Recht für Kommunikationsleiter
Prüfungsvorbereitung für die mündlichen Prüfungen
Prüfungsvorbereitung für die mündlichen Prüfungen
Fichier Détails
Cartes-fiches | 236 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 22.09.2018 / 13.06.2025 |
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Wer ist der Urheber?
Immer eine natürliche Person und erlangt das Recht mit Erstellung und ohne Registrierung
Urheber muss werder urteilsfähig noch mündig sein
Schutzrechte Urheber
Persönlichkeit-Eigentumsrecht (können nicht abgetreten werden)
- Recht auf Werkintegrität: Änderungen Anordnen
- Recht auf Erstveröffentlichung: Wo und wann das Werk veröffentlicht wird
- Recht auf Anerkennung: Recht als Urheber zu bezeichnen
Nutzungsrechte (können verkauft, vererbt oder weitergegeben werden)
- Vermögensrechte: Alleiniges Bestimmungsrecht über Werk
- Vervielfältigungsrecht: Kopien und Reproduktionen
- Verbreitungsrecht: Jegliches In-Verkehr Bringen, bearbeiten, verändern
Ausnahme: Private Verwendung oder öffentliche, private unterrichtsanstalten
Banknoten: Nur dargestellt das keine Verwechslungsgefahr besteht.
Dauer Urheberrechte
70 Jahr nach Tod des Urhebers
50 Jahre bei Computerprogrammen
Buy-out-Vertrag
Erschaffer bzw. Urheber tritt sämtliche Rechte an Verwertungsgesellschaft ab.
Dadurch uneingeschränkte und bessere Vermarktung des Werkes
Worum geht es im Medienrecht?
- Redaktionelle Informationen
- Verfassungsmässige Grundlage: MEdienfreiheit (Bundesverfassung)
- Sachlich umfassend berichtet
- Redaktionelle Berichterstattung sachbezogen ohne Einwilligung des Abgebildeten
- Medienschaffende sind zur Wahrheitssuche verpflichtet
- Klare Trennung redaktioneller Teil und Werbung
- Geschenke zulässig aber Mass nicht übersteigen und REcherche nicht beeinflussen
Warum Gesetz über Unlauteren Wettbewerb?
- bezweckt lauteren, unverfälschten Wettbewerb im Interesse aller betiligten
- Qualitative Aspekte der Freigen Marktwirtscahft
- Grenzüberschreitende Werbung an ein Massenpublikum in der CH über ein Massenmedium
Unlautere Handlungen gemäss UWG
- Unsachliche Werbung: Selbstverständlichkeiten, negativ-deklarationen die klar sind, Werben mit Angst und Mitleit, WErbung mit Geschenken
- Alleinstllungswerbung: Superlativ nur lauter wenn überprüfbar
- Warentests: Nur mit Einwilligung Testinstitut
- Personenbilder: Nur mit Einwilligung und pro Nutzung neu einzuholen
- Rufschädigend/Herabsetzend: Ruf Konkurrent und unwahre, irreführende und unnötig herabsetztende Werbung
- Geschlechterdiskriminierend: Würde von frauen/Männer herabsetzt
- Irreführend des Kunden: Irreführende Angaben,
- Kundenfang/Aggressive Verkaufsmethoden: Lockvogel, Zwangslage Kunden ausnützen
WAs gehört zu Irreführung des Kunden gemäss UWG
- Irreführende Angaben und Produktgestaltungen
- Irreführende Aussagen zu Qualität, Menge, Preis
- Umweltverträglichkeit mittels verharmlosenden und nicht spezifizerbaren Aussagen (abbaubar, ökologisch)
- Verwechselbare Kennzeichen von Marken, Verpackungen
- Falsche Behauptung das PRodukt besondere Auszeichnung erlangt hat
- Vergleichende WErbung nur dann, wenn Zeitpunkt und Ort des vergleichs klar ist
- Anlehnende Werbung an berühmte Konkurrenz
Was ist aggressiver Kundenfang gemäss UWG
- Verkaufsmethoden, denen Kunden aufgrund Zwangslage, Druck einer einmaligen Gelegenheit die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt
- Haustür- Domozilverkäufe unaufgefordert vom Kunden
- Lcokvogel
- Zugabe mehr als CHF 100.- bei Arzneimittel A/B und Gifte keine Zugaben
Kartellrecht
- Regelt lauterer und unverfälschten Wettbewerb
- Keine Preisabsprachen
- Keine monopolistischen Unternehmenszusammenschlüsse (Wettbewerbskommission)
- Keine missbräuchlichen Verhaltensweisen markmächtiger Unternehmen
Zweck Datenschutz (DSG)
- Schutz Persönlichkeit
- Grundrechte von Personen, über die Daten verarbeitet werden
- = Schutz von nat. und jur. Personen (nicht von Daten direkt)
- Schutz vor missbräuchlicher Datenverwendung (z.B. Direktmarketing)
Grundsätze DSG
- Personendaten dürfen nur rechtmässig Beschafft werden
- Bearbeitung nach Treu und Glauben und Verhältnismässig
- Nur zum Zweck bei Beschaffung angegeben
- Schutz vor unbefugter Bearbeitung
- Jeder Person kann auskunft bei Datensammlung erlangen
Wann muss eine Datensammlung beim Datenschutzbeauftragen gemeldet werden
Daten über
- religiose, weltanschauliche, politische oder gewerkschschaftliche Ansichten und Tätigkeiten
- Daten Gesundheit, Intimsphäre und RAssenzugehörigkeit
- Massnahmen der sozialen Hilfe
- administrative oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen
Persönlichkeitsschutz
- Jeder Eingriff in die Persönlichkeit ist wiederrechtlich ausser Person hat eingewilligt
- Ehre, Privat- und Geheimsphäre, Recht an Namen, Stimme und Bild
Recht auf Gegendarstellung was ist da uns was sind Voraussetzungen
In perodisch Erscheinender Presse wird die Persönlichkeit durch wahre oder unwahre Tatsachenbehauptungen betroffen (ZGB)
Sicherstellung fairer, objektiven und wahren Tatsachen beruhende Berichterstattung
Voraussetzunge
- Tatsachendarstellung
- periodisch erscheinendes Medium (Presse, Radio, TV)
- unmittelbares Betroffenheit in der Persönlichkeit
Vorgehen Gegendarstellung
- Knapper Text, beschränkt auf Gegenstand der beanstandeten Darstellun
- Versand Gegendarstellung innerhalb von 20 Tagen nach kenntniss erlangen
- Gegendarstellung mit präzise bezeichung ausgangstext, ort, datum, zahl, verfasser
- Darstellung eigener Version
- Unterzeichnung
- Bei Ablehnung - Rechtliche Schritte
- Medien teilt unverzüglich mit, wann Gegendarstellung veröffentlicht wird oder warum zurückweisung
- Möglichst schnelle veröffentlichung an gleichen Adressatenkreis
- Medium muss GD so bezeichnen und darf nur Mitteilung anbringen ob es an Tatsachendarstellung festhält
Werbung Arzneimittel
- Einteilung in 5 Kategorien
- A & B nur Fachwerbung
- C&D auch Publikum wenn nicht SL
- Bewilligung Swissmedic wenn heikle Medis mit Suchtpotenzial (Schmerz, Schlaf)
- Hinweis bei Werbung auf Arzneimittel
- Musterabgabe und Wettbewerbe für Fachpersonen auch kritisch (=kontrolliert)
Werbung Lebensmittel
- Keine Heilanpreisung und Schlankheitsanpreisungen
- Bschränkung auf Erhaltun Gesundheit und Wohlbefinden (z.B. Vitamine)
- BAG zuständig
- Fleisch: Bundesamt für Veterinärwesen
- Lebensmittelverordung
Werbung Kosmetika
- Gebrauchsgegenästnde
- Keine Hinweise auf krankheitsheilende, lindernde oder verhüteende Wirkungen
- gesundheitliche und hygienefördernde Anpreisungen sind erlaub
Giftliste
- BAG hat aufsicht
- 5 Giftklassen
Alkohol Werbung
- Radio und TV verboten
- Plakate OK
- Print je nach dem
- Werbung darf kein Genussmoment zeigen
- Keine Preisvergleichende Angaben
- Kino kantonal z.T. verboten, sonst immer frühestens ab 19.00 Uhr
- Keine Zugaben oder Vergünstigungen
- Keine Werbegewinnspiele wo Alkohol Preis ist oder gekauft werden muss für TN
- Keine Preisvergleiche
Verbote Gebrannte Wasser
- Nur Wort, Bild, Ton nur Produktbezogen - kein Genussmoment
- Öffentliche Gebäude
- ÖV
- Sportplätzen und -veranstaltungen
- Orte mit Jugendliche und Kinder
Verbote Bier/Most
- Orte wo sich jugendliche Aufhalten
- Zeitungen/Zeitschriften an Jugendliche
- Schülermaterial
- Werbegegenstände für Jugendliche (Shirts. Caps)
- Spielzeigen
- Verteilen von Getränken
- Kultur- Sport oder Veranstaltungen die von Jugendlichen besucht werden
Sonst Alkoholverwaltung vorgängig kontaktieren
Tabakwerbung
- Radio und TV verboten
- Print ok
- Kino ab 19.00 kantonal geregelt
- Plakate ok ohne Genussmomente
- Verboten an
- Orten wo sich jugendliche Aufhalten
- Zeitungen, Zeitschriften die sich an Jugendliche reichten
- Schülermaterial (Etui und co)
- Werbegegenstände die an Jugendliche abgegeben werden (Shirts, Caps)
- Verteilung von Tabakwaren gratis
- Kultur- Sport und anderen Veranstaltungen die von jugendlichen besucht werden
Werbung TV und Radio
- Klar abgetrennt von Redaktionellem
- Werbedauer vorgeschrieben vom Bundesrat (SRG 8% sonst 15%)
- Kein Alkohol
- Keine Tabak
- Keine Religiöse Werbung
- Keine politische Werbung
- Schleichwerbung untersagt
Aussenwerbung
- Keine ablenkenden und sicherheitsgefährenden Werbungen
- Keine Werbung an Autobahnen und Autostrassen
- Verordnung Strassensignalisation
- Plakate: Gemeinde bewilligt Aushänge und Plakatstellen
- Gemeinden können Alkohol-.Tabakwerbung auf öffentlichem Grund verbieten
- Sandwichmänner = Bewilligung gemeinde
- Alk/Tabak nicht an orten wo kinder jugendliche sind
Lotteriegesetzt
- Vermögensrechtlicher Vorteil (=Gewinn)
- Zufälligkeit (=Verlosung)
- Vermögensrechtlicher Einsatz (=Kauf für Teilnahme)
- Planmässigkeit ( Anz. Karten und Anz. Gewinner und Gewinnhöhe stehen fest)
Wenn alle erfüllt = illegal bzw. bewilligungspflichtig sonst eines ausschliessen (Teilnahme auch per rückantwortcouvert, Jury, usw.)
Konzernabschluss
- Rabattvereinbarung die eine Tochtergesellschaft eines Konzerns mit einer Zeitung/Werbegestllschaft abgeschlossen hat
- und mit der Vereinbarung anderer Tochtergesellschaften des gleichen Konzerns kumuliert wird. Anteil Holding muss +50% sein
- Anmeldung BDO Visura in Zürich
Schweizerische Lauterkeitskommission
- Selbstregulierendes Organ des Dachverbandes Schweizer Werbung
- Keine Richteliche Gewalt
- Werbliche Selbstkontrolle in der CH
- Besteht aus Werbeauftraggeber (Firmen), Werbevermittler (Agenturen) sowie Werbeauftragnehmer (Medien)
Druckmittel SLK
- Veröffentlichung der Beantstandung inkl. Namensnennung
- Empfehlung an Annoncenverwaltung / Sender
- Aberkennung des Beraterstatus (nicht mehr BK-berchtigt)
Swissness-Gesetz
Schutz Bezeichung Schweiz und Schweizerkreuz
- Rohstoffe (Weizen)
- 100%
- Ort der Ernte
- Lebensmittel (Teigwaren)
- 80% Rohstoffgewicht aus CH (Milch 100%)
- Wesentliche Verarbeitungsschritt in CH
- Industrieprodukt (Fahrrad)
- 60% Schweizer Herstellungskosten anfallen
- Wesentlicher Produktoionsschritt in CH
- Dienstleistungen
- Sitz und Ort der verwaltung in CH (keine Briefkastnfirma)
Ausnahmen: Rohstoffe die hier nicht wachen oder nicht in idealer qualität - z.B. Tomaten für Verkauf ok für Pelati nicht gut (= Bewilligung)
Werbevertrag
- 2-seitiges Recghtsgeschäft
- formlos Gültig
- Beratung = einfacher Auftrag ohne gewähr für Ergebnis
- Kreation = Werkvertrag = mängelfreies Arbeitsergebnis
- Nutzungsrechte: Im Werbevertrag geregelt
- Vermittlung = Buchungen im Namen und Rechnung Auftragsgeber
Nutzungsvertrag
Definiert zeitlich beschränkte Nutzung eines im Rahmen des Werbeauftrag erstellten Werkes
Annoncenpacht
Schaltung von Inserat gegen Entgelt
Ausstellungsvertrag
Vereinbarung über Zeitlich begrenzte Ausstellung
Ort, Termin, Art und Umfang, Auf- und Abbau, Transporte, Kosten, Konditionen
Vorführ- und Vertreitungsvertrag
Regelt öffentliche Auf- und Vorführung von urheberrechtlich geschützten Werken durch Verwerter ggü. Urheber
Wahrnehmungsvertrag
Treuhänderischer Übertrag der Urheberrechte vom Urheber an Verwertungsgesellschaft gegen laufende Entschädigung durch Nutzung Werk (SUISA) = Buy out
Neue Datenschutzregularien für Werbewirtschaft
- Informieren und Einwillung betroffene Person bezüglich Datenverarbeitung
- Privacy by design: Schutz personendaten (technisch und organisatorische massnahmen)
- Privacy by default: Nur Daten erhoben für jeweiligen Verwendungszweck
- Vertreter EU: Nur bei Unternehmen die regelmässig mit EU zu tun haben
- Verzeichnis Übersicht mit Infos zu Methoden der Datenverarbeitung
- Verstösse gegen Datenschutz an Aufsichtsbehörde melden (schnell
- Personendaten: Alle infos mit nat. Person, Ausdrückliche Einwilligung Betroffenen Notwendig. Interpretationsspielraum aktuell da EU und CH-Defintion nicht identisch
- Datenverarbeitungen sind nur zulässig, wenn für Vertrag notwendigung oder durch berechtigtes Interesse - sonst einwilligung
- Profiling: Automatisierte Auswertung von Daten für Zweck Produktvermarktung und Nutzungsbasierte Werbeauslieferung (Daten/Personendaten)
- Anonyme/Pseudonyme Daten: Daten könne nicht mehr eine betroffene Person hinzugezogen werden
- AD-Blocker: Legal aber sonstige inhalten müssen angezeigt werden
- Newsletter: Absolute Einwilligung
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- Double-Opt-in für Newsletter und co.
- Busse ind er CH bis CHF 500'000 / EU bis 20 Mio.