Englisch


Kartei Details

Karten 50
Sprache Deutsch
Kategorie Englisch
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 08.08.2018 / 15.03.2019
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prozent budget für den arbeitgeber 

AHV/IV/EO 

5,125%

Verwaltungskosten bis 5% der Beitragssumme

Obligatorisch

5,125% obligatorisch9,65% (sinkende Beitragsskala)
Verwaltungskosten bis 5% der Beitragssumme
ObligatorischKantonale, Branchen- oder Verbandsausgleichskassen 

Familienzulagen 0,3-3,63% (Beitragssatz je nach Kanton und FAK unterschiedlich); in allen Kantonen obligatorischkeine (Ausnahme: Kanton VS 0,3%) 0,3-3,4% (Beitragssatz je nach Kanton und FAK unterschiedlich); in allen Kantonen obligatorisch; plafoniert auf einem Jahreseinkommen von Fr.148 200.-Kantonale, Branchen- oder Verbandsausgleichskassen

ALV 1,1% bis Fr. 148 200.-
Auf Einkommensanteilen ab Fr. 148 200.- wird ein Solidaritätsprozent erhoben (0,5%).1,1% bis Fr. 148 200.-
Auf Einkommensanteilen ab Fr. 148 200.- wird ein Solidaritätsprozent erhoben (0,5%).nicht versicherbar Kantonale, Branchen- oder Verbandsausgleichskassen

Pensionskasse 2-8% des Bruttolohnes
(abhängig von Alter, Lohn und Vorsorgereglement)2-8% des Bruttolohnes
(abhängig von Alter, Lohn und Vorsorgereglement)freiwillig Sammel-, Gemeinschafts- oder firmeneigene Vorsorgeeinrichtung 

Berufsunfall Nettoprämie auf prämienpflichtiger UVG-Lohnsumme, max.
 Fr. 148 200.-; hängt von Branche und Betriebsrisiko ab
ObligatorischKeine Freiwillig
Nettoprämie für die Berufs- und die Nichtberufsunfall-versicherungSuva, private Versicherungsgesell-schaften, öffentliche Unfallversicherungs-kassen oder Krankenkassen

Nichtberufsunfall freiwillig Nettoprämie auf prämienpflichtiger UVG-Lohnsumme, max. Fr.148 200.-; hängt von Branche und Betriebsrisiko ab; obligatorisch, sofern mindestens 8 Std./Woche bei einem Arbeitgeberfreiwillig
Nettoprämie für die Berufs- und Nichtberufsunfall-versicherung

Total6,225% bzw. 5,625%6,225% bzw. 5,625%12,45% bzw. 11,25%

sozialabzüge arbeitgeber

 

AHV (Alters- und Hinterbliebenen-Versicherung)

  • Arbeitgeber: 4.2 %

IV (Invaliden-Versicherung)

  • Arbeitgeber: 0.7 %

EO (Erwerbsersatzordnung)

  • Arbeitgeber: 0.225 %

ALV (Arbeitslosenversicherung)
Jahreslohn bis CHF 148'200.00

  • Arbeitgeber: 1.1 %

ALV (Solidaritätsbeitrag)
Jahreslohn über CHF 148'200.00

  • Arbeitgeber: 0.5 %

BU (Berufsunfallversicherung)

  • wird vom Arbeitgeber übernommen

NBU (Nichtberufsunfallversicherung)

  • je nach Versicherung und Arbeitgeber

PK (Pensionskasse)

  • je nach Lohn, Leistung, Alter und Arbeitgeber

Lohnabzüge Angestellte

AHV  4,2%

IV   0,7%

EO 0,225%

ALV  1,1% für Jahreseinkommen bis 148'200.-; über 148'200.- 0,5%

 

unterschide säule 3 a und 3 b

Gebundene Vorsorge 3aFreie Vorsorge 3b

ZielgruppeSteuerpflichtige Arbeitnehmende und SelbstständigeAlle in der Schweiz wohnhaften Personen

ProdukteSparkonto 3a, Wertschriftenkonto 3a, Versicherungspolice 3aSparkonto, Wertschriften, Anlagefonds, Lebensversicherung, Wohneigentum, Sachwerte

VerfügbarkeitFrühestens fünf Jahre vor AHV, spätestens mit Alter 70 (Frauen: 69)Frei wählbar

Frühzeitiger BezugErwerb von Wohneigentum, Invalidität, Auswanderung, SelbstständigkeitKeine Einschränkungen

Steuerliche AspekteEinzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, Kapitalzuwächse sind steuerfreiKeine Abzüge, Kapitalzuwachs ist steuerpflichtig

Erbliche BegünstigungNur innerhalb des ErbrechtsUnter Berücksichtigung der Pflichtanteile sind Begünstigte frei wählbar

säule 3a

Die Säule 3a (häufig im Volksmund einfach dritte Säule genannt) ist eine Form der schweizerischen gebundenen Selbstvorsorge bei Banken und Versicherungen.

Sie ist für Schweizer Anleger und Sparer freiwillig, allerdings durch verschiedene Limitierungen gesetzlich eingeschränkt.

So kann pro Jahr nur ein definierter Anlagebetrag in die Säule 3a einbezahlt werden. Auch der vorzeitige Bezug der Anlagegelder aus der Säule 3a vor der Pensionierung kann nur in Ausnahmefällen - etwa für den Erwerb von Wohneigentum oder der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit - realisiert werden

3. Säule

Gegenstand

Freiwillige, private Vorsorge

Basis

Bundesverfassung

Ziel

Erfüllung privater Wünsche
Schliessung von Vorsorgelücken, welche durch 1. und 2. Säule nicht abgedeckt werden
Steueroptimierung

Finanzierung

Kapitaldeckungsverfahren (Sparen)

2. Säule

Gegenstand

Obligatorische, berufliche Vorsorge

Basis

BVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)
UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung)

Ziel

Fortsetzung Ihres und des gewohnten Lebensstandards Ihrer Angehörigen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall - in Verbindung mit der 1. Säule

Finanzierung

Kapitaldeckungsverfahren (Sparen)

1. Säule 

Gegenstand

Obligatorische, staatliche Vorsorge

Basis

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
IV (Invalidenversicherung) und Ergänzungsleistungen
EO (Erwerbsersatzordnung)

Ziel

Existenzsicherung

Finanzierung

Umlageverfahren (Erwerbstätige bezahlen für Rentner)

Drei Säulen Ziele ?

  • Grundlage der sozialen SIcherheit
  • So bauen die 3 Säulen über Jahre und Jahrzehnte die Vorsorge auf – für das Alter, die Erwerbsunfähigkeit und den Todesfall

Dreisäulen Konzept 

Erklärung 3 Säulenkonzept

Drei Säulen System 

  1. Alters
  2. Indivalidäte 
  3. Hinterbliebenenversicherungsversorgung
  • unterschiedlicher Finanzierung als tragend Pfeilern der Vorsorge
  • bundesverfassung festgelegt  
  • obligatorische und freiwillige 
  • sozial und private zusammenspiele
  • Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf dem 3-Säulen-Prinzip: Die Vorsorge wird auf mehreren staatlichen, beruflichen und privaten Ebenen geregelt. Dazu gehören eine staatliche Vorsorge und die Vorsorge durch den Arbeitgeber in den ersten beiden Säulen sowie eine rein private Vorsorge, die die 3. Säule bildet.