Rechtsformen - Kapitalgesellschaften
AG . GmbH -Kommanditaktiengesellschaft
AG . GmbH -Kommanditaktiengesellschaft
Set of flashcards Details
Flashcards | 59 |
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Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | Secondary School |
Created / Updated | 27.05.2018 / 22.11.2020 |
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Welche Kapitalgesellschaften kennen wir in der Schweiz?
Welches ist der Hauptunterschied bei Kapitalgesellschaften in Bezug auf Personengesellschaften
Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen
AG: wieso ist die AG als Rechtsform so beliebt?
- Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet
- Mitglledschaftsrecht ist abhängig von der Kapitalbeteiligung
- Aktionärsrechte sind in einem WErtpapier verurkundet und können gehandelt werden
- Aktie = Anlageinstrument
- durch die Emission von Aktien, kann Unternehmen Eigenkapital generieren
- Firma = frei wählbar
- Aktienbeteiligungen = Führungsinstrument
AG: was wird an der konstituierenden Gründerversammlung festgestellt?
- Statuten werden verabschiiedet
- Notar stellt fest, dass das notwendige Kapital vorhanden ist
- notwendige Organe werden gewählt
AG: was wird in den Statuten mindestens geregelt?
- Firma & Sitz
- Zweck
- Höhe des AK
- Anzahl, Nennwert und Art der Aktien
- Einberufung der AG & Stimmrecht der Aktionäre
- Organe
- Form der Bekanntmachungen
AG: Welche Organe gibt es in der AG
- Generalversammung
- VR
- Revisionsstelle
AG: welche unübertragbaren Aufgaben nimmt die GV wahr?
- Wahl des VR und der Revisionsstelle
- Festsetzung/Aenderung der Statuten
- Beschlussfassung über die Verwendung des Reingewinns
- Entlastung des VR
- Beschlussfassung der Geschäfte, die der VR der GV zur Stellungnahme unterbreiten muss
- Beschlussfassung der Geschäfte, die ihr vom Gesetz oder den Statuten her vorbehalten sind
AG: Wer beruft wann eine GV ein?
VR
innerhalb 6 Monate nach Abschluss
AG: VR wird durch wen für wie lange gewählt?
von der GV
für drei Jahre (wiederwahl möglich)
AG: Aufgaben des VR?
Der VR führt die Geschäfte. Kann diese an einen Delegierten oder an Direktoren weiterdelegieren:
- Oberleitung der Gesellschaft (Weisungen, Festlegung der Unternehmensziele, grundsätzliche Entscheide)
- legt Organisation fest
- Finanzverantwortung
- Bestellung / Abberufung der GL
- Oberaufsicht über die interne Kontrollinstanzen
- erstellt Geschäftsbericht
- bereitet die GV vor
- führt die GV-Beschlüsse aus
- benachrichtigt das Gericht bei Überschuldung
AG: Gesetz unterscheidet zwei Revisionsmöglichkeiten?
- Ordentliche Revision
- Aktien sind an der Börse kotiert
- Anleihensobligationen ausstehend
- zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Gj überschritten
- Bilanzsumme > 20 Mio.
- Umsatz > 40 Mio.
- Mitarbeitende > 250 VZE
- eingeschränkte Revision
- vor allem die KMU in der CH
AG; wer wählt die Revisionsstelle?
GV
für 1 bis 3 jahre
AG: Aufgaben der Revisionsstelle?
- prüft, ob Buchführung, Jahresrechnung, Gewinnverwendung dem GEsetz/den Statuten entsprechen
- berichtet der GV
- meldet Verstösse gegen Gesetz und Statuten dem VR, in wichtigen Fällen die GV oder bei Überschuldung den Richter
AG: wieviel beträgt das Minimum des AK?
mindestens 100'
AG: Was gehört alles zum Eigenkapital?
- Aktienkapital
- Reserven
- Gewinnvortrag
- Bilanzgewinnn (vor Ausschüttung)
AG: mit welchem Wert ist der Aktionär aam Grundkapital einer AG beteiligt?
mit dem Nennwert der Aktie
AG: Nennwert der Aktie 1.00 / Preis 100.00 wie nennt man den Aufpreis und wie wird dieser verbucht?
- Agio: Bank an gesetzl. Reserven
- Nennwert: Bank an Aktienkapital
AG: nach welchen Arten könne Aktien unterschieden werden?
- nach Übertragbarkeit
- Inhaberaktien
- Namenaktien
- frei
- vinkuliert
- nach verbrieften Rechten
- Stammaktien
- Vorzugsaktien mit zusätzlichen
- Mitgliedschaftsrechten
- Vermögensrechten
AG: Inhaberaktie
- Wertpapierart
- Übertragbarkeit
- was passiert bei Verlust
- Teilliberierung
- Aktionärsbuch
- Inhaberpapier
- blosse Übergabe
- Kraftloserklärung
- nein, muss voll einbezahlt werden
- kein Eintrag, da Eigentümer der Inhaber
AG: Namenaktie
- Wertpapierart
- Übertragbarkeit
- was passiert bei Verlust
- Teilliberierung
- Aktionärsbuch
- Orderpapier
- Übergabe und Indossament, Eintrag ins Aktienbuch der Gesellschaft
- Kraftloserklärung
- möglich
- ja
AG: vinkulierte Namenaktien
Sonderform mit der die Übertragung der Papiere erschwert wird, da die Gesellschaft zustimmen muss.
Gesetzgeber unterscheidet börsenkotierte und nicht kotierte Namenaktien:
- börsenkotierte
- Prozentklausel: prozentmässige Beschränkung je Aktionär, d.h. ein höherer Anteil kann von der Gesellschaft abgelehnt werden
- Ausländerklausel
- Strohmännerklausel, wenn sich der potenzielle Aktionär weigert zu bestätigen, dass er die Aktien im eigenen Namen erwirbt
- nicht kotierte können in den Statuten als Gründe vorsehen,
- Ausschluss von Konkurrenten
- Erhalt der Selbstständigkeit
AG: Aktien nach ihrem Stimmrecht?
- Stammaktien = normale Rechte
- Vorzugsaktien = vermögensrechtliche Vorteile wie
- feste Dividende (Statuten festgelegt)
- Zusatzdividende
- kumulative Vorzugsaktie
- nicht ausbezahlte Dividenden werden später ausbezahlt
- Stimmrechtsaktien = zusätzliches Mitgliedschaftsrecht
- tieferer Nennwert bei gleichem Stimmrecht
- Namenaktien
- voll einbezahlt
- tieferer Nennwert bei gleichem Stimmrecht
AG: Partizipationsschein
ähnlich wie eine Aktie, aber kein Stimmrecht; auch stimmrechtslose Aktie genannt
AG: Mindesliberierung?
- Grundkapital muss mindestens zu 20 % des Nennwertes einbezahlt sein, mindestens CHF 50'000
AG: auf welche Weise kann die Liberierung erfolgen?
- bar
- Kapitaleinzahlungskonto
- Freigabe nach erfolgtem Eintrag ins HR
- Sacheinlage
- bilanzierungsfähige Vermögenswerte
- Sachanlagen: Gesellschaft kann mit HR-Eintrag darüber verfügen
- Immobilien: Gesellschaft hat mit HR-Eintrag auch Anspruch auf den Eintrag ins Grundbuch
AG: wann dürfen die Aktien frühestens ausgegeben werden?
sobald die AG im HR eingetragen ist
früher ausgegebene Aktien sind nichtig
AG: Aktionärspflichten?
Einzahlungspflicht
AG: Aktionärsrechte
- Anspruch auf Dividende
- Bardividende
- Naturaldividende = Tickets, Produkte der AG
- Stockdividende = Ausschüttung in Form eigener Akten
- Bezugsrecht = i.Z. AK-Erhöhung
- Liquidationserlös
- Mitgliedschaftsrechte an der GV
- Teilnahme
- Stimmrecht
- Wahlrecht
- Kontrollrecht (Einsicht in Bilanz & ER)
AG: Schutz des Eigenkapitals
- Einlagerückgewähr
- einmal einbezahlte Einlagen dürfen nicht zurückbezahlt werden
- Dividenden dürfen nur aus Bilanzgewinn und Reserven ausgeschüttet werden; keine Dividenden, solange ein Verlustvortrag besteht
- Erwerb eigener Aktien ist grundsätzlich verboten, resp. auf 10 %, in Ausnahmen bis 20 % des AK beschränkt:
- Erbwerb eines bestimmten Bestandes zur Kurspflege
- wenn vorübergehend kein Käufer zu finden ist
- frei verwendbares EK vorhanden
- Rechte ruhen
- Reserve gebildet
- im Anhang offengelegt
- innerhalb 2 Jahren veräussert
AG: Welche Reserven werden unterschieden?
- gesetzliche
- allg. gesetzliche Reserven
- Reserven für eigene Aktien
- Aufwertungsreserven
- statutarische/freie
- Arbeitsbeschaffungsreserven
- Dividendenausgleichsreserven
- Wiederbeschaffungsreserven
- freie Reserven
AG: damit nicht der ganze Gewinn ausgeschüttet wird, sondern ein Teil zum Vermögensaufbau verwendet werden kann, schreibt das Gesetz für die Äufnung der gesetzlichen Reserven vor?
- 5 % des jeweiligen Jahresgewinns an gesetzl. Reserven
- bis 20 % des einbezahlten Grundkapitals erreicht sind
AG in welchen Fällen muss die gesetzliche Reserven weiter geäufnet werden, auch wenn 20 % des Grundkapitals erreicht sind?
- Agio
- 10 % der Beträge die ausgeschüttet werden, wenn Dividende > 5 %
AG: was ist bei Aufwertungsreserven zu beachten?
bei einer Unterdeckung (Kapitalverlust & Überschuldung) können gewisse Aktiven (Beteiligungen, Immobilien,) aufgewertet werden, wenn
- tatsächlicher Wert > Anschaffungs-/herstellungskosten
- Gegenposten = Aufwertungsreserve (gesetzlich)
- Revisionsgesellschaft schriftlich bestätigt, dass Gesetz eingehalten ist
AG: wannn wird eine Reserve für eigene Aktien gebildet?
Wenn die AG eigene Aktien zurückkauft, müssen diese zum Anschaffungswert diesen Reserven zugewiesen werden
AG: was bedeutet OR 725
- OR 725.1=die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven sind nicht mehr durch Aktiven gedeckt.
- VR beruft GV ein und beantragt Sanierungsmassnahmen (Herabsetzung des AK, Nachschiessen von EK, Afuwertung von Aktiven)
- OR 725.2 = AK ist überhaupt nicht mehr durch Gesellschaftsvermögen gedeckt
- Zwischenbilanz muss erstellt werden
- wird von der Revisionsstelle geprüft
- sind Forderungen weder zur Forführungs- noch zu Veräusserungswerten gedeckt ist der Richter zu benachrichtigen
- keine Aussicht auf Sanierung = Konkurseröffnung
AG: Was sind die Bedingungen zur Herbasetzung des Grundkapitals?
Grundsatz: die Gesellschaft ist überkapitalisiert, d.h. EK im Verhältnis zum Umsatz und zur Bilanzsumme zu gross
- konstitutive Herabsetzung = es geht haftungssubstanz verloren
- dreimaliger öffentlicher Schuldenruf (gläubigerschutz)
- dreimaliger öffentlicher Schuldenruf (gläubigerschutz)
- deklaratorische Herabsetzung = Sanierung
GmbH: Bedingung für die Gründung?
- einen Gründer (natürlich oder juristisch)
- Eintrag ins HR
GmbH: welche Organe kennt die GmbH?
- Gesellschafterversammlung, wobei jeder Gesellschafter einzeln zur Geschäftsführung berechtigt ist.
- Revisionsstelle (analog AG)
GmbH: Wie nennt man das Grundkapital und wie hoch ist die Mindesteinlage?
- Stammkapital
- mindestens CHF 20', einbezahlt
GmbH: wie hoch ist der Mindestnennwert des Stammanteils?
mindestens CHF 100.00