Kredite / Kreditarten

Art der Besicherung Art der ... ... Fristigkeit ...zur Verfügung gestellteL ... Anzahl Kreditgeber- und -nehmer ... Zinsfestlegung Verwendungszweck Lombardkredit Bürgschaftskredit

Art der Besicherung Art der ... ... Fristigkeit ...zur Verfügung gestellteL ... Anzahl Kreditgeber- und -nehmer ... Zinsfestlegung Verwendungszweck Lombardkredit Bürgschaftskredit


Set of flashcards Details

Flashcards 54
Language Deutsch
Category Finance
Level Secondary School
Created / Updated 15.05.2018 / 19.07.2019
Weblink
https://card2brain.ch/box/20180515_kredite_kreditarten
Embed
<iframe src="https://card2brain.ch/box/20180515_kredite_kreditarten/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Was passiert wenn die verbürgte Forderung noch zusätzlich durch Pfandrechte gedeckt war?

Bürge kann vom Gläubiger verlangen, dass dieser sich zuerst an diese hält. Das geht solange, als dass der Schuldner noch nicht in Konkurs oder Nachlassstundung geraten ist.

Was ist der Hauptunterschied bei der Solidarbürgschaft?

Bürge haftet für die Schuld, wie wenn es seine eigene wäre, d.h. er kann noch vor dem Hauptschuldner und vor der Verwertung von Grundpfändern belangt werden

Bedingungen, damit der Solidarbürge belangt werden kann?

Hauptschuldner ist

  • mit seiner Leistung im Rückstand 
  • erfolglos gemahnt worden

und die Zahlungsunfähigkeit des hauptschuldners ist offensichtlich

Gibt es noch weitere Bürgschaften?

  • Schadlosbürgschaft
  • Rückbürgschaft
  • Nachbürgschaft
  • Mitbürgschaft

Def. Schadlosbürgschaft?

Bürge deckt nur den Ausfall, d.h. wenn gegen den Hauptschuldner ein def. Verlustscheiin vorliegt.

Def. Rückbürgschaft?

Rückbürge verpflichtet sich dem zahlenden Bürgen die geleistete Zahlung zurückzuerstatten

Def. nachbürgschaft?

  • Vertrag zwischen Gläubiger und Nachbürge
  • Nachbürge haftet für den Fall, dass der Bürge ausfällt

Def. Mitbürge?

es haften mehrere Bürgen für die gleiche Schuld. Man unterscheidet:

  1. einfache Mitbürgschaft
    1. mehrere Bürgen
    2. jeder aber nur für den von ihm übernommenen Betrag
       
  2. solidarische Mitbürgschaft
    1. mehrer Bürgen
    2. gemeinschaftlich
    3. gesamtschuldnerisch, d.h. der Gläubiger kannn jeden einzelnen Mitbürgen für die gesamte oder einen teil der Schuld belangen

Welche Möglichkeiten hat der solidarische Mitbürge, wenn er für die Gesamtschuld in Anspruch genommen wird?

er kann den Betrag, der über seinen Kopfteil geht

  • verweigern, bis alle solidarisch neben ihm haftenden Mitbürgen betrieben worden sind
  • Ausgleich bei seinen Mitbürgen einverlangen

Laufzeit der Bürgschaft?

  1. grundsätzlich erlischt die Bürgschaft bei Untergang der Forderung
     
  2. unbefristete: gemäss Gesetz max. 20 Jahre; verlängerbar um weitere max. 10 Jahr

 

 

Was passiert wenn der Bürge verstirbt?

die Bürgschaft geht auf die Erben über

Welche Formvorschriften sind bei der Bürgschaft zu beachten?

  • natürliche Personen
  1. bis CHF 2'000.00 = qualifizierte Schriftlichkeit, d.h. handschriftlich sind der Haftungsbetrag und (falls vorgesehen) das Wort "solidarisch" von Hand einzusetzen und zu unterschreiben
  2. > CHF 2' = öffentliche Beurkundung
  3. ist der Bürge verheiratet, so hat der Ehepartner die Bürgschaft mit zu unterschreiben
  • iuristische Personen
  1. einfache Schriftlichkeit, d.h. Unterschrift der Bürgschaftserklärung

WelcInformationspflichten hat die Bank ggü dem Bürgen?

Die Bank muss

  1. den Bürgen informieren, wenn der Kreditnehmer mit der Zahlung des Zinses oder der Tilgung 6 Monate in Verzug ist
  2. den Bürgen auf sein Verlangen über den Stand der Forderung informieren
  3. den Bürgen benachrichtigen, wenn der Kreditnehmer in Konkurs oder Nachlassstundung gerät

 

Was geschieht mit der Haftung des Bürgen, wenn die Bank zusätzliche Realdeckungen für den Kredit erhalten hat und diese z.L. der Bürgschaft verringert?

geschieht dies zum Nachteil des Bürgen, so verringert sich auch der Haftungsbetrag des Bürgen