Unit 1 a - 2 b
Englisch
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Set of flashcards Details
Flashcards | 50 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | English |
Level | Other |
Created / Updated | 08.08.2018 / 15.03.2019 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/20180808_unit_1_a_2_b
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prozent budget für den arbeitgeber
AHV/IV/EO
5,125%
Verwaltungskosten bis 5% der Beitragssumme
Obligatorisch
5,125% obligatorisch9,65% (sinkende Beitragsskala)
Verwaltungskosten bis 5% der Beitragssumme
ObligatorischKantonale, Branchen- oder Verbandsausgleichskassen
Familienzulagen 0,3-3,63% (Beitragssatz je nach Kanton und FAK unterschiedlich); in allen Kantonen obligatorischkeine (Ausnahme: Kanton VS 0,3%) 0,3-3,4% (Beitragssatz je nach Kanton und FAK unterschiedlich); in allen Kantonen obligatorisch; plafoniert auf einem Jahreseinkommen von Fr.148 200.-Kantonale, Branchen- oder Verbandsausgleichskassen
ALV 1,1% bis Fr. 148 200.-
Auf Einkommensanteilen ab Fr. 148 200.- wird ein Solidaritätsprozent erhoben (0,5%).1,1% bis Fr. 148 200.-
Auf Einkommensanteilen ab Fr. 148 200.- wird ein Solidaritätsprozent erhoben (0,5%).nicht versicherbar Kantonale, Branchen- oder Verbandsausgleichskassen
Pensionskasse 2-8% des Bruttolohnes
(abhängig von Alter, Lohn und Vorsorgereglement)2-8% des Bruttolohnes
(abhängig von Alter, Lohn und Vorsorgereglement)freiwillig Sammel-, Gemeinschafts- oder firmeneigene Vorsorgeeinrichtung
Berufsunfall Nettoprämie auf prämienpflichtiger UVG-Lohnsumme, max.
Fr. 148 200.-; hängt von Branche und Betriebsrisiko ab
ObligatorischKeine Freiwillig
Nettoprämie für die Berufs- und die Nichtberufsunfall-versicherungSuva, private Versicherungsgesell-schaften, öffentliche Unfallversicherungs-kassen oder Krankenkassen
Nichtberufsunfall freiwillig Nettoprämie auf prämienpflichtiger UVG-Lohnsumme, max. Fr.148 200.-; hängt von Branche und Betriebsrisiko ab; obligatorisch, sofern mindestens 8 Std./Woche bei einem Arbeitgeberfreiwillig
Nettoprämie für die Berufs- und Nichtberufsunfall-versicherung
Total6,225% bzw. 5,625%6,225% bzw. 5,625%12,45% bzw. 11,25%
sozialabzüge arbeitgeber
AHV (Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung)
- Arbeitgeber: 4.2 %
IV (Invaliden-Versicherung)
- Arbeitgeber: 0.7 %
EO (Erwerbsersatzordnung)
- Arbeitgeber: 0.225 %
ALV (Arbeitslosenversicherung)
Jahreslohn bis CHF 148'200.00
- Arbeitgeber: 1.1 %
ALV (Solidaritätsbeitrag)
Jahreslohn über CHF 148'200.00
- Arbeitgeber: 0.5 %
BU (Berufsunfallversicherung)
- wird vom Arbeitgeber übernommen
NBU (Nichtberufsunfallversicherung)
- je nach Versicherung und Arbeitgeber
PK (Pensionskasse)
- je nach Lohn, Leistung, Alter und Arbeitgeber
Lohnabzüge Angestellte
AHV 4,2%
IV 0,7%
EO 0,225%
ALV 1,1% für Jahreseinkommen bis 148'200.-; über 148'200.- 0,5%
unterschide säule 3 a und 3 b
Gebundene Vorsorge 3aFreie Vorsorge 3b
ZielgruppeSteuerpflichtige Arbeitnehmende und SelbstständigeAlle in der Schweiz wohnhaften Personen
ProdukteSparkonto 3a, Wertschriftenkonto 3a, Versicherungspolice 3aSparkonto, Wertschriften, Anlagefonds, Lebensversicherung, Wohneigentum, Sachwerte
VerfügbarkeitFrühestens fünf Jahre vor AHV, spätestens mit Alter 70 (Frauen: 69)Frei wählbar
Frühzeitiger BezugErwerb von Wohneigentum, Invalidität, Auswanderung, SelbstständigkeitKeine Einschränkungen
Steuerliche AspekteEinzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, Kapitalzuwächse sind steuerfreiKeine Abzüge, Kapitalzuwachs ist steuerpflichtig
Erbliche BegünstigungNur innerhalb des ErbrechtsUnter Berücksichtigung der Pflichtanteile sind Begünstigte frei wählbar
säule 3a
Die Säule 3a (häufig im Volksmund einfach dritte Säule genannt) ist eine Form der schweizerischen gebundenen Selbstvorsorge bei Banken und Versicherungen.
Sie ist für Schweizer Anleger und Sparer freiwillig, allerdings durch verschiedene Limitierungen gesetzlich eingeschränkt.
So kann pro Jahr nur ein definierter Anlagebetrag in die Säule 3a einbezahlt werden. Auch der vorzeitige Bezug der Anlagegelder aus der Säule 3a vor der Pensionierung kann nur in Ausnahmefällen - etwa für den Erwerb von Wohneigentum oder der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit - realisiert werden
3. Säule
Gegenstand
Freiwillige, private Vorsorge
Basis
Bundesverfassung
Ziel
Erfüllung privater Wünsche
Schliessung von Vorsorgelücken, welche durch 1. und 2. Säule nicht abgedeckt werden
Steueroptimierung
Finanzierung
Kapitaldeckungsverfahren (Sparen)
2. Säule
Gegenstand
Obligatorische, berufliche Vorsorge
Basis
BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)
UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung)
Ziel
Fortsetzung Ihres und des gewohnten Lebensstandards Ihrer Angehörigen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall - in Verbindung mit der 1. Säule
Finanzierung
Kapitaldeckungsverfahren (Sparen)
1. Säule
Gegenstand
Obligatorische, staatliche Vorsorge
Basis
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
IV (Invalidenversicherung) und Ergänzungsleistungen
EO (Erwerbsersatzordnung)
Ziel
Existenzsicherung
Finanzierung
Umlageverfahren (Erwerbstätige bezahlen für Rentner)
Drei Säulen Ziele ?
- Grundlage der sozialen SIcherheit
- So bauen die 3 Säulen über Jahre und Jahrzehnte die Vorsorge auf – für das Alter, die Erwerbsunfähigkeit und den Todesfall
Dreisäulen Konzept
Erklärung 3 Säulenkonzept
Drei Säulen System
- Alters
- Indivalidäte
- Hinterbliebenenversicherungsversorgung
- unterschiedlicher Finanzierung als tragend Pfeilern der Vorsorge
- bundesverfassung festgelegt
- obligatorische und freiwillige
- sozial und private zusammenspiele
- Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf dem 3-Säulen-Prinzip: Die Vorsorge wird auf mehreren staatlichen, beruflichen und privaten Ebenen geregelt. Dazu gehören eine staatliche Vorsorge und die Vorsorge durch den Arbeitgeber in den ersten beiden Säulen sowie eine rein private Vorsorge, die die 3. Säule bildet.