?
- Parteien des GAV (AG-Verbände, AN-Verbände)
- Funktionen des GAV (Schutz- und Ordnungsfunktion)
- Inhalt des GAV (von Parteien ausgehandelt)
- Unterstellung unter den GAV
- Form und Dauer des GAV (muss schriftlich sein, Dauer entweder befristet oder unbefristet mit 6 Mt. Kündigungsfrist)
- Friedenspflicht (alle Streitigkeiten zwischen AG und AN werden untereinander geregelt, geht nicht vor Gericht)
Welche Wirkung hat es wenn ein GAV allgemeinverbindlich erklärt wird?
Alle der entsprechenden Branche angehörende Firmen sind dem GAV unterstellt (kantonale oder schweizerische Ebene)
Müssen sich alle Firmen einem GAV unterstellen?
Nein, man ist nicht zwingend dem GAV unterstellt --> Vertragsfreiheit
Man kann sich frewillig dem GAV anschliessen ohne im Verband zu sein, aber wenn der GAV allgemeinverbindlich erklärt wird, kann man sich nicht raushalten
Was sind die Vorteile eines GAV für AN und AG?
AN:
Schutzfunktion Normativbestimmungen, Ordnungsfunktion, Vereinheitlichung in der Branche, Motor des sozialen Fortschritts, Friedensordnung, Streik, Aussperrung, Vertretungen, Streitkommissionen
AG:
Friedensordnung, Streik, Aussperrung, Ordnungsfunktion, Vereinheitlichung in der Branche, weniger eigene Verhandlungen
Was sind die Nachteile eines GAV für AG und AN?
AN:
Fremdgesteuert, Regeldichte, Friedensordnung, Streik, Aussperrung, Vertretungen, Erschwerte individuelle Verhandlung
AG:
Bindung, Anbindung, weniger indiv. Spielraum, weniger Handlungsfreiheit, Regeldichte
Der Inhalt des Arbeitsvertrages wird durch die Parteien frei bestimmt, soweit nicht zwingende Vorschriften die Vertragsfreiheit einengen. Welche Bestimmungen werden geregelt:
- Mindestbestimmungen des GAV
- Zwingende Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts OR 361 und 362
- Sonstige zwingende Gesetzesbestimmungen z.B. Strafrecht
- Zwingende Bestimmungen des öffentlichen Arbeitsrechts (ArG, BBG, GIG u.a.)
Welche 4 Punkte werden bei der Entstehung eines Arbeitsvertrages geregelt?
- Einigung über Hauptpunkte (Arbeitsleistung, Lohnzahlung)
- Handlungsfähigkeit (voll vertragsfähige und urteilsfähige Mündige, urteilsunfähige/Unmündige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
- Richtige Form (keine Formvorschrift für Arbeitsverträge, ausser bei Lehrverträgen, bei Handeslreisendenvertrag. Schriftform für einzelne Vertragsabreden z.B. Konkurrenzverbot, Überstundenvergütung, Informationspflicht des AG schriftlich nach 1 Monat
- Zulässiger Inhalt (kein widerrechtlicher, unsittlicher oder unmöglicher Inhalt)
Was ist die Informationspflicht z.B. bei einem mündlichen Vertrag?
Unter der Gegebenheit, dass das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte ZEit oder für mehr als einen Monat eingegangen wurde, schreibt das OR 330b eine schriftliche Informationspflicht spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses über folgende Inhalte vor:
- die Namen der Vertragsparteien
- das Datum des Beginns des Arbeitsverhältnisses
- Die Funktion des AN
- den Lohn und allfällige Lohnzuschläge
- die wöchentliche Arbeitszeit
Welche Regeln gibt es beim Datenschutz?
- Der AG darf nur dann Daten über den AN bearbeiten, wenn diese dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind (z.B. während der Bewerbung Art. 328b OR)
- Die Beschaffung der Daten muss mit rechtmässigen Mitteln erfolgen
- Die Verwendung der Daten ist an den Zweck gebunden, für den man sie erhoben hat
- Alles, was über diese zulässige Datenbeschaffung hinausgeht, stellt eine Persönlichkeitsverletzung dar (Art. 28 ZGB), wenn der AN nicht zugestimmt hat
- Das Einholen graphologischer Gutachten, das Abhören von Telefonaten im Betrieb und die optische Überwachung des AN sind nur nach vorheriger genereller Ankündigung zulässig
- Der AN hat gegenüber dem AG Anspruch auf Auskunft darüber, welche Daten über ihn gesammelt wurden (Art. 8 Datenschutzgesetz)
- AN kann verlangen (Art. 15 Abs. 1 DSG), dass Personendaten berichtigt und Personendaten vernichtet werden
- AN kann dem AG die Weitergabe von Daten über seine Person untersagen (Art. 15 Abs. 1 DSG), dies begründet eine Schweigepflicht des (evtl. ehemaligen) AG's auch bei informellen Rückfragen des potentiellen (evtl. neuen) AG's
- AG muss die Richtigkeit und Erforderlichkeit der vorhandenen Daten regelmässig prüfen und die Datensammlung entsprechend bereinigen (Art. 5 DSG)
Welche Pflichten hat der AN?
- Persönliche Arbeitspflicht (selber ausführen)
- Rechenschafts- und Herausgabepflicht (Zeigen was gemacht wurde, bei Verlassen der Firma sämtliche Infos, Arbeiten abgeben
- Überstundenarbeit (nur sofern zumutbar, bis 2h täglich, angeordnet und betrieblich notwendig
- Befolgen von Anordnungen und Weisungen (aber nicht sittenwidrige oder gesetzwidrige Weisungen, weisungsgebunden)
- Haftung des AN (bei fahrlässigem / grobfahrlässigem Verhalten)
- Sorgfalts- und Treuepflicht
Welche Fehler führen zu Arbeitsrechtsproblemen wie z.B. Überstunden?
Führungsfehler
Welche Punkte fallen unter die Sorgfalts- und Treuepflicht des AN?
- Verbot von Schwarzarbeit (Sozialversicherungspflicht, Steuerpflicht, Arbeitsrechtlich z.B. Konkurrenzieren des eigenen AG's z.B. privater Coiffeur gegen Entgelt)
- Geheimhaltungspflicht (Datenschutzgesetz)
- Weisungsbefolgung
- Schaden vermeiden (z.B. nicht am Arbeitsplatz sein = Arzttermin an Randzeiten, privat telefonieren, falsch stempeln)
- Interessen des Arbeitgebers zu wahren (Image, in Freizeit über Firma sprechen)